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ManfredA
 Beitrag#11   Betreff: Re: Kaufquittung Mohawk Bekeidung
Verfasst: 10.01.2015, 18:37 
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Zitat: Ecki
....

Ich persöhnlich lass soetwas nur noch üner meine Rechtsschutzversicherung laufen wozu hab ich die!

....


Naja; ich selber laufe nie gleich zum Anwalt.

Ist ja normalerweise auch nicht nötig, verteuert die ganzen Schadensfälle nur, was uns letztlich alle durch steigende Prämien belastet, und bedeutet nicht zwangsläufig das man mehr bekommt.

Zudem gibt es auch Rechtschutzversicherungen, die Einem im Schadensfall dann gleich kündigen, und andere, die sowas dann im Neuvertragsfall erst mal zuvor abfragen... :flööt: .

Allerdings empfinde ich so ein Urteil wie das zuvor zitierte schon schlichtweg falsch . :no: :con:

Da wiederum ist es gut, wenn Jemand es ausfechtet-- mit entsprechender Deckung und Anwalt`s Lieblingskarte :bg: :bätsch:



- FJR1300 RP11 in GalaxyBlue (DPBML); 213200km, Erstbesitzer, Conti Road Attack 3 GT, 30mm Heckhöherlegung, Zumo550, Baehr-Anlage Verso XL, PMR-Funk, Puig-Scheibe, individualiserte+höhere Sitzbänke von Topsellerie + div. Anbauten.

- AfricaTwin Adventure Sports SD09 in Tricolor; 13000km, Zweitbesitzer, Conti CTA3 (V), Zumo550 mit BT, Koffer+TC, DCT und EERA + div. Anbauten.
Beides VK - versichert bei unserer :link: FJR-Tourer Club-Versicherung.

viele Grüße von der Mosel, Manfred

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yort
 Beitrag#12   Betreff: Re: Kaufquittung Mohawk Bekeidung
Verfasst: 10.01.2015, 19:39 
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Zitat: SteffenW
Zitat
"30% Abzug neu für alt bei beschädigter und ein Jahr alter Motorradkleidung

...hat das OLG FRANKFURT AM MAIN, 08.02.2011, Az.: 22 U 162/08 in einer aktuellen Entscheidung ... eine Lebensdauer von vier Jahren ... ein ersatzfähiger Betrag von 70% als ausreichend und angemessen erscheint."

Moment!? :skepsis:
Wie rechnet man denn in Frankfurt :frage:
1 = 120% oder 100:4 = 30% :frage:
Wenn die pro Jahr 30% abziehen, muss ich dann bei 4 Jahre alter Bekleidung 20% an die Versicherung bezahlen :frage:
Und wer hat eigentlich festgelegt, dass man Motorradschutzbekleidung, welche im Normalfall keinen modischen Trends unterliegt, nur 4 Jahre tragen soll :frage:
Gelten diese 4 Jahre eigentlich für den Wochenendfahrer mit 3.000km im Jahr oder für den Tourenfahrer mit 30.000km pro Jahr :frage:

Die Erfahrung, dass Gutachter und Versicherungen gerne Dinge heraus rechnen, für die man keine Quittung mehr vorlegen kann, obwohl sie nachweislich vorhanden und beschädigt sind, musste ich auch schon machen. Was manchmal aber auch schon hilft, ist ein guter und rühriger Versicherungsmarkler, gell Andreas? ;-) :bg: :-B :yes:

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Andreas.HH
 Beitrag#13   Betreff: Re: Kaufquittung Mohawk Bekeidung
Verfasst: 10.01.2015, 20:35 
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@ troy® :prof: :voila: :danke:



Liebe Grüße,
Andreas H. aus HH.
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Andreas.HH
 Beitrag#14   Betreff: Re: Kaufquittung Mohawk Bekeidung
Verfasst: 10.01.2015, 20:38 
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19.04.2024, 09:45
Zitat: Andre69
Ist der Kaufzeitpunkt wirklich wichtig ?

Mit etwas Glück könnte ich noch Belege von einer Mohawk Damen Kombi aus 12 / 2012 irgendwo
abgeheftet haben.
Wenn es passt, fang ich an zu suchen, sag mal Bescheid.

