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Insolvenz beim Händler
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Seite 1 von 3

Autor:  Uli P [ 02.06.2025, 12:54 ]
Betreff:  Insolvenz beim Händler

Der Beitrag ist jetzt nicht FJR-spezifisch. Und wird auch keinen mehr treffen, da sich kaum einer eine neue FJR kaufen wird. Dafür aber andere Mopeds und dann wird das Thema doch wieder relevant.

Ich habe mir gleich nach dem Erscheinen des ersten Artikels in der Tourenfahrer im März die Tiger 800 bei Triumph Frankfurt Süd, also Mellow Motorcycles GmbH, bestellt und dreineinhalb tausend anbezahlt. Das Moped ist seit drei Wochen beim Händler und wird auf meine Bedürfnisse angepasst, Kettenöler, Schalthebel für grosse, krumme Füße, etc. Eigentlich hätte ich das Moped letzte Woche abholen können. Aber am Dienstag war der Laden zu, wegen Insolvenz. :wallbash:

Ich denke, dass mir auch der Insolvenzverwalter das Moped noch geben wird, denn er könnte dafür von mir noch viel Geld bekommen. Ich habe auch in zwei Fällen Insolvenzen von Lieferanten für andere Produkte miterlebt und verstehe die Grundzüge dessen, was jetzt passieren wird. :prof:

Ich könnte mir das Motorrad geben lassen, zu einem anderen Triumph-Haus fahren, Restarbeiten und Probefahrt machen lassen, etc. - Aber was ist dann mit der Gewährleistung? Mein Vertagspartner ist ja insolvent. Wie geht das grundsätzlich bei Händlern? Haftet im Verhältnis zwischen Hersteller und Händler der Hersteller für Gewährleistungsfälle? Oder hängt da noch eine Versicherung dazwischen? :ratlos:

Zu der letzten Frage wäre ich für Hinweise dankbar. :comm:

Autor:  fjrmatzi [ 02.06.2025, 14:59 ]
Betreff:  Re: Insolvenz beim Händler

Zu welchem Händler du gehst ist egal.Wenn du in Frankfurt gekauft hast und in Hamburg einen Garantiefall hast dann kannst du den gleich vor Ort machen lassen.
Ob der Insolvenzverwalter dir dein Moped rausgeben darf,da bin ich mir nicht sicher.Gehört ja zur Insolvenzmasse,aber da gibt es hier bestimmt jemanden der das besser beurteilen kann.

Autor:  Uli P [ 02.06.2025, 18:10 ]
Betreff:  Re: Insolvenz beim Händler

Danke Matthias! Mal schauen, was der Konkursverwalter sagen wird. Mich beunruhigt, dass da gerade alle Mopeds zur Einlagerung abtransportiert wurden :heul:

Autor:  Der Herforder [ 03.06.2025, 12:43 ]
Betreff:  Re: Insolvenz beim Händler

Zitat: Uli P
Danke Matthias! Mal schauen, was der Konkursverwalter sagen wird. Mich beunruhigt, dass da gerade alle Mopeds zur Einlagerung abtransportiert wurden :heul:


Hallo Uli,

du solltest mit dem Konkursverwalter in engen Kontakt bleiben, wegen deiner Anzahlung.

Ist das neue Motorrad allerdings noch nicht beim Hersteller, Importeur oder Hausbank des Händler
" ausgelöst " / bezahlt, könnte es allerdings noch schwieriger werden, Geld retour zu bekommen oder
Bike zu kriegen.

Viel Glück & Geduld !

Holger

Autor:  mhitzler [ 03.06.2025, 19:52 ]
Betreff:  Re: Insolvenz beim Händler

Also du musst schon aufpassen: Garantie und Gewährleistung sind zwei paar Stiefel, rechtlich gesehen.
Für die Gewährleistung (genauer: Sachmängelhaftung) ist gemäß BGB (nur) der Verkäufer zuständig. Da musst du dich an ihn halten. Ist er insolvent - hast du Pech. Das schließt natürlich nicht aus, dass dann z. B. der Hersteller auf freiwilliger Basis hilft
Bei der Garantie kommt es auf den Vertragspartner und die Garantiebedingungen an. Da gilt, was dort drin steht (und wer dein Vertragspartner ist), auch was die Nutzung anderer Werkstätten betrifft.

Autor:  mhitzler [ 03.06.2025, 19:55 ]
Betreff:  Re: Insolvenz beim Händler

Was dein Anspruch auf das Motorrad betrifft: Stichwort Aussonderungsrecht.
Mach dich mal schlau, was das bedeutet.
Und erwäge die Beratung durch einen Rechtsanwalt.

Autor:  Mitsui [ 03.06.2025, 20:10 ]
Betreff:  Re: Insolvenz beim Händler

Das Aussonderungsrecht könnte, wenn der Insolvenzverwalter sich querstellt ,nicht greifen,da ja nur 3.500€ angezahlt wurden.
Bin mal gespannt, wie die Sache ausgeht.
Hoffentlich gut.

Autor:  Gordon Shumway [ 03.06.2025, 21:01 ]
Betreff:  Re: Insolvenz beim Händler

Hallo Uli,

wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast,
dann keine Experimente a la das bekomme ich schon selbst hin....
sondern sofort eine RA-Kanzlei mit der Durchsetzung deiner Forderung beauftragen.

Es sei denn, du bist selbst RA
oder du hast mal so eben 3,5K zu verschenken

Viel erfolg wünsche ich Dir :nick:

Autor:  Weltenbummler [ 04.06.2025, 14:07 ]
Betreff:  Re: Insolvenz beim Händler

Hallo Uli,
ja da bin ich auch gespannt wie sich dein Fall so entwickelt, der ja jeden von uns mal treffen könnte.
Drück dir die Daumen !!

Autor:  Uli P [ 07.07.2025, 22:39 ]
Betreff:  Re: Insolvenz beim Händler

Liebe FJR-Tourer,
ich hatte jetzt hier eine ganze Zeit nicht reingeschaut, weil ich natürlich ziemlich beschäftigt war :holmes:
Und ich sehe erst jetzt, wie viele von Euch mir hier noch hilfreiche Hinweise gegeben haben :danke:
Das hilft mir jetzt vor allem moralisch auf, die FJR-Tourer sind schon ein toller Verein. :musk:
Gut und richtig ist der Hinweis mit Händlergewährleistung und Werksgarantie, danke dafür. :danke:
Ich habe einen Kontakt bei Triumph Deutschland bekommen, und bin dort supergut behandelt worden. "Meine" Tiger war von der Bank unter Eigentumsvorbehalt gewesen, abtransportiert und eingelagert. Also nicht in der Insolvenzmasse :super:
Und die Aussichten stehen gut, dass ich sie noch bekomme. Ich werde weiter berichten.
Für Eure Hinweise: :danke: :danke: :danke:

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