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karrenhannes
 Beitrag#11   Betreff: Re: Mischberreifung
Verfasst: 30.06.2012, 17:09 
Stammi-Moderator
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Beiträge: 1792
Registriert:
14.08.2010, 20:10
Ortszeit:
07.07.2025, 16:45
Hallo.
Hier die gewünschte Freigabe.
http://62.157.130.139/b2b/b2b/mimes/rei ... Y00336.PDF

Leider hat in diesem Fall Dein Yamasan Dealer keine Ahnung :no:

Gruß Wolfgang.



Gruß Wolfgang

FJR-Veteran.---> RP13A und RP28A.
ab 6/19 Honda GL 1800 SC68 EZ:11/16 in Silber mit 27.125 km. ... ... ... aktuell 136.320 km.

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SteFJR
 Beitrag#12   Betreff: Re: Mischbereifung
Verfasst: 02.07.2012, 10:07 
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Beiträge: 85
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17.05.2010, 12:57
Ortszeit:
07.07.2025, 16:45
Ich bin die letzten 4.000 km vorne bereits den Z8 Interact
gefahren, da es den Z6 zum notwendigen Wechselzeitpunkt nicht
mehr gab. Hinten hatte ich bis letzte Woche noch den Z6 Interact C
drauf. Problemlose Kombination. Und die Freigabe von Metzeler
lag vor. TÜV hatte im März nichts dagegen... Warum auch?



Irgendwas ist immer...
Grüße aus GP von Stefan

Tracer 9 GT
Bisher: Zündapp ZX25, Sasy Standard 50, BMW K75; RP 08 A

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Günther G
 Beitrag#13   Betreff: Re: Mischbereifung
Verfasst: 04.07.2014, 09:29 
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Beiträge: 6
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30.06.2012, 15:12
Ortszeit:
07.07.2025, 17:45
zum Thema Mischbereifung gibt es bei der FJR nicht viel zu sagen. Hatte erst vor ein paar Wochen Probleme beim Tüv wegen Mischbereifung. Ich hatte aber einen Prüfer, der auch Mensch war und einsehen mußte, daß er Unrecht hatte und dies auch eingesehen hat. Bei meiner FJR Bj. 2008 steht im Schein unter Punkt 20 bzw. 21 nichts von einer Reifenfreigabe, also darf ich jeden Reifen, der für die FJR erlaubt ist, fahren, und zwar in jeder Konstellation, welche möglich ist. Reifenfreigabe wollte er wohl sehen, aber somit war dann alles i. O. Unter Punkt 20 bzw. 21 stehen entweder die zulässigen Reifenmarkenmit genauem Typ, womit man somit keine anderen aufziehen darf (ist heute aber sehr selten). Dann die Möglichkeit, einen Eintrag der Reifenmarken, an welche man sich halten muss. Oder der Eintrag lautet "siehe Reifenbindung", dann kommt es auf die Freigaben an. Und letzte Möglichkeit wie in meinem (unseren Scheinen): kein Eintrag, dann darf ich alles fahren, was für die FJR erlaubt ist, in welcher Kombination auch immer. Also sehr vorsichtig sein mit den Worten unzulässig, verboten oder illegal.
Ob es Sinn macht oder nicht, steht wieder auf einem ganz anderen Blatt.
Außerdem: "Mischbereifung" ist laut Gesetz die Mischung von Diagonal- und Radialreifen.
Nochmal nachzulesen, wer das HickHack versteht, unter:
http://www.xborgforum.de/showthread.php ... hbereifung

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Andeas
 Beitrag#14   Betreff: Re: Mischbereifung
Verfasst: 04.07.2014, 14:24 
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Beiträge: 373
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03.02.2010, 10:49
Ortszeit:
07.07.2025, 16:45
Hallo Wolfgang (karrenhannes),
mal eine Frage an den Fachmann, siehe Copy Bild
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So bei mir steht die Reifengröße für vorn und hinten so im KFZ-SCHEIN. :prof:

Jetzt soll es z.B. beim Angel ST für hinten diversen Zusatz geben (A) und auch nicht, egal.
Gleicher Satz muss da für hinten ein (A) stehen oder nicht und wo ist das NACHLESBAR, usw..
Mein Reifenhändler sagte ….ist egal brauchst Du nicht beachten???? :think:

Es würde mir nie einfallen zu MISCHEN (ob erlaubt oder auch nicht, nur weil es geht). :oh:

Woher weiss der Fahrer bzw. die Polizei, der TÜV was darf, was nicht bei diesem KFZ-Schein?
Hast Du da als Fachmann eine ANTWORT?