Gruß André
Das halte ich nicht nur für überflüssig. Der Nutzer dieser Quittung würde in betrügerischer Absicht handeln. Also Vorsicht mit solchen Geschichten ...



Liebe Grüße,
Andreas H. aus HH.
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Andre69
 Beitrag#15   Betreff: Re: Kaufquittung Mohawk Bekeidung
Verfasst: 10.01.2015, 21:17 
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Zitat: Andreas.HH
Zitat: Andre69
Ist der Kaufzeitpunkt wirklich wichtig ?

Mit etwas Glück könnte ich noch Belege von einer Mohawk Damen Kombi aus 12 / 2012 irgendwo
abgeheftet haben.
Wenn es passt, fang ich an zu suchen, sag mal Bescheid.

Gruß André
Das halte ich nicht nur für überflüssig. Der Nutzer dieser Quittung würde in betrügerischer Absicht handeln. Also Vorsicht mit solchen Geschichten ...



Hmm, wo soll da die betrügerische Absicht liegen ? :skepsis:

Der Kaufbeleg ist original und zeigt an was die Kombi mal gekostet hat, nicht mehr und nicht weniger.
Darum geht es doch dem TE, so weit ich ihn richtig verstanden habe.
Er sucht ja keinen Beleg mit dem er mehr fordert als bei seinem Unfall beschädigt wurde.
Ich gehe mal davon aus das er die beschädigte Kombi noch hat und sie der Versicherung
oder dem Gutachter vorlegen kann.
Wenn das dann wirklich eine betrügerische Absicht ist, habe ich ein falsches Rechtsempfinden.
Im Grunde versucht doch die Versicherung sich mit solchen Forderungen aus der Pflicht zu
stehlen denn was eine Mohawk 2011 mal gekostet hat, lässt sich doch binnen Minuten
bei Polo abklären.

Ob es überflüssig ist, kann ich nicht beurteilen, da scheinen die Meinungen und die Erfahrungen hier,
wie man sieht, auseinander zu gehen.


Gruß André



Ein Tag ohne Motorrad ist ein verlorener Tag
K 1600GT die 2., nun in Blueplanet metallic

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dryfi
 Beitrag#16   Betreff: Re: Kaufquittung Mohawk Bekeidung
Verfasst: 10.01.2015, 22:08 

Beiträge: 7
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19.04.2024, 09:45
Hallo zusammen,
danke für die Antworten, ich will nochmal etwas konkreter werden.
Die Sachen wurden von meinem bestellten Gutachter mit aufgenommen und im Gutachten dokumentiert (Fotus von den Gegenständen mit den Beschädigungen). Ich hatte mir auch einen Anwalt genommen (leider eine Schlaftablette). Die Versicherung ist eine eine Internetversicherung die mitlerweile den Versicherungsname geändert hat. Mein Anwalt hat dann den "Zeitwert" eingefordert, ich habe nach langer Aufforderung der Versicherung die Sachen denen zur Begutachtung zugesandt. Die Versicherung hatte vorab eine Pauschale von 600 Euronen für die komplette Motoradkleidung überwiesen, nach der Begutachtung von ihrem Gutachter kam die lapidare Antwort, das sie schon mehr Geld bezahlt hätten wie nötig (da ja nur geringe Schnitte und Beschädigungen vorhanden wären und keine Kaufbelege eingereicht wurden). Netterweise hat die Versicherung bis heute die Bekleidung behalten. Ich habe am 21.1.2015 den Gerichtstermin und der gegnerische Anwalt hat in der Klageerwiederung diesen Punkt mit als Hauptgrund für die Klageablehnung angeführt.
Mir geht es hauptsächlich um den Anschaffungspreis darzulegen (habe bei Polo auch schon angerufen, aber ohne Erfolg).

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jalla
 Beitrag#17   Betreff: Re: Kaufquittung Mohawk Bekeidung
Verfasst: 10.01.2015, 23:11 
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Beiträge: 422
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18.09.2013, 07:19
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19.04.2024, 09:45
Bernd wenn ich das so lese bin ich echt froh einen super Anwalt an der Hand zu haben.
Ich weis das hilft dir jetzt grad nicht weiter, aber man kann auch in einem laufenden Verfahren den Anwalt wechseln.



