Forum der FJR-Tourer Deutschland + FJR1300 http://forum.fjr-tourer.de/ |
|
Achtung Action Cam Verbot !!! http://forum.fjr-tourer.de/viewtopic.php?f=3&t=7060 |
Seite 1 von 3 |
Autor: | Cuki [ 05.04.2014, 09:42 ] |
Betreff: | Achtung Action Cam Verbot !!! |
Österreich In Österreich ist der Einsatz von Autokameras verboten und wird mit bis zu 10.000 Euro, im Wiederholungsfall mit bis zu 25.000 Euro, bestraft.[10] Damit folgte die Datenschutzkommission der Rechtsansicht des gemeinnützigen Vereins Österreichische Gesellschaft für Datenschutz.[11] http://de.wikipedia.org/wiki/Dashcam und jetzt????? |
Autor: | Kurvenkiller [ 05.04.2014, 11:08 ] |
Betreff: | Re: Befestigung Action Kamera |
Zitat: Cuki Österreich In Österreich ist der Einsatz von Autokameras verboten und wird mit bis zu 10.000 Euro, im Wiederholungsfall mit bis zu 25.000 Euro, bestraft.[10] Damit folgte die Datenschutzkommission der Rechtsansicht des gemeinnützigen Vereins Österreichische Gesellschaft für Datenschutz.[11] http://de.wikipedia.org/wiki/Dashcam und jetzt????? ich habe zu diesem Thema die Rechtsberatung vom ADAC angeschrieben und werde über die Antwort berichten ![]() Wenn man die Ausführungen des obigen Links liest, wird dort von Autokameras gesprochen und von einer permanenten Aufzeichnung. ![]() Wie gesagt, ich bin auf die Antwort gespannt.......... ![]() |
Autor: | Kurvenkiller [ 08.04.2014, 13:00 ] |
Betreff: | Re: Befestigung Action Kamera |
Zitat: Cuki Österreich In Österreich ist der Einsatz von Autokameras verboten und wird mit bis zu 10.000 Euro, im Wiederholungsfall mit bis zu 25.000 Euro, bestraft.[10] und jetzt????? Hi Leute ich habe Nachricht vom ADAC erhalten. Hier die Original Antwort: ![]() der Begriff "Dashcam" oder auch "Dashboardcamera" ist letztlich nur ein Überbegriff. Gemeint sind hiermit alle Kameras, die Sie im oder auch am Fahrzeug (im Pkw in der Regel am Armaturenbrett, also dem dashboard, bei einem Motorrad mangels Innenraum an anderer Stelle) befestigen und die während der Fahrt oder auch beim Parken Aufnahmen machen. Ein fortlaufendes Aufnehmen ist auch nicht erforderlich. Die auf unserer Homepage dargestellte Rechtslage trifft mithin auf sämtlich Kameras, also auch auf Ihre Action Kamera zu. Mit freundlichen Grüßen xxx (Name dem Verfasser bekannt) Juristische Zentrale - Internationales Recht ADAC e.V., Hansastr. 19, 80686 München Tel.: 089/7676-6127, Fax: 089/7676-2599 Dieser Link gibt auch Hinweise in welchen Ländern ebenfalls Verbote gelten ![]() http://www.adac.de/infotestrat/ratgeber ... geId=48879 |
Autor: | Burkhard [ 08.04.2014, 14:08 ] |
Betreff: | Re: Befestigung Action Kamera |
Zitat: Kurvenkiller Zitat: Cuki Österreich In Österreich ist der Einsatz von Autokameras verboten und wird mit bis zu 10.000 Euro, im Wiederholungsfall mit bis zu 25.000 Euro, bestraft.[10] und jetzt????? Hi Leute ich habe Nachricht vom ADAC erhalten. Hier die Original Antwort: ![]() der Begriff "Dashcam" oder auch "Dashboardcamera" ist letztlich nur ein Überbegriff. Gemeint sind hiermit alle Kameras, die Sie im oder auch am Fahrzeug (im Pkw in der Regel am Armaturenbrett, also dem dashboard, bei einem Motorrad mangels Innenraum an anderer Stelle) befestigen und die während der Fahrt oder auch beim Parken Aufnahmen machen. Ein fortlaufendes Aufnehmen ist auch nicht erforderlich. Die auf unserer Homepage dargestellte Rechtslage trifft mithin auf sämtlich Kameras, also auch auf Ihre Action Kamera zu. Mit freundlichen Grüßen xxx (Name dem Verfasser bekannt) Juristische Zentrale - Internationales Recht ADAC e.V., Hansastr. 19, 80686 München Tel.: 089/7676-6127, Fax: 089/7676-2599 Dieser Link gibt auch Hinweise in welchen Ländern ebenfalls Verbote gelten ![]() http://www.adac.de/infotestrat/ratgeber ... geId=48879 ![]() ![]() Ich fasse es nicht.....auch wenn das hier nicht zum eigenlichen Thema gehört... ![]() ![]() Da will man die schönen Strecken zu Hause noch einmal anschauen und hat nur Glück gehabt, dass man nicht erwischt wurde beim Filmen? Ohne hier unseren "Ösis" zu nahe zu treten - Ihr seid ja schlimmer als wir "Piefkes".... Hat denn schon mal jemand in diesem Bezug Streß mit der Staatsmacht bekommen - oder ist dies eine neue Regelung? Gruß Ein Krimineller.... |
