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harry301
 Beitrag#21   Betreff: Re: Urteil OLG Frankfurt zu Gruppenfahrten
Verfasst: 17.09.2015, 21:41 
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Zitat: fjrmatzi
Hi,was für den einen schnell ist,ist für den anderen nur ein gemütliches einrollern.Ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen das da irgendwas ähnliches wie Spass aufkommen kann.Stell mir grad vor was das für ein Chaos bei den Pausen abgibt.
CIAO Matthias


Die Pausen sind noch das Einfachste, da bringt man jeden Haufen zusammen, aber wenn sich ein paar Wohnmobile oder Oldtimertraktoren (die auch vermehrt am Wochenende spazieren fahren)dazwischen schmuggeln, wirds lustig.

Ich fahre zu 80% in Gruppen zwischen 2 und 7 Motorrädern, weil es auch Spass macht.
In Summe wäre ich alleine sicherer unterwegs, auch mein Unfall ist ein wenig
dem Guiden verschuldet, weil ich unter anderem zu lange in den Spiegel geschaut hatte.
Ich konnte es mir bis heute noch nicht abgewöhnen, die Gruppen weniger im Auge (Spiegel) zu behalten.

Es gibt aber auch Vorteile, bezüglich der Sicherheit in der Gruppe.
Besonders bei Anfängern ist der Lerneffekt in einer versierten Gruppe nicht zu unterschätzen und wenn man sich in gewohnter Geschwindigkeit führen läßt, ist es ein sehr entspanntes Fahren.
Über 300 km flottes Kurvengeläuf sind dann wie ein Spaziergang, weil der Guide für einen mitschaut.
In unübersichlichem Kurvengeläuf benutze ich immer den Vorrausfahrer als zusätzlichen Gucker und versuche immer wenigstens noch sein Rücklicht auf dem Schirm zu haben.
Ich meine es ist sicherer für ihn und auch für mich, was ein nicht Möppifahrender Richter dazu sagen würde, weiß ich natürlich nicht.
Obs regulärer Abstand ist, auch nicht.

Noch was,
eine Gruppendynamik versucht sich unweigerlich immer einzuschleichen, weil jeder in einer Gruppe konzentriert fahren muß und zwischenzeitliches Rumgondeln tabu ist.
Da heißt es dann immer klaren Kopf zu behalten, ob ganz vorne oder hinten, damit es nicht ausartet und der Schwächste überfordert wird.
Egal in welcher Kategorie.



Mit verschiedenen FJRs über 260.000km unterwegs gewesen. Zur Zeit RP23

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kölsche Jung
 Beitrag#22   Betreff: Re: Urteil OLG Frankfurt zu Gruppenfahrten
Verfasst: 17.09.2015, 23:10 
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Hallo,
Eigentlich geht keiner auf Carstens rollierendes System ein. Wenn man sich da wirklich reindenkt, kann ich mir vorstellen, dass das funktioniert. Die Teilnehmer müssen halt entsprechend eingewiesen sein. Um das nachzuvollziehen braucht man ja nicht mit zig Mopeds loszufahren - das System kann man sicher auch mit sechs, sieben Maschinen probieren.
Ich fahre entweder alleine, zu zweit oder wenn wir alle Zeit haben zu dritt. Aber selbst da versuche ich immer viel Abstand zu halten. Späteste dann wenn ich merke dass der Kopf der Führenden immer wieder mal runtergeht, weil er auf Tourplan, Karte oder Navi schaut.
Gruß Hans



Das Grinsen unterm Helm bleibt
RP13, Ocean-Depth-Blue, Baujahr 2007, 124.000 km.
Gemeinsamkeit zwischen meiner FJR und mir:
Wir haben gelebt, Gebrauchsspuren sind zu sehen aber wir sind immer noch sehr gut in Schuss. Und wir sind noch lange nicht am Ende!

