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Versicherungshaftung bei nagelneuem Moped
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Autor:  denero [ 28.07.2009, 21:58 ]
Betreff:  Versicherungshaftung bei nagelneuem Moped

Hallo tja wie begrüsst man hier?

Ihr seht schon ich bin neu, zumindest hier im Forum.

Also ein rasantes Hallo.

Ein Anliegen habe ich auch schon, ach so vorstellen. Konrad 48 Jahre Mitgliedsnummer 1525 ziemlich neu.
Genau wie unsere FJR1300 heute 2472 km.

Und schon komme ich zum Thema, denn das Moped (so heisst es bei uns in Monnem(Mannheim)), war gerade 550 km jung
wurde es von einer ausprakendenden Dame demoliert. Schaden 1500 Euro, Verkleidung, und Schutzblech.

Jetzt geht es mir darum, ob jemand aus Erfahrung, wünsche ich natürlich niemanden, dass er so eine Erfahrung wie ich schon
hatte, welchen Anspruch ich gegenüber der Versicherung habe auf Wertminderung bzw. Wertausgleich.

Im Internet gibt es mal wieder keine eindeutigen Aussagen, es gibt versch. Methoden der Berechnung, aber welchen Anspruch
man in der Situation hat und geltend machen kann, tja niende.

Ich würde mich über Resonanz freuen, denn die Versicherung der Dame kann ruhig für den Verlust haften.

Danke für Infos.

Übrigens Detlef, wie ich schon im Gastforum geschrieben hatte, ich bin inzwischen ein echter FJR FAN.

Konrad aus Monnem

Autor:  Papillon [ 28.07.2009, 22:20 ]
Betreff:  Re: Versicherungshaftung bei nagelneuem Moped

hi!

ist mir auch schon passiert.
erstmal brauchst du die Daten der gegnerischen Versicherung - am besten kannst du auch Zeugen benennen wenn die Schuldfrage einwandfrei geklärt ist dann kannst du wählen.
entweder du läßt dein Moped bei einer Werksatt deiner Wahl wieder reparieren oder du machst es wie ich damals.
hab ein Gutachten (bei einem Gutachter meiner Wahl) erstellen lassen worin sämtliche Unfallschäden festgehalten wurden und eine genaue Kostenaufstellung gemacht wurde. am besten wäre es wenn du einen Anwalt hinzuziehen kannst da du dann so gut wie keine Abzüge erwarten brauchst da die meisten gegnerischen Versicherungen versuchen Abzüge wie z.B Nutzungsausfall oder sonstige Pauschalen einfach abzuziehen. auch wird gern mit der MWST. gezickt weil ja davon ausgegangen wird das du dein Moped nicht in einer Werkstatt reparieren lassen wirst.

ohne Gutachten (für dessen Kosten übrigens die gegnerische VS aufzukommen hat) hast du kaum Chancen einen vernünftigen Schadenersatz zu bekommen.
ein Verkleidungsschaden kann so schnell mal auf weit über das angenommene Mass der Schadenshöhe ansteigen da auch u.U. der Rahmen in Mitleidenschaft gezogen worden sein kann ...

cu Felix

Autor:  ManfredA [ 28.07.2009, 22:20 ]
Betreff:  Re: Versicherungshaftung bei nagelneuem Moped

Hallo Konrad :-)
willkommen hier in der :comm: ;
zu deiner fachlichen Frage kann ich keine ausreichend fundierte Aussage machen, aber es gibt den einen oder anderen "Versicherungsspezialist" hier in der :musk:
Aber ich möchte dich auf den relativ jungen und doch schon stark frequentierten :yes: Stammtisch Rhein/Neckar, gleich vor deiner Haustür hinweisen.....
Schau mal bei <Stammtischen> nach

Autor:  yort [ 28.07.2009, 23:07 ]
Betreff:  Re: Versicherungshaftung bei nagelneuem Moped

Moin moin und willkommen,

ich gehe davon aus, dass mit der Schadensumme alles klar geht und Du nun noch auf etwas "Taschengeld" hoffst? Was steht denn im Gutachten drin? Wenn nichts drin steht, dann gibts auch nichts.

Falls Du ohne Gutachter abgerechnet hast, wirst Du schlechte Karten haben. Die allgemeine Aussage ist: Die Reparaturen sind so gut, dass es zu keiner Wertminderung kommt. Grade bei Schutzblech und Verkleidung wird der Schaden ja wahrscheinlich durch Austausch behoben. Dann sind die Teile wieder neuwertig ... ergo kein Wertverlust. Um einen Wertverlust festzustellen, brauchst Du immer einen Gutachter.

Gruß, troy®

Autor:  Armin44 [ 29.07.2009, 09:50 ]
Betreff:  Re: Versicherungshaftung bei nagelneuem Moped

Hallo Konrad,

wenn die Schuldfrage geklärt ist (und das ist sie ja wohl) und Du der Geschädigte bist, empfehle ich Dir aus eigener Erfahrung: Nimm Dir einen Anwalt, der Spezialist in Verkehrsrecht ist! Alleine kommt selten jemand mit gegnerischen Versicherungen klar und zieht meist bei der Abrechnung den kürzeren. Übrigens kostet Dich die anwaltliche Abwicklung nichts, Du hast ein Recht darauf und auch diese Kosten trägt die gegnerische Versicherung.

Gruß und weiterhin gute Fahrt mit der FJR und viel Spaß hier im Forum

Armin

Autor:  Nachbar [ 29.07.2009, 09:55 ]
Betreff:  Re: Versicherungshaftung bei nagelneuem Moped

Hallo Konrad

Auch von mir ein herzliches willkommen in der :comm:

Ich sehe deinen Fall wie Troy. Ohne Gutachter :-(

Manfred hat es schon geschrieben. Wir haben einen Stammtisch in deiner Heimatstadt. Würde mich freuen dich da mal zu sehen.

Lg aus der Nachbarstadt LU
Rainer

Autor:  Heizkesseltreiber [ 29.07.2009, 11:42 ]
Betreff:  Re: Versicherungshaftung bei nagelneuem Moped

Hallo Konrad,

willlkommen auch von mir. Eines muss ich noch hinzufügen: Nimm Dir selbst einen Gutachter und lass Dir keinen von der gegnerischen Versicherung aufschwatzen! Es gilt das Prinzip: Wer zuerst kommt malt zuerst. Hat die gegnerische Versicherung den Schaden schon begutachten lassen, dann hast Du schon verloren. Ein unabhängiger Gutachter sieht das immer etwas anders - und zwar zu Deinen Gunsten.

Und ja, es steht Dir ein Wertminderungsausgleich zu, da das Fahrzeug ja beschädigt und damit nicht mehr unfallfrei ist. Allerdings gehen die Meinungen der Versicherungen hier weit auseinander, wo dieser liegt.

Wie schon von den anderen angemerkt: Anwalt nehmen und gut is. Mehr Fehler als sich selbst mit der Versicherung anzulegen kann man nicht machen.

Gruß Karsten

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