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Umgang mit Vandalismus-Schaden
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Seite 6 von 11

Autor:  ManfredA [ 21.08.2017, 09:59 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

... :danke: für die Aufklärung. ..

Heißt aber im Umkehrschluss das man aufsitzende DD's nur ganz höflich und freundlich zum Absitzen :bitte: bitten sollte.... :kilroy:

Autor:  Berner01 [ 21.08.2017, 14:19 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

Zitat: ManfredA
... :danke: für die Aufklärung. ..

Heißt aber im Umkehrschluss das man aufsitzende DD's nur ganz höflich und freundlich zum Absitzen :bitte: bitten sollte.... :kilroy:


So in der Art, höflich und nachdrücklich. ;-)

Autor:  Eberhard [ 21.08.2017, 15:05 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

Zitat: Berner01
Zitat: ManfredA
... :danke: für die Aufklärung. ..

Heißt aber im Umkehrschluss das man aufsitzende DD's nur ganz höflich und freundlich zum Absitzen :bitte: bitten sollte.... :kilroy:


So in der Art, höflich und nachdrücklich. ;-)


Oder wie im Urlaub ein Handtuch auf die Sitzbank legen :idee:

Autor:  ManfredA [ 21.10.2017, 14:10 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

Zitat: Bernt
....Also die andere Seite hat "versäumt" etwas zu sagen und damit bekomme ich mein Urteil (inkl. Vollstreckungstitel). Zu diesem Urteil muss eine 4-wöchige Einspruchsfrist der beklagten Partei abgewartet werden, wenn dann immer noch nix gekommen ist, wird das Urteil (und der Titel) rechtskräftig.

Unabhängig davon hat der Richter der beklagte Partei dringen deren PKH zu nutzen empfohlen....


Hallo @Bernt

Wie ist denn die ganze Sache jetzt ausgegangen bzw. wie verlief denn nun die Schadensregulierung?

Autor:  Bernt [ 23.10.2017, 08:11 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

es kam wie es - von mir insgeheim schon befürchtet - zu einem Widerspruch gegen das Säumnisurteil; Begründung: es müsse geprüft werden, ob wirklich alle beschädigten Teile alt gegen neu auszutauschen seien oder ab man auch Schäden "wegpolieren" können. Außerdem würde dadurch der Wert des Motorrades erheblich gesteigert.

Nun, der Richter tat das, was mir mein Anwalt schon prophezeit hatte, er beauftragte einen Sachverständigen. Dieser hat nun 2 Monate Zeit, ein Gutachten anzufertigen.

Deswegen steht meine FJR ja seit Mitte April - unrepariert - bei Yamaha Engels in Haltern.


to be continued

Autor:  CarstenKue [ 23.10.2017, 10:13 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

ich drück die Daumen

oft ist ja auch die "Persönlichkeit" des Richters ausschlaggebend, fährt er selbst oder mag er Mopeds nicht

Was ich aber nicht verstehe, wenn das Moped so lange nicht genutzt werden kann, steht Dir Nutzungsausfall zu (http://yamaha-duesseldorf.de/Tarifuebersicht.htm)
eine Typklasse tiefer musst Du akzeptieren, heißt, um ca. 450€ pro Woche.......

Einen Schaden kann man in der Regel nicht wegpolieren, das geht nur bei leichtesten Oberflächenkratzern, mit Polierpaste ist man bei längerem Einsatz auch schnell durch dem Klarlack.... so dass dann mind. der Klarlack neu aufgetragen werden muss, wobei es da große Unterschiede gibt und die Optik dadurch auch leiden kann.....

Bezüglich des Schadens ein kleiner Tipp, falls die gegnerische Versicherung meint, man könnte dies in einer freien Werkstatt günstiger hinbekommen, es steht Dir die Reparatur in der (hier Yamaha) entsprechenden Markenwerkstatt zu. Falls notwendig, suche ich Dir das Urteil (ist allerdings älter) dazu raus, müsste ich noch irgendwo haben....

Gruß
Carsten

Autor:  Andreas.HH [ 23.10.2017, 12:29 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

Nutzungsausfall-Entschädigung, bzw. einen Anspruch auf Ersatz-Fahrzeug, gibt es max. für die Dauer der Reparatur (oder Wiederbeschaffung), nicht jedoch für die Dauer eines Gerichtsverfahrens :prof:

Zudem mutet man dem Geschädigten gerne zu, daß er im Rahmen seiner Schadenminderungspflicht eine Reparatur zunächst auf eigene Kosten durchführt.

Autor:  CarstenKue [ 23.10.2017, 12:42 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

ist schon klar, dass die da Tricksen......aber im Rahmen eines Gutachtens....

......solange darf er nicht reparieren..... dass er nicht die ganze Zeit gezahlt bekommt, denke ich auch

Auf jeden Fall bin ich mal gespannt und drücke die Daumen

Autor:  Bernt [ 24.10.2017, 08:23 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

Ein Motorrad gilt grundsätzlich als Freizeitfahrzeug und für ein Freizeitfahrzeug steht euch keine Nutzungsausfallentschädigung zu.

Ausnahme: Ich könnte nachweisen, das ich auf das Fahrzeug angewiesen bin um z.B. zur Arbeit zu kommen. Und da ich dies nicht kann, habe ich was die Nutzungsausfallentschädigung angeht einfach Pech gehabt.

Autor:  CarstenKue [ 24.10.2017, 13:22 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

Hallo Bernt,

ich hatte das anders im Kopf und mal gerade kurz gegoogelt.....
und siehe da, hier gibt es was mit Aktenzeichen und klarer Rechtsprechung

Sowas sollte eigentlich ein Anwalt anstreben, hier wurden über 10.000 Euro Nutzungsausfall zugestanden:
http://www.fzf.de/kompetenzbereiche/wei ... ensersatz/

Hoffe, das könnte Dir helfen.... Einklagen würde ich es auf jeden Fall, zumal es sich um das Sommerhalbjahr handelt, Du evtl. ja auch mit dem Moped zur Arbeit fährst....aber lies selber

Gruß
Carsten

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