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Anhänger Sicherungsseil Befestigung am Zugfahrzeug
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Seite 1 von 4

Autor:  Eberhard [ 13.05.2018, 10:47 ]
Betreff:  Anhänger Sicherungsseil Befestigung am Zugfahrzeug

Hallo :musk:

:prof: aufgepasst in den Niederlanden , Östereich und der Schweiz

:excl: Es ist nicht ausreichend, die Sicherheitsleine einfach über den Kugelhals zu legen :excl:

:pol: Bußgelder bei Nichtbeachtung von 100 € - 460 € je nach Land.

Mehr Info dazu in folgendem Link :

:link: Thema Sicherungsseil


Autor:  Hermann [ 13.05.2018, 13:23 ]
Betreff:  Re: Anhänger Sicherungsseil Befestigung am Zugfahrzeug

Woouw!
Das war aber eine tolle Info!!!!!
Gehört in die Spalte:
Was man weiß, was man wissen sollte!!! :oohh: :oohh: :oohh:

Wir haben ja auch jeder einen Wohnwagen!!

Gruß Hermann

Autor:  CarstenKue [ 13.05.2018, 14:01 ]
Betreff:  Re: Anhänger Sicherungsseil Befestigung am Zugfahrzeug

Mein lieber Herrmann,

das gilt für ALLE Anhänger mit Auflaufbremse, also auch für die "normalen" und Motorradanhänger ;-)

Autor:  moetho [ 13.05.2018, 14:30 ]
Betreff:  Re: Anhänger Sicherungsseil Befestigung am Zugfahrzeug

Es ist gut zu wissen!
Ich hatte ein Fangseil an meinem ungebremsten Anhänger nachdem ich ihn einmal „verloren“ hatte. Das musste ich abbauen, der Prüfingeneur beim TÜV sagte es sei bei ungebremsten Anhängern nicht zulässig.

Autor:  moetho [ 13.05.2018, 14:33 ]
Betreff:  Re: Anhänger Sicherungsseil Befestigung am Zugfahrzeug

Zitat: CarstenKue
Mein lieber Herrmann,

das gilt für ALLE Anhänger mit Auflaufbremse, also auch für die "normalen" und Motorradanhänger ;-)


So wie ich es herausgelesen habe, gilt es auch für ungebremste.

Autor:  CarstenKue [ 13.05.2018, 15:15 ]
Betreff:  Re: Anhänger Sicherungsseil Befestigung am Zugfahrzeug

für ungebremste Anhänger ist es m.W. nicht vorgesehen, macht auch keinen Sinn.

Das Abreißseil hält ja nicht den Anhänger, sondern zieht die Handbremse fest....bevor es sich dann "gewollt" verabschiedet.....

Autor:  harry301 [ 13.05.2018, 17:38 ]
Betreff:  Re: Anhänger Sicherungsseil Befestigung am Zugfahrzeug

Zitat: CarstenKue
für ungebremste Anhänger ist es m.W. nicht vorgesehen, macht auch keinen Sinn.

Das Abreißseil hält ja nicht den Anhänger, sondern zieht die Handbremse fest....bevor es sich dann "gewollt" verabschiedet.....


Nicht ganz richtig, die meisten Anhänger werden nicht unterwegs verloren sondern beim anfänglichen Fahren, wenn die Kupplung beim Anhängen nicht richtig eingerastet wurde. Beim langsamen Fahren hält dann das unscheinbare Seil den kleinen ungebremsten Anhänger in der Spur
nachdem die Kupplung von der Kugel gesprungen ist. Vollbremsung ist aber nach dem kratzenden Geräusch nicht angesagt sonst knallt der Hänger in das Heck.

Autor:  moetho [ 13.05.2018, 21:21 ]
Betreff:  Re: Anhänger Sicherungsseil Befestigung am Zugfahrzeug

Ich schließe mich Harrys Beitrag an. Hätte ich seinerzeit ein Fang-Seil gehabt, wäre mein Anhänger nicht im Gegenverkehr gelandet. Irgend ein „scherzbold“ hatte die Kupplung gelöst und auf den Kugelkopf aufgelegt. In der ersten Kurve verabschiedete sich der unbeladene Anhänger und flog in den Gegenverkehr.

Autor:  ThomasAC [ 14.05.2018, 12:21 ]
Betreff:  Re: Anhänger Sicherungsseil Befestigung am Zugfahrzeug

Zitat: CarstenKue
für ungebremste Anhänger ist es m.W. nicht vorgesehen, macht auch keinen Sinn.

Das Abreißseil hält ja nicht den Anhänger, sondern zieht die Handbremse fest....bevor es sich dann "gewollt" verabschiedet.....


Dann will ich als "Holländer" mal Licht ins Dunkel bringen :bg: .
In den Niederlanden müssen alle Anhänger mit einem Fangseil ausgestattet sein, egal ob gebremst oder ungebremst. Und an jeder Anhängergupplung ist eine zusätzliche Halterung montiert, wo diese Fangseil eingehängt werden muss. Und ja, es wird teuer, wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, und ja, es wird wieder vermehrt kontrolliert, insbesondere auf den Touristenrouten in Richtung Küste. "Ich hoffe, ich habe sie geholfen"

Autor:  CarstenKue [ 14.05.2018, 13:14 ]
Betreff:  Re: Anhänger Sicherungsseil Befestigung am Zugfahrzeug

Danke für die Info, für ungebremste Anhänger war mir das neu.
Ist aber schon seltsam, eigentlich gilt doch: was im Heimatland der EU genehmigt ist, ist auch grenzüberschreitend zugelassen............. "eigentlich" ---- heißt, der "normale" Bürger muss alle EU Gesetze kennen, wobei es im eigenen Land schon Fach - Anwälte und - Richter gibt :oh:

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