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Ordnungswidrigkeit http://forum.fjr-tourer.de/viewtopic.php?f=33&t=2832 |
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Autor: | Bouchka [ 30.10.2010, 18:24 ] |
Betreff: | Ordnungswidrigkeit |
Am 18 september ist meine Stieftochter mit meinem Auto geblitzt worden. 22 km/h zu schnell auf der BAB. Heute kam dan der Zeugenfragebogen rein geschneit. Wie viele schon wissen - eine Woche Zeit um zu Antworten. Wenn ich's richtig lese kann ich die Zeugenantwort nicht weigern, ist "nur" Stieftochter, kein Leibliches Kind. Stimmt das????? Die Ämter sind doch immer an Fristen gebunden, dauert etwas zu lange dan ist es Verjahrt. Wir dachten uns nämlich, unsere Woche ausschöpfen und wenn die dann meine Stieftochter anschreiben sie zurück Schreiben, nach Ihrer Woche - Sorry, dont speak German, please write in English - das wir dan soviel Zeit reken das wir aus der Frist sind. Jemand Erfahrung hier mit? oder Tips? Danke greetz from Holland |
Autor: | tooblue [ 30.10.2010, 18:36 ] |
Betreff: | Re: Ordnungswidrigkeit |
Hi Bouchka, schau mal, hier ist ein Leitfaden, wie man so was in dieser Situation anpackt ![]() http://www.recht-find.de/verkehrsrecht_anhoerung.htm |
Autor: | noppe [ 30.10.2010, 18:43 ] |
Betreff: | Re: Ordnungswidrigkeit |
Hallo Bouchka Hier wurde mir mal mit guten Tip´s geholfen http://www.radarforum.de/forum/index.php?showtopic=43884 |
Autor: | Bouchka [ 30.10.2010, 18:56 ] |
Betreff: | Re: Ordnungswidrigkeit |
Zitat: noppe Hallo Bouchka Hier wurde mir mal mit guten Tip´s geholfen http://www.radarforum.de/forum/index.php?showtopic=43884 Direckt Angemeldet und da ins Forum gestelt Thaaaaaanks |
Autor: | marocel [ 30.10.2010, 22:18 ] |
Betreff: | Re: Ordnungswidrigkeit |
Deine Stieftochter fällt auch unter das Zeugnisverweigerungsrecht. Also am besten nichts tun, auf eventuellen Bußgeldbescheid warten und dort dann Widerspruch einlegen, da Du ja nicht gefahren bist (in D keine Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstößen). Auf dem Foto bist Du ja auch nicht erkennbar. Das Verfahren wird dann höchstwahrscheinlich eingestellt oder maximal wird Dir ein Fahrtenbuch angedroht, das kann nicht vollstreckt werden (nur OWI); die Androhung kann dann aber etwas kosten (ist aber billiger, als die "Strafe"). Auf keinen Fall schon vorher auf Zeugnisverweigerungsrecht hinweisen; dann wissen die Jungs ja schon, daß der Fahrer im familiären Umfeld zu suchen ist. (Habe vergleichbare "Probleme" öfter, seitdem mein Sohn auch fährt ![]() |
Autor: | kölsche Jung [ 01.11.2010, 11:31 ] |
Betreff: | Re: Ordnungswidrigkeit |
Mein armer, armer Sohn. Nach dem er seinen Führerschein gemacht hat, kam auch das ein oder andere Briefchen. Mein Auto - also an mich. Sohnemann mußte ALLE bezahlen. So nach dem Erziehungsmotto: Mist gebaut - erwischt - dafür gerade stehen. Find ich erziehungstechnisch wesentlich besser - evlt. aber aus der Mode. Bin halt ein alter Sack... Hans |
Autor: | motomaniac [ 01.11.2010, 15:58 ] |
Betreff: | Re: Ordnungswidrigkeit |
Seh ich wie mein Vorredner. Lass die Kurze blechen und ihre Aufmerksamkeit wird geschult. Mein Sohnemann durfte vor kurzem auch 100 Eus abdrücken, weil er auf der Autobahn zu dicht (mit meinem Auto) aufgefahren ist (75 € plus Bearbeitungsgebühr plus 1 Punkt). Wer zieht die Köpfe der Väter aus der Schlinge, wenn sie von der Rennleitung erwischt wurden? Mag altmodisch klingen, hilft dem Nachwuchs aber bestimmt weiter. Vielleicht übersehen die Kids dafür mit zunehmender Erfahrung ja demnächst eine Motorradfahrer weniger. ![]() Gruss aus Wesel Arnd |
Autor: | harry301 [ 01.11.2010, 17:44 ] |
Betreff: | Re: Ordnungswidrigkeit |
Zitat: kölsche Jung Mein armer, armer Sohn. Nach dem er seinen Führerschein gemacht hat, kam auch das ein oder andere Briefchen. Mein Auto - also an mich. Sohnemann mußte ALLE bezahlen. So nach dem Erziehungsmotto: Mist gebaut - erwischt - dafür gerade stehen. Find ich erziehungstechnisch wesentlich besser - evlt. aber aus der Mode. Bin halt ein alter Sack...Hans Hi Hans, du scheinst den Nagel auf den Kopf getroffen zu haben. Alter Sack könnte passen. Thema verfehlt, Note 6. Bitte setzen. Hi Arnd, für dich hätte ich eine 7 22 km zu schnell auf der Autobahn ist nun kein Verbrechen. Absicht wollen wir mal nicht unterstellen. Das kann man mit zu dichten Auffahren nicht vergleichen. Wer nicht mitbekommt, dass er dem anderen zu sehr auf der Pelle hockt ist wahrscheinlich auch nicht mit einem Pünktchen zur Vernunft zu bringen. Auch wenn du dich alt fühlst macht es die Sache nicht besser. Die Zukunft gehört uns Jungen. ![]() Grüße Harry, der auch seine Knöllchen bezahlen lässt. |
Autor: | kölsche Jung [ 01.11.2010, 18:13 ] |
Betreff: | Re: Ordnungswidrigkeit |
Zitat: harry301 Thema verfehlt, Note 6. Bitte setzen. Hi Arnd, für dich hätte ich eine 7 . ![]() Grüße Harry, der auch seine Knöllchen bezahlen lässt. Hallo Harry, bis du Lehrer? Verteilst so gerne Noten! Hans - der alte Sack.... |
Autor: | Eisenhaufen [ 01.11.2010, 18:20 ] |
Betreff: | Re: Ordnungswidrigkeit |
Hallo Hans Sehe ich genau so wie du. Die Nachschulung hat meinem Söhnchen "gut getan". Wer Sch.... baut, soll bezahlen. nicht antiautoritäre Grüße Manfred |
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