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Nordmann
 Beitrag#21   Betreff: Re: Erlaubt Geschindigkeit mit originalen Koffer
Verfasst: 19.04.2017, 00:15 
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Auch von hier dem Eberhard einen schönen dank! Besonders dieser Abschnitt trifft des Pudels Kern m.E. am Besten:

"........Wer schneller fährt, muss zwar kein Bußgeld fürchten, tut dies aber auf eigenes Risiko. Passiert ein Unfall bei höherer Geschwindigkeit, der etwa auf Pendelbewegungen zurückzuführen ist, greift die Produktionshaftungspflicht dementsprechend nicht....... "

Und um nichts anderes geht es...Ausschluss der Haftung...es geht leider nur ums Geld. Ich würde mir wünschen, dass Yamaha (oder auch gerne ein anderer Hersteller) da mal eine wissenschaftliche Studie (z.B. Diplom-, Bachelor-, oder Masterarbeiten kosten die Hersteller fast nix!!!) auflegt, um nachzuweisen, dass es eben nicht nur ums Geld geht, sondern um die Sicherheit. :pro:

Bei mir pendelt es ganz leicht ab ca. 210 km/h mit den großen Givi Zubehör Koffern. Ist beherrschbar, wenn man es kennt! :musk:



Gruß vom
Nordmann


Ach ja: Wenn es nicht funktioniert, wende Gewalt an. Falls es dabei kaputt geht, hätte es sowieso ausgewechselt werden müssen.

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ManfredA
 Beitrag#22   Betreff: Re: Erlaubt Geschindigkeit mit originalen Koffer
Verfasst: 19.04.2017, 09:12 
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....da spielt aber -neben dem Zustand der Fahrwerkskomponenten und Bereifung - auch die Beladung der Koffer eine entscheidende Rolle. Gesamtbeladung ?
Gleichmäßig verteilt auf Beide Koffer?
Mit /ohne Sozia ?
Zusätzlich TC?



- FJR1300 RP11 in GalaxyBlue (DPBML); 213020km, Erstbesitzer, Conti Road Attack 3 GT, 30mm Heckhöherlegung, Zumo550, Baehr-Anlage Verso XL, PMR-Funk, Puig-Scheibe, individualiserte+höhere Sitzbänke von Topsellerie + div. Anbauten.

- AfricaTwin Adventure Sports SD09 in Tricolor; 12600km, Zweitbesitzer, Conti CTA3 (V), Zumo550 mit BT, Koffer+TC, DCT und EERA + div. Anbauten.
Beides VK - versichert bei unserer :link: FJR-Tourer Club-Versicherung.

viele Grüße von der Mosel, Manfred

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moetho
 Beitrag#23   Betreff: Re: Erlaubt Geschindigkeit mit originalen Koffer
Verfasst: 19.04.2017, 11:16 
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Beiträge: 1983
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16.05.2009, 11:10
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16.04.2024, 07:24
Zitat: Nordmann
Auch von hier dem Eberhard einen schönen dank! Besonders dieser Abschnitt trifft des Pudels Kern m.E. am Besten:

"........Wer schneller fährt, muss zwar kein Bußgeld fürchten, tut dies aber auf eigenes Risiko. Passiert ein Unfall bei höherer Geschwindigkeit, der etwa auf Pendelbewegungen zurückzuführen ist, greift die Produktionshaftungspflicht dementsprechend nicht....... "

Und um nichts anderes geht es...Ausschluss der Haftung...es geht leider nur ums Geld. Ich würde mir wünschen, dass Yamaha (oder auch gerne ein anderer Hersteller) da mal eine wissenschaftliche Studie (z.B. Diplom-, Bachelor-, oder Masterarbeiten kosten die Hersteller fast nix!!!) auflegt, um nachzuweisen, dass es eben nicht nur ums Geld geht, sondern um die Sicherheit. :pro:

Bei mir pendelt es ganz leicht ab ca. 210 km/h mit den großen Givi Zubehör Koffern. Ist beherrschbar, wenn man es kennt! :musk:


Ich glaube nicht, dass Yamaha oder andere Hersteller die Geschwindigkeit auf blauen Dunst herabgesetzt hat. Wie Manfred schon angemerkt hat. Sie werden von den ungünstigsten Umständen + Sicherheitszuschlag ausgegangen sein.



Gruß Thomas
Aprilia Tuareg 660
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AndreasCH
 Beitrag#24   Betreff: Re: Erlaubt Geschindigkeit mit originalen Koffer
Verfasst: 19.04.2017, 22:54 
Ehemalige(r)

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02.02.2016, 23:10
Ortszeit:
16.04.2024, 06:24
also in meiner (schweizer) RP28 gibt es keine hinweise auf maximalgeschwindigkeit, weder im koffer, noch irgendwo sonst. das ding läuft stabil bis weit über 200 km/h, wir fahren ja keine KTM's... :bg:

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FJRHarry
 Beitrag#25   Betreff: Re: Erlaubt Geschindigkeit mit originalen Koffer
Verfasst: 20.04.2017, 00:13 
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Beiträge: 2035
Registriert:
27.08.2016, 18:35
Ortszeit:
16.04.2024, 07:24
Und auch nicht im Montageanleitung der Koffer? Diese Anleitung bekommt jeder beim Kauf von einen neuen FJR und damals beim RP04 wenn man einen Kofferset dazu gekauft hat.
Übrigens, ich habe drie FJR's mit gepackte Seitenkoffer bis V-max gefahren und die blieben auch dann schön geradlinig, beim heutige AS habe ich es noch nicht versucht.