Autor: | Kurvenkiller [ 08.04.2014, 16:34 ] |
Betreff: | Re: Befestigung Action Kamera |
Zitat: Burkhard :oh: ![]() Ich fasse es nicht.....auch wenn das hier nicht zum eigenlichen Thema gehört... ![]() ![]() Gruß Ein Krimineller.... Wir sollten vielleicht einen neuen Thread eröffnen ![]() ![]() |
Autor: | Lüpimann [ 08.04.2014, 16:55 ] |
Betreff: | Re: Befestigung Action Kamera |
Zitat: Kurvenkiller Zitat: Burkhard :oh: ![]() Ich fasse es nicht.....auch wenn das hier nicht zum eigenlichen Thema gehört... ![]() ![]() Gruß Ein Krimineller.... Wir sollten vielleicht einen neuen Thread eröffnen ![]() ![]() off-Topic: Ja, mach mal - ich bin auch noch wegen der "kleinen" in einem anderem Forum, da werden sich auch einige bewegen lassen. ![]() Es gab gerade Berichte über diese ganzen neuen Apps, mit denen mal Falschparker anschwärzen kann etc. - sogar mit direkter Verbindung zu den Behörden - wie sich das nun mit diesem "Datenschutz" vereinbaren lässt - ist mir schleierhaft. |
Autor: | DetlefT [ 08.04.2014, 19:00 ] |
Betreff: | Re: Befestigung Action Kamera |
Ehe Ihr Euch künstlich aufregt, atmet erst mal kräftig aus und lasst die Schultern nach unten fallen. Das entspannt ungemein. Hierzu folgender Artikel: ![]() Die wichtige Aussage in dem ganzen ist der Begriff "systematisch". Motorrad(/Auto)fahrer, die die Gegend filmen, überwachen nicht systematisch den öffentlichen Raum. In der EU ist das private Filmen nicht verboten, allerdings die systematische ... s.o. Das Anfertigen von Fotos zur Beweissicherung ist natürlich ebenfalls erlaubt. |
Autor: | Andreas.HH [ 08.04.2014, 19:23 ] |
Betreff: | Re: Befestigung Action Kamera |
Da brauchen wir wirklich nicht zu den "Ösis" gucken. Das ist bei uns hier nicht anders: ![]() Wenn die "Ösis" schlimmer als Piefkes sein sollen, sind wir in (D) die Piefkes. |
Autor: | manoku [ 08.04.2014, 22:43 ] |
Betreff: | Re: Befestigung Action Kamera |
Bei der ganzen Betrachtung sollte man sicher auch nicht außer Acht lassen, dass sich mit dieser Maßnahme der Ösi-Gesetzgeber selbst schützen will. Auf diesem Wege dürfte sicher auch dem Gesetzgeber einiges nachzuweisen sein, was ihm sicher nicht gefallen dürfte. Ein Beispiel nur… - diese elendige Anonymverfügungen. Also verbiete ich unter Strafe einfach jedwede Beweismöglichkeit… Ein Schelm wer böses dabei denkt… ![]() |
Autor: | Kurvenkiller [ 09.04.2014, 10:38 ] |
Betreff: | Re: Befestigung Action Kamera |
Zitat: DetlefT Hierzu folgender Artikel: ![]() Die wichtige Aussage in dem ganzen ist der Begriff "systematisch". Motorrad(/Auto)fahrer, die die Gegend filmen, überwachen nicht systematisch den öffentlichen Raum. In der EU ist das private Filmen nicht verboten, allerdings die systematische ... s.o. Also ich finde der Artikel beleuchtet unser Problem der Actioncamera am Motorrad unvollständig ![]() ![]() ![]() Die Frage, die sich mit stellt, ist, wo bekommen wir eine "belastungsfähige" Aussage zu dem Einsatz von Actioncameras in Österreich her ![]() ![]() |
Seite 1 von 3 | Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ] |
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group https://www.phpbb.com/ |