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FJRHarry
 Beitrag#11   Betreff: Re: Neues zur STVO
Verfasst: 20.12.2019, 20:17 
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Beiträge: 2037
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27.08.2016, 18:35
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19.04.2024, 07:07
Zitat: Biker64
Verkehrsschild Vorschriftzeichen "Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art" - Verkehrszeichen 276 nach StVO
Ja, das alles stimmt schon was du schreibst, aber das neue Verkehrzeichen im ersten Reaktion von Eberhard ist nicht das Verkehrszeichen 276......
Und von das neue Verkehrzeichen ist weiter (noch) keine nähere Info zu finden?



________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Entschuldige bitte mein Deutsch, bin Holländer ;-)
(der jetzt ein RP23 AS fährt, das nach einem RP04, einem RP13 und einem RP23A)

Übrigens, keiner weiß alles, aber zusammen wissen wir ziemlich viel...... :denk:

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fjrmatzi
 Beitrag#12   Betreff: Re: Neues zur STVO
Verfasst: 20.12.2019, 20:43 
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Beiträge: 2609
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08.02.2009, 21:19
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19.04.2024, 07:07
Hi,das es auf beiden Seiten Fehler gemacht werden ist ist klar und auch normal.Nur ist es schwer einen Radfahrer Dingfest zu machen,weil die komplett anonymisiert unterwegs sind.Wenn die wie alle anderen Verkersteilnehmer eine Kennung hätten dann wären viele von denen anders unterwegs.
CIAO Matthias



CIAO Matthias

2001-2009 RP04 Silber 137542 KM
ab 2009 RP13a Graphite 212600 KM
SBL,DRS3,Stahlfex,E.Schwarz Schwinge und Umlenkungsumbau,Abgaskrümmer mit Meßanschlüssen,Meissner Kühlerschutz,Nivomat Federbein,Top Block Crashpad,Ladesteckdose,Garmin ZŪMO XT,Nebelscheinwerfer,SW-Motech Alu Rack mit Adapterplatte und Givi V47 Topcase,TFL,ABM Synto Brems-Kupplungshebel,V-Stream Scheibe geändert,weiße Blinker vorne,asphärische Spiegelgläser,Kotflügelverlängerung,Baehr Sitzbank mit Heizung(Winter),Top Sellerie Sitzbank,Doppel USB Steckdose.JMT LIFEPO.

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ReinerS
 Beitrag#13   Betreff: Re: Neues zur STVO
Verfasst: 20.12.2019, 21:36 
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Beiträge: 44
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19.04.2024, 06:07
Hallo FJRHarry,
es ist, wie ein Lehrer in der Polizeischule immer sagte: " Die beste Quelle ist das Gesetz."
Die Verkehrszeichen werden wohl hinzugefügt, mit einer neuen Nummer.
Also warten wir mal ab, bis das Gesetz veröffentlicht wird. Das zitierte ist übrigens vom Herbst 2019.
Was Radfahrer betrifft, kann ich das Eine oder Andere aus 40 Dienstjahren Erfahrung bestätigen.
Gruß
Reinhard



Hochgearbeitet von DT 400 über 9 weitere Yamahas zur RP 13 A, 2008. Als unkultiviertes Zweit-Moped eine BMW R 1150 GS. Diese beiden haben andere Liebhaber gefunden. Daher nun Besitzer einer BMW R 1200 RS und einer K 1100 LT - altersangepasst :-)) .

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Berner01
 Beitrag#14   Betreff: Re: Neues zur STVO
Verfasst: 20.12.2019, 21:37 
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Beiträge: 119
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02.09.2015, 21:05
Ortszeit:
19.04.2024, 06:07
Beim Bundesverkehrsministerium findet sich was:

Verkehrszeichen Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen

:link: KIick

Demnach dürfen einspurige Motorräder andere einspurige Fahrzeuge überholen, sofern sie den geforderten seitlichen Mindestabstand einhalten können. Nur mehrspurigen Fahrzeugen wird das Überholen untersagt.

Bei Vz 276 dürfen einspurige Fahrzeuge von mehrspurigen Fahrzeugen überholt werden. Es durften nur von Kfz aller Art keinen mehrspurigen Fahrzeuge überholt werden.

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ReinerS
 Beitrag#15   Betreff: Re: Neues zur STVO
Verfasst: 20.12.2019, 22:12 
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Beiträge: 44
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28.04.2016, 17:30
Ortszeit:
19.04.2024, 06:07
Übrigens:
Wer wissen will, welche Gesetze hier gemacht werden, lese einfach im Bundesgesetzblatt nach. Im WEB zu finden.



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Neues zur STVO


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