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uwe
 Beitrag#11   Betreff: Re: Schleswig-Holstein geht gegen rasende Motorradfahrer vor
Verfasst: 20.03.2014, 09:25 
Ehemalige(r)

Beiträge: 208
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29.09.2025, 15:15
Hier wird der Eindruck erweckt, dass es nur um das "Eintreiben" von Bußgeldern "unschuldiger" Motorradfahrer geht.
Sicherlich ist es einfacher Verstöße durch Motorradfahrer bei einer Halterhaftung zu ahnden.
Aber auch Autofahrern wird die Grundlage für haarsträubende Ausreden genommen.
Schon mal darüber nachgedacht, dass nicht nur der Staat von einer Halterhaftung profitiert, sondern auch die Allgemeinheit.
Bei Verkehrsgefährdungen oder verursachten Unfällen (hier muss der Verursacher keinen eigenen Schaden haben) können strafrechtliche wie zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden.
Jeder Einzelne der in eine persönliche verkehrsrechtliche Ausnahmesituation kommt, wünscht sich die Halterhaftung, da er bei einer Verfahrenseinstellung seine Rechte mit Füßen getreten fühlt.
Leider sind auch diese Vorfälle an der Tagesordnung :-(

Keiner regt sich darüber auf, dass im europäischen Ausland die Halterhaftung gilt, auch die betroffene Bevölkerung dieser Länder nicht.
Die Deutschen fahren in die Nachbarländer und schwups können sie sich an die dortigen Regeln halten. Schließlich haben sie Schiss die saftigen Bußgelder zu bezahlen.

Aber es gehört zur Mentalität der Menschen gemachte Fehler nicht einzugestehen :excl: Ausnahmen bestätigen die Regel :excl: :excl:

Ein weiterer von vielen Gründen wäre auch eine Entlastung der Ermittlungsbehörden. Vieles würde verfahrensrechtlich einfacher, was letztendlich auch der Allgemeinheit zu gute kommen würde.

Troy hat schon Recht :excl:

Die Halterhaftung ist schon lange überfällig. Die Erfahrungen durch die Einführung der Halterhaftung bei den Parkverstößen hat es gezeigt :excl:
Weitere Ausführungen würden hier zu weit führen.

In diesem Sinne.

Die Saison kann loslegen.



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Immer schön Mensch bleiben!
Motorräder: XV750; XJ900S; RP08 - 111000 KM; XT1200Z (59000 Km)

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harald1
 Beitrag#12   Betreff: Re: Schleswig-Holstein geht gegen rasende Motorradfahrer vor
Verfasst: 20.03.2014, 09:57 
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Beiträge: 345
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29.09.2025, 15:15
@moetho, wo wird denn hier über Abzocke gejammert ?

Da ich dich nicht persönlich kenne, vermute ich mal, das du auf der Gehaltsliste
einer Landes- oder sonstigen- Verwaltung stehst. Falls das nicht der Fall ist,
dann bitte ich um Vergebung in meiner Fehleinschätzung. :oohh:
Wenn doch, dann kannst Du mir ja bestimmt mal erklären, warum Verstöße
mit Geldbußen und nicht mit anderen Sanktionen belegt werden.
Falls sich jemand anderes dazu berufen fühlt, nehme ich die Belehrung gerne an.



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AchimNor
 Beitrag#13   Betreff: Re: Schleswig-Holstein geht gegen rasende Motorradfahrer vor
Verfasst: 20.03.2014, 11:55 

Beiträge: 7
Registriert:
15.03.2014, 20:03
Ortszeit:
29.09.2025, 15:15
Zitat: uwe
... oder verursachten Unfällen (hier muss der Verursacher keinen eigenen Schaden haben) können strafrechtliche wie zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden.
Jeder Einzelne der in eine persönliche verkehrsrechtliche Ausnahmesituation kommt, wünscht sich die Halterhaftung, da er bei einer Verfahrenseinstellung seine Rechte mit Füßen getreten fühlt.
...


Für den Fall von verursachten Unfällen oder einer Beteiligung durch die alleinige Anwesenheit des Fahrzeugs am Unfallort greift der §7 StVG und somit die Halterhaftung, was vollkommen i.O. ist.

Es gibt zu diesem Thema hier im Forum sehr gute und nachvollziehbare Beiträge :respekt:
Ich denke, dass ich hier bzw. bei euch richtig bin.