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noppe
 Beitrag#23   Betreff: Re: Urteil OLG Frankfurt zu Gruppenfahrten
Verfasst: 18.09.2015, 08:07 
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Beiträge: 2728
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08.02.2009, 19:47
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20.04.2024, 00:15
Nennt sich belgischen Kreisel diese Gruppenfahrt und kommt aus dem Radsport.
Bin so schon mehrfach unterwegs gewesen und es klappt.

http://www.euteneuer.info/k1200s/kreisel.pdf

Ca. ab Mitte beschrieben. :-)



_______________________________________________________
Viele grüsse von Noppe
RP08-EZ5/2003 - Aktuell Km Stand 186000

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jalla
 Beitrag#24   Betreff: Re: Urteil OLG Frankfurt zu Gruppenfahrten
Verfasst: 18.09.2015, 08:59 
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18.09.2013, 07:19
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20.04.2024, 00:15
Hallo :comm: ,

ich hab mal alles kurz überflogen und geb dann hier auch mal meinen Senf bei.

Gruppenfahrten sind immer heikler als Solofahrten dazu muss man nichts mehr hinzufügen.
Aber der Spaßfaktor am biken ist für mich in Gemeinschaft größer :-B .

Gut, es gibt auch Heiopeis die die Welt nicht bräuchte, aber gäbe es die nicht, würde ich nicht aus der
Masse herausscheinen. :holy:

Da ich auch viel in verschiedenen Gruppenstärken unterwegs bin und so meine Erfahrungen gemacht hab, folgendes:

Ich finde es wichtig die Fahrstile der Gruppenteilnehmer zu kennen.

Bei der Einteilung der Gruppe sollte jeder an seinem Platze bleiben, so entsteht weniger Unruhe im Pulk.
So kann ich mich auf auf meinen Vordermann und Hintermann einstellen und bin nicht ständig im Streß, wer denn da jetzt vor mir oder hinter mir ist.
Gehört der überhaupt zu uns und und und.

Das Prinzip von Carsten ist mir bekannt und wurde auch schon getestet.
Mir ist das zu streßig. Mag aber meinem Alter geschuldet sein :silly:



Gruß
Jonny

http://supertenere.wix.com/xtz1200z

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ManfredA
 Beitrag#25   Betreff: Re: Urteil OLG Frankfurt zu Gruppenfahrten
Verfasst: 18.09.2015, 09:07 
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31.01.2009, 20:06
Ortszeit:
20.04.2024, 00:15
Zitat: Michael Euteneuer
Vorwort:
Wer einmal mit einer Motorradgruppe, mit mehr als 5 Fahrzeugen, gefahren ist kennt
die Probleme, die durch unterschiedliche Fahrzeugleistung und ungleiches,
persönliches Fahrkönnen entstehen. Dadurch entsteht unnötig Frust bei allen
Teilnehmern und trübt die Freude am Motorradfahren.
Die nachfolgenden Tipps und
Hinweise sollen helfen, die zwangsläufig auftretenden Probleme zu vermeiden bzw.
zu reduzieren.


@noppe

genau das rot markierte versuchen wir doch bei uns durch kleine, möglichst homogene Gruppen mit klar definiertem Fahrstil zu vermeiden.... :isso:
-Es gibt meist 2-3 verschiedene Fahrstile im Angebot.
-Der Fahrstilwunsch wird vorher schriftlich abgefragt.
-Niemand wird in eine schnellere Gruppe eingeteilt als er angegeben hat.
-Die Position innerhalb der Gruppe kann in Absprache mit dem TG geändert werden;
-meist ist ein Wechsel in eine geeignetere Gruppe auch möglich.
und meistens klappt das doch auch prima :yes:

Ansonsten: Nur :plapp: Sprechenden kann geholfen werden! :isso:

Aber es steht den Befürworten und Experimentierfreudigen ja frei, mal eine dementsprechende Tour auszuschreiben oder eine private Ausfahrt anzubieten und dann wird man über die Resonaz und das Resume schnell Rückschlüsse ziehen könne, ob sowas innerhalb der FJR-Tourer- :comm: gewünscht ist und Nachahmer bzw. ausreichenden Zuspruch findet, oder ob es bei einem einmaligen Versuch bleibt. :isso:

@Jalla :yes:
Überholen der Gruppenteilnehmer innerhalb der Gruppe (und dann noch während dem Fahren!) ist für mich schon fast ein NoGo!
Wenn die Position gewechselt wird; dann nur bei Pausen, oder in Absprache wenn die Gruppe hält! Ausnahme,- wenn hinten was passiert ist und der TG dringend informiert werden muß.