Der TÜV schaute bei mir nur,…….Reifen NEU…O.K. fertig. :pos1:

Zum Thema, ich GLAUBE das bei FAHRER/INEN die mehr als 7000km einen reifen fahren eh nur 1-2% einen UNTERSCHIED bemerken würden ob Mischbereifung oder nicht (wenn SIE es nicht wüssten)….

Meine Meinung….Ich mische nicht bei 4 Rädern somit auch nicht bei 2 Rädern, ob möglich oder erlaubt oder was auch immer. Ich mach mir ja den SPASS gutes preisgünstig für meine BEDÜRFNISSE aus dem INTERNET zu bestellen…….nur bei SICHERHEITSRELEVANTEN TEILEN… NEIN da ist selbst bei mir SCHLUSS…und nix mit AUSLAND obwohl mein Pirelli Angel ST in China produziert wurde und der ist vom Reifenfachhandel.

Gruß Andreas



...Mein Leben ist zu kurz um "NUR" Serie zu fahren...

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karrenhannes
 Beitrag#15   Betreff: Re: Mischbereifung
Verfasst: 04.07.2014, 14:47 
Stammi-Moderator
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Ortszeit:
07.07.2025, 16:45
Hallo.
Für jedes Motorrad und jeder Reifen-Hersteller hat eine Reifenfreigabeliste.
Reifen werden vom Reifenhersteller und/oder vom Motorradhersteller getestet und für Unbedenklich befunden.
Dann wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erstellt.
Diese kann , sollte oder muss vom Fahrzeugführer mitgeführt werden.
Den TÜV interessiert das alles recht wenig, weil er nur zum Zeitpunkt der Prüfung in der Haftung ist.
Reifen sind schnell austauschbar.....
Wenn z.B. Pirelli den normalen AngelGT als nicht so fahrstabil empfindet wie den GT A , da gibt Pirelli diese Unbedenklichkeitsbescheinigung nur für den Angel GT A raus und für den normalen Angel GT halt nicht.
Da Du als Halter und Fahrer für Dein Fahrzeug verantwortlich bist, bist Du auch in der Haftung dafür wenn Du Reifen fahren würdest welche nicht "freigegeben" worden sind vom Hersteller.
Es ist Deine Entscheidung.
Nur Reklamieren wird halt auch schwierig.....Ist aber immer so.....Wer sich nicht an Vorgaben hält, muss die Konsequenz selbst tragen.
Wir könnten auf der FJR z.B. auch Shinko-Reifen in der richtigen Größe und den richtigen Indexen fahren.....Vom Gesetz und vom TÜV aus alles kein Problem.
Sollte es jedoch zu einem Unfall kommen, weil ???? Wer haftet ???

P.S. Das ganze hier ist leider schon 2 Jahre alt......Unserem neuen dafür Vielen Dank. Hoffentlich wird er glücklich mit Mischbereifungen.
Beim Auto gehören so Selbstmörder-Reifen alla Goodride und sonstige Chinakracher leider zum Alltag.
Bisher dachte ich bleiben wir beim Motorrad davon verschont......leider ein Irrglaube.
Leider kostet meist ein Reifen mit einer Zusatzkennung auch etwas mehr. Aber so ist das heut halt. Erst ist Geiz noch Geil, und danach sind alle anderen Schuld.
Sorry , aber das musste mal kurz raus.

Ich hoffe Andreas Deine Frage ist beantwortet.

Diese Unbedenklichkeitsbescheinigungs-Sache ist ( glaube ich ) nur in Deutschland so.
Umliegende Ländern ist das völlig Schnurz.

Gruß Wolfgang.



Gruß Wolfgang

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karrenhannes
 Beitrag#16   Betreff: Re: Mischbereifung
Verfasst: 04.07.2014, 15:00 
Stammi-Moderator
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07.07.2025, 16:45
Hallo nochmal.

Ich weiß nicht wie ich das Ausdrücken soll dass es jeder versteht.?

Im Schein und Brief stehen die technischen Vorgaben die einzuhalten sind.
Bei Reifen die Große mit Geschwindigkeitsindex und Traglast.
Das prüft der Tüv und eventuell die Polizei in einer Kontrolle.
Und mehr kann man denen auch nicht abverlangen. :-)
Soweit ist das auch alles o.k.

Und dann vergleiche ich das immer mit einem Feuerwehrmann im Einsatz. :respekt:
Der muss in Sekunden Entscheidungen treffen worüber sich Gerichte im nach hinein Jahre Zeit lassen können.

Doofe Fragen kommen immer erst hinterher :excl:
Halt dann wenn was nicht geklappt hat oder jemand eine Fehlentscheidung getroffen hat.

