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Scheinwerfer, Leuchtweitenregulierung http://forum.fjr-tourer.de/viewtopic.php?f=2&t=2849 |
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Autor: | Berba [ 04.11.2010, 16:15 ] |
Betreff: | Scheinwerfer, Leuchtweitenregulierung |
Wieso grüßen mich bei einer Fahrt im Dunkeln eigentlich soviele Autofahrer mit der Lichthupe ? ![]() Die stellen das Moped ja vor ihre Geräte und schon kann man das ganze justieren. Irgendwie kann an das auch, indem man frontal einen bestimmten Abstand zu einer Wand einhält, die "Laternen" einschaltet und soweit runterdreht, bis die Oberkante des Lichtkegels ebenfalls eine bestimmte Höhe an der Wand erreicht. Kennt irgend jemand diese Abmessungen ? Der TÜV-Mensch ![]() ![]() |
Autor: | EddyR [ 04.11.2010, 16:42 ] |
Betreff: | Re: Scheinwerfer, Leuchtweitenregulierung |
Hallo Bebra, schau mal hier, da ist es beschrieben. http://www.kfztech.de/kfztechnik/elo/li ... ellung.htm |
Autor: | Karsten [ 04.11.2010, 20:06 ] |
Betreff: | Re: Scheinwerfer, Leuchtweitenregulierung |
Hi, ich habe mir in der Garage eine kleine Markierung an die Wand gemacht als ich vom Tüv kam. Nun habe ich immer einen kleinen Hinweis ob die Scheinwerfer richtig eingestellt sind weil ich auch viel mit Sozia fahre. |
Autor: | Berba [ 04.11.2010, 20:24 ] |
Betreff: | Re: Scheinwerfer, Leuchtweitenregulierung |
Zitat: Karsten Hi, ich habe mir in der Garage eine kleine Markierung an die Wand gemacht als ich vom Tüv kam. Nun habe ich immer einen kleinen Hinweis ob die Scheinwerfer richtig eingestellt sind weil ich auch viel mit Sozia fahre. Das ist natürlich eine sicher Sache. Allerdings muss man sich dann auch die Stelle markieren, an dem das "Moped" nach dem TÜV gestanden hat-aber das sollte ja kein Problem sein !! So, dann mal auf zum TÜV-und die Garagenwand markieren ![]() |
Autor: | ManfredA [ 04.11.2010, 21:53 ] |
Betreff: | Re: Scheinwerfer, Leuchtweitenregulierung |
Zitat: Berba ....Irgendwie kann an das auch, indem man frontal einen bestimmten Abstand zu einer Wand einhält, die "Laternen" einschaltet und soweit runterdreht, bis die Oberkante des Lichtkegels ebenfalls eine bestimmte Höhe an der Wand erreicht. Kennt irgend jemand diese Abmessungen ? Der TÜV-Mensch ![]() ![]() Hallo Berba ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
Autor: | Karsten [ 05.11.2010, 09:48 ] |
Betreff: | Re: Scheinwerfer, Leuchtweitenregulierung |
Zitat: Berba Das ist natürlich eine sicher Sache. Allerdings muss man sich dann auch die Stelle markieren, an dem das "Moped" nach dem TÜV gestanden hat-aber das sollte ja kein Problem sein !! So, dann mal auf zum TÜV-und die Garagenwand markieren ![]() Hi, naklart sollte man sich die Stelle merken. Aber soviel Überlegung setzte ich dann doch voraus ![]() ![]() |
Autor: | BikerNRW [ 07.11.2010, 12:05 ] |
Betreff: | Re: Scheinwerfer, Leuchtweitenregulierung |
Zitat: ManfredA .... ![]() ![]() ![]() Einspruch.... ![]() .... aber sofern es sich nicht um eine Tiefgarage handelt wird höchstwahrscheinlich das Moped draußen stehen. Michael |
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