________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Entschuldige bitte mein Deutsch, bin Holländer ;-)
(der jetzt ein RP23 AS fährt, das nach einem RP04, einem RP13 und einem RP23A)

Übrigens, keiner weiß alles, aber zusammen wissen wir ziemlich viel...... :denk:

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Treibsatz
 Beitrag#26   Betreff: Re: Erlaubt Geschindigkeit mit originalen Koffer
Verfasst: 22.04.2017, 10:31 

Beiträge: 171
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11.06.2011, 11:52
Ortszeit:
16.04.2024, 07:24
Hallo,
bei den Kollegen aus der Schweiz und Österreich gibt es keinen Hinweis. Welche Höchstgeschwindigkeit gilt dort auf den Autobahnen? :flööt:

Triumph hat das Koffersystem schwingend gelagert. Aus diesem Grund gibt es dort keine Begrenzung.



Gruß
K.-D.

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züri
 Beitrag#27   Betreff: Re: Erlaubt Geschindigkeit mit originalen Koffer
Verfasst: 22.04.2017, 13:32 
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Beiträge: 239
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03.01.2017, 13:54
Ortszeit:
16.04.2024, 07:24
Auf der Schweizer Autobahn bist du ab 120 km/h kriminell, da kannst du auch mit geöffneten Koffern fahren und die FJR bleib dennoch Spurtreu.



Sonnige Grüsse bei jedem Wetter
züri

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ManfredA
 Beitrag#28   Betreff: Re: Erlaubt Geschindigkeit mit originalen Koffer
Verfasst: 22.04.2017, 14:33 
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Beiträge: 13381
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Ortszeit:
16.04.2024, 07:24
...ich glaube nicht das die landesspezifische Höchstgeschwindigkeit etwas mit der möglicherweise nicht erfolgten Aushändigung einer Geschwindigkeitseinschränkung zu tun hat .

Schließlich dürfen die Freude aus anderen Ländern hierzulande auch mal den 2. und 3. Gang aussdrehen..... mit und ohne Koffer :lol:



- FJR1300 RP11 in GalaxyBlue (DPBML); 213020km, Erstbesitzer, Conti Road Attack 3 GT, 30mm Heckhöherlegung, Zumo550, Baehr-Anlage Verso XL, PMR-Funk, Puig-Scheibe, individualiserte+höhere Sitzbänke von Topsellerie + div. Anbauten.

- AfricaTwin Adventure Sports SD09 in Tricolor; 12600km, Zweitbesitzer, Conti CTA3 (V), Zumo550 mit BT, Koffer+TC, DCT und EERA + div. Anbauten.
Beides VK - versichert bei unserer :link: FJR-Tourer Club-Versicherung.

viele Grüße von der Mosel, Manfred

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züri
 Beitrag#29   Betreff: Re: Erlaubt Geschindigkeit mit originalen Koffer
Verfasst: 22.04.2017, 17:16 
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Beiträge: 239
Registriert:
03.01.2017, 13:54
Ortszeit:
16.04.2024, 07:24
Zitat: ManfredA
...ich glaube nicht das die landesspezifische Höchstgeschwindigkeit etwas mit der möglicherweise nicht erfolgten Aushändigung einer Geschwindigkeitseinschränkung zu tun hat .


Da bin ich natürlich gleicher Meinung wie Manfred, wollte mich nur über unsere Höchstgeschwindikeit auf der Autobahn belustigen.



Sonnige Grüsse bei jedem Wetter
züri

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Treibsatz
 Beitrag#30   Betreff: Re: Erlaubt Geschindigkeit mit originalen Koffer
Verfasst: 23.04.2017, 09:47 

Beiträge: 171
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11.06.2011, 11:52
Ortszeit:
16.04.2024, 07:24
Zitat: züri
Zitat: ManfredA
...ich glaube nicht das die landesspezifische Höchstgeschwindigkeit etwas mit der möglicherweise nicht erfolgten Aushändigung einer Geschwindigkeitseinschränkung zu tun hat .


Da bin ich natürlich gleicher Meinung wie Manfred, wollte mich nur über unsere Höchstgeschwindikeit auf der Autobahn belustigen.


Hallo züri,
mein reden. Was willst du noch mit einem Warnhinweis. :-))
Allerdings gibt es schon landesspezifische Einschränkungen aufgrund einer Geschwindigkeitsbegrenzung. Ausstattung,Reifen....( Achtung bei Re-Importen).



Gruß
K.-D.

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