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 Beitrag#11   Betreff: Re: Unterwegs mit der Neuen
Verfasst: 07.05.2014, 21:13 
Moin Kollegen,

zunächst besten Dank für Eure guten Wünsche für mich und meine neue RP23 (die heute bei der Fahrt durch 'nen Wolkenbruch gemerkt hat, worauf sie sich bei mir eingelassen hat).

Meine Offenbarung über die unversicherte Fahrt (von SN durch NWM bis RZ - bummelig 90 Kilometer) hat immerhin eine kleine Diskussion in Gang gebracht. Ich glaube, Andreas.HH liegt richtig. Die Sache ist aber durchaus verzwickt und vielleicht ist schon manch einer ein derart (unnötiges) Risiko eingegangen. Gut fand ich den Hinweis, den Versicherer anzusprechen. Möglicherweise ist er bereit, die Überführungsfahrt auch vor einer erstmaligen Zulassung ausdrücklich in die Deckungszusage einzubeziehen. Warum auch nicht? Es scheint mir doch eine ausgesprochen formale Betrachtungsweise zu sein. Es wird Gründe für diese Regelung geben, praktikabel ist sie nicht.

Bis zum nächsten Wechsel wollte ich allerdings auch nicht wieder 4 Jahre (und 104.109 Kilometer) warten, denn das bereitet dem :-)) doch einigen Kummer. Der Mensch, heißt's, denkt, Gott aber lenkt: Wer weiß, wie's kommt. Sollte die Sache spruchreif werden, werde ich den Versicherer fragen. Mehr als eine Absage kann ich nicht fangen.

Weil ich genug Wirbel verursacht habe, werde ich erstmal abtauchen. Morgen geht's mit meinem Junior (wird 30, fährt 'ne 1250er Bandit) per Bahn nach Winnweiler und dann wollen wir den Pfälzer Höhenweg wandern - 112 Kilometer in gut 4 Tagen. Wir freuen uns über jeden gedrückten Daumen, damit wir nicht absaufen.

Aus dem verregneten Norden
grüßt
Schoppi

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Andreas.HH
 Beitrag#12   Betreff: Re: Unterwegs mit der Neuen
Verfasst: 08.05.2014, 09:06 
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Beiträge: 1755
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30.09.2025, 00:47
Zitat: Schoppi
Meine Offenbarung über die unversicherte Fahrt (von SN durch NWM bis RZ - bummelig 90 Kilometer) hat immerhin eine kleine Diskussion in Gang gebracht. Ich glaube, Andreas.HH liegt richtig. Die Sache ist aber durchaus verzwickt und vielleicht ist schon manch einer ein derart (unnötiges) Risiko eingegangen. Gut fand ich den Hinweis, den Versicherer anzusprechen. Möglicherweise ist er bereit, die Überführungsfahrt auch vor einer erstmaligen Zulassung ausdrücklich in die Deckungszusage einzubeziehen. Warum auch nicht? Es scheint mir doch eine ausgesprochen formale Betrachtungsweise zu sein. Es wird Gründe für diese Regelung geben, praktikabel ist sie nicht.
Moin Schoppi,

die Sache ist eigentlich gar nicht so verzwickt, wie sie sich evtl. anhört. Man kann ein Fahrzeug auch zulassen, ohne es vorher vorzuführen. Du hättest also durchaus das alte Krad abmelden und das Neue anmelden und es erst dann abholen können.

Man kann ein Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen überführen und mit dem Versicherer speziell hierfür auch die Kasko-Deckung vereinbaren, falls gewünscht.

Man kann ein Fahrzeug auf Anhänger oder mit rotem Händlerkennzeichen überführen.

Du siehst also, es gibt viele praktikable Möglichkeiten, sich nicht in unüberschaubare Gefahr zu begeben. Ich kenne keinen Fall, der nicht hätte korrekt gelöst werden können.

Mir ging es bei meinen Ausführungen übrigens nicht um das Eigenrisiko des Überführenden. Wenn Du Dich lang machst und Dein Krad schrottest, ist das eben p.P. solange Du keinen Dritten schädigst.

Vielmehr stehen für mich die Leiden der schuldlosen Unfallopfer im Vordergrund, die von keiner Seite Leistungen zu erwarten hätten. Jeder Versicherer ist grundsätzlich erst einmal darauf bedacht, Leistungen nicht erbringen zu müssen. Die Tatsache, daß ein Fahrzeug ohne zugeteiltes Kennzeichen bewegt wurde, ist ein gefundenes Fressen, um keine Leistung erbringen zu müssen. Dann mußt Du selber dafür geradestehen und ggf. Dein Leben lang Entschädigungsleistungen erbringen.


