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Urteil: Sturz wegen mangelnder Griffigkeit http://forum.fjr-tourer.de/viewtopic.php?f=27&t=9864 |
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Autor: | Kurvenkiller [ 23.02.2017, 14:10 ] |
Betreff: | Urteil: Sturz wegen mangelnder Griffigkeit |
Moin, vielleicht ist ja dieser Bericht des ADACs von Interesse https://www.adac.de/infotestrat/motorra ... geId=70539 Wer auf einer rutschigen Fahrbahn zu Sturz kommt, sollte recherchieren, ob es an der Stelle schon häufiger zu gleichen oder ähnlichen Unfällen gekommen ist. Weist die Fahrbahn Mängel auf, die der Behörde bekannt sind oder aufgrund vorheriger Unfälle bekannt sein müssten, kann eine Schadenersatzpflicht des zuständigen Landes bestehen................. |
Autor: | Michael1 [ 23.02.2017, 17:11 ] |
Betreff: | Re: Urteil: Sturz wegen mangelnder Griffigkeit |
Hallo Kurvenkiller, sehr interessanter Artikel. 2012 hatte ich im internen Teil um Rat gefragt, da mein Sohn einen Motorrad-Unfall auf sehr fragwürdigen Teerbelag in einem Kreisverkehr hatte. Wir haben dann doch einen befreundeten Rechtsanwalt befragt und haben dann anschließend von der weiteren Verfolgung Abstand genommen. Der Rechtsanwalt ist ja durch die Versicherung bezahlt. Bei dem Gutachten aber hätten wir in Vorleistung gehen müssen. Da werden dann Spezialisten herangezogen und Institute mit Teerproben beliefert. Die Kosten hätten sich auf mehrere 1000 Euro belaufen und das dann doch bei sehr zweifelhaften Ausgang vor Gericht. Das macht nur dann Sinn, wenn da bleibende körperliche Schäden oder/und hohe Kosten durch den Unfall am Motorrad entstanden sind. Gruss Michael |
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