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harry301
 Beitrag#11   Betreff: Re: Reifenfreigaben, Schweiz, Frankreich, Spanien???
Verfasst: 19.07.2013, 12:23 
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Hallo,

meine Frage war, was ich auf meiner Dicken in der Schweiz, Frankreich und Spanien aufziehen und fahren darf, auch wenn die Dicke in Deutschland zugelassen ist.
Ich muss die Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Schweiz einhalten, dabei ist es doch logisch, dass sie z.b. nicht auf einen Reifen bestehen, der für 300kmh geeignet ist. :oh:
Wie es ein Richter in Deutschland urteilen würde, ist reine Spekulation, wenn man keinen
Präzedenzfall zur Hand hat.
Gelten dort die einheimischen Gesetze, oder muß ich auch im Ausland, die Gesetze Deutschlands mit meinem Möppi einhalten??
In Deutschland darf man z.b. nur 100kmh mit dem Anhänger fahren, in Frankreich aber 130kmh.
Ich kann mir vorstellen, dass ich trotzdem noch Versicherungsschutz habe, wenn der Hänger bauartbedingt für 130kmh zugelassen ist.

Grüsse Harry



Mit verschiedenen FJRs über 260.000km unterwegs gewesen. Zur Zeit RP23

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Guenther
 Beitrag#12   Betreff: Re: Reifenfreigaben, Schweiz, Frankreich, Spanien???
Verfasst: 22.07.2013, 12:50 
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28.09.2025, 23:36
Hallo Harry,
versteh mich nicht falsch, aber wenn du einen Unfall in Spanien verursachst, und deine Versicherung zahlen soll, dann werden die darauf bestehen das dein Fahrzeug auch den hiesigen Vorschriften entsprochen hat.
So ist zumindest meine Erfahrung im Umgang mit Versicherungen.
Das ich mit einem Hänger in Frankreich schneller fahren darf, weis ich auch, finde es auch besser Frankreich. Aber genau hier hatte seinerzeit meine Versicherung sich eine Bestätigung bei der Behörde eingeholt, das ich auch nicht schneller als 80km/h unterwegs war. War ich nicht, aber sie haben sich erkundigt, und das lässt bei mir diese Vermutung zu.



Arbeite und strebe, aber lebe!
Günther, RP13

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badischer Rainer
 Beitrag#13   Betreff: Re: Reifenfreigaben, Schweiz, Frankreich, Spanien???
Verfasst: 22.07.2013, 16:29 
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Hai,

jetzt wissen wir ja viel über Hänger, Richter, Höchstgeschwindigkeiten usw.
Aber was einen Biker bewegt eine nicht zugelassene Reifenpaarung zu nutzen ist bewusst ausgeblendet worden obwohl die Kausalität zu Harrys Frage gegeben ist.

Möglicherweise kann Harry das nicht sagen oder er will es nicht.
Beides ist legitim.
Wir sind ja schliesslich in einem Forum für normalerweise gut gesittete Menschen.
Des Menschen Wille ist sein Himmelreich.
Einer hält sich an die Etikette, ein anderer weniger, wieder andere gar nicht.

Interessieren würde mich die Beantwortung meiner Frage immer noch.


Greetz

Rainer



2003-2014 FJR Rp 04, ab Jan. 2015 KTM 1190 Adventure T

Manchmal beneide ich Stühle.
Wie die völlig emotionsfrei mit jedem Arsch klarkommen....

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karrenhannes
 Beitrag#14   Betreff: Re: Reifenfreigaben, Schweiz, Frankreich, Spanien???
Verfasst: 22.07.2013, 17:56 
Stammi-Moderator
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28.09.2025, 23:36
Hallo.

Zu Harrys Bewegründe fällt mir folgendes ein.
Er plant eine Pyrenäen - Tour mit ca. 4500km. :yes: vielleicht auch ein bissele mehr km. :-)
Dafür hätte er gerne wegen der Haftung und dem deutlich geringeren Aufstellmoments am Vorderrad den MPP3.
Und wegen der längeren Laufleistung am Hinterrad den MPR3"B".
Der hintere MPP3 würde vielleicht die 4500 km halten, vielleicht aber auch nicht ! Vielleicht werden aus 4500 km auch 6000 km ! dann reicht der MPP3 hinten noch unwahrscheinlicher bis er wieder zuhause wäre.
Und den ganzen Satz MPR3 von Anfang an ???? Das wäre die Lösung !!! Wenn Harry nicht die Bedenken wegen dem Aufstelmoment hätte.!
Darum die Frage nach einer Freigabe und wie sich das im Umgrenzenden Ausland verhält.

