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Umgang mit Vandalismus-Schaden
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Seite 10 von 11

Autor:  Bernt [ 29.06.2018, 16:38 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

Danke für die Information. Habe meinem Anwalt einmal das Aktenzeichen gemailt zur Prüfung, ob dies auch für meinen Fall zutreffen könnte.
In meinem Fall muss ich leider sagen, "leider" habe ich auch ein Auto.

Autor:  Bernt [ 22.08.2018, 07:50 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

Am 24.07.2018 war die 2. Urteilsverkündung. Wie nicht anders zu erwarten hat der Richter in Höhe des Gutachtens zu meinen Gunsten entschieden. Die Berufungsfrist endet am 30.08.2018.

Ergo habe ich gestern Kontakt mit meiner VK aufgenommen, damit es endlich weitergeht. Dort habe ich sowohl das Gutachten als auch das Urteil eingereicht und warte nun auf die Zusage, das der Schaden auch von meine VK übernommen wird. Dann kann und werde ich endlich der Werkstatt den Auftrag geben können, den Schaden zu reparieren.

Und weil es soweit ist, können die auch gleich die fällige Inspektion und den fälligen TÜV übernehmen. Drückt mir die Daumen, ich möchte in der ersten Septemberwoche endlich wieder Moped fahren.

Autor:  Ecki [ 22.08.2018, 12:35 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

Wir drücken gans fest alle Daumen!

Das muss klappen!

Autor:  Topliner [ 22.08.2018, 13:45 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

Genau, ich drücke mal die Daumen ... :yes:

Autor:  Bernt [ 04.09.2018, 06:50 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

Dann will ich Euch mal auf den neuesten Stand bringen.

Stand gestern (03.09.2018) lagen weder beim zuständigen Amtsgericht noch beim für die Berufung zuständigen Landgericht eine Berufung seitens der Gegenpartei vor. Da die Berufungsfrist am 31.08.2018 abgelaufen ist, ist das Urteil somit rechtswirksam.

Schon in der letzten Woche war ich bei Yamaha Engels in Haltern und habe mit ihnen ausgemacht, dass auf jeden Fall schon einmal die 40.000er Inspektion gemacht wird und das sie sich für diese Woche Zeit für die Instandsetzung meiner FJR und den fälligen TÜV reservieren.
Ebenfalls wurde der Schaden von meiner VK übernommen und schon aufgrund des gerichtlichen Gutachtens reguliert.

Jetzt bliebt nur noch abzuwarten, ob die FJR auch bis zu WE wieder fertig ist.

Bitte weiterhin die Daumen drücken.

Dank Euch!!

Bernt

Autor:  FJRHarry [ 04.09.2018, 11:55 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

Und somit hat das dann 1,5 Jahr gedauert :oh:
Aber schön das du nun bald wieder fahren kannst :yes:

Autor:  Bernt [ 17.09.2018, 06:33 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

seit Freitag ist sie wieder bei mir, meine FJR.

Nur leider hat sich durch die lange Standzeit anscheinend das Vorderrad-ABS verabschiedet. Naja, fahren geht erst einmal, eben etwas vorsichtig vorne bremsen.

Und dann: "same procedure than every year, James".

Also wieder Anwalt und mal sehen, was der dazu sagt.

to be continued

Autor:  ManfredA [ 17.09.2018, 09:09 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

Hallo Bernt
:danke: für die Rückmeldung...
Allerdings würde ich erst mal zur Werkstatt fahren und die Ursache des defekten ABS klären; als "Standschaden" im hier zur Disposition stehenden Zeitraum ist das m.E. schwer nachvollziehbar. .. . :skepsis: :denk:

Wurde im Rahmen der Reparatur / zusätzlichen Inspektion das Vorderrad ausgebaut?

Autor:  Bernt [ 18.09.2018, 07:41 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

Ja,

habe die 40.000er Inspektion gleich mit machen lassen. Das Mopped war je eh schon zerlegt. Und das Vorderrad war definitiv ausgebaut, es wurden die vorderen Bremsbeläge erneuert.

Gruß Bernt

Autor:  Fraenkie [ 18.09.2018, 08:00 ]
Betreff:  Re: Umgang mit Vandalismus-Schaden

.......um die Bremsbeläge zu wechseln, bedarf es nicht dem Ausbau der Räder.

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