Gruß
Achim

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noppe
 Beitrag#14   Betreff: Re: Schleswig-Holstein geht gegen rasende Motorradfahrer vor
Verfasst: 20.03.2014, 12:52 
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Beiträge: 2953
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08.02.2009, 19:47
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29.09.2025, 16:15
Ich bin der Halter mehrerer Fahrzeuge aus meiner Familie.
Im Falle eine Halterbestrafung muss ich auch die Konsequenzen
tragen wenn ich auf dem Sofa gelegen habe. Muss ich jetzt meiner
Familie ein lückenloses Fahrtenbuch aufzwingen damit ich dann raus bin ?
Da bleibe ich doch lieber bei der Variante, nur auf frischer Tat und eindeutig.



_______________________________________________________
Viele grüsse von Noppe
RP08-EZ5/2003 - Aktuell Km Stand 190000

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harry301
 Beitrag#15   Betreff: Re: Schleswig-Holstein geht gegen rasende Motorradfahrer vor
Verfasst: 20.03.2014, 13:09 
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Beiträge: 2048
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29.09.2025, 15:15
Zitat: harald1
@moetho, wo wird denn hier über Abzocke gejammert ?

Z.b. Noppes Beiträge kann man als Jammern verstehen, muß man aber nicht.

Da ich dich nicht persönlich kenne, vermute ich mal, das du auf der Gehaltsliste
einer Landes- oder sonstigen- Verwaltung stehst. Falls das nicht der Fall ist,
dann bitte ich um Vergebung in meiner Fehleinschätzung. :oohh:

Dein Beitrag könnte man als Meckern verstehen, muß man aber auch nicht.
Wenn doch, dann kannst Du mir ja bestimmt mal erklären, warum Verstöße
mit Geldbußen und nicht mit anderen Sanktionen belegt werden.
Falls sich jemand anderes dazu berufen fühlt, nehme ich die Belehrung gerne an.


Verstöße werden mit Geld belegt, weil dies für alle Beteiligten die einfachteste Lösung
ist. Wenn du eine andere Strafe möchtest, dann zahle nicht. :-B
Schwerere Verstöße werden zusätzlich mit Punkten und eventuell mit Fahrverboten
unabhängig vom Einkommen belegt.


War das jetzt eine Belehrung?
Wen ja, dann solltest du mir bei einem Treff Lehrgeld in Natura dafür bezahlen.
Tagsüber alkoholfrei, nach dem Fahren darfs auch ein Viertele sein. :zech:

Grüsse Harry



Mit verschiedenen FJRs über 260.000km unterwegs gewesen. Zur Zeit RP23


Zuletzt geändert von harry301 am 20.03.2014, 13:21, insgesamt 1-mal geändert.
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yort
 Beitrag#16   Betreff: Re: Schleswig-Holstein geht gegen rasende Motorradfahrer vor
Verfasst: 20.03.2014, 13:18 
Ehemalige(r)

Beiträge: 1261
Registriert:
08.02.2009, 19:45
Ortszeit:
29.09.2025, 16:15
Zitat: noppe
Ich bin der Halter mehrerer Fahrzeuge aus meiner Familie.
Im Falle eine Halterbestrafung muss ich auch die Konsequenzen
tragen wenn ich auf dem Sofa gelegen habe. Muss ich jetzt meiner
Familie ein lückenloses Fahrtenbuch aufzwingen damit ich dann raus bin ?
Da bleibe ich doch lieber bei der Variante, nur auf frischer Tat und eindeutig.

Bei Deinem Internetanschluss hast Du auch eine Halterhaftung (Störerhaftung), egal wer aus Deinem Haushalt oder mit Zugang zu Deinem WLAN den Verstoß begangen hat.

Für mich sind das alles nur Ausreden, um sich oder seine Liebsten aus der Verantwortung zu ziehen. Denn in Wirklichkeit weiß der Familienvater sehr wohl, dass (zum Beispiel) der Twingo nur von Frauchen, der Golf nur vom Sohnemann und der Passat/die FJR nur von ihm selbst gefahren wird.

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ManfredA
 Beitrag#17   Betreff: Re: Schleswig-Holstein geht gegen rasende Motorradfahrer vor
Verfasst: 20.03.2014, 13:33 
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Beiträge: 14214
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31.01.2009, 20:06
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29.09.2025, 16:15
...und wenns volljährigr Söhnchen den freundlicherweise auf mich zugelassenen Twingo verleiht. ... oder unter Drogen Mist baut. ,..soll ich als Halter automatisch haften...?....

Ich sehe das wie Noppe....
hab auch mehrere Fahrzeuge und weiß nie wer genau damit fährt. ..außer bei meinem selbstgenutzten PKW und meiner FJR. ..



- FJR1300A RP11 in GalaxyBlue (DPBML); 222000km, Erstbesitzer, Conti Road Attack 3 GT, 30mm Heckhöherlegung, Zumo550, Baehr-Anlage Verso XL, PMR-Funk, Puig-Scheibe, individualiserte+höhere Sitzbänke von Topsellerie + div. Anbauten.

