Hallo Chrisi, ich hatte vor kurzem einen sehr ähnlich gelagerten Fall (mein Sohn mit meinem Motorrad von hinten geblitzt; im Verwarnbereich), weshalb ich mich mit der Thematik näher auseinandersetzen mußte:
Entweder komplett ignorieren oder einfach zurückschicken und angeben, daß du nicht weißt, wer der Fahrer war. (In D gibt es keine Halterhaftung außer im ruhenden Verkehr (Parkverstöße)). Dann kommt evt. ein "Drohschreiben" (ist aber nur "heiße Luft"), daß überlegt wird, Dir ein Fahrtenbuch aufzudrücken, wenn Du den Fahrer nicht angibst.(ist aber unwahrscheinlich) Dann kommt evtl. ein Schreiben, was Dir mitteilt, daß das Verfahren eingestellt ist, oder auch gar nichts. Dann kommt, wenn Du Pech hast, ein Einschreiben, welches Dir offiziell ein Fahrtenbuch androht. Dieses Schreiben kostet dann je nach Bundesland um die 13€ und muß aber bezahlt werden.
ABER, WICHTIG:!! Bei Verstößen im Verwarnbereich (ohne evtl. Punkte)wird nie ein Fahrtenbuch verhängt; auch nicht wenn mehrere Verstöße im Verwarnbereich begangen werden. Das widerspricht geltender Rechtssprechung! Nur wenn zusätzlich ein Verstoß im Punktebereich vorliegt kann es passieren, daß dieser Verstoß dann mit beachtet wird. Also: Androhen eines Fahrtenbuch ja, ist möglich, Androhung muß auch bezahlt werden, aber durchsetzbar ist das nie und nimmer!! (Das wissen die Sachbearbeiter aber auch, jedoch gibt es viele , die einfach aus Bequemlichkeit oder Unkenntnis zahlen und so die Gemeindekassen auffüllen)
(Wenn zwischen Verstoß und Zugang des Anhörungsbogens mehr als 2 Wochen liegen, wie bei Dir, mußt Du Dich übrigens noch nicht mal erinnern können, wer der Fahrer war! Auch das ist geltendes Recht.)
Grüße marocel
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