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Kurvenkiller
 Beitrag#1   Betreff: Urteil: Sturz wegen mangelnder Griffigkeit
Verfasst: 23.02.2017, 13:10 
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Beiträge: 990
Registriert:
04.03.2009, 08:45
Ortszeit:
28.03.2024, 17:38
Moin,
vielleicht ist ja dieser Bericht des ADACs von Interesse :denk:
https://www.adac.de/infotestrat/motorra ... geId=70539

:prof: Wer auf einer rutschigen Fahrbahn zu Sturz kommt, sollte recherchieren, ob es an der Stelle schon häufiger zu gleichen oder ähnlichen Unfällen gekommen ist. Weist die Fahrbahn Mängel auf, die der Behörde bekannt sind oder aufgrund vorheriger Unfälle bekannt sein müssten, kann eine Schadenersatzpflicht des zuständigen Landes bestehen.................



Die Linke zum Gruß, die Rechte bleibt am Gas..........

Klaus

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Michael1
 Beitrag#2   Betreff: Re: Urteil: Sturz wegen mangelnder Griffigkeit
Verfasst: 23.02.2017, 16:11 

Beiträge: 1207
Registriert:
09.02.2009, 08:39
Ortszeit:
28.03.2024, 17:38
Hallo Kurvenkiller,

sehr interessanter Artikel.

2012 hatte ich im internen Teil um Rat gefragt, da mein Sohn einen Motorrad-Unfall auf sehr fragwürdigen Teerbelag in einem Kreisverkehr hatte.

Wir haben dann doch einen befreundeten Rechtsanwalt befragt und haben dann anschließend von der weiteren Verfolgung Abstand genommen.

Der Rechtsanwalt ist ja durch die Versicherung bezahlt. Bei dem Gutachten aber hätten wir in Vorleistung gehen müssen.
Da werden dann Spezialisten herangezogen und Institute mit Teerproben beliefert.
Die Kosten hätten sich auf mehrere 1000 Euro belaufen und das dann doch bei sehr zweifelhaften Ausgang vor Gericht.

Das macht nur dann Sinn, wenn da bleibende körperliche Schäden oder/und hohe Kosten durch den Unfall am Motorrad entstanden sind.

Gruss

Michael



RP08 58800KM, Sitzbank vom Sattler für meine Bedürfnisse,Heckhöherlegung 30mm, verstellbare Fussrastenanlage für Fahrer von 03/2007 - 04/2017 ab 10/2017 BMW R1200GS Exclusive 12854KM

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Urteil: Sturz wegen mangelnder Griffigkeit


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