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Andreas.HH
 Beitrag#31   Betreff: Re: Schleswig-Holstein geht gegen rasende Motorradfahrer vor
Verfasst: 21.03.2014, 18:32 
Themen-Moderator
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Beiträge: 1755
Registriert:
26.06.2011, 10:22
Ortszeit:
29.09.2025, 20:55
Zitat: kölsche Jung
Ich denke mal, dann wird die Versicherung aber mächtig Druck auf den Halter machen, um sich vielleicht das Geld da zurückzuholen.

Ich persönlich wäre aber auch sehr dafür, dass Mini-Rossi bestraft wird.

Gruß Hans
Nein, da passiert nichts. Außer, der Mini-Rossi hätte das Mopped entwendet - oder so ... Wenn er mit Genehmigung gefahren ist, ist alles OK.

Aber der Ausflug zur Versicherung/Haftung ist hier etwas am eigentlichen Thema vorbei.



Liebe Grüße,
Andreas H. aus HH.
(MglNr. 1788) FJR1300 AE (RP28), Schuberth C3, SRC-System, Zumo 590LM-Plus.


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yort
 Beitrag#32   Betreff: Re: Schleswig-Holstein geht gegen rasende Motorradfahrer vor
Verfasst: 21.03.2014, 20:38 
Ehemalige(r)

Beiträge: 1261
Registriert:
08.02.2009, 19:45
Ortszeit:
29.09.2025, 20:55
Zitat: ManfredA
...und wenns volljährigr Söhnchen den freundlicherweise auf mich zugelassenen Twingo verleiht. ... oder unter Drogen Mist baut. ,..soll ich als Halter automatisch haften...?....

Ich sehe das wie Noppe....
hab auch mehrere Fahrzeuge und weiß nie wer genau damit fährt. ..außer bei meinem selbstgenutzten PKW und meiner FJR. ..

Das ist Dir überlassen. Das Zeugnisverweigerungsrecht bleibt Dir erhalten. Ich vermute aber, dass in diesem Falle die Bereitschaft steigt, auch den Nutzer vom eigenen Blut zu nennen. Und der Sohnemann wird dann auch nicht für seinen Kumpel den Kopf hinhalten wollen.

Genau wie der Gewerbetreibende nicht verpflichtet ist, ein Fahrtenbuch führen zu lassen. Freie Entscheidung. Vermutlich dürfte aber sodann das Interesse, jederzeit einen Fahrer benennen zu können, überwiegen.

Und das ist ja das eigentliche Ziel: denjenigen zu erfahren und abstrafen zu können, der den Mist verbockt hat. Ohne Ausreden.

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Schleswig-Holstein geht gegen rasende Motorradfahrer vor


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