Gruß Wolfgang.



Gruß Wolfgang

FJR-Veteran.---> RP13A und RP28A.
ab 6/19 Honda GL 1800 SC68 EZ:11/16 in Silber mit 27.125 km. ... ... ... aktuell 144.820 km.

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harry301
 Beitrag#15   Betreff: Re: Reifenfreigaben, Schweiz, Frankreich, Spanien???
Verfasst: 22.07.2013, 18:22 
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09.02.2009, 11:51
Ortszeit:
28.09.2025, 23:36
Zitat: badischer Rainer

Aber was einen Biker bewegt eine nicht zugelassene Reifenpaarung zu nutzen ???



Hi Rainer, du bringst wieder alles durcheinander.
Jeder versteht, meine Frage nur du nicht!!
Wird ein Pferd von vorne oder hinten aufgezäumt?

Welcher Biker benutzt denn eine nicht zugelassene Reifenpaarung?
Kennst du jemanden, dann frag ihn, vielleicht bekommst du von ihm deine Antwort.

Meine RP 11 hat keine Fabrikatsbindung, weder in der Zulassungsbescheinigung I noch in der II

In der Zulassungsbescheinigung Teil I werden die erlaubten Reifendimensionen in der rechten Datenspalte in den Zeilen 15.1. und 15.2. aufgeführt.
Diese sind ja bekannt.

Ich würde gerne in der Schweiz, Frankreich und in Spanien, wie Wolfgang schon erwähnt hat, vorne den MPP3 und hinten
den MPR3 aufziehen.

Du scheinst zu wissen, dass diese Paarungen dort nicht erlaubt sind.
Bitte die Quelle!!

Auch scheinst du zu wissen, dass es dadurch zu Problemen mit der Versicherung kommen könnte, wenn dort unten ein Schaden aufträte. Vom Hörensagen oder hast du auch eine Quelle?

Her damit, dann hat sich der Thread gelohnt.

Grüsse Harry



Mit verschiedenen FJRs über 260.000km unterwegs gewesen. Zur Zeit RP23

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badischer Rainer
 Beitrag#16   Betreff: Re: Reifenfreigaben, Schweiz, Frankreich, Spanien???
Verfasst: 22.07.2013, 21:29 
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Beiträge: 359
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17.02.2009, 14:26
Ortszeit:
28.09.2025, 23:36
Hai Wolfgang,

vielen Dank für die plausible und nachvollziehbare Erklärung der eventuellen Beweggründe. :yes:
Du hast meine Frage verstanden.

Bleiben nur noch meine Bedenken wegen:

Zitat Harry: "Von Michelin ist diese Paarung noch nicht freigegeben ".

Da Michelin ein international agierender Konzern ist vermute ich mal dass die Nichtfreigabe auch international Bestand hat.

Eine Nachfrage bei Michelin würde das wohl einfach klären.

Falls die sich an die Etikette halten und auf die Frage Antworten. ;-)

Greetz

Rainer



2003-2014 FJR Rp 04, ab Jan. 2015 KTM 1190 Adventure T

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harry301
 Beitrag#17   Betreff: Re: Reifenfreigaben, Schweiz, Frankreich, Spanien???
Verfasst: 22.07.2013, 21:52 
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09.02.2009, 11:51
Ortszeit:
28.09.2025, 23:36
Hi Rainer,
was soll das wiederholte Gelaber
mit Etikette, gesittete Menschen, ligitimen Himmelreich
und sonstigen Gogolores.
Hast du ein Problem das wir nicht kennen??

Ich habe im sachlichen Bereich eine deutliche Frage gestellt?
Braucht man in der Schweiz, Frankreich und Spanien eine Reifenfreigabe.
Das steht doch schon deutlich in der Überschrift.
Nach Michaels Quelle (ADAC) wissen wir doch schon längst:

In Deutschland werden Reifenfabrikatsbindungen für Motorräder wegen der hohen Geschwindigkeiten, die hier gefahren werden dürfen, und wegen besonderer Rechtsbedingungen anders gehandhabt
als in den übrigen europäischen Ländern. Dort sind Reifenbindungen weitgehend unbekannt.


wo, was, warum, weshalb, biene, miene, hätte, kätte, geht doch niemanden etwas an und war auch nicht gefragt.