@ :comm:
Verlasst Euch bei solchen Sachen nicht auf halbherzige Erzählungen. Viel zu unkritisch werden solche Informationen aufgenommen, viel zu wenig werden die Quellen hinterfragt, viel zu oft wird etwas einfach als Fakt gewertet, nur weil es irgendwo (z.B. in einem Forum) geschrieben steht.



Liebe Grüße,
Andreas H. aus HH.
(MglNr. 1788) FJR1300 AE (RP28), Schuberth C3, SRC-System, Zumo 590LM-Plus.


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moetho
 Beitrag#13   Betreff: Re: Unterwegs mit der Neuen
Verfasst: 08.05.2014, 13:27 
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30.09.2025, 00:47
Zitat: Andreas.HH
@ :comm:
Verlasst Euch bei solchen Sachen nicht auf halbherzige Erzählungen. Viel zu unkritisch werden solche Informationen aufgenommen, viel zu wenig werden die Quellen hinterfragt, viel zu oft wird etwas einfach als Fakt gewertet, nur weil es irgendwo (z.B. in einem Forum) geschrieben steht.




§23 STVZO hast du recht, der bezieht sich jetzt auf Oldtimer, vor der Änderung der STVZO betraf dieser Paragraph jedoch die Zuteilung des amtlichen Kennzeichens. Dies ist jetzt, wie du schon geschrieben hast in der FZV geregelt.

In meinen Versicherungsbedingungen ist aufgeführt das der vorläufige Versicherungsschutz am Tag der Aushändigung der Versicherungsbestätigung bzw. Versicherungsbestätigungsnummer um 00:00 Uhr beginnt, spätestens ab dem Tag 00:00 Uhr, an dem das Fahrzeug zugelassen wird. Ein Anruf bei meiner Geschäftsstelle in Bremen hat das noch einmal bestätigt. Ohne Versicherungsbestätigung, wie du sicher bestätigen kannst, ist eine Zulassung gar nicht möglich.

Zumindest bei meiner Versicherung hätte also ein Versicherungsschutz bestanden, man hätte mir eventuell allenfalls eine Obligenheitsverletzung vorwerfen können, dann hätte die Versicherung trotzdem Zahlen müssen, hätte mich aber mit max. 5000€ in Regress nehmen können.

Ich kann mir nicht vorstellen das der Versicherungsbeginn bei anderen Versicherungen anders geregelt ist, da diese Fristen im BGB festgeschrieben sind.

Mit dem Kennzeichen habe ich mich auf dem Holzweg befunden, da gebe ich euch Recht, da hätte er lieber ohne Kennzeichen, oder mit dem alten Moped fahren können.



Gruß Thomas
Aprilia Tuareg 660
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Die deutsche Rechtschreibung ist Freeware, sprich, du kannst sie kostenlos nutzen.
Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

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jafreumich
 Beitrag#14   Betreff: Re: Unterwegs mit der Neuen
Verfasst: 08.05.2014, 14:40 
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21.01.2012, 17:12
Ortszeit:
30.09.2025, 00:47
hmmm

Leute, verstehe ich hier nun was falsch :frage: :silly:

Ich vermute mal hier reden nun einige aneinander vorbei :flööt:
Ich DENKE das Andreas recht hat, so sagt es mein Versicherungsmensch vor ort auch.
Thomas, es geht um das Anmelden der Dicken, der Weg zum Strassenverkehrsamt zum Zulassen :excl: und da ist die Dicke dann echt noch nicht Versichert.
Wenn man ein Unfall auf den Weg dahin hat (was ich niemenden Wünsche) bleibt man auf alles Sitzen weil sie noch nicht Zugelassen ist, die Versicherung hat einen nur zugesagt Sie Versichern zu wollen zu den und den Bedingungen, aber zugelassen ist Sie noch nicht und so ist auch kein Vertrag zustande gekommen.
So ist die Aussage meines Versicherungsmeschen vor Ort, was für mich auch Sinn macht.
Sonst hätte ich mein Auto ja bei 3 Versicherungen versichert :shame: denn ich habe über das Internet 3 Doppelkarten/evb-Nr Ausgedruckt :flööt: :flööt:



