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Fragen zum Verkauf
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Seite 2 von 2

Autor:  Elimar [ 12.11.2014, 20:44 ]
Betreff:  Re: Fragen zum Verkauf

Nein Walter,
die verkaufe ich nicht. Bin sehr zufrieden damit.
Tja, und nun habe ich als 2. Moped noch ne FJR.
Da ja nichts von freier Lieferung geschrieben war, werde ich sie wohl abholen müssen. Ist aber kein Problem, hab nen Hänger.

So speed 1963,
wann kann ich MEIN ersteigertes Motorrad abholen? Zahle natürlich in bar bei Abholung.
Bitte keinen blöden Kommentar, ich meine es ernst

Autor:  harry301 [ 12.11.2014, 21:03 ]
Betreff:  Re: Fragen zum Verkauf

Nö Elimar die FJR ist noch nicht dir.

Sie wurde mit Höchstgebot angeboten aber nicht geklärt wo man überall bieten kann.
Er hat die Auktion, nicht geschlossen( Auktion ist eh was anderes) sondern geschrieben " Hier nicht mehr"
In ebay Kleinanzeigen steht sie gerade bei 1 Euro. Jetzt ist sie noch dir.
Sollte dich jemand überbieten bist du draußen.

Wahrscheinlich hat die Oma aber schon überboten. :-BB :-BB :-BB :-BB

Für Versteigerungen / Auktionen braucht es eine Lizenz.

Autor:  Treibsatz [ 13.11.2014, 10:31 ]
Betreff:  Re: Fragen zum Verkauf

Zitat: Elimar
Zitat: Treibsatz
Hallo Ellimar,
du hast meine Bedenken nicht verstanden. Für Spaß gibt es hier andere Rubriken.
Von einer PN ist nirgends die Rede.

Hallo K.-D.,
du hast es nicht verstanden.
Es war eine öffentliche Auktion ohne Mindestgebot, jeder hatte das Recht mitzubieten, auch du, und dann wird zurückgezogen? Das ist nach deiner Meinung rechtens, oder?
Dann hoffe ich, dass ich nie biete wenn du was verkaufst.
Und was das mit Empfehlung vom Forum zu tun hat, verstehe ich nicht.
So, wie komme ich nun zu meinem Moped?


Hallo Elimar,
ich versuche es nochmal. Der Verkäufer hat sein Verkaufsangebot etwas ungeschickt aufgestellt. Trotzdem,so finde ich,ist es kein Grund den Verkauf ins lächerliche zu ziehen. Ok,er hat das Mindestgebot vergessen anzugeben. Das jetzt ein Forumskollege herkommt und auf das Höchstgebot besteht,hätte ich nicht gedacht. Das mag eventuell alles rechtens sein,aber da fragst du mich was das mit Empfehlung zu tun hat. Wie Detlef geschrieben hat,kleine Frotzeleien muss er durch, aber dann sollte auch ein Hinweis kommen das es so vielleicht nicht funktioniert.
Übrigens,kann man auch bei Ebay eine Auktion stoppen. Die nächste Frage wäre,wieso hier unterstellt wird,dass nach Ebay-Regularien versteigert wird. Es gibt noch andere Formen einer Versteigerun/Auktion.

Autor:  jib [ 13.11.2014, 15:41 ]
Betreff:  Re: Fragen zum Verkauf

....... ich habe mir die Anzeige bei eBay - Kleinanzeigen angesehen.
Wenn ich mich nicht irre, ist Bieten in Kleinanzeigen nicht möglich,
da Bieter nicht öffentlich einsehen können wie hoch das Gebot ist.
Und dann noch 1,00 Euro VB ausloben, was soll das denn???
Willst Du eventuell noch auf 0,89 cent runtergehen wenn einer noch einiges beabstandet an der blauen....
:shake: :shake: :shake: :shake: :shake: :shake: :shake: :shake:

gerade entdecke ich bei ebay - Kleinanzeigen die selbe FJR mit selbiger Anschrift
r 4200,00 Euro VB
was soll das denn zwei Anzeigen geschaltet mit so gravierenden Unterschieden in der Auslobung.
April ist doch schon lange vorbei.... oder kommt erst nach dem März 2015 :frage: :frage:
oder wurde einfach vergessen die eine Anzeige zulöschen.... :-BB :-BB

