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Bernt
 Beitrag#21   Betreff: Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden
Verfasst: 12.05.2017, 16:17 
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an ein entweder-oder ist dieser Beziehung habe ich auch schon mal gedacht

an das hier angesprochene sowohl-als auch noch nicht

werde das in der kommenden Woche mal mit meiner VK-Versicherung diskutieren (und auch mit meinen Anwalt)

Danke für den Gedankenimpuls



RP13AS, Farbe Ocean Depth, große Givi Scheibe, große Spielgelabdeckung wie RP23, Sitzheizung,

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Bernt
 Beitrag#22   Betreff: Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden
Verfasst: 16.05.2017, 07:15 
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hier die Aussage meiner VK.

Die Kosten für die Instandsetzung würden, vorbehaltlich des Gutachtens ob wirtschaftlicher Totalschaden oder nicht, von der VK übernommen.

Von mir zu tragen wären die Selbstbeteiligung und die Höherstufung. Da meine VK den Verursacher in Regress nehmen würde, könnte die Höherstufung entfallen, wenn der Verursacher den Schaden der Versicherung vollumfänglich ersetzt.

Meine Kosten, also Selbtsbeteiligung und die Höherstufung wären mein Schaden, welcher durch den Verursacher ersetzt werden müssen. da diese Summe aber erheblich unter der Schadenssumme liegt, ist die Wahrscheinlichkeit, diese ersetzt zu bekommen höher als beim eigentlichen Schaden.

Dies wird gerade von meinem Anwalt in Erwägung gezogen.

Ich halte euch weiterhin auf dem laufenden.

Gruß

Bernt



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ManfredA
 Beitrag#23   Betreff: Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden
Verfasst: 16.05.2017, 09:15 
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Hallo Bernt ;
Die Akzeptanz der bleibenden! Höherstufung hat aber m.E. einen entscheidenden Nachteil:
Wenn du nochmal in den nächsten Jahren einen VK-Schaden hast, wirst du deutlich höher zurückgestuft als mit nur einem Schaden.... .
Ich kenne aber auch deine SF-KLASSE nicht... hängt auch davon ab. ..
Versuch doch mal eine Schufa-Auskunft vom D..... zu bekommen ... .
Dann hast du zumindest eine Entscheidungshilfe... .
Gibt es keine Möglichkeit heraus zu finden ob D...... ein Haftpflichtversicherung hat?



- FJR1300 RP11 in GalaxyBlue (DPBML); 213200km, Erstbesitzer, Conti Road Attack 3 GT, 30mm Heckhöherlegung, Zumo550, Baehr-Anlage Verso XL, PMR-Funk, Puig-Scheibe, individualiserte+höhere Sitzbänke von Topsellerie + div. Anbauten.

- AfricaTwin Adventure Sports SD09 in Tricolor; 13000km, Zweitbesitzer, Conti CTA3 (V), Zumo550 mit BT, Koffer+TC, DCT und EERA + div. Anbauten.
Beides VK - versichert bei unserer :link: FJR-Tourer Club-Versicherung.

viele Grüße von der Mosel, Manfred

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Andreas.HH
 Beitrag#24   Betreff: Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden
Verfasst: 16.05.2017, 09:28 
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Zitat: ManfredA
Hallo Bernt ;
Die Akzeptanz der bleibenden! Höherstufung hat aber m.E. einen entscheidenden Nachteil:
Wenn du nochmal in den nächsten Jahren einen VK-Schaden hast, wirst du deutlich höher zurückgestuft als mit nur einem Schaden.... .
Ich kenne aber auch deine SF-KLASSE nicht... hängt auch davon ab. ..
Versuch doch mal eine Schufa-Auskunft vom D..... zu bekommen ... .
Dann hast du zumindest eine Entscheidungshilfe... .
Du hast vollkommen recht. Den Beitragsnachteil durch die Rückstufung beim Verursacher geltend zu machen, ist aus meiner Sicht immer der schlechteste Weg.

Der sauberste Weg ist, sich den Gesamt-Schaden ersetzen zu lassen.

Da Bernt einen Anwalt eingeschaltet hat, sollte er weitere eigene Aktionen (z.B. Schufa-Auskunft) unterlassen. Das hilft auch nicht wirklich.



Liebe Grüße,
Andreas H. aus HH.
(MglNr. 1788) FJR1300 AE (RP28), Schuberth C3, SRC-System, Zumo 590LM-Plus.


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ManfredA
 Beitrag#25   Betreff: Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden
Verfasst: 16.05.2017, 09:34 
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.....aber man weiß dann schon mal wie der Hase laufen könnte. ... :kilroy:

Gibt's kein Zentralregister über Haftpflichtversicherte?



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Andreas.HH
 Beitrag#26   Betreff: Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden
Verfasst: 16.05.2017, 10:12 
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Zitat: ManfredA
Gibt's kein Zentralregister über Haftpflichtversicherte?
Nein.



Liebe Grüße,
Andreas H. aus HH.
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Checki
 Beitrag#27   Betreff: Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden
Verfasst: 24.05.2017, 11:30 

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Bernt,
bevor Du mit einem evtl. Mahnverfahren etc. startest, schaue auch in die Insolvenzbekanntmachungen rein.
Wenn der Verursacher dort schon drin steht, lohnt es auch erst mal nicht das Verfahren zu starten.

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Bernt
 Beitrag#28   Betreff: Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden
Verfasst: 22.06.2017, 06:12 
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Beiträge: 213
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18.04.2024, 06:00
So, der Schädiger hat sich mit meinem Anwalt in Verbindung gesetzt und die Tat erst mal zugegeben. Bzgl. der Schadenshöhe wird und hat er auch anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen. Von deren Seite wird nunmehr (was ja zu erwarten war) die Schadenshöhe angezweifelt.

Absprachegemäß hat mein Anwalt in der vorletzten Woche die Klage bei Gericht eingereicht, dies nimmt nunmehr seinen prozesslichen Weg.

Nur Schade ist, dass ich aus beweistechnischen Gründen das Motorrad derzeit weder instandsetzen lassen noch fahren kann. Dann "könnten die Schäden ja auch später entstanden sein".

Ich berichte weiter.



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ManfredA
 Beitrag#29   Betreff: Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden
Verfasst: 22.06.2017, 21:29 
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Zitat: Bernt
.....

Nur Schade ist, dass ich aus beweistechnischen Gründen das Motorrad derzeit weder instandsetzen lassen noch fahren kann. Dann "könnten die Schäden ja auch später entstanden sein".

Ich berichte weiter.


Hallo Bernd;
So ganz kann ich das nicht nachvollziehen.
Dann dürfte kein "Geschädigter " ja bis zur Verhandlung mit seinem beschädigten Fahrzeug mehr fahren... .

M.E. sollte die Schadensbegutachtung eines vereidigtem Gutachters für die Schadensfeststellung ausreichen.
Ansonsten stünde dir ja Nutzungsausfallentschädigung zu.... .



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Bernt
 Beitrag#30   Betreff: Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden
Verfasst: 23.06.2017, 15:12 
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Beiträge: 213
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Ortszeit:
18.04.2024, 06:00
Ein von einer (der beiden streitenden) Partei eingebrachtes Gutachten gilt vor Gericht immer als Parteivortrag. Das Gericht erkennt nur die Gutachten als verbindlich an, die es auch selbst in Auftrag gegeben hat.

Ich muss hier ja mein Geld von einer Privatperson erstreiten und nicht von einer "gegnerischen" Versicherung. Die würde ja auch einen (vlt. parteiischen) Gutachter stellen und auf dessen Gutachten hin regulieren. Wenn ich dieses Gutachten nicht anerkennen will, muss ich auch prozessieren. Und bis dahin muss der "strittige Zustand" das Gegenstandes unverändert bleiben.

Ist im deutschen recht nun mal so und nicht "Geschädigtenfreundlicher" gestaltet.



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Umgang mit Vandalismus-Schaden


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