Gruß
Jonny

http://supertenere.wix.com/xtz1200z

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Andreas.HH
 Beitrag#18   Betreff: Re: Kaufquittung Mohawk Bekeidung
Verfasst: 10.01.2015, 23:40 
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26.06.2011, 10:22
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19.04.2024, 09:45
Zitat: Andre69
Hmm, wo soll da die betrügerische Absicht liegen ? :skepsis:

Der Kaufbeleg ist original und zeigt an was die Kombi mal gekostet hat, nicht mehr und nicht weniger.
Darum geht es doch dem TE, so weit ich ihn richtig verstanden habe.

Gruß André
Wenn der Beleg nur der Preisfindung dienen soll, wäre das sicher OK. Aber das sollte der Gutachter schon erledigt haben.



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ManfredA
 Beitrag#19   Betreff: Re: Kaufquittung Mohawk Bekeidung
Verfasst: 11.01.2015, 12:21 
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Zitat: jalla
..... aber man kann auch in einem laufenden Verfahren den Anwalt wechseln.


Die Frage ist nur, ob das ggfls. die Rechtschutzversicherung mitmacht und zahlt?

Leider steht nirgends ob es eine Teilschuld gab und ob der Anwalt von der eigenen RSV übernommen wird oder der gegnerischen Versicherung in Rechnung gestellt werden soll.
Auch fängt das Dilemma ja schon damit an, dass der Anwalt (und der Gutachter?) nur den Zeitwert in Ansatz gebracht hat.

Ich weiß allerdings auch nicht, ob es eine Rolle spielt, wie groß die Beschädigungen sind, zumal die Versicherung die Gegenstände ja zumindest vorerst einbehalten hat..
Also für den Geschädigten ist es ein 100%-Verlust.

Schnitte und Risse in der Schutzkleidung sind meines Erachtens ein Totalausfall.
Auch bei Helmen gibt es die Auffassung, dass ein Helm, der einmal einen Sturz absorbiert hat, auszutauschen wäre.

Vlt. gibt es ja noch ein paar Hinweise; ansonsten bleibt das Ergebnis der Verhandlung spannend.... . :denk:



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harry301
 Beitrag#20   Betreff: Re: Kaufquittung Mohawk Bekeidung
Verfasst: 11.01.2015, 17:00 
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09.02.2009, 11:51
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19.04.2024, 08:45
Zitat: ManfredA
Auch fängt das Dilemma ja schon damit an, dass der Anwalt (und der Gutachter?) nur den Zeitwert in Ansatz gebracht hat.



Das seh ich etwas anders. Zeitwert reicht mir vom Gegner.

Wahrscheinlich ist das auch der Grund, warum ich seit 40 Jahren nur positive
Erfahrungen mit Versicherungen/ Krankenversicherungen ADAC usw. gemacht habe.
Es wurde aber fast ausschließlich über Anwälte geregelt.

Ich habe mich immer etwas schlau gemacht, (manche mögen es Dummheit nennen)
um einen für mich realistischen Wiedergutmachungsbetrag zu ermitteln.
Bei Motorradklamotten, Helmen, Stiefeln auch.
Im Zweifel etwa 10% Zuschlag, aber prinzipiell immer mit ehrlichsten Karten gespielt.
und ein Sonderangebotskauf auch so definiert.

Geübte Sachbearbeiter, Richter, Anwälte, usw haben meist sofort im Gespür,
ob das Gesamtpaket stimmig ist und dann gibt es auch schon einmal für eine 5 Jahre alte
Markenmotorradjacke oder Helm noch 50%.Ohne Quittungen!!

Erst neulich ist mir wieder jemand ins Autoheck gekracht und für den Gutachterpreis und den höheren Abverkauf des Restwertes bekomme ich einen gleichwertigen Ersatz und hab vielleicht noch 500 Euros übrig.
Die Rennerei muß man halt in Kauf nehmen. Niemand ist perfekt und morgen gehts vielleicht schon wieder
einmal andersrum und man ist der Verursacher.



Mit verschiedenen FJRs über 260.000km unterwegs gewesen. Zur Zeit RP23

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