Liebe Grüße,
Torsten H. aus STD

RP13 AS, BJ 2008 - 2017
K1600GTL BJ 2017 -

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moetho
 Beitrag#15   Betreff: Re: Unterwegs mit der Neuen
Verfasst: 08.05.2014, 14:56 
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Beiträge: 2003
Registriert:
16.05.2009, 11:10
Ortszeit:
30.09.2025, 00:47
Du hast eine vorläufige Deckungszusage, der Vertrag kommt rückwirkend mit der Zahlung des ersten Beitrages zustande. Von der Deckungszusage sind Kasko und Unfallversicherungen ausgenommen, es sei denn die Versicherung bestätigt dies ausdrücklich. So steht es in meinen Versicherungsbedingungen und so hat es mir die Geschäftstelle ( nicht der Versicherungsvertreter vor Ort) bestätigt.

So jetzt glaubt was ihr wollt, ich halte mich an meine Versicherungsbedingungen. Ich bin hier Raus.



Gruß Thomas
Aprilia Tuareg 660
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Andreas.HH
 Beitrag#16   Betreff: Re: Unterwegs mit der Neuen
Verfasst: 08.05.2014, 15:31 
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Beiträge: 1755
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26.06.2011, 10:22
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30.09.2025, 00:47
Hallo Thomas,

ich will das, was Du jetzt geschrieben hast, noch ein Mal kommentieren, da es gröstenteils falsch ist und andere Leser immer noch auf die Idee kommen könnten, sich danach zu richten.

Zitat: moetho
§23 STVZO hast du recht, der bezieht sich jetzt auf Oldtimer, vor der Änderung der STVZO betraf dieser Paragraph jedoch die Zuteilung des amtlichen Kennzeichens. Dies ist jetzt, wie du schon geschrieben hast in der FZV geregelt.
Ja, in der FZV. Das Problem ist, daß Du mit Deinen ersten Ausführungen vermeintliches Wissen darstellst, welches vollkommen falsch ist. Du verweist auf eine Quelle, die es mal vor ein paar Jahren gab. Aber selbst dort stand schon, daß Du Dein Fahrzeug nur mit einem für dieses Fahrzeug zugeteiltem Kennzeichen fahren darfst.

Zitat: moetho
In meinen Versicherungsbedingungen ist aufgeführt das der vorläufige Versicherungsschutz am Tag der Aushändigung der Versicherungsbestätigung bzw. Versicherungsbestätigungsnummer um 00:00 Uhr beginnt, spätestens ab dem Tag 00:00 Uhr, an dem das Fahrzeug zugelassen wird.
Nein, das steht da nicht. Das sind Deine Worte und Deine Interpretation dessen, was dort geschrieben steht. Könntest Du dir vorstellen, daß Deine Interpretation falsch sein könnte? Könntest Du Dir vorstellen, daß Du Deine Ausführungen aus einem veralteten Vertragswerk ableitest, welches mit dem heutigen Sach- und Gesetzesstand gar nichts mehr zu tun hat?

Heute steht da nämlich folgendes:
Zitat: AKB 2013/2014
Händigen wir Ihnen die Versicherungsbestätigung aus oder nennen wir Ihnen bei elektronischer Versicherungsbestätigung die Versicherungsbestätigungs-Nummer, haben Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung, im Umfang der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssummen, vorläufigen Versicherungsschutz zu dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens ab dem Tag, an dem das Fahrzeug unter Verwendung der Versicherungsbestätigung zugelassen wird. Ist das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt der vorläufige Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt.
Also, von 00:00 Uhr ist da nichts zu sehen. Und um auch gleich einer möglichen Gegenargumentation zu begegnen: Das alles bedeutet nicht, daß Du Versicherungsschutz bei Fahrten ohne Kennzeichen hättest. Ohne Kennzeichen darfst Du ja nicht fahren, wie Du inzwischen hoffentlich verstanden hast.

Und, um zum eigentlichen Problem zurück zu kehren: Wenn Du nun mit Deinem Fahrzeug ohne Kennzeichen losgefahren bist und es kommt zu einem Unfall, ist das Fahrzeug faktisch nicht zugelassen, somit nicht versichert.

Zitat: moetho
Ein Anruf bei meiner Geschäftsstelle in Bremen hat das noch einmal bestätigt. Ohne Versicherungsbestätigung, wie du sicher bestätigen kannst, ist eine Zulassung gar nicht möglich.
Richtig, ohne Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) ist keine Zulassung möglich.

