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Beregnungs-Anlage -- wer haftet bei Unfall/Sturz
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Seite 1 von 2

Autor:  FriedelK [ 08.06.2011, 17:34 ]
Betreff:  Beregnungs-Anlage -- wer haftet bei Unfall/Sturz

Hallo :comm:

Vor einigen Tagen stand in der Lokalpresse folgende Mitteilung:

Motorradfahrer bei Unfall schwer verletzt

Am Samstag, gegen 21.40 Uhr, befuhr ein 30jähriger Kradfahrer aus .... mit seinem Motorrad die A..... Straße (B 5.. im Ortsteil Asp....und verlor auf nasser Fahrbahn (Beregnungsanlage eines Landwirtes) die Kontrolle über sein Motorrad und stürzte zu Boden.
Dabei verletzte er sich schwer und wurde dem Krankenhaus zugeführt.


Auch ich habe diese Situation schon einige Male erlebt.

Wie ist hier eigentlich die Rechtslage?
Wer wird hier zur Verantwortung gezogen ?
Landwirt wegen z.B. Eingriffes in den Strassenverkehr oder hat hier der Motorradfahrer die
A.....karte.

Gruss
Friedhelm

Autor:  hexenbesen [ 08.06.2011, 18:18 ]
Betreff:  Re: Beregnungs-Anlage -- wer haftet bei Unfall/Sturz

....irgendwie stellt sich mir gerade die frage, ob dann
bei regen der liebe gott zur rechenschaft gezogen werden soll...

ich weiß zwar nicht, wie die rechtslage hier genau ist,
aber ich gehe davon aus, dass ein verkehrsteilnehmer gerade bei diesem trockenen wetter
zur "fruchtzeit" immer damit rechnen muss, dass irgendwo ein
acker bewässert wird oder ein kaninchen aus dem feld hüpft.
aber es ist trotzdem nicht schön, wenn es dann so endet.

lieben gruß
tina :-)

Autor:  Schochi [ 08.06.2011, 18:33 ]
Betreff:  Re: Beregnungs-Anlage -- wer haftet bei Unfall/Sturz

JA , Ja, wenn Engel Richter wären ;-) ;-) ;-)


Grüße aus Au

Rüdiger

Autor:  Biker64 [ 08.06.2011, 18:36 ]
Betreff:  Re: Beregnungs-Anlage -- wer haftet bei Unfall/Sturz

Man müsste mal was genaueres über die Situation wissen.
Auf grader Strecke ist ne nasse Fahrbahn nu nicht weiter gefährlich.....
Es muss auch nicht das Wasser ursächlich für den Sturz sein.
Und.......wer zieht die Straßenmeistereien zur Rechenschaft, wenn ich auf einem der weißen Striche oder Pfeile oder gar Bitumenflickereien auf der Straße ins schleudern kommen und mich auf's Brötchen lege ?
Ich denk, der Motorradfahrer wird leer ausgehen.

"Unangepasste Geschwindigkeit" steht dann im Polizei-Protokoll ......

Gruß
Steffen

Autor:  ManfredA [ 08.06.2011, 19:14 ]
Betreff:  Re: Beregnungs-Anlage -- wer haftet bei Unfall/Sturz

:skepsis: :denk: ich vermute auch mal, dass der Verunfallte hier leer ausgeht.

Ähnliches kommt ja auch des Öfteren vor, wenn Autos auf der Straße gewaschen werden oder zumindest das Wasch-Wasser über die Straße läuft, oder sich Rinnsale / Quellen in der Natur ihren eigenen Weg über Straßen bahnen , oder die Straßenmeistereien nur mal die Kanäle gespült haben oder ein Baustellenfahrzeug / Kieslaster zuvor an der Kreuzung gestanden hat....

:denk: :-( die Gefahren lauern immer und überall :isso:

Autor:  tooblue [ 08.06.2011, 19:18 ]
Betreff:  Re: Beregnungs-Anlage -- wer haftet bei Unfall/Sturz

Fahrt mal durch den Vinschgau, aus dem die meisten unserer Äpfel kommen....

...im Frühling nach ein paar trockenen Tagen bekommste zwischen den Ortschaften kostenlose Duschen, ist wie eine Durchfahrt durch eine Autowaschanlage, ab und zu auch eine Ladung E wasweißich gegen den Apfelschalenwickler, und wer mal das Vergnügen hatte, im Herbst zur Erntezeit hinter Sepp auf dem Trecker mit 2 Anhängern voller Kisten mit Äpfeln herzugondeln, für den bekommt Fallobst eine ganz neue Bedeutung

Autor:  LoneRider [ 08.06.2011, 19:30 ]
Betreff:  Re: Beregnungs-Anlage -- wer haftet bei Unfall/Sturz

Auch wenn es vermutlich keine Chance geben wird, wäre wirklich interessant wie die Gegebenheiten sind. Regen sieht jeder, die Wolken sind auch unverkennbar. Dass bei Regen die straßen nass sind sollte allgemein bekannt sein. Wenn es hingegen bei schönstem Wetter plötzlich hinter ner Kurve nass ist, weil jemand die Straße bewässert, finde ich das schon SEHR bedenklich. Das Leute in Wohngebieten ihr Auto waschen ist auch normal und allgemein bekannt, aber nicht annähernd so gefährlich.
Und wenn ein Bauer Ladung verliert, dann ist das definitiv eine Gefährdung des Straßenverkehrs :) Bei den schönen Fahrschulbögen gab es damals die Frage bzgl. Landmaschinen, das man mit kaputten Blinkern, Dreck etc. rechnen muss. Aber mit Ladung die runterfällt... find ich schon mehr als grenzwertig. Wenn Äpfel OK wären, ab wo ist es nicht mehr OK? Mangos? Melonen? :D

Autor:  ManfredA [ 08.06.2011, 19:42 ]
Betreff:  Re: Beregnungs-Anlage -- wer haftet bei Unfall/Sturz

Zitat: LoneRider
.... Das Leute in Wohngebieten ihr Auto waschen ist auch normal und allgemein bekannt, aber nicht annähernd so gefährlich.
...


:skepsis: :denk: das kommt drauf an, womit die ihr Auto waschen; so eine Spüli-Brühe ist wie Schmierseife!!
Leider waschen manche auch an Qellen an Landstraßen.... :oh: :motz: .

und so eine Schafsherde oder Kuhherde verwandelt eine griffige Landstraße auