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Umgang mit Vandalismus-Schaden
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Seite 2 von 11

Autor:  Ecki [ 10.05.2017, 08:42 ]
Betreff:  Re: Stammtisch April 2017

Das sieht ja fast nach wirtschaftlichen Totalschaden aus. :heul:

Hoffe der D..... hat ne Haftpflichtversicherung oder ähnliches. :pro:

Autor:  ManfredA [ 10.05.2017, 09:47 ]
Betreff:  Re: Stammtisch April 2017

Hallo Bernt;

das ist natürlich jetzt eine ganz besch.... Situation :kotz: ;
du kannst nichts machen, solange du keine Kostenzusage hast... .
u.U. bleibst du auf den Kosten sitzen. (D... hat keine Haftpflicht und ist Pleite oder streitet alles ab oder ... oder...oder.... .)

Gibt es da eine Zeitangabe innerhalb welcher du eine Antwort erhalten solltest oder was sagt bzw. rät dein Anwalt?

Das eigentliche Thema geht natürlich hier im Stammtischbereich unter;
wenn Interesse und Einverständnis besteht kann ich es zu Tipps-Berichte-Erfahrungen etc. verschieben
und unter Vandalismußschaden neu zusammenfassen... . Dazu hätte ich aber gerne das Okay zumindest von Bernt als Hauptbetroffenen. 8-)

Wenn es aber pseudointern im Münsterland bleiben soll, auch kein Problem... :isso: .

Autor:  Bernt [ 11.05.2017, 06:28 ]
Betreff:  Re: Stammtisch April 2017

Hallo Manfred,

Du hast mein Okay zum Verschieben.

Und Ja, mein Anwalt wird Fristen setzen und erwähnt auch schon im ersten Schreiben, das wir den Schaden gerichtlich einklagen werden.

Gruß Bernt

Autor:  ManfredA [ 11.05.2017, 07:00 ]
Betreff:  Re: Stammtisch April 2017

...das mit dem Einklagen funktioniert aber nur wenn was zu holen ist. .. und dauert. .. .
Hast du einen Plan "B" für den Rest der Saison??

Autor:  Eberhard [ 11.05.2017, 12:00 ]
Betreff:  Re: Stammtisch April 2017

Zitat: ManfredA
Hast du einen Plan "B" für den Rest der Saison??


Plan "B" :flööt: :flööt: :frage: :frage: :frage:

Autor:  ManfredA [ 11.05.2017, 12:41 ]
Betreff:  Umgang mit Vandalismus-Schaden

... nun, Spiegel kaputt; den muß Bernt doch zumindest mal reparieren lassen ;
und bei 4500€ Schaden dürften auch einige Tage Werkstattaufenthalt dazukommen.
Auf eigene Kosten vollumfänglich reparieren lassen wäre unklug; evtl. bleibt er auf dem Schaden sogar ganz sitzen.... . :denk: :ärger:

Autor:  Andreas.HH [ 11.05.2017, 14:46 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

Wenn eine Vollkasko-Versicherung bestände, könnte man es darüber abwickeln. Von deren Seite würden dann auch Ansprüche (Regress) an den "D...." gestellt werden.

Im schlimmsten Fall ist es tatsächlich so, daß Du den Schaden selber trägst und hoffst, daß "D...." später die Kosten übernehmen muss ... und auch kann.

Autor:  ManfredA [ 11.05.2017, 15:34 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

...ein Grund weshalb ich meine RP11 nachwievor im Rahmen der FJR-TOURER-DEUTSCHLAND-Clubversicherung Vollkasko versichert habe. :link: Weitere Infos dazu :yes:

Klar, man steigt im Schadensfall in der Schadens-Freiheitsklasse ;
aber andererseits.... ..die Zahl der D...... nimmt meiner Beobachtung nach stetig zu... und die Tendenz zur Unfallflucht leider ebenfalls.
Und wäre da der Nachbar nicht so taff gewesen..... :flööt: :heul:

Die Frage die mich jetzt interessiert:

Kann Bernt zunächst mal günstigstmöglich zunächst einmal selbst oder mit Freundeshilfe reparieren um die Verkehrstauglichkeit wieder herzustellen und später dann auf Basis des vorhandenen Gutachtens den Schaden abwickeln, fals was zu holen ist ?
Auf die Umsatzsteuer muss er dann ggfls. verzichten, das ist klar.

Und die nächste Frage: Angenommen es gäbe eine VK und der Regress der VK wäre erfolgreich; würde ich dann dennoch meine Schadensfreiheitsklasse verlieren und meine Selbstbeteiligung verlieren ?

Autor:  Andreas.HH [ 11.05.2017, 15:40 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

Zitat: ManfredA
Die Frage die mich jetzt interessiert:

Kann Bernt zunächst mal günstigstmöglich zunächst einmal selbst oder mit Freundeshilfe reparieren um die Verkehrstauglichkeit wieder herzustellen und später dann auf Basis des vorhandenen Gutachtens den Schaden abwickeln, fals was zu holen ist ?
Auf die Umsatzsteuer muss er dann ggfls. verzichten, das ist klar.
Ja, das könnte er so machen.

Autor:  Andreas.HH [ 12.05.2017, 06:46 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

Zitat: ManfredA
Und die nächste Frage: Angenommen es gäbe eine VK und der Regress der VK wäre erfolgreich; würde ich dann dennoch meine Schadensfreiheitsklasse verlieren und meine Selbstbeteiligung verlieren ?
Ist der Regress erfolgreich und werden alle Kosten erstattet, entfällt natürlich die Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse.

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