Forum der FJR-Tourer Deutschland + FJR1300
http://forum.fjr-tourer.de/

Aktuelle Infos zum Thema Reifenfreigaben / Reifenbindung
http://forum.fjr-tourer.de/viewtopic.php?f=2&t=9500
Seite 5 von 10

Autor:  Stephan [ 07.02.2017, 11:02 ]
Betreff:  Re: Aktuelle Infos zum Thema Reifenfreigaben / Reifenbindung

Statement von Yamaha Deutschland:

die aktuelle FJR1300, Typ RP28, hat innerhalb der Seriengrößen keine Reifenfabrikatsbindung.
Sie können somit jeden Reifen in der richtigen Dimension und der die Mindestanforderungen an die Traglast und die Geschwindigkeitsangabe erfüllt, verwenden.
Daher existieren für dieses Modell auch keine Reifenfreigaben auf unserer Internetseite.
Wir empfehlen Ihnen aber die Reifen zu verwenden, die in Ihrer Bedienungsanleitung vorgegeben oder von den Reifenherstellern für die FJR1300-Modelle freigegeben sind.
Diese Reifen wurden auf dem Fahrzeug ausgiebig getestet und die Hersteller übernehmen die Verantwortung für die Funktion.

Autor:  karrenhannes [ 07.02.2017, 11:26 ]
Betreff:  Re: Aktuelle Infos zum Thema Reifenfreigaben / Reifenbindung

Hi :comm:
So wie Stephan schreibt , steht es in der Bedienungsanleitung.

Autor:  FJRHarry [ 21.09.2017, 12:05 ]
Betreff:  Re: Aktuelle Infos zum Thema Reifenfreigaben / Reifenbindung

Zitat: Stephan
Statement von Yamaha Deutschland:
Sie können somit jeden Reifen in der richtigen Dimension und der die Mindestanforderungen an die Traglast und die Geschwindigkeitsangabe erfüllt, verwenden.
Und so ist es zB. in Holland schon seit Jahr und Tag für Kraftfahrzeugen, wir hatten noch nie so was wie 'Reifenfabrikatsbindung'.
Die Mindestanforderungen wie richtigen Dimension, richtigen Traglast und Geschwindigkeitsangabe sollen selbstverständlich stimmen.

Für so manches Fahrzeug ist es aber besser die Reifen zu montieren die vom Werk 'freigegeben' sind.
Zum Beispiel beim 4-wheel drive vom BMW X3, sonnst kann es passieren das das Verteilergetriebe 'auf gefressen' wird weil das VTG manche Reifen einfach nicht 'verkraftet' :oh:

Autor:  Eberhard [ 17.05.2019, 07:23 ]
Betreff:  REIFENFREIGABEN GELTEN PLÖTZLICH NICHT MEHR

:link: Artikel Motorrad Online


• Hinweis ForumTeam •
Neu eröffneten Thread mit bereits bestehendem Thread gleicher Thematik zusammengeführt.

Autor:  Benno [ 17.05.2019, 07:39 ]
Betreff:  Re: REIFENFREIGABEN GELTEN PLÖTZLICH NICHT MEHR

Ich glaube die haben neuerdings einen ehemaligen Bild-Mitarbeiter im Laden. Die Überschriften in letzter Zeit ...

Es geht ausschließlich um per Herstellerfreigabe freigegebene nicht eingetragene Reifengrößen.
Hat nix mit den Profilfreigaben die wir so kennen zu tun.

Autor:  jokofa [ 12.11.2019, 07:58 ]
Betreff:  Re: Aktuelle Infos zum Thema Reifenfreigaben / Reifenbindung

Der zuvor hier im Thread bereits verlinkte Film
https://youtu.be/e7p4T5-qatg
beantwortet alle Fragen zu diesem Thema. Ich sehe das genauso wie Matthias. Für mich kommen nur Reifen in Frage, die entweder vom Fahrzeughersteller oder vom Reifenhersteller freigegeben bzw. als unbedenklich eingestuft sind. Da gibt es für mich gar keine Diskussion. Hier geht es um Sicherheit und vor allem um Verantwortung. Verantwortung mir und meinen Mitmenschen gegenüber.