Autor:  harald1 [ 13.11.2014, 16:49 ]
Betreff:  Re: Fragen zum Verkauf

na da schaut man mal ein paar Tage hier nicht rein, da Drehen einige am Rad. :oh:

Also ich kann "Treibersatz" ganz Gut verstehen.

Ich habe mal mit ein wenig Grips versucht das nachzuvollziehen, wie "Speed"
das meinen könnte.
Wenn ich schreibe, gegen Höchstgebot, dann möchte ich erst mal abwarten,
was da so geboten wird. Nur weil irgend jemand meint er hat das Höchstgebot
abgegeben, ist das noch lange nicht so. Hier stand nichts von einem Termin bezüglich
Gebotsende, also kommt, kam auch keine Einigung zustande.
Und es ist überhaupt nicht selten, das das gleiche Objekt mehrfach in diversen Plattformen
angeboten wird. Sei es nun unbeabsichtigt (Vergessen) oder beabsichtigt (Verkaufsfördernd),
durch mehr Aufmerksamkeit.

Aber Intelligenz, na ich halte mich lieber zurück.

lieben Gruß vom Harald

Autor:  harry301 [ 13.11.2014, 18:18 ]
Betreff:  Re: Fragen zum Verkauf

Zitat: jib
....... ich habe mir die Anzeige bei eBay - Kleinanzeigen angesehen.
Wenn ich mich nicht irre, ist Bieten in Kleinanzeigen nicht möglich,
da Bieter nicht öffentlich einsehen können wie hoch das Gebot ist.
Du irrst dich gewaltig. Du kannst ihm dein Gebot senden, wenn du angemeldet bist wie hier auch. Was andere bieten geht dich nichts an.
Spaßbieter die die Anzeige zumüllen wollen sind somit aussen vor.

Und dann noch 1,00 Euro VB ausloben, was soll das denn???
Willst Du eventuell noch auf 0,89 cent runtergehen wenn einer noch einiges beabstandet an der blauen....
:shake: :shake: :shake: :shake: :shake: :shake: :shake: :shake:

1 Euro VB macht auch viel Sinn, weil nicht wenige User nach Preis sortieren.
Somit steht sie immer ziemlich am Anfang und nicht hinter 100 anderen FJR,s.
Das der eine Euro nicht ernst gemeint ist, kapiert ausser hier im Forum jeder.
Ein Mindestgebot von etwa 3000 Euros wäre somit kontraproduktiv.!!!


gerade entdecke ich bei ebay - Kleinanzeigen die selbe FJR mit selbiger Anschrift
r 4200,00 Euro VB
was soll das denn zwei Anzeigen geschaltet mit so gravierenden Unterschieden in der Auslobung.
April ist doch schon lange vorbei.... oder kommt erst nach dem März 2015 :frage: :frage:
oder wurde einfach vergessen die eine Anzeige zulöschen.... :-BB :-BB

Auch richtig gemacht. Man braucht gar nicht zu bieten sondern man kann sie zum Sofortkauf für 4200 Euros kaufen. Warum soll er dies raus nehmen? :oh:

Autor:  noppe [ 13.11.2014, 18:25 ]
Betreff:  Re: Fragen zum Verkauf

Macht euch jetzt keinen Kopf mehr über speed1963, er kann hier nicht mehr mit agieren.
Er hat hier im Forum um seine Deaktivierung gebeten. :respekt:
Ich habe gerade mit ihm telefoniert und die FJR gekauft, wir sind uns einig geworden bei 3700 €.
Ich werde sie wohl als Wintermopete nutzen und einen NRWandalen Aufkleber drauf machen. :bg: :bätsch:


Manchmal verstehe ich nicht wie hier miteinander und untereinander der Umgang ist.