Zitat: moetho
Zumindest bei meiner Versicherung hätte also ein Versicherungsschutz bestanden, man hätte mir eventuell allenfalls eine Obligenheitsverletzung vorwerfen können, dann hätte die Versicherung trotzdem Zahlen müssen, hätte mich aber mit max. 5000€ in Regress nehmen können.
Eine Obliegenheitsverletzung liegt vor, wenn ein Versicherungsnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Versicherer nicht nachkommt. Bei Aushändigung einer Versicherungsbestätigungsnummer ist noch gar kein Versicherungsvertrag zustande gekommen. Folglich kann das Fahren ohne Kennzeichen keine Obligenheitsverletzung sein.

Zitat: moetho
Ich kann mir nicht vorstellen das der Versicherungsbeginn bei anderen Versicherungen anders geregelt ist, da diese Fristen im BGB festgeschrieben sind.
Das ist falsch. Im BGB ist nichts geregelt, was dieses Thema betrifft. Hierfür gibt es das PflVG, das VVG und die AKB.

Zitat: moetho
Mit dem Kennzeichen habe ich mich auf dem Holzweg befunden, da gebe ich euch Recht, da hätte er lieber ohne Kennzeichen, oder mit dem alten Moped fahren können.
Und wieder rätst Du, "lieber ohne Kennzeichen zu fahren". :shake: :no:

Zitat: moetho
Du hast eine vorläufige Deckungszusage, der Vertrag kommt rückwirkend mit der Zahlung des ersten Beitrages zustande. Von der Deckungszusage sind Kasko und Unfallversicherungen ausgenommen, es sei denn die Versicherung bestätigt dies ausdrücklich. So steht es in meinen Versicherungsbedingungen und so hat es mir die Geschäftstelle ( nicht der Versicherungsvertreter vor Ort) bestätigt.

So jetzt glaubt was ihr wollt, ich halte mich an meine Versicherungsbedingungen. Ich bin hier Raus.
Diese Interpretation ist sachlich richtig. Aber darum geht es hier doch gar nicht. Die Zahlung des ersten Beitrages und damit das Zustandekommen des Vertrages, setzt voraus, daß überhaupt ein Versicherungsantrag gestellt wurde. Dies setzt voraus, daß ein Fahrzeug zugelassen wurde.

Wenn Du nun mit Deinem Fahrzeug ohne Kennzeichen losgefahren bist und es kommt zu einem Unfall, ist das Fahrzeug also nicht zugelassen und somit auch nicht versichert.



Liebe Grüße,
Andreas H. aus HH.
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Thema verschoben von Gott und die Welt durch DetlefT am 16.05.2014, 13:04.
ManfredA
 Beitrag#17   Betreff: Re: Unterwegs mit der Neuen
Verfasst: 08.05.2014, 18:21 
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Beiträge: 14218
Registriert:
31.01.2009, 20:06
Ortszeit:
30.09.2025, 00:47
Hallo :musk:

Einer der interessantesten Threads im Forum; :respekt:

:voila: wenn alle einverstanden sind und er soweit ausdiskutiert ist, trenne ich ihn von Schoppi`s Thread ab und verschiebe ihn in den sachlich-fachlichen Bereich bzw. zu den Tipps 8-)

Mein Vorgehen beim Neuzulassen: :holy:

Deckungszusage besorgen
mit den erforderlichen Papieren zur Zulassung fahren
hinten anstellen :flööt:
Wunschkennzeichen aussuchen :yes:
Fahrzeug zulassen
zuhause oder beim :-) in aller Ruhe das neue Nummernschild gerade und mittig mit geeigneten Schrauben anbringen. :pro:
einmal Foddo, :zech: und :-B
und dann erst losfahren--- bestens versichert natürlich --und ausreichend nüchtern :bg: :lol:



- FJR1300A RP11 in GalaxyBlue (DPBML); 222000km, Erstbesitzer, Conti Road Attack 3 GT, 30mm Heckhöherlegung, Zumo550, Baehr-Anlage Verso XL, PMR-Funk, Puig-Scheibe, individualiserte+höhere Sitzbänke von Topsellerie + div. Anbauten.

- BMW R 1250 GS im HP-Style, 34000km, EZ 5/2020, Zweitbesitzer, Pirelli Scorpion Trail 2, ZumoXT, TT-Hecktasche, bei Bedarf Vario -Koffer+ -TC, Jungbluth-Sitzbankumbau + div. Anbauten.
Beides TK- bzw. VK- versichert bei unserer :link: FJR-Tourer Club-Versicherung.

viele Grüße von der Mosel, Manfred

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