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Guny
 Beitrag#1   Betreff: [?] Sachmängelhaftung
Verfasst: 22.09.2012, 22:16 

Beiträge: 2
Registriert:
15.07.2012, 18:27
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27.04.2024, 12:23
Hallo Leute,

Habe da mal ein frage bezüglich der Sachmängelhaftung.
Ich habe mir vor kurzem eine gebrauchte RP11 mit 61000km gekauft bei einem Yamaha Händler.
Da dies meine 2te Motorrad Saison ist und ich mit der ganzen Motorrad Materie noch nicht so vertraut bin habe ich mich auf die aussagen des Händlers verlassen.
Jetzt habe ich folgendes Problem. Da ich kein Service Heft oder sonstiges habe hab ich sie kurzerhand zu einem anderen Yamaha Händler gebracht um dort
alle Flüssigkeiten tauschen zu lassen und neue Reifen auf zu ziehen. Ich bin mit der Maschiene seit ich sie habe ca.2500 km gefahren und dachte alles sei in Ordnung.
Also heute ab zum Händler um alles machen. Lassen.Nun die Botschaft vom neuen Händler das sie sich so anhört als ob der ventilsitz Spiel habe und sie aber noch gut 40 000 km halten würde.
Meine frage nun da ich ja 12 Monate Garantie auf die maschiene habe beim Händler wo ich sie gekauft habe ob dies unter die Sachmangelhaftung fallen würde und ob das irgendwie von dem dann gemacht wird oder ähnliches.

Hoffe es kann mir jemand weiter helfen.

Gruss Mike aka Guny

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Biker64
 Beitrag#2   Betreff: Re: [?] Sachmängelhaftung
Verfasst: 23.09.2012, 18:14 
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Beiträge: 1294
Registriert:
10.02.2009, 00:27
Ortszeit:
27.04.2024, 12:23
Also: Du hast - je nach dem, was im Kaufvertrag steht, 12 oder 24 Monate Sachmängelhaftung.
Tritt ein Schaden innerhalb der ersten 6 Moante auf, geht das Gesetz davon aus, dass der Schaden bei Kauf schon vorlag. Der Händeler müsste das Gegenteil beweisen.
Da hast Du gute Karten. Wenn er garnicht will, Anwalt, dann wird es noch teurer für ihn.
Nach den ersten 6 Monaten musst Du beweisen, daß der Schaden schon bei Kauf vorlag. Was dann also ziemlich schwierig wär für Dich.
Wenn tatsächlich ein Schaden an den Ventilführungen vorliegt, übernimmt Yamaha um die 80% des Schadens. Dein Händler, der das festgestellt hat, sollte den Schaden von einem Yamaha-Techniker bestätigen lassen.
Damit - und einem Ausdruck zur Sachmängelhaftung, würde ich zu dem Händler gehen, der Dir das Motorrad verkauft hat.
Er hast das für Dich kostenfrei zu regeln. Wie -entweder macht er einen Deal mit Yam wegen dem fehlenden Heft, dann braucht er nur die 20% Selbstbeteiligung zu zahlen, wenn nicht, muss er halt alle szahlen - sein Problem.
Geht er nicht drauf ein, würde ich ihm direkt sagen, daß Du das entweder per Schiedstelle des Handwekres, wenn er in einer Innung ist, klärst, oder das Deinem Anwalt übergibtst, und dann darf er den auch noch zahlen.

Also: der Kauf ist keine 6 Monate her ? - sehr gut für Dich.
der Kauf ist länger als 6 Monate her ? das ist schlechter. Dann musst schauen, ob da was als verdeckter Mangel laufen KÖNNTE, ansonsten hoffen auf Kulanz von Yamaha, wenn das Scheckheft nicht aufzutreiben ist ( vielleicht Vorbesitzer fragen )

http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

:link: http://www.easyautosale.com/info/privat ... ftung.html

Gruß
Steffen



RP11 06/2008-06/2016
RP23 in farbenfrohem Schwarz 06/2016-07/2018
KTM 1290 SA-T 07/2018 -....
Garmin Zumo XT


Zuletzt geändert von Biker64 am 23.09.2012, 18:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Andreas.HH
 Beitrag#3   Betreff: Re: [?] Sachmängelhaftung
Verfasst: 23.09.2012, 18:17 
Themen-Moderator
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Beiträge: 1753
Registriert:
26.06.2011, 10:22
Ortszeit:
27.04.2024, 12:23
Achtung! Du mußt dem Verkäufer auf jeden Fall Gelegenheit geben, den Mangel zu beheben.

Lässt Du den Mangel anderweitig beheben, muß der Verkäufer dafür nicht mehr einstehen.



Liebe Grüße,
Andreas H. aus HH.
(MglNr. 1788) FJR1300 AE (RP28), Schuberth C3, SRC-System, Zumo 590LM-Plus.


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Guny
 Beitrag#4   Betreff: Re: [?] Sachmängelhaftung
Verfasst: 23.09.2012, 21:12 

Beiträge: 2
Registriert:
15.07.2012, 18:27
Ortszeit:
27.04.2024, 12:23
Danke Biker und Danke Andreas!

Der kauf ist 2monate her. Quasi noch jungfreulich.Ich werden dann morgen in der Werkstatt mal anrufen und den schaden bestätigen lassen.Werde mich dann auch mit dem Verkäufer in Verbindung setzen
Und mal sehen was erst dazu meint.Ich will ja niemand an den Pranger stellen aber ich fühl mich irgendwie verarscht. Werde euch auf dem laufenden halten falls jemand Interesse daran hat.
Nochmals vielen dank für eure Hilfe

Gruss mike aka Guny

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Zonk
 Beitrag#5   Betreff: Re: [?] Sachmängelhaftung
Verfasst: 23.09.2012, 22:47 
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Beiträge: 1507
Registriert:
28.02.2009, 02:28
Ortszeit:
27.04.2024, 11:23
Zitat: Guny
Werde euch auf dem laufenden halten falls jemand Interesse daran hat.

Tu das und halte uns auf dem laufenden :nick:
Ich denke man kann davon ausgehen das viele FJR Fahrer in diesem Forum lesen um sich über die diversesten Probleme rund ums Möppi zu informieren.
Na wenn das kein Interesse ist ... dann weiss ichs nicht :-)



... immer aufs Popometer achten

Das Volk versteht das meiste falsch, aber es fühlt das meiste richtig.
Kurt Tucholsky

nördliche Grüße
Peter

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[?] Sachmängelhaftung


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