Autor:  harry301 [ 13.11.2014, 18:36 ]
Betreff:  Re: Fragen zum Verkauf

Zitat: noppe
Macht euch jetzt keinen Kopf mehr über speed1963, er kann hier nicht mehr mit agieren.
Er hat hier im Forum um seine Deaktivierung gebeten. :respekt:
Ich habe gerade mit ihm telefoniert und die FJR gekauft, wir sind uns einig geworden bei 3700 €.
Ich werde sie wohl als Wintermopete nutzen und einen NRWandalen Aufkleber drauf machen. :bg: :bätsch:


Manchmal verstehe ich nicht wie hier miteinander und untereinander der Umgang ist.


Ein Wintermopped ohne ABS? :denk:

Autor:  GunterB [ 27.11.2014, 16:57 ]
Betreff:  Re: Fragen zum Verkauf

Soeben im ADAC Newsletter erschienen.

Ebay-Urteil: Versteigert ist verkauft.


Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) sorgte für starke Aufmerksamkeit. Doch was ist passiert? Wir haben unsere ADAC Juristen befragt.

Der Beklagte bot seinen Gebrauchtwagen, in diesem Fall ein VW Passat, bei ebay zum Kauf an und setzte ein Mindestgebot von 1 Euro fest. Der Kläger bot kurz nach dem Beginn der ebay-Auktion 1 Euro für den Pkw und setzte dabei eine Preisobergrenze von 555,55 Euro. Einige Stunden später brach der Beklagte aber die ebay-Auktion ab. Per E-Mail teilte er dem Kläger, der mit seinem Anfangsgebot Höchstbietender war, mit, er habe außerhalb der Auktion einen Käufer gefunden, der bereit sei, 4200 Euro für den Wagen zu zahlen.

Der Kläger verlangte daraufhin Schadensersatz wegen Nichterfüllung des nach seiner Ansicht wirksam zu einem Kaufpreis von 1 Euro geschlossenen Kaufvertrags und machte geltend, der Pkw habe einen Wert von 5250 Euro. Das Thüringer Oberlandesgericht in Jena hat der auf Schadensersatz in Höhe von 5249 Euro gerichteten Klage dem Grunde nach stattgegeben. Die Berufung und später Revision des Beklagten blieben erfolglos.

Der BGH hat entschieden, dass der Kaufvertrag nicht wegen Sittenwidrigkeit § 138 Abs. 1 BGB nichtig ist. Bei einer Internetauktion rechtfertigt ein grobes Missverhältnis zwischen dem Maximalgebot des Käufers und dem Wert des Versteigerungsobjekts nicht ohne Weiteres den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Bieters im Sinne von § 138 Abs. 1 BGB. Es macht gerade den Reiz einer Internetauktion aus, den Auktionsgegenstand zu einem "Schnäppchenpreis" zu erwerben, während umgekehrt der Veräußerer die Chance wahrnimmt, einen für ihn vorteilhaften Preis im Wege des Überbietens zu erzielen.

Dass das Fahrzeug letztlich zu einem Preis von 1 € verkauft worden ist, beruht auf der freien Entscheidung des Beklagten. Er ist das Risiko eines für ihn ungünstigen Auktionsverlaufs durch die Wahl eines niedrigen Startpreises ohne Festsetzung eines Mindestgebots eingegangen und hat durch den nicht gerechtfertigten Abbruch der Auktion die Ursache dafür gesetzt, dass sich das Risiko verwirklicht. (BGH, Urteil 12.11.2014, Az.: VIII ZR 42/14).



Gruß Gunter

Autor:  CarstenKue [ 08.12.2014, 12:53 ]
Betreff:  Re: Fragen zum Verkauf

ich denke mal, das eine Freizeichnungsklausel nicht im Angebot stand?
(Zwischenverkauf vorbehalten)
Dann müsste es nämlich anders aussehen???? Was meinen unsere Juristen?
Gruß aus Wuppertal

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