Forum der FJR-Tourer Deutschland + FJR1300 http://forum.fjr-tourer.de/ |
|
[?] Sachmängelhaftung http://forum.fjr-tourer.de/viewtopic.php?f=27&t=5363 |
Seite 1 von 1 |
Autor: | Biker64 [ 23.09.2012, 18:14 ] |
Betreff: | Re: [?] Sachmängelhaftung |
Also: Du hast - je nach dem, was im Kaufvertrag steht, 12 oder 24 Monate Sachmängelhaftung. Tritt ein Schaden innerhalb der ersten 6 Moante auf, geht das Gesetz davon aus, dass der Schaden bei Kauf schon vorlag. Der Händeler müsste das Gegenteil beweisen. Da hast Du gute Karten. Wenn er garnicht will, Anwalt, dann wird es noch teurer für ihn. Nach den ersten 6 Monaten musst Du beweisen, daß der Schaden schon bei Kauf vorlag. Was dann also ziemlich schwierig wär für Dich. Wenn tatsächlich ein Schaden an den Ventilführungen vorliegt, übernimmt Yamaha um die 80% des Schadens. Dein Händler, der das festgestellt hat, sollte den Schaden von einem Yamaha-Techniker bestätigen lassen. Damit - und einem Ausdruck zur Sachmängelhaftung, würde ich zu dem Händler gehen, der Dir das Motorrad verkauft hat. Er hast das für Dich kostenfrei zu regeln. Wie -entweder macht er einen Deal mit Yam wegen dem fehlenden Heft, dann braucht er nur die 20% Selbstbeteiligung zu zahlen, wenn nicht, muss er halt alle szahlen - sein Problem. Geht er nicht drauf ein, würde ich ihm direkt sagen, daß Du das entweder per Schiedstelle des Handwekres, wenn er in einer Innung ist, klärst, oder das Deinem Anwalt übergibtst, und dann darf er den auch noch zahlen. Also: der Kauf ist keine 6 Monate her ? - sehr gut für Dich. der Kauf ist länger als 6 Monate her ? das ist schlechter. Dann musst schauen, ob da was als verdeckter Mangel laufen KÖNNTE, ansonsten hoffen auf Kulanz von Yamaha, wenn das Scheckheft nicht aufzutreiben ist ( vielleicht Vorbesitzer fragen ) http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung ![]() Gruß Steffen |
Autor: | Andreas.HH [ 23.09.2012, 18:17 ] |
Betreff: | Re: [?] Sachmängelhaftung |
Achtung! Du mußt dem Verkäufer auf jeden Fall Gelegenheit geben, den Mangel zu beheben. Lässt Du den Mangel anderweitig beheben, muß der Verkäufer dafür nicht mehr einstehen. |
Autor: | Zonk [ 23.09.2012, 22:47 ] |
Betreff: | Re: [?] Sachmängelhaftung |
Zitat: Guny Werde euch auf dem laufenden halten falls jemand Interesse daran hat. Tu das und halte uns auf dem laufenden ![]() Ich denke man kann davon ausgehen das viele FJR Fahrer in diesem Forum lesen um sich über die diversesten Probleme rund ums Möppi zu informieren. Na wenn das kein Interesse ist ... dann weiss ichs nicht ![]() |
Seite 1 von 1 | Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ] |
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group https://www.phpbb.com/ |