Autor:  Gordon Shumway [ 22.01.2020, 22:06 ]
Betreff:  Re: Aktuelle Infos zum Thema Reifenfreigaben / Reifenbindung

Hallo in die Runde, :muetze:
hier ist ein weiterer Beitrag zur Beseitigung von Unklarheiten (bzw. Herbeiführung solcher :bg: ) bezüglich Rad/Reifenfreigaben.

Ein sehr guter Kumpel aus dem Starbikerforum, beruflich als Prüfingenieur der GTÜ an der Basis tätig, hat folgenden Beitrag gepostet (seine Zustimmung zur Weitergabe habe ich eingeholt):

Aktuelle Änderung im Infosystem der GTÜ - Auszug aus dem Verkehrsblatt:

Bei Krad-Reifen, die ab dem 01.01.2020 produziert werden, wird nun die Reifenfabrikatsbindung eines Fahrzeug- oder Reifen-Hersteller außer Kraft gesetzt, sofern die Anbauvorgaben (Größe, Abrollumfang, Freigängigkeit, usw.) eingehalten sind. Das Mitführen einer Unbedenklichkeitsbescheinigung wird ab diesem (Reifenherstellungs-)Datum (s. DOT-Nr.) nicht mehr gefordert.

Das heißt, es gibt für neue Reifen KEINE Reifenbindung mehr, solange die Maße stimmen.
Gilt für neue Reifen ab Prod.jahr 2020.

https://grips.gtue.de/fileadmin/assets/ ... aedern.pdf

https://www.adac.de/-/media/pdf/motorra ... raeder.pdf

Autor:  FJRHarry [ 22.01.2020, 22:22 ]
Betreff:  Re: Aktuelle Infos zum Thema Reifenfreigaben / Reifenbindung

Zitat: Gordon Shumway
Das heißt, es gibt für neue Reifen KEINE Reifenbindung mehr, solange die Maße stimmen.
Gilt für neue Reifen ab Prod.jahr 2020.
Es sollte schon etwas mehr stimmen als nur die Maße ;-)

Die zu montierenden Reifen entsprechen allen Spezifikationen, die für die zulässigen Reifen
in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. dem CoC (Certificate of Conformity, EUÜbereinstimmungsbescheinigung) des Fahrzeugs eingetragen sind. In erster Linie sind dies
die Dimension (Abmessungen), der Tragfähigkeits- und der Geschwindigkeitsindex. Letztere dürfen bei dem zu montierenden Reifen auch höherwertiger sein als vorgeschrieben


Aber willkommen in Europa, so ist es in viele Länder schon sehr, sehr lange..... :bg:

Autor:  fjrmatzi [ 22.01.2020, 22:42 ]
Betreff:  Re: Aktuelle Infos zum Thema Reifenfreigaben / Reifenbindung

Hi,sehr interessant.Ich hoffe trotzdem das die Reifenhersteller auch weiterhin Freigaben erstellen werden.
In Ländern in denen die Autobahnen limitiert sind mag das alles funktionieren,aber wenn ich in D mit dem Halbtonner und knapp 240 km/h unterwegs bin dann möchte ich gerne einen Reifen der das auch kann.
Ich hatte noch nie ein Problem mir eine Freigabe zu besorgen und sie auch mit zuführen.
CIAO Matthias

Autor:  fjrmatzi [ 22.01.2020, 22:58 ]
Betreff:  Re: Aktuelle Infos zum Thema Reifenfreigaben / Reifenbindung

Zitat: FJRHarry
Es sollte schon etwas mehr stimmen als nur die Maße ;-)

Die zu montierenden Reifen entsprechen allen Spezifikationen, die für die zulässigen Reifen
in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. dem CoC (Certificate of Conformity, EUÜbereinstimmungsbescheinigung) des Fahrzeugs eingetragen sind. In erster Linie sind dies
die Dimension (Abmessungen), der Tragfähigkeits- und der Geschwindigkeitsindex. Letztere dürfen bei dem zu montierenden Reifen auch höherwertiger sein als vorgeschrieben


Hi,und ganz wichtig,das Motorrad muß in Serienmäßigem Zustand sein.Das heißt Änderung am Fahrwerk oder andere Verkleidungsscheibe oder Lenker und schon trifft die Regelung nicht mehr zu.
Das Problem tritt erst im Schadensfall auf,denn Versicherungen zahlen nun mal nicht gerne.
CIAO Matthias

Seite 5 von 10 Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group
https://www.phpbb.com/