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Umgang mit Vandalismus-Schaden
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Seite 7 von 11

Autor:  Powerpiwi [ 24.10.2017, 13:25 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

Das ist ja mal ein Hammer-urteil ! Leider bezogen auf "verzögerte Ersatzteillieferung" !
Ob "Gutachtertrödelei" oder Bummelei durch Verursacher auch zählt???
Wird interessant Das mal herauszufinden.Den Ausfall auf jeden Fall einklagen.
Das Mopped hat Dir ja fast die ganze Saison nicht zu Verfügung gestanden.

Autor:  Bernt [ 25.10.2017, 07:04 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

Danke für diese Information. Ich werde sie an meinen RA weiterleiten.

Autor:  CarstenKue [ 26.10.2017, 12:19 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

Würde mich freuen, wenn Du uns auf dem laufenden hälst, die Thematik ist sehr interessant.

Wo ich allerdings ein :frage: setzen muss, ist die Tatsache, das ich - kein Jurist - für sowas 2 Minuten gebraucht habe.
Ich kenne Deinen Anwalt nicht, aber mir drängt sich da schon ein komisches Gefühl auf :denk: , wieso auch immer, Arbeitsaufwand :flööt:

Zwischen "kriegt man nicht" und "ist schwer, aber den Versuch wert" sind ja auch Welten.........

Gruß
Carsten

Autor:  ManfredA [ 26.10.2017, 12:47 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

....Ich denke man kann das nicht vergleichen.
Fehlende Ersatzteile einerseits .. und das nicht Reparieren lassen anderseits. ... .
Andreas hat es ja schon ausgeführt. ...
Auch wenn ich selbst für Nutzungsausfall bin! :pro:

Autor:  CarstenKue [ 26.10.2017, 13:00 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

also ich sehe das schon so:

- bei uns gilt das Verursacherprinzip
- also hätte Dumpfbacke die Regulierung (Meldung bei seiner Versicherung) kurzfristig einreichen müssen
- eine Reparatur auf eigene Kosten bedeutet: ich muss diese Mittel auch haben
- und selbst wenn, dann kann im Nachhinein die Höhe des Schadens bestritten werden

nichts gegen unseren Andreas, aber Versicherungen versuchen auch Schutzkleidung unter Zeitwert zu stellen, für eine Reparatur (gerade bei einer Auszahlung) die Durchschnittspreise der Region von freien Werkstätten zu nehmen - hier gilt aber die Hersteller-Werkstatt und der damit verbundene Stundenverechnungssatz,

Aber jetzt lasst uns mal abwarten, was dabei raus kommt, Bernt hält uns sicher auf dem Laufenden..... ;-)

Autor:  Bernt [ 27.10.2017, 06:10 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

um noch einmal etwas Klarheit in die Angelegenheit zu bingen

- es handelt sich nicht um einen Verkehrsunfall
- es handelt sich auch nicht um vorsätzliche Sachbeschädigung

- es handelt sich um eine fahrlässige Sachbeschädigung

Die "Schuldfrage" ist auch schon längst entschieden; dies hat der Richter auch in der ersten Verhandlung deutlich gesagt; lediglich um die Höhe des Schadens ist noch "streitig". Und es wurde auch nur das Motorrad beschädigt, weder Schutzkleidung noch Helm noch sonst etwas. Und hier ist das deutsche Recht leider nicht sehr geschädigten-freundlich.

Aber wir leben zu unser aller Glück in einem Rechtsstaat. Und da hat auch der Verursacher eines Schadens das Recht, die Höhe des Schadens erst einmal an zu zweifeln. Wäre einer von der Verursacher eines Schadens, würde er sicher genau so handeln.




PS: Ich selbst habe eine Privathaftpflicht. Wenn ich also ein Mopped (z.B. auf einem Motorrad-Treff) ohne Absicht umwerfen würde - und das kann jedem von uns jederzeit passieren - würde ich sofort meine Hatfpflichtversicherung informieren (anrufen) und den Schaden von der Versicherung regulieren lassen.

Autor:  CarstenKue [ 27.10.2017, 21:35 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

Hallo Bernt
hallo :comm:

eigentlich sind Deine aufgezählten Punkte doch nebensächlich.

Es handelt sich einzig und alleine um die Schadensersatzpflicht, wieso weshalb oder warum wäre ein weiteres Verfahren (z.B. Mutwilligkeit - was ja nicht vorlag)

Meine Erfahrung ist eben, dass der Klient dem Rechtsanwalt sagen muss, wie es laufen soll, sonst macht der immer nur den Weg des geringsten Widerstandes...... ist leider so - und nicht nur meine persönliche Erfahrung, auch von einigen Bekannten / Freunden das gleiche Problem gehört, bis hin zur Fristenversäumnissen, was meinem Cousin fast das Haus gekostet hätte!

Also tritt dem auf die Füße, ich hab das mal so überschlagen:
ca. 10.000 Euro wenn man die Mietdauer 1:1 rechnet
ca. 7.500 Euro wenn man die Freikilometer mit 0,15 €uro anrechnet
selbst noch über 5000 Euro, wenn man Freikilometer und einen Langzeitmietsatz nimmt (geschätzter Wert, so ca. 20% unter Wochenmiete)

Eine Wochenendmiete wäre jeweil unzumutbar, da dann das Auto blockiert wäre und man an- und abfahrtskosten hätte.....

Viel Glück
Carsten

Autor:  Bernt [ 21.02.2018, 15:46 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

Endlich Endlich

geht es weiter. Der Gutachter hat es tatsächlich geschafft, einen Termin festzumachen. Er will (und wird sich hoffentlich) am 07.03.2018 meine FJR anschauen.

Langsam schöpfe ich wieder Hoffnung, wenigstens dieses Jahr noch auf die Straße zu kommen.

hoffende Grüße

Autor:  Andre69 [ 21.02.2018, 16:14 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

Ein Horrorszenario die ganze Aktion. :con:
Mittlerweile sind fast 10 Monate vergangen und deine Maschine ist immer noch
defekt.
Chapeau für deine Nerven, die offensichtlich wie Stahlseile sind.

Autor:  FJRHarry [ 21.02.2018, 16:48 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

Ein Mitglied vom FJR-Holland würde am vergangene 25 Januar angefahren und heute hat er sein Geld bekommen, sowohl vom eigener Kasko-versicherer (Motorschade, Kleidung, usw.) als auch vom Haftpflichtversicherer (übrige Schade). Er fand das es etwas lange (etwa 4 Wochen) gedauert hat.......

Nur aus Neugier, wie lange dauert sowas in Deutschland eigentlich gewöhnlich? So ungefähr?

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