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Reifenfreigaben, Schweiz, Frankreich, Spanien???
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Seite 1 von 5

Autor:  harry301 [ 17.07.2013, 16:02 ]
Betreff:  Reifenfreigaben, Schweiz, Frankreich, Spanien???

Hallo,
in Deutschland braucht man Reifenfreigaben.
Ich möchte für meine Pyrenäentour gerne den MPP3 vorne und hinten den MPR 3 aufziehen.
Von Michelin ist diese Paarung noch nicht freigegeben.
Wie ist es in der Schweiz, Frankreich und Spanien, darf ich sie dort aufziehen?

Grüsse Harry

Autor:  karrenhannes [ 17.07.2013, 18:14 ]
Betreff:  Re: Reifenfreigaben, Schweiz, Frankreich, Spanien???

Hi Harry.

Ich habe mal bei TÜV nachgefragt als ein Ungarischer Mitbürger schnell einen Reifen für sein Auto benötigt hatte in einer weniger gängigen Größe ob das mit einer gängigen Größe auch O.K wäre.
Damals sollte sein 205-50-16 und wir wollten 205-55-16 !!!
Wie gesagt nur um von BRD nach Ungarn zu fahren. PKW hatte noch eine Deutsche Zulassung, dies wurde jedoch in Ungarn geändert.
Aussage vom TÜV war damals....Solange das Fahrzeug eine Deutsche Zulassung hat, solange gelten Deutsche Regeln.
In Ungarn , mit ungarischer Zulassung wäre das kein Problem !.

Wie es sich mit Motorradreifen-Freigaben verhält weiß ich nicht 100%ig.

Wenn ich so bei unseren angrenzenden Mopedfreunden mal auf die Reifenkombi sehe, dann scheint es so als ob es dort nicht ganz so genau genommen wird mit den Freigaben.

Vielleicht kann ja ein Holländischer- oder Französischer Kollege was dazu Sagen.....Wie das in der Schweiz und in Österreich ist, wäre auch interessant.

Gruß Wolfgang.

Autor:  Tom [ 18.07.2013, 06:24 ]
Betreff:  Re: Reifenfreigaben, Schweiz, Frankreich, Spanien???

@ Harry,

in der CH brauchst Du keine Reifenfreigaben, sowas gibt's hier nicht. Einzig was du benötigst ist, mind. 1,6mm Profil :nick:

Autor:  tooblue [ 18.07.2013, 07:36 ]
Betreff:  Re: Reifenfreigaben, Schweiz, Frankreich, Spanien???

Moin Harry,

Reifen-/Fahrzeugbindungen gibts nur in D, deutsche Gründlichkeit eben :piep: . Der ADAC verweist in diesem :link: Artikel als Begründung auf die hier möglichen Geschwindigkeiten sowie auf die besonderen Rechtsbedingungen (Haftung)

Auch Reifenbindungen/Sonderkennungen werden in diesem Artikel erklärt.

Da die von Dir angestrebte Reifenpaarung in D nicht freigegeben ist, müsstest du (theoretisch :ninja: ) die Dicke auf dem Anhänger bis zur Grenze fahren....

Autor:  Michael Napientek [ 18.07.2013, 07:47 ]
Betreff:  Re: Reifenfreigaben, Schweiz, Frankreich, Spanien???

Hallo Harry,

auch in Deutschland brauchst Du eine Reifenfreigabe nur dann, wenn in der Zulassungsbescheinigung Deines Mopeds ein bestimmtes Reifenfabrikat (z. B. Metzeler Z 8) in einer bestimmten Reifengrösse verbindlich eingetragen ist. Nach meinem Wissen ist den Papieren der FJR (ich hatte eine RP 08 und fahre aktuell eine RP 13) lediglich die Reifengrösse verbindlich vorgegeben. Insoweit kannst Du die von Dir präferierte Reifenkombination in den für die FJR zugelassenen Grössen fahren. Die Reifenfreigaben der Hersteller haben bei den lediglich verbindlich vorgeschriebenen Reifengrössen nur deklaratorischen Wert und dienen ausschließlich der Produkthaftung.

Autor:  udo [ 18.07.2013, 10:11 ]
Betreff:  Re: Reifenfreigaben, Schweiz, Frankreich, Spanien???

Hi Michael,

ich muss Dir widersprechen. In den Papieren steht die Reifengröße und das Fabrikat. Eine Freigabe musst Du in Deutschland immer mitführen. Ich fahre eine RP 11.

Gruss Udo

Autor:  EddyR [ 18.07.2013, 10:58 ]
Betreff:  Re: Reifenfreigaben, Schweiz, Frankreich, Spanien???

Zitat: udo
Hi Michael,

ich muss Dir widersprechen. In den Papieren steht die Reifengröße und das Fabrikat. Eine Freigabe musst Du in Deutschland immer mitführen. Ich fahre eine RP 11.

Gruss Udo

Stimmt und stimmt nicht.
bei meiner RP11 war noch das Fabrikat (Metzeler Z4) eingetragen.
Bei meinen beiden darauffolgenden RP13 war/ist nur die Größe eingetragen.
Bei der RP11 wollte der TÜV-Mensch die Freigabe sehen, bei der RP13 interessiert es ihn nicht.

Autor:  tooblue [ 18.07.2013, 11:09 ]
Betreff:  Re: Reifenfreigaben, Schweiz, Frankreich, Spanien???

...ebenso isses bei mir, auch RP11-Treiber wie Harry, in der Zulassung Z4 und BT020, andere nur mit Freigabe.
Es gibt keine Freigabe für die von Harry gewünschte Kombination, deshalb darf er meiner Meinung nach in D damit nicht fahren

Reifenfabrikatsbindungen in der Zulassung kann man aber auch austragen lassen....

Autor:  badischer Rainer [ 19.07.2013, 08:12 ]
Betreff:  Re: Reifenfreigaben, Schweiz, Frankreich, Spanien???

Hai Harry,

mir erschliesst sich nicht ganz warum du überhaupt solche nicht freigegebenen oder zumindest rechtlich angreifbare Paarungen fahren willst.

Was hat das für Gründe?

Solange nichts passiert schaut da meines Erachtens eh keiner drauf. Komisch wirds wenn Unfälle passieren und irgendjemand zahlen soll.
Da wird dann u.U. schon mal etwas nachgehakt.

Ich kann mir nicht vorstellen dass so gravierende Verbesserungen für den halbwegs normal fahrenden Strassen-Biker rauskommen können.
Auf Rennstrecken, wo es auf die hundertstel ankommt macht das sicherlich Sinn.

Wo ist der Vorteil deiner Überlegungen?

Greetz, auch an Maria

Autor:  Guenther [ 19.07.2013, 09:49 ]
Betreff:  Re: Reifenfreigaben, Schweiz, Frankreich, Spanien???

Da muss ich Rainer recht geben.

Und bei einem Unfall sollte ja auch Harrys Versicherung zahlen, und dann schauen die sehr wohl ob alles rechtens war. Dann ist auch egal wo es passiert ist. Es wird dann nach dem deutschen Recht Recht gesprochen.

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