Mit verschiedenen FJRs über 260.000km unterwegs gewesen. Zur Zeit RP23

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yort
 Beitrag#18   Betreff: Re: Reifenfreigaben, Schweiz, Frankreich, Spanien???
Verfasst: 23.07.2013, 00:36 
Ehemalige(r)

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Ortszeit:
29.09.2025, 00:36
Dass bei der RP11 keine Reifenbindung besteht, halte ich für unwahrscheinlich. Auch wenn diese nicht explizit ausgewiesen ist, ist sie dennoch Bestandteil der Typengenehmigung. Als dessen Erweiterung darf man die Unbedenklichkeitsbescheinigung von Yamaha sehen. Vergleichbar ist die Praxis bei Pkw, nur eine Reifengröße in die Papiere einzutragen, aber mehrere Reifengrößen zu homologieren.

Ich hatte auch vorne den PiPo und hinten den PiRo2 montiert. Aber alles kein Problem: Reifen montiert, gut angefahren ;-) und dem Dekra-Mann vorgestellt. Er konnte sich davon überzeugen dass die Paarung bis ans Ende der Lauffläche haftet und hat mir diese Paarung bei 2 unterschiedlichen Motorrädern so per Einzelabnahme eingetragen bzw. das Gutachten zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis ausgestellt. So sind für ein paar Euros jegliche Unsicherheiten und Diskussionen beendet.

Ich bin zwar nicht die Version 3 der beiden Reifen gefahren, aber bezugnehmend auf meine Paarung, ist dort wirklich das beste aus zwei Welten kombiniert. Die Paarung hält bei der FJR bis der Motordeckel schleift und auch mit der R1 kann man damit locker Knie- und Rastenschleifen. Wenn man einen runden Fahrstil pflegt, sind beide Reifen ca. zeitgleich am Ende, so zwischen 2000-7000 km. Ich habe 2009/2010 darüber mit Michelin telefoniert. Sie werden es nie "freigeben", weil es einfach ihrer Philosophie widerspricht. Es fällt ihnen ja schon schwer für eine R1 einen sogenannten Tourenreifen frei zu geben. :piep:

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harry301
 Beitrag#19   Betreff: Re: Reifenfreigaben, Schweiz, Frankreich, Spanien???
Verfasst: 23.07.2013, 10:12 
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Ortszeit:
28.09.2025, 23:36
Guten Morgen troy,

ich seh das genau so wie du, auch wenn keine Reifenfabrikatsbindung
eingetragen ist , gibts in D bestimmt irgendetwas wo diese dennoch vermerkt ist.

Da aber in meinen Papieren nichts drin steh und im Ausland sogar Reifenverbindungen unbekannt sind,
kann ich mir nicht vorstellen, dass man dort nur mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung unterwegs sein darf.
Wäre auch Blödsinn.



Mit verschiedenen FJRs über 260.000km unterwegs gewesen. Zur Zeit RP23

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Guenther
 Beitrag#20   Betreff: Re: Reifenfreigaben, Schweiz, Frankreich, Spanien???
Verfasst: 23.07.2013, 11:37 
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Beiträge: 299
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09.02.2009, 11:24
Ortszeit:
28.09.2025, 23:36
Zitat: harry301
Hi Rainer,
was soll das wiederholte Gelaber
mit Etikette, gesittete Menschen, ligitimen Himmelreich
und sonstigen Gogolores.
Hast du ein Problem das wir nicht kennen??


Genau das hat Rainer gemeint

Zitat: harry301
Ich habe im sachlichen Bereich eine deutliche Frage gestellt?
Braucht man in der Schweiz, Frankreich und Spanien eine Reifenfreigabe.
Das steht doch schon deutlich in der Überschrift.


Diese Antwort hat man dir schon gegeben

Zitat: harry301
Nach Michaels Quelle (ADAC) wissen wir doch schon längst:
In Deutschland werden Reifenfabrikatsbindungen für Motorräder wegen der hohen Geschwindigkeiten, die hier gefahren werden dürfen, und wegen besonderer Rechtsbedingungen anders gehandhabt
als in den übrigen europäischen Ländern. Dort sind Reifenbindungen weitgehend unbekannt.



Deine Versicherung interessiert es einen Sch... ob du in Spanien oder sonst wo jemandem einen Schaden zugefügt hast. Wenn dein Moped nicht den hiesigen deutschen Zulassungs-Vorschriften entspricht, zahlst du selbst.

Zitat: harry301
wo, was, warum, weshalb, biene, miene, hätte, kätte, geht doch niemanden etwas an und war auch nicht gefragt.


Und schon wieder hat Rainer recht



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Günther, RP13

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