- FJR1300 RP11 in GalaxyBlue (DPBML); 213200km, Erstbesitzer, Conti Road Attack 3 GT, 30mm Heckhöherlegung, Zumo550, Baehr-Anlage Verso XL, PMR-Funk, Puig-Scheibe, individualiserte+höhere Sitzbänke von Topsellerie + div. Anbauten.

- AfricaTwin Adventure Sports SD09 in Tricolor; 13000km, Zweitbesitzer, Conti CTA3 (V), Zumo550 mit BT, Koffer+TC, DCT und EERA + div. Anbauten.
Beides VK - versichert bei unserer :link: FJR-Tourer Club-Versicherung.

viele Grüße von der Mosel, Manfred

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CarstenKue
 Beitrag#26   Betreff: Re: Urteil OLG Frankfurt zu Gruppenfahrten
Verfasst: 18.09.2015, 10:02 
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08.10.2014, 10:56
Ortszeit:
20.04.2024, 00:15
ich danke Euch

@Noppe, das speichere ich mir gleich mal ab, wobei wir das Überholen nie gemacht haben, auch nicht notwendig war und ich persönlich überholen in der Gruppe ablehne
Anscheinend bist Du der Einzige, der das System schon gefahren ist und ja auch schreibst, dass es klappt, danke
Der TG musste aber gar nicht sagen, wo man stehen bleiben muss - das haben wir selbst gewählt und wenn der 1. mal geträumt hat und an der Gabelung oder so vorbei gefahren ist....dann ist der 2. selbständig dort stehen geblieben

@Hans, Du sprichst mir aus der Seele, ich lese nur, was daran nicht gut sein "KANN"........
Auf der anderen Seite finde ich es gerade bei großen Gruppen gut, da man erste alle 20 - 30 "Abbiegungen" stehen bleibt, bei 6 Mopeds steht man ja andauernd...

@Harry301 @Formel01 ----- Ihr schreibt von großen Gruppen, ABER: seid Ihr denn im rollierenden System gefahren??? - Wenn nicht, reden wir leider aneinander vorbei
Unsere TG's sind 10 km/h unter der erlaubten Höchstgeschwindigkeit gefahren, das hat vollkommen gereicht ---- man muss ja nirgends "dran bleiben"
Ich gebe aber recht, dass es für die TG's in dem Fall ein sehr ruhige Ausfahrt ist.....

Bitte erst einmal solch ein System mitfahren, bevor es verurteilt wird, wer natürlich Knallgas geben will, ist dabei falsch
Hier geht es ja darum, den ganzen Tag gemeinschaftlich zu verbringen - die Zielsetzung ist da anders

DLzG
Carsten



Grüße aus Wuppertal
Regine & Carsten
RP13A mit einigen Komfort-Umbauten, auch für meine liebe Sozia ;-)

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harry301
 Beitrag#27   Betreff: Re: Urteil OLG Frankfurt zu Gruppenfahrten
Verfasst: 18.09.2015, 13:25 
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09.02.2009, 11:51
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19.04.2024, 23:15
Hi Carsten,

ich habe nicht geschrieben, dass es nicht möglich ist mit rollendem System zu fahren,
sondern es für mich nach meinen Erfahrungen die Variante mit dem geringsten Spassfaktor
ist und zusätzlich unnötige Verkehrsbehinderungen bis zur Gefährdungen darstellen.