- BMW R 1250 GS im HP-Style, 34000km, EZ 5/2020, Zweitbesitzer, Pirelli Scorpion Trail 2, ZumoXT, TT-Hecktasche, bei Bedarf Vario -Koffer+ -TC, Jungbluth-Sitzbankumbau + div. Anbauten.
Beides TK- bzw. VK- versichert bei unserer :link: FJR-Tourer Club-Versicherung.

viele Grüße von der Mosel, Manfred

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Andre69
 Beitrag#18   Betreff: Re: Schleswig-Holstein geht gegen rasende Motorradfahrer vor
Verfasst: 20.03.2014, 16:27 
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Beiträge: 1926
Registriert:
08.02.2009, 20:56
Ortszeit:
29.09.2025, 15:15
Für mich auch ein absolutes no go. :no:

Hier sollten mal nicht nur privat genutzte Fahrzeuge in die Diskusion einfließen
sondern auch die Gewerblichen.
Wenn ich mir vorstelle, das alle Unachtsamkeiten und ,,Vergehen" meiner
Mitarbeiter, egal ob nun vorsätzlich oder fahrlässig, an mir hängen bleiben,
da bekomme ich graue Haare.
Ich bin weder Vormund noch Ziehvater meiner Leute.
Stellt man sich das mal vor bei einem Unternehmen mit mehreren Hundert
Fahrzeugen, wird der Schwachsinn offensichtlich.
Für die ,,Delikte" eines Jahres, der Mitarbeiter so einer Firma, würden der oder die
Inhaber für 500 Jahre den Lappen abgeben. :oh:

Nun könnte wieder ein Theoretiker vom Schreibtisch aus rufen, jaaaaa aaaber, der
Unternehmer müsste ja wissen wer in seinem Auftrag fährt.
Darauf würde ich dann antworten, das in meinem Fall, bei 3 Mann pro Montagetrupp
am Morgen mal der, am Mittag mal der und zum Feierabend der 3. Kollege fährt.
Wie wo und wann sollte ich das überprüfen. :silly:
Das sind alles erwachsene Leute mit gültigem Führerschein und somit selbstverantwortlich
für das was sie tun.

Somit fällt eine Halterhaftung für mich in die Kategorie Sippenhaft. :no:
Auf solche Ideen können mal wieder nur Bürokraten, mit den krankhaften Drang
zur absoluten Kontrolle über alles und jeden, kommen. :piep:
Die NSA lässt grüßen. :con:


Gruß André



Ein Tag ohne Motorrad ist ein verlorener Tag
K 1600GT die 2., nun in Blueplanet metallic

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kölsche Jung
 Beitrag#19   Betreff: Re: Schleswig-Holstein geht gegen rasende Motorradfahrer vor
Verfasst: 20.03.2014, 16:53 
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Beiträge: 1958
Registriert:
16.02.2009, 17:23
Ortszeit:
29.09.2025, 15:15
Hallo André,
Bei einem Blitzerfoto siehst du wer von deinen Leuten gefahren hat. Du möchtest doch sicher auch nicht, dass Leute in dem Auto auf dem "Firma André." Steht, die Sau raus lassen. Also ist es deine Pflicht die Leute zu ordentlichem Verhalten zu "erziehen". Genau wie sie auch ordentliche Arbeit abliefern möchten. Bei unseren Poolfahrzeugen muss akribisch Fahrtenbuch geführt werden. Dass war schon mehr als einmal sehr hilfreich. Unser Vorstand wird einen Teufel tun, da für einen Verkehrsrowdy den Kopf hinzuhalten. Kann ich dir nur empfehlen - auch wenns lästig ist



Das Grinsen unterm Helm bleibt
RP13, Ocean-Depth-Blue, Baujahr 2007, 134.000 km.
Gemeinsamkeit zwischen meiner FJR und mir:
Wir haben gelebt, Gebrauchsspuren sind zu sehen aber wir sind immer noch sehr gut in Schuss. Und wir sind noch lange nicht am Ende!

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uwe
 Beitrag#20   Betreff: Re: Schleswig-Holstein geht gegen rasende Motorradfahrer vor
Verfasst: 20.03.2014, 17:04 
Ehemalige(r)

Beiträge: 208
Registriert:
08.08.2010, 15:54
Ortszeit:
29.09.2025, 15:15
Noppe,
das Fahrtenbuch drückt Dir die Ordnungsbehörde auf. Muss Du gar nicht selber machen :lol:
Allein schon für das verschicken der Androhung ein Fahrtenbuch im Wiederholungsfall zu führen müssen 10 Euronen bezahlt werden :excl:



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