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Scheinwerfer, Leuchtweitenregulierung
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Seite 1 von 1

Autor:  Berba [ 04.11.2010, 16:15 ]
Betreff:  Scheinwerfer, Leuchtweitenregulierung

Wieso grüßen mich bei einer Fahrt im Dunkeln eigentlich soviele Autofahrer mit der Lichthupe ? :-)) Ok, ich werde dann mal die Leuchtweite meiner Scheinwerfer neu regulieren. Wie man diese einstellt ist mir schon klar. Aber meine Frage lautet:Gibt es hier-ähnlich wie beim TÜV-Angaben dazu?
Die stellen das Moped ja vor ihre Geräte und schon kann man das ganze justieren.
Irgendwie kann an das auch, indem man frontal einen bestimmten Abstand zu einer Wand einhält, die "Laternen" einschaltet und soweit runterdreht, bis die Oberkante des Lichtkegels ebenfalls eine bestimmte Höhe an der Wand erreicht.
Kennt irgend jemand diese Abmessungen ? Der TÜV-Mensch :bg: jedenfalls sagte mir, das sei möglich !! Hätte ich mir nur die Werte aufgeschrieben!! :oh:

Autor:  EddyR [ 04.11.2010, 16:42 ]
Betreff:  Re: Scheinwerfer, Leuchtweitenregulierung

Hallo Bebra,
schau mal hier, da ist es beschrieben.

http://www.kfztech.de/kfztechnik/elo/li ... ellung.htm

Autor:  Karsten [ 04.11.2010, 20:06 ]
Betreff:  Re: Scheinwerfer, Leuchtweitenregulierung

Hi,
ich habe mir in der Garage eine kleine Markierung an die Wand gemacht als ich vom Tüv kam. Nun habe ich immer einen kleinen Hinweis ob die Scheinwerfer richtig eingestellt sind weil ich auch viel mit Sozia fahre.

Autor:  Berba [ 04.11.2010, 20:24 ]
Betreff:  Re: Scheinwerfer, Leuchtweitenregulierung

Zitat: Karsten
Hi,
ich habe mir in der Garage eine kleine Markierung an die Wand gemacht als ich vom Tüv kam. Nun habe ich immer einen kleinen Hinweis ob die Scheinwerfer richtig eingestellt sind weil ich auch viel mit Sozia fahre.

Das ist natürlich eine sicher Sache. Allerdings muss man sich dann auch die Stelle markieren, an dem das "Moped" nach dem TÜV gestanden hat-aber das sollte ja kein Problem sein !! So, dann mal auf zum TÜV-und die Garagenwand markieren :-B

Autor:  ManfredA [ 04.11.2010, 21:53 ]
Betreff:  Re: Scheinwerfer, Leuchtweitenregulierung

Zitat: Berba
....Irgendwie kann an das auch, indem man frontal einen bestimmten Abstand zu einer Wand einhält, die "Laternen" einschaltet und soweit runterdreht, bis die Oberkante des Lichtkegels ebenfalls eine bestimmte Höhe an der Wand erreicht.
Kennt irgend jemand diese Abmessungen ? Der TÜV-Mensch :bg: jedenfalls sagte mir, das sei möglich !! Hätte ich mir nur die Werte aufgeschrieben!! :oh:



Hallo Berba :-) ; :link: dort stehts :yes:

:skepsis: :denk: ...mußt aber die Markierung wohl draußen VOR der Garage anlegen :bg:

Autor:  Karsten [ 05.11.2010, 09:48 ]
Betreff:  Re: Scheinwerfer, Leuchtweitenregulierung

Zitat: Berba
Das ist natürlich eine sicher Sache. Allerdings muss man sich dann auch die Stelle markieren, an dem das "Moped" nach dem TÜV gestanden hat-aber das sollte ja kein Problem sein !! So, dann mal auf zum TÜV-und die Garagenwand markieren :-B

Hi, naklart sollte man sich die Stelle merken. Aber soviel Überlegung setzte ich dann doch voraus :denk: :-) Ach ja. Man kann sich auch eine Markieung an die Einstellknöpfe machen (Nagellack etc.), bevor man daran rumstellt um sich die Grundeinstellung zu merken.

Autor:  BikerNRW [ 07.11.2010, 12:05 ]
Betreff:  Re: Scheinwerfer, Leuchtweitenregulierung

Zitat: ManfredA
....

:skepsis: :denk: ...mußt aber die Markierung wohl draußen VOR der Garage anlegen :bg:


Einspruch.... :con:
.... aber sofern es sich nicht um eine Tiefgarage handelt wird höchstwahrscheinlich das Moped draußen stehen.

Michael

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