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Umgang mit Vandalismus-Schaden
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Seite 9 von 11

Autor:  CarstenKue [ 08.03.2018, 09:32 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

ich hatte ja schon einmal was geschickt....auch hier wird das nicht so eindeutig gesehen:

https://www.kanzlei-hoenig.de/specials/ ... torraeder/

Bei so einem langen Zeitraum würde ich auf jeden Fall auf Nutzungsausfall klagen...........selbst wenn hinterher nur 10% der Zeit angerechnet wird, ist das eine Stange Geld (siehe meinen alten Post dazu) -------- ohne den Versuch => 0€ wenn Dein Anwalt das erst gar nicht versuchen will.... :piep:

Autor:  Powerpiwi [ 08.03.2018, 13:15 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

Falls die Schuld/Schadenersatzfrage endlich geklärt sein sollte,kommt ja hoffentlich nicht der nächste Hammer.

----(KEINE HAFTPFLICHT DIE DEN SCHADEN ÜBERNIMMT)----(KEINE KOHLE VOM"DÖDEL)---

Dann wird der "Dödel" zwar verknackt-aber mit dem Rechtstitel kannst Du deine Garage tapezieren!!!

Dann war der ganze Ärger für nix............-das wäre der absolute Horror!!

Ich drück weiter die Daumen für ein gutes Ende.

Autor:  Bernt [ 08.03.2018, 15:16 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

Zitat: CarstenKue
ich hatte ja schon einmal was geschickt....auch hier wird das nicht so eindeutig gesehen:

https://www.kanzlei-hoenig.de/specials/ ... torraeder/

(...)


Hier bezieht sich die Nuztungsausfallentschädigung auf ein beruflich genutztes Motorrad.

Dieser Sachverhalt wurde durch meinen Anwalt schon geprüft. Und auf eine aussichtslose Sache klagen macht den Richter auch nicht wohlwollend. Dies ist das Recht, und das Recht ist nicht immer gerecht.

Autor:  Bernt [ 08.03.2018, 15:17 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

Ich schrieb doch schon:

Sobald ein rechtsgültiges Urteil (und damit ein Titel) vorliegt wird die Sache von meiner VK geregelt (dafür bekommt diese dann den Titel, so einfach ist das).

Autor:  CarstenKue [ 08.03.2018, 15:50 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

Zitat: Bernt
Zitat: CarstenKue
ich hatte ja schon einmal was geschickt....auch hier wird das nicht so eindeutig gesehen:

https://www.kanzlei-hoenig.de/specials/ ... torraeder/

(...)


Hier bezieht sich die Nuztungsausfallentschädigung auf ein beruflich genutztes Motorrad.

Dieser Sachverhalt wurde durch meinen Anwalt schon geprüft. Und auf eine aussichtslose Sache klagen macht den Richter auch nicht wohlwollend. Dies ist das Recht, und das Recht ist nicht immer gerecht.



wo liest Du das raus? finde ich nicht - ganz im Gegenteil...
Ich finde beim weiterlesen auch, dass Deine VK hätte im Vorfeld schon eingreifen müssen......

allerdings ist das Urteil etwas älter..... k. A. was mittlerweile so alles "gerichtet" wurde....

Ich drücke Dir auf jeden Fall die Daumen

Autor:  Bernt [ 09.03.2018, 08:22 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

es geht hier nur noch um die Schadenshöhe.

Diese wird im Zweifelsfall oder bei widersprüchlichen Darlegungen, so wie hier auch, durch einen gerichtlich bestellten Gutachter festgestellt. Alles andere sind "Parteienvorträge" und werden vom Gericht damit nicht als "objektiv" gewertet (ist halt deutsches Recht). Und für dieses Gutachten muss das Motorrad in dem Zustand sein, der als Grundlage für die Klage dient. Ansonsten wird die "andere Seite" immer argumentieren, diese Schäden können auch "nach der Tat" enststanden sein, und ein Gegenbeweis ist nicht mehr möglich.

Also, hätte meine VK diesen Schaden schon im letzten Jahr geregelt (was sie durchaus hätte tun können), dann könnte der jetzt vom Gericht bestellt Gutachter nicht mehr objektiv feststellen, das die Schäden vom "Umfallen und drunter vorkrabbeln" des "Dödels" verursacht wurden. Somit keine Schadenshöhe, somit kein Urteil, somit kein Titel.
Ich weis, das ist einfach zum k....., aber da muss ich jetzt durch.

Autor:  Bernt [ 15.05.2018, 10:36 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

Hallo Freunde,

ich möchte euch jetzt auf den neuesten Stand bringen.

Das Gutachten des gerichtlich bestellten Gutachters liegt dem Gericht (und den Parteien) mittlerweile vor. Das Gericht hat den Parteien eine Frist von 4 Wochen zur Stellungnahme zu diesem Gutachten gegeben. Das Gutachten entspricht und bestätigt meine Forderung. Eine Stellungnahme meines RA, dass wir mit diesem Gutachten einverstanden sind und uns auch mit einem schriftlichen Verfahren (d.b.: Verzicht auf eine weitere mündliche Verhandlung) einverstanden erklären geht dem Gericht zu.

Mit anderen Worten: mit etwas Glück und freier Werkstattkapazität könnte ich im Juli wieder fahren.

Drückt mir mal die Daumen.

Autor:  Wasserstoff [ 15.05.2018, 11:26 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

Hallo,
was ist letztendlich dabei heraus gekommen?

Autor:  Bernt [ 16.05.2018, 08:33 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

diese Information kann ich euch geben, wenn der Fall abgeschlossen ist

Autor:  Eberhard [ 27.06.2018, 09:50 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

hier was interessantes zu Thema Nutzungsausfall :

:link: Unfall-Nutzungsausfall-auch-fuers-Motorrad

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