Forum der FJR-Tourer Deutschland + FJR1300
http://forum.fjr-tourer.de/

Umgang mit Vandalismus-Schaden
http://forum.fjr-tourer.de/viewtopic.php?f=27&t=10065
Seite 4 von 11

Autor:  Chrisi [ 23.06.2017, 16:13 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

Hallo Bernt,
hat der Dummdöödel denn keine Haftpflichtversicherung, die das m.E. nach abdecken würde :frage: :frage: Oder ist die wegen Alkohol/Drogen außen vor :frage: :frage: Das wäre dann ja wirklich ein verkorkster Schei..zustand und wird sich evtl. noch hinziehen :excl: :excl: So ein unnötiger Mist, das tut mir wirklich leid für Dich :excl: :excl:

Autor:  Bernt [ 20.07.2017, 14:09 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

Hallo Freunde,

gestern kam Post vom Gericht. Am 15.08. ist Termin.

Autor:  jafreumich [ 20.07.2017, 14:12 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

Beide Daumen drücke

Autor:  Bernt [ 15.08.2017, 17:07 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

Hallo Freunde,

heute war die Verhandlung. Mit dem Ergebnis bin ich ein wenig zuversichtlicher geworden, was den Schadensersatz angeht.

Die Gegenseite hatte keine substantivierte Einwendungen gegen den Schaden an sich und die Schadenshöhe vorgetragen. Von daher ist der Richter unserer Schadensforderung gefolgt. Die Gegenseite hat keinerlei Anträge gestellt, von daher wurde wie von unserer Seite gefordert ein Urteil (hier: es war ein Säumnisurteil weil von der Gegenseite nichts kam) gefällt, zu meinen Gunsten.

Der junge Mann, welcher den Schaden verursacht hat, ist, aller Wahrscheinlichkeit nach, über seine Mutter noch Haftpflicht versichert. Der Richter hat Mutter und Sohn sehr eindringlich ans Herz gelegt, wegen des Schadens bei der Haftpflichtversicherung vorstellig zu werden um den Schaden über diese zu begleichen. Ansonsten erhält das Urteil, wenn von der Gegenseite keine substantivierte Einwendungen kommen, nach 4 Wochen Rechtsgültigkeit.

In diesem Fall werde ich das wohl über meine Vollkasko abwickeln, nach dem Motto, ihr zahlt den Schaden, dafür geht mein vollstreckbarer Titel auf euch über.

Nun drückt mir bitte mal die Daumen, das hier die gegnerische Haftpflichtversicherung einspringt, das wäre für alle die einfachst und günstigste Abwicklung.

Ich halte euch auch weiterhin auf dem laufenden.

Gruß Bernt
(der derzeit leider immer noch Motorradlose)

Autor:  Andreas.HH [ 15.08.2017, 19:10 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

Ich will zwar Deine Hoffnungen nicht zerstören, aber, wenn ich diesen Hergang vor Gericht so lese, frage ich mich, warum überhaupt erst ein Gericht tätig werden musste.

Die PHV hätte man auch ohne Gericht einschalten können ...

Mir scheint doch eher, da gibt es weder eine PHV noch Euros, die man dem Dummdödel aus der Tasche ziehen könnte.

Das gesamte Verhalten des Schadenverursachers ist unschlüssig.

Autor:  rubberduck [ 15.08.2017, 21:13 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

Ich kann dem Ganzen gut nachfühlen. Mir hat auch mal einer meine XJR am Straßenrand verunstaltet. Gottseidank nur die ganze Kiste mit Klopapier eingewickelt und die Spiegel verstellt (und die Verschraubung gelockert) aber auch da war ich 'nicht ganz happy' mit der Situation. Ich hatte aber auch niemanden den ich an den Ohren ziehen hätte können, war morgens einfach verunstaltet dagestanden.

Vor paar Wochen in der selben Straße (mein Motorrad steht mittlerweile etwas versteckt) ist ein großer Planenanhänger angezündet worden. Hier im Ort war kein G20 Gipfel oder sonstwas und selbst dann verstehe ich nicht warum man sich einfach an fremdem Eigentum vergreift. Immerhin ist meine Frau von den Geräuschen und 'Lichtspielen' aufgewacht da wir mit offenem Fenster schlafen, wir haben die Feuerwehr gerufen und ich dann gleich auch den Besitzer (man kennt sich halt) rausgeklingelt. Somit ist der Schaden 'nur' ein Totalschaden geworden. Was wär da blos gewesen wenn der Brand auf die Hecke neben dem Hänger übergegriffen hätte? Das Grundstück strotzt vor größeren Sträuchern und da ist ein Kindergarten mittendrin. Zwei Altenheime in unmittelbarer Nachbarschaft. Das wär vielleicht eine Nummer geworden.... ToiToiToi dass meine Frau das früh genug zufällig bemerkt hat.

Ich wünsche noch viel Erfolg mit der Erstattung des Schadens. Hast offenbar aber eh Glück gehabt dass nur so 'wenig' passiert ist.

Hatte mal einen Umfaller meiner XJR (selbstverschuldet) und dann mal mit der Werkstatt nachgerechnet was das gekostet hätte: ~3500 Euro - so viel ist meine Dicke schlicht nicht mehr wert. Und die halt ja NULL Verkleidung die ja richtig teuer werden kann. Nur paar kleine (rauspolierbare) Kratzer an Lenker, Windschild, Auspuff und Tank.

Autor:  Powerpiwi [ 15.08.2017, 21:15 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

Sehe ich genauso wie Andreas.

Warum Verhandlung(mit Anwaltskosten) wenn Privat-Haftpflichtversicherung vorhanden ist?

Das ist doch ziemlich blöde!

Du wirst wahrscheinlich noch ein Magengeschwür vom Ärger bekommen, weil die Sache noch nicht durch ist.

Das Urteil kannst Du bei keiner vorhandenen Kohle und Versicherung schön einrahmen!!!!

Dann gibt Es bestenfalls ne Ratenzahlung mit 250 Raten a 20 Euro!!!

Das wäre der Supergau!

Drück Dir die Daumen !!

Gruss Klaus

Autor:  Chrisi [ 15.08.2017, 21:59 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

Hallo Bernt,
da ich von dem ganzen rechtlichen Kram keine Ahnung habe, drück ich dir nur ganz fest die Daumen und das dieser ganze unnötige Mist möglichst kostenfrei für Dich, bald sein Ende findet !!

Autor:  Bernt [ 16.08.2017, 07:01 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

Zitat: Andreas.HH
Ich will zwar Deine Hoffnungen nicht zerstören, aber, wenn ich diesen Hergang vor Gericht so lese, frage ich mich, warum überhaupt erst ein Gericht tätig werden musste.

Die PHV hätte man auch ohne Gericht einschalten können ...

Mir scheint doch eher, da gibt es weder eine PHV noch Euros, die man dem Dummdödel aus der Tasche ziehen könnte.

Das gesamte Verhalten des Schadenverursachers ist unschlüssig.



Das fragen wir uns auch alle. Wenn mein Sohn so etwas angestellt hätte wäre mein erstes Telefonat mit meiner PHV gewesen und das zweite mit dem geschädigten. Dann wäre die Sache in 14 Tagen über die Bühne gegangen.

Autor:  Ecki [ 16.08.2017, 07:22 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

Alles wird gut!

Hoffen wir alle das Beste für dich und dein EFFIE.

Seite 4 von 11 Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group
https://www.phpbb.com/