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Umgang mit Vandalismus-Schaden
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Seite 8 von 11

Autor:  Powerpiwi [ 21.02.2018, 18:00 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

Der absolute Horror bisher. Was eine "trödelige" Abwicklung der beteiligten Versicherung.

Ich hoffe der "Verlust" der fast ganzen "Moppedsaison" 2017 wird irgendwie entschädigt!!!!

Das ist ja eine unglaubliche Geschichte.

Ich drück weiter die Daumen und hoffe mir passiert nicht das Gleiche !

Autor:  Andre69 [ 21.02.2018, 20:38 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

Zitat: FJRHarry
Nur aus Neugier, wie lange dauert sowas in Deutschland eigentlich gewöhnlich? So ungefähr?


Das lässt sich nicht pauschal sagen, da jeder Fall anders ist.
Bei ,,standart Unfallen" geht es ziemlich schnell.

Mir ist vor knapp zwei Jahren ein Kleinwagen in meinen dienstlichen Langstreckenjet gekracht.
Die Schuldfrage war zu 100% klar bei meinem Unfallgegner ( Frau mittleren Alters ).
Innerhalb 30 Minuten hatte ich per Telefon die Zusage der Kostenübernahme von
der gegnerischen Versicherung.
Nach einer weiteren Stunde stand ich mit meinem weidwunden aber noch fahr-tüchtigen
Jet bei meinem Händler auf dem Hof und saß kurze Zeit später in einem gleichwertigen
Leihwagen.
Einen Tag später wurde das Gutachten erstellt und noch am selben Tag kam das Go der
gegnerischen Versicherung für die Reparatur schriftlich beim Händler an.
Nach weiteren 5 Tagen konnte ich meinen Wagen wieder in Empfang nehmen. :yes:

Aber in meinem Fall gab es keinen ,,Dödel", keine Diskussion des Unfallgegners
und es war auch kein Vandalismus wie bei der Maschine um die es hier geht.

Autor:  ManfredA [ 21.02.2018, 21:04 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

Zitat: Powerpiwi
Der absolute Horror bisher. Was eine "trödelige" Abwicklung der beteiligten Versicherung.

....


Hallo Klaus

Es war bislang noch keine Versicherung mit der Abwicklung betraut!

Autor:  Powerpiwi [ 21.02.2018, 22:00 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

Die Haftpflichtversicherung des Verursachers???

Hat die bisher nix gemacht??

Autor:  ManfredA [ 21.02.2018, 23:34 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

...du musst schon selbst den ganzen Thread lesen... :isso:

Autor:  Bernt [ 22.02.2018, 07:26 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

bitte unterscheiden

bei mir handelt es sich NICHT um einen Unfallschaden durch einen Unfall (das wäre schon längst abgewickelt)

bei mir handelt es sich um eine fahrlässige Sachbeschädigung, der Sachverhalt selbst ist unbestritten, es wird die Höhe des Schadens angezweifelt (und hoffentlich am 07.03. durch einen Gutachter geklärt)

es besteht Hoffnung

Autor:  Bernt [ 07.03.2018, 15:27 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

Heute war der 1. Gutachtertermin. Der war ja nicht schlecht, aber auf meine Frage, ob denn das Gestänge für die Scheibe etwas abbekommen hat oder ab das Geweih einen "Knacks" hat, meinte der Werkstattleiter, dafür müsse er erst das Motorrad entsprechend "zerlegen" um eine genaue Auskunft zu geben.

Daraufhin hat der Gutachter direkt mit dem Werkstattleiter verhandelt und ausgemacht, dass am 21.03.2018 ein 2. Termin stattfindet. Zu diesem termin wird dann das "zerlegte" Motorrad begutachtet. Somit werden dann auch evtl. "versteckte" Schäden mit berücksichtigt.

Und hier noch einmal eine kurze Zusammenfassung des Sachverhaltes.

- April 2017; ein Dödel setzt sich nachts auf mein Motorrad und wirft es um
- die Personalien werden von der Polizei aufgenommen
- da es sich um eine fahrlässige Sachbeschädigung handelt, ist dies nicht strafbar, Schadensersatz muss aber auf jeden Fall geleistet werden
- Termin bei meinem RA, wie es weitergeht
- Kostenvoranschlag für die Schäden durch Yamaha In Haltern
- Kosten eingefordert, Dödel zahlt nicht (ob er eine Haftpflichtversicherung hat (welche den Schaden übernehmen müsste) ist bis heute nicht geklärt)
- Dödel zahlt nicht, also Klage bei Gericht
- einiger Schriftwechsel bis zum Verhandlungstermin
- im Termin wird dem Dödel die Prozesskostenhilfe aberkannt (also hat er kein Einkommen)
- sein RA stellt im Prozess keine Anträge
- Säumnisurteil und Titel zu meinen Gunsten (mit Einspruchsfrist von 4 Wochen für die Gegenpartei
- in dieser Zeit schriftlicher Einspruch des generischen RA mit der Bitte, die Prozesskostenhilfe wieder zu gewähren (für meinen Begriff reiner Eigennutz,
denn ohne Prozesskostenhilfe bekommt auch sein RA kein Geld)
- vom Gericht wird ein Gutachter beauftragt, dieser schafft es nach 4 Monaten, einen Besichtigungstermin zu vereinbaren (siehe oben)

noch Fragen?

Autor:  Ecki [ 07.03.2018, 16:39 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

ES bewegt sich ja doch was!

Hoffe für dich das du endlich diese Sache abhaken kannst.

Was ist eigentlich mit Nutzungsausfall? Denke aber das du nur endlich fahren möchtest.

Wünsche dir weiterhin viel Glück.

Bin mal gespannt wie das noch weiter geht.

Autor:  ManfredA [ 07.03.2018, 18:54 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

Hallo Bernt
:danke: das du uns hier so ausführlich auf dem Laufenden hälst.

Das Ganze ist einfach nur zum :kotz: ,

Zumal es ja Jedem von uns :musk: auch passieren kann .

Ich drücke dir feste die Daumen das dieser Alptraum nun endgültig bald vorbei ist.

Autor:  Bernt [ 08.03.2018, 08:01 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

Nutzungsausfall, ja, das ist in Deutschland so eine Sache bei Motorrädern, leider.

In Deutschland gilt ein Motorrad grundsätzlich als reines Freizeitfahrzeug, und für diese gibt es in Deutschland keinen Nutzungsausfall.

Nur wenn ich nachweisen kann, das ich das Motorrad beruflich nutze (und das kann ich nicht) wird Nutzungausfall gezahlt.

Da hat der Eigentümer dann leider verloren.

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