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Novelle zum Thema Oldtimer-Motorräder
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Autor:  Formel1 [ 01.04.2021, 06:20 ]
Betreff:  Novelle zum Thema Oldtimer-Motorräder

Flensburg/Berlin. Corona oder COVID-19 bestimmen heute 80 % des Mediengeschehens. Dass abseits der Pandemie noch andere bemerkenswerte Novellen beschlossen werden, geht heute leider beinahe unter.

Im Bereich der Oldtimerregelung bei Motorrädern wurde eine beachtenswerte Neuerung, die zum 1. April 2021 in Kraft tritt, verabschiedet.

Für eine Oldtimerkennzeichen muss ein PKW mindestens 30 Jahre alt sein. Im deutschen Sprachgebrauch wird mit dem Begriff „Oldtimer“ in der Regel ein Auto bezeichnet, das ein gewisses Alter überschritten hat. Beim PKW liegt die Altersgrenze bei 30 Jahren.

Beim Krad gab es allerdings bisher keine eindeutige Auslegung. Aufgrund der Nutzung, häufigen Modellwechseln und wenigen alten Krädern, fielen nicht viele in den Bereich der Oldtimer. Das ändert sich aber per 1. April 2021.

Nach der Legaldefinition des § 2 Nr. 22 Fahrzeug-Zulassungsverordnung sind Oldtimer „PKW, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.“ Damit ist der Begriff des Oldtimers erstmals gesetzlich und einheitlich definiert. Maßgeblich ist dabei der Tag der Erstzulassung, nicht das Baujahr. Sowohl für das „H-Kennzeichen“ als auch das rote „07-Oldtimer-Kennzeichen“ ist nunmehr ein Mindestalter der Oldtimer von 30 Jahren vorgeschrieben.

Ausnahmen bilden zukünftig
• Traktoren, die erst ab einem Alter von 40 Jahren das begehrte H-Kennzeichen beantragen können und
• Motorräder, die bereits ab einem Alter von 20 Jahren als Oldtimer gelten!

Als Beispiel kann die Yamaha FJR1300 (RP04), die 2001 auf den Markt gekommen ist, ab April 2021 erstmals mit H-Kennzeichen bei den Zulassungsstellen registriert werden.

Wie bei den meisten Gesetzesregelungen gelten jedoch Ausnahmen. So gucken die Motorradhalter in Hannover und Hamburg in die Röhre. Denn H und HH Kennzeichen dürfen wegen der Verwechslungsgefahr kein weiteres H enthalten.

Quelle: :link: Kraftfahrt-Buntesamt

Autor:  flachlanddüse [ 01.04.2021, 07:25 ]
Betreff:  Re: Novelle zum Thema Oldtimer-Motorräder

super Info,
danke!
...dann fahre ich bald einen Oldtimer...... :-B

Autor:  HPT [ 01.04.2021, 08:01 ]
Betreff:  Re: Novelle zum Thema Oldtimer-Motorräder

Respekt, Ralf, dass du dafür so zeitig aufgestanden bist...

Autor:  ManfredA [ 01.04.2021, 08:46 ]
Betreff:  Re: Novelle zum Thema Oldtimer-Motorräder

Hallo Ralf, danke für die Info! :yes:

In 2 Jahren bin ich mit meiner RP11 dann auch :dabei: :-B .
Da wird es von unserem Versicherungs-Spezialisten @Andreas.HH sicherlich in Kürze ein individuelles Versicherungsangebot der FJR-Tourer- Deutschland-Club-Versicherung speziell für Oldtimer geben. :yes:
Auch wenn er selber, aufgrund seines Wohnsitzes, ja leider nicht in den Genuss kommen kann :oohh:

Autor:  Ecki [ 01.04.2021, 09:58 ]
Betreff:  Re: Novelle zum Thema Oldtimer-Motorräder

Auch meine wird in 2 Jahren in den Genuss kommen.

SUPER Sache, mal schauen was da noch kommt.

Autor:  noppe [ 01.04.2021, 10:05 ]
Betreff:  Re: Novelle zum Thema Oldtimer-Motorräder

Wäre ja zu schön um Wahr zu sein.
1.April :respekt:

Autor:  JAWA [ 01.04.2021, 14:29 ]
Betreff:  Re: Novelle zum Thema Oldtimer-Motorräder

Zitat: noppe
Wäre ja zu schön um Wahr zu sein.
1.April :respekt:

Spielverderber! :bätsch:

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