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ManfredA
 Beitrag#51   Betreff: Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden
Verfasst: 21.08.2017, 08:59 
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... :danke: für die Aufklärung. ..

Heißt aber im Umkehrschluss das man aufsitzende DD's nur ganz höflich und freundlich zum Absitzen :bitte: bitten sollte.... :kilroy:



- FJR1300 RP11 in GalaxyBlue (DPBML), 213020km, Erstbesitzer, Conti Road Attack 3 GT, 30mm Heckhöherlegung, Zumo550, Baehr-Anlage Verso XL, PMR-Funk, Puig-Scheibe, individualiserte+höhere Sitzbänke von Topsellerie + div. Anbauten;

- AfricaTwin Adventure Sports SD09 in Tricolor; 12600km, Zweitbesitzer,
Conti CTA3 (V), Zumo550 mit BT, Koffer+TC, DCT und EERA + div. Anbauten.
Beides VK - versichert bei unserer :link: FJR-Tourer Club-Versicherung.

viele Grüße von der Mosel, Manfred

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Berner01
 Beitrag#52   Betreff: Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden
Verfasst: 21.08.2017, 13:19 
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Zitat: ManfredA
... :danke: für die Aufklärung. ..

Heißt aber im Umkehrschluss das man aufsitzende DD's nur ganz höflich und freundlich zum Absitzen :bitte: bitten sollte.... :kilroy:


So in der Art, höflich und nachdrücklich. ;-)

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Eberhard
 Beitrag#53   Betreff: Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden
Verfasst: 21.08.2017, 14:05 
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Zitat: Berner01
Zitat: ManfredA
... :danke: für die Aufklärung. ..

Heißt aber im Umkehrschluss das man aufsitzende DD's nur ganz höflich und freundlich zum Absitzen :bitte: bitten sollte.... :kilroy:


So in der Art, höflich und nachdrücklich. ;-)


Oder wie im Urlaub ein Handtuch auf die Sitzbank legen :idee:



Grüße von Sylvia und Eberhard aus dem Hunsrück zur Homepage >>> http://www.schinderhannes-tourer.de
FJR Tourer Nr.145 ; 2003 - 2007 RP08, 2008 - Okt. 2015 RP13A, ab Okt.2015 R12WT & Yamaha e-Bike ab Okt.2019 ; "praktizierender Tourguide und Tourplaner seit 2003"
Klick auf die Banner um mehr zu erfahren. Klookschieters un Meckerbüdels buten blieben ! ---- R.I.P Udo (1771) - seit 28 July 2019 nicht mehr unter uns :heul:
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ManfredA
 Beitrag#54   Betreff: Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden
Verfasst: 21.10.2017, 13:10 
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Zitat: Bernt
....Also die andere Seite hat "versäumt" etwas zu sagen und damit bekomme ich mein Urteil (inkl. Vollstreckungstitel). Zu diesem Urteil muss eine 4-wöchige Einspruchsfrist der beklagten Partei abgewartet werden, wenn dann immer noch nix gekommen ist, wird das Urteil (und der Titel) rechtskräftig.

Unabhängig davon hat der Richter der beklagte Partei dringen deren PKH zu nutzen empfohlen....


Hallo @Bernt

Wie ist denn die ganze Sache jetzt ausgegangen bzw. wie verlief denn nun die Schadensregulierung?



- FJR1300 RP11 in GalaxyBlue (DPBML), 213020km, Erstbesitzer, Conti Road Attack 3 GT, 30mm Heckhöherlegung, Zumo550, Baehr-Anlage Verso XL, PMR-Funk, Puig-Scheibe, individualiserte+höhere Sitzbänke von Topsellerie + div. Anbauten;

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viele Grüße von der Mosel, Manfred

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Bernt
 Beitrag#55   Betreff: Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden
Verfasst: 23.10.2017, 07:11 
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07.01.2015, 07:53
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28.03.2024, 22:33
es kam wie es - von mir insgeheim schon befürchtet - zu einem Widerspruch gegen das Säumnisurteil; Begründung: es müsse geprüft werden, ob wirklich alle beschädigten Teile alt gegen neu auszutauschen seien oder ab man auch Schäden "wegpolieren" können. Außerdem würde dadurch der Wert des Motorrades erheblich gesteigert.

Nun, der Richter tat das, was mir mein Anwalt schon prophezeit hatte, er beauftragte einen Sachverständigen. Dieser hat nun 2 Monate Zeit, ein Gutachten anzufertigen.