Mit rollendem System gings zum Bikergottesdienst nach Schweinfurt. Ca 30 Möppis.
Die Pylonen mußten zu Teil an "unmöglichen" Positionen anhalten, damit das System nicht zusammenbrach.
Einige gingen sogar soweit, dass sie dabei den anderweitigen Verkehr behinderten und bis zum Anhalten nötigten.
Manche fühlten sich dabei auch noch gut, weil sie mit ihrem gelben Lätzchen quasi Hilfspolizei
spielen konnten und hatten saumäßig Spass dabei.
Einige drängelten sich sogar vor, damit sie möglichst oft den Weg zeigen durften. :-BB

Man muß nicht dass rollende System gefahren haben, um beurteilen zu können, obs einem Spass machen könnte. Der normale Menschenverstand reicht da völlig aus. Zudem mag nicht jeder auf der Kreuzung, Fahrradweg, Gehweg usw. anhalten.
Schon möglich, dass es bei einer gut eingespielten Gruppe funktioniert, aber die wäre
auch in der Lage flüssig zu fahren mit der Variante, dass der Vordermann an einer Abbiegung wartet, wenn der Hintermann fehlt. Oft reicht sogar ein langsameres Fahren.
Im günstigsten Fall hält man dabei auf einer 300km Tour überhaupt nicht, wenn der Guide vor dem Abbiegen auch etwas mäßiger fährt. Wenn jemand im Verkehr stecken geblieben ist muß der Vordermann leider warten, mit dem Bewußtsein, dass er sich und andere Verkehrsteilnehmer zusätzlich gefährdet.

Beim rollenden System wird bei vakanten Abbiegungen immer auf den Schlußmann gewartet, ob nötig oder auch nicht. Wenns dumm kommt über 100 x oder noch mehr auf 300km. Schlimmer gehts nimmer. :piep: :oh:
Solche unnötigen herbeigeführten Verkehrsbehinderungen die mit Gefährdungen verbunden sind sollten meiner Meinung nach verboten werden. Wahrscheinlich sind sie es auch und werden nur nicht geahndet.

Kein Wunder, dass durch solche Machenschaften die Akzeptanz für die Biker weiter sinkt.
Auch bei den Juristen und das oft zurecht.



Mit verschiedenen FJRs über 260.000km unterwegs gewesen. Zur Zeit RP23


Zuletzt geändert von harry301 am 18.09.2015, 13:51, insgesamt 2-mal geändert.
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harry301
 Beitrag#28   Betreff: Re: Urteil OLG Frankfurt zu Gruppenfahrten
Verfasst: 18.09.2015, 13:50 
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09.02.2009, 11:51
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19.04.2024, 23:15
Zitat: ManfredA

Aber es steht den Befürworten und Experimentierfreudigen ja frei, mal eine dementsprechende Tour auszuschreiben oder eine private Ausfahrt anzubieten und dann wird man über die Resonaz und das Resume schnell Rückschlüsse ziehen könne, ob sowas innerhalb der FJR-Tourer- :comm: gewünscht ist und Nachahmer bzw. ausreichenden Zuspruch findet, oder ob es bei einem einmaligen Versuch bleibt. :isso:



Auf gehts,

das FJR-Tourertreffen 2016 bietet sich doch an auch mal eine Rollinggruppe anzubieten. :shame:



Mit verschiedenen FJRs über 260.000km unterwegs gewesen. Zur Zeit RP23

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ManfredA
 Beitrag#29   Betreff: Re: Urteil OLG Frankfurt zu Gruppenfahrten
Verfasst: 18.09.2015, 15:57 
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Hallo Harry :shame: ;

welches Treffen meinst du genau?
Es gibt viele FJR-Tourer-Treffen in 2016: Jede FJR-Tour ist letztlich eines ! :isso:

DAS 6. FJR-Tourer-Deutschlandtreffen 2016 wurde ganz eindeutig abgesagt; :link: Dort nachzulesen

Stattdessen hat CarstenKue alternativ relativ spontan ein Christihimmelfahr-FJR-Treffen 2016 in`s Spiel gebracht und es wurde letztlich als FJR-Tour -Veranstaltung unter seiner Organisation angeboten. :link: Da nachzulesen.

Es ist eine Tour-Veranstaltung wie jede andere FJR-Tourer-Tour im Tourenkalender auch.