Gruß Wolfgang.



Gruß Wolfgang

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harald1
 Beitrag#17   Betreff: Re: Mischbereifung
Verfasst: 04.07.2014, 16:48 
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02.08.2011, 20:15
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07.07.2025, 16:45
Zitat: karrenhannes
Beim Auto gehören so Selbstmörder-Reifen alla Goodride und sonstige Chinakracher leider zum Alltag.

Gruß Wolfgang.


hallo Wolfgang, bist Du Rasist ? Oder kannst Du das fundiert Belegen, das Goodride Reifen
oder sonstige Chinakracher nur von Selbstmördern gefahren werden ?

Ich finde deine Aussage, na sagen wir mal Milde "Heftig"



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Humphrey
 Beitrag#18   Betreff: Re: Mischbereifung
Verfasst: 04.07.2014, 17:25 
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Ortszeit:
07.07.2025, 17:45
Zitat: harald1
Ich finde deine Aussage, na sagen wir mal Milde "Heftig"


Hallo,

muss zu diesem leidigen Thema auch meinen Senf abliefern.

Die Aussage ist noch nicht Mal annähert heftig genug.

Trifft jedenfalls fürs Auto zu. Ich habe meiner Frau ein gebrauchtes Auto gekauft und da waren solche Reifen drauf. Hab sie selbst Probe gefahren bei leichtem Nieselregen.
Und im Ergebnis: Wenn ich Witwer werden wollte dann hätte ich die Reifen draufgelassen.

Beim Moped weiß ich es nicht. Ich käme aber nie auf die Idee an Reifen fürs Motorrad zu sparen oder iregend welche Experimente zu machen.

Gruß



Wo ich bin ist oben. Sollte ich Mal unten sein bin ich auf die Schnauze gefallen.
Und dann heißt es alles wieder auf "NULL".
§1 Das GUMMIERTE nach unten und das LACKIERTE nach oben.

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karrenhannes
 Beitrag#19   Betreff: Re: Mischbereifung
Verfasst: 04.07.2014, 18:31 
Stammi-Moderator
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Registriert:
14.08.2010, 20:10
Ortszeit:
07.07.2025, 16:45
Hallo.
@Harald.
Leider ist das die Erfahrung......Wir sehen das jeden Tag.
Am einen Tag kommt jemand mit Reifen die nix taugen , und wollen dann was Namhaftes montiert haben.
Weil besagte Chinakrache für sie einfach "gefährlich" sind.
Und am anderen Tag kommen Leute mit genau den Reifen weil die so Toll sind.
Mir ist das egal.....Hoffentlich kommen die mir nie entgegen.
Wenn Du mit solchen Reifen glücklich wirst, soll es mir Recht sein.
Wenn ich meine Frau loswerden möchte, bekommt sie auch solche Reifen ans Auto.

Und es ging mir um den Zusammenhang......Bisher war es so dass am Zweirad ( Mopeds die schneller als 200 km/h laufen )
Keiner irgendwelchen Billigkram wollte. Reifenmarken gibt es genug, ich hätte auch noch paar andere nennen können.
Habe aber bewusst Goodride gesagt, weil es viele gibt die das noch mit BF-Goodrich verwechseln.

@ Humphrey.
:danke: Ich sehe Du hast auch schon Erfahrung damit gemacht.

P.S. Hatte mal eine CBR900 Fireblade hier....mit Maxxis-Bereifung drauf.
Dem habe ich nach einer gemeinsamen Ausfahrt einen Satz PilotPower kostenlos montiert.
Danach war auch dieser Kunde von Namhaften Reifen überzeugt.
Fahren konnte man mit den Maxxis auch, fragt sich nur wie :frage: :frage: :frage:
Für die Stvo hätte es sicher gereicht. :bg:

Gruß Wolfgang.



Gruß Wolfgang

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yort
 Beitrag#20   Betreff: Re: Mischbereifung
Verfasst: 04.07.2014, 21:50 
Ehemalige(r)

Beiträge: 1261
Registriert:
08.02.2009, 19:45
Ortszeit:
07.07.2025, 17:45
Es kommt einfach darauf an, ob der Motorradhersteller in der EG-Typgenemigung eine Reifenvorgabe gegeben hat oder nicht. Yamaha hat und tut dies immer noch. Ist im Schein nichts anderes eingetragen, gilt was dort genehmigt wurde zzgl. der Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Reifenhersteller.

Andere Hersteller tun dies seit Jahren nicht mehr. Dort darf man fahren was man möchte. Aber auch hier ist es natürlich sinnvoll nicht nur das Portemonnaie entscheiden zu lassen.

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Mischbereifung


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