Deswegen steht meine FJR ja seit Mitte April - unrepariert - bei Yamaha Engels in Haltern.


to be continued



RP13AS, Farbe Ocean Depth, große Givi Scheibe, große Spielgelabdeckung wie RP23, Sitzheizung,

immer eine handvoll Asphalt unterm Reifen
Bernt

but remember
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CarstenKue
 Beitrag#56   Betreff: Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden
Verfasst: 23.10.2017, 09:13 
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ich drück die Daumen

oft ist ja auch die "Persönlichkeit" des Richters ausschlaggebend, fährt er selbst oder mag er Mopeds nicht

Was ich aber nicht verstehe, wenn das Moped so lange nicht genutzt werden kann, steht Dir Nutzungsausfall zu (http://yamaha-duesseldorf.de/Tarifuebersicht.htm)
eine Typklasse tiefer musst Du akzeptieren, heißt, um ca. 450€ pro Woche.......

Einen Schaden kann man in der Regel nicht wegpolieren, das geht nur bei leichtesten Oberflächenkratzern, mit Polierpaste ist man bei längerem Einsatz auch schnell durch dem Klarlack.... so dass dann mind. der Klarlack neu aufgetragen werden muss, wobei es da große Unterschiede gibt und die Optik dadurch auch leiden kann.....

Bezüglich des Schadens ein kleiner Tipp, falls die gegnerische Versicherung meint, man könnte dies in einer freien Werkstatt günstiger hinbekommen, es steht Dir die Reparatur in der (hier Yamaha) entsprechenden Markenwerkstatt zu. Falls notwendig, suche ich Dir das Urteil (ist allerdings älter) dazu raus, müsste ich noch irgendwo haben....

Gruß
Carsten



Grüße aus Wuppertal
Regine & Carsten
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Andreas.HH
 Beitrag#57   Betreff: Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden
Verfasst: 23.10.2017, 11:29 
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Nutzungsausfall-Entschädigung, bzw. einen Anspruch auf Ersatz-Fahrzeug, gibt es max. für die Dauer der Reparatur (oder Wiederbeschaffung), nicht jedoch für die Dauer eines Gerichtsverfahrens :prof:

Zudem mutet man dem Geschädigten gerne zu, daß er im Rahmen seiner Schadenminderungspflicht eine Reparatur zunächst auf eigene Kosten durchführt.



Liebe Grüße,
Andreas H. aus HH.
(MglNr. 1788) FJR1300 AE (RP28), Schuberth C3, SRC-System, Zumo 590LM-Plus.


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CarstenKue
 Beitrag#58   Betreff: Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden
Verfasst: 23.10.2017, 11:42 
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ist schon klar, dass die da Tricksen......aber im Rahmen eines Gutachtens....

......solange darf er nicht reparieren..... dass er nicht die ganze Zeit gezahlt bekommt, denke ich auch

Auf jeden Fall bin ich mal gespannt und drücke die Daumen



Grüße aus Wuppertal
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Bernt
 Beitrag#59   Betreff: Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden
Verfasst: 24.10.2017, 07:23 
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28.03.2024, 22:33
Ein Motorrad gilt grundsätzlich als Freizeitfahrzeug und für ein Freizeitfahrzeug steht euch keine Nutzungsausfallentschädigung zu.

Ausnahme: Ich könnte nachweisen, das ich auf das Fahrzeug angewiesen bin um z.B. zur Arbeit zu kommen. Und da ich dies nicht kann, habe ich was die Nutzungsausfallentschädigung angeht einfach Pech gehabt.



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CarstenKue
 Beitrag#60   Betreff: Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden
Verfasst: 24.10.2017, 12:22 
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Hallo Bernt,

ich hatte das anders im Kopf und mal gerade kurz gegoogelt.....
und siehe da, hier gibt es was mit Aktenzeichen und klarer Rechtsprechung

Sowas sollte eigentlich ein Anwalt anstreben, hier wurden über 10.000 Euro Nutzungsausfall zugestanden:
http://www.fzf.de/kompetenzbereiche/wei ... ensersatz/

Hoffe, das könnte Dir helfen.... Einklagen würde ich es auf jeden Fall, zumal es sich um das Sommerhalbjahr handelt, Du evtl. ja auch mit dem Moped zur Arbeit fährst....aber lies selber

Gruß
Carsten



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Umgang mit Vandalismus-Schaden


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