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Ordnungswidrigkeit
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Seite 1 von 5

Autor:  Bouchka [ 30.10.2010, 18:24 ]
Betreff:  Ordnungswidrigkeit

Am 18 september ist meine Stieftochter mit meinem Auto geblitzt worden. 22 km/h zu schnell auf der BAB.
Heute kam dan der Zeugenfragebogen rein geschneit.
Wie viele schon wissen - eine Woche Zeit um zu Antworten. Wenn ich's richtig lese kann ich die Zeugenantwort nicht weigern, ist "nur" Stieftochter, kein Leibliches Kind.
Stimmt das?????
Die Ämter sind doch immer an Fristen gebunden, dauert etwas zu lange dan ist es Verjahrt.
Wir dachten uns nämlich, unsere Woche ausschöpfen und wenn die dann meine Stieftochter anschreiben sie zurück Schreiben, nach Ihrer Woche - Sorry, dont speak German, please write in English - das wir dan soviel Zeit reken das wir aus der Frist sind.
Jemand Erfahrung hier mit? oder Tips?

Danke

greetz from Holland

Autor:  tooblue [ 30.10.2010, 18:36 ]
Betreff:  Re: Ordnungswidrigkeit

Hi Bouchka,

schau mal, hier ist ein Leitfaden, wie man so was in dieser Situation anpackt :bg:

http://www.recht-find.de/verkehrsrecht_anhoerung.htm

Autor:  noppe [ 30.10.2010, 18:43 ]
Betreff:  Re: Ordnungswidrigkeit

Hallo Bouchka

Hier wurde mir mal mit guten Tip´s geholfen

http://www.radarforum.de/forum/index.php?showtopic=43884

Autor:  Bouchka [ 30.10.2010, 18:56 ]
Betreff:  Re: Ordnungswidrigkeit

Zitat: noppe
Hallo Bouchka

Hier wurde mir mal mit guten Tip´s geholfen

http://www.radarforum.de/forum/index.php?showtopic=43884


Direckt Angemeldet und da ins Forum gestelt

Thaaaaaanks

Autor:  marocel [ 30.10.2010, 22:18 ]
Betreff:  Re: Ordnungswidrigkeit

Deine Stieftochter fällt auch unter das Zeugnisverweigerungsrecht. Also am besten nichts tun, auf eventuellen Bußgeldbescheid warten und dort dann Widerspruch einlegen, da Du ja nicht gefahren bist (in D keine Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstößen). Auf dem Foto bist Du ja auch nicht erkennbar. Das Verfahren wird dann höchstwahrscheinlich eingestellt oder maximal wird Dir ein Fahrtenbuch angedroht, das kann nicht vollstreckt werden (nur OWI); die Androhung kann dann aber etwas kosten (ist aber billiger, als die "Strafe"). Auf keinen Fall schon vorher auf Zeugnisverweigerungsrecht hinweisen; dann wissen die Jungs ja schon, daß der Fahrer im familiären Umfeld zu suchen ist.
(Habe vergleichbare "Probleme" öfter, seitdem mein Sohn auch fährt :-)) )

Autor:  kölsche Jung [ 01.11.2010, 11:31 ]
Betreff:  Re: Ordnungswidrigkeit

Mein armer, armer Sohn.
Nach dem er seinen Führerschein gemacht hat, kam auch das ein oder andere Briefchen.
Mein Auto - also an mich.
Sohnemann mußte ALLE bezahlen.
So nach dem Erziehungsmotto:
Mist gebaut - erwischt - dafür gerade stehen.
Find ich erziehungstechnisch wesentlich besser - evlt. aber aus der Mode.
Bin halt ein alter Sack...
Hans

Autor:  motomaniac [ 01.11.2010, 15:58 ]
Betreff:  Re: Ordnungswidrigkeit

Seh ich wie mein Vorredner.

Lass die Kurze blechen und ihre Aufmerksamkeit wird geschult. Mein Sohnemann durfte vor kurzem auch 100 Eus abdrücken, weil er auf der Autobahn zu dicht (mit meinem Auto) aufgefahren ist (75 € plus Bearbeitungsgebühr plus 1 Punkt).
Wer zieht die Köpfe der Väter aus der Schlinge, wenn sie von der Rennleitung erwischt wurden?
Mag altmodisch klingen, hilft dem Nachwuchs aber bestimmt weiter.
Vielleicht übersehen die Kids dafür mit zunehmender Erfahrung ja demnächst eine Motorradfahrer weniger. ;-)

Gruss aus Wesel

Arnd

Autor:  harry301 [ 01.11.2010, 17:44 ]
Betreff:  Re: Ordnungswidrigkeit

Zitat: kölsche Jung
Mein armer, armer Sohn.
Nach dem er seinen Führerschein gemacht hat, kam auch das ein oder andere Briefchen.
Mein Auto - also an mich.
Sohnemann mußte ALLE bezahlen.
So nach dem Erziehungsmotto:
Mist gebaut - erwischt - dafür gerade stehen.
Find ich erziehungstechnisch wesentlich besser - evlt. aber aus der Mode.
Bin halt ein alter Sack...Hans



Hi Hans,
du scheinst den Nagel auf den Kopf getroffen zu haben.
Alter Sack könnte passen.

Thema verfehlt, Note 6. Bitte setzen.


Hi Arnd, für dich hätte ich eine 7


22 km zu schnell auf der Autobahn ist nun kein Verbrechen.
Absicht wollen wir mal nicht unterstellen.

Das kann man mit zu dichten Auffahren nicht vergleichen.
Wer nicht mitbekommt, dass er dem anderen zu sehr auf der Pelle hockt
ist wahrscheinlich auch nicht mit einem Pünktchen zur Vernunft zu bringen.

Auch wenn du dich alt fühlst macht es die Sache nicht besser.

Die Zukunft gehört uns Jungen. :idee:

Grüße Harry, der auch seine Knöllchen bezahlen lässt.

Autor:  kölsche Jung [ 01.11.2010, 18:13 ]
Betreff:  Re: Ordnungswidrigkeit

Zitat: harry301

Thema verfehlt, Note 6. Bitte setzen.


Hi Arnd, für dich hätte ich eine 7

. :idee:

Grüße Harry, der auch seine Knöllchen bezahlen lässt.



Hallo Harry,

bis du Lehrer? Verteilst so gerne Noten!

Hans - der alte Sack....

Autor:  Eisenhaufen [ 01.11.2010, 18:20 ]
Betreff:  Re: Ordnungswidrigkeit

Hallo Hans
Sehe ich genau so wie du. Die Nachschulung hat meinem Söhnchen "gut getan".
Wer Sch.... baut, soll bezahlen.

nicht antiautoritäre Grüße
Manfred

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