Inwieweit das dort angeboten werden kann und wird, muß Carsten entscheiden;
aber ausschließlich wird m.E. nicht gehen, da sich bisher schon viele :musk: angemeldet haben in der Erwartung, dass es analog den bisherigen übliche FJR-Tourer-Gruppenfahrten stattfindet.
Und -bitte :bitte: - diese Diskussion, was dort angeboten wird, gehört dann auch absolut nicht hier her, sondern in den entsprechenden Tour-Thread :link: dort !

In Olpe hatten wir mal einen Konvoi durchgeführt nach ähnlichem Muster wie der zuvor beschriebene Belgische Kreisel.

Ich kann mich noch gut dran erinnern, weil es 1) keinen Spaß gemacht hat :bäh:
und 2) ein Teil der Gruppe sich verfahren hatte und erst später am Pausenpunkt angekommen ist (Bad Segeberger Festspiele glaube ich...)
und wir 3) mehrere Dörfer rebellisch gemacht hatten (wie du schon so schön beschrieben hast) :flööt:



- FJR1300 RP11 in GalaxyBlue (DPBML); 213200km, Erstbesitzer, Conti Road Attack 3 GT, 30mm Heckhöherlegung, Zumo550, Baehr-Anlage Verso XL, PMR-Funk, Puig-Scheibe, individualiserte+höhere Sitzbänke von Topsellerie + div. Anbauten.

- AfricaTwin Adventure Sports SD09 in Tricolor; 13000km, Zweitbesitzer, Conti CTA3 (V), Zumo550 mit BT, Koffer+TC, DCT und EERA + div. Anbauten.
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viele Grüße von der Mosel, Manfred

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CarstenKue
 Beitrag#30   Betreff: Re: Urteil OLG Frankfurt zu Gruppenfahrten
Verfasst: 18.09.2015, 16:11 
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Beiträge: 863
Registriert:
08.10.2014, 10:56
Ortszeit:
20.04.2024, 00:15
dann habt Ihr das komplett falsch gefahren:
Es wird nichts gesperrt
Es wird nicht überholt
Es werden keine Sonderrechte eingenommen
Es wird nicht behindert

Ich weiß nicht, was Ihr gefahren seid, aber mit unserem System hat das nichts zu tun!
Hilfspolizei hat keiner von uns gespielt und nett, dass Du mir den Menschenverstand nicht zutraust.
Du kannst das System gerne lächerlich darstellen, aber dann vergleiche ein ordentlich gefahrenes System nicht mir Euren Idioten!

Frage: wer ist denn sonst noch über ein Dutzend mal in dem System mit über 30 Mopeds gefahren????
Ich / Wir schon und wissen, dass es hervorragend funktioniert.

Gerade, dass man nicht an einer Gruppe dran bleiben muss, Verkehrsregeln und Abstände locker einhalten kann, nicht drauf acht geben müssen, was hinter einem passiert.... DAS reduziert die Gefährdung!!! die Du diesem System einfach unterstellst: Nochmal: denke das System bitte richtig zu Ende! Danke

Es soll ja jeder so fahren wie er will (wobei Tourensportlich für mich nicht heißt, mit 90 km/h in der geschlossen Ortschaft rein oder raus zu fahren), große Gruppe, kleine Gruppe oder alleine.
Wenn Du von Juristen und Akzeptanz redest, dann wird eine ordentlich fahrende Gruppe akzeptiert, Raser nicht. Abgesehen davon habe ich mich kundig gemacht und wenn mit Sicherheitsabstand gefahren wird, so ist dies keine Kolonne!!! Siehe das Urteil, das waren wenige Mopeds im Pulk und wurden entsprechend bewertet.

Darum ging es mir nicht, ich habe nur eine Möglichkeit AUS EIGENER ERFAHRUNG aufgezeigt, die ein ausgesprochen relaxtes Fahren ermöglicht.



Grüße aus Wuppertal
Regine & Carsten
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Urteil OLG Frankfurt zu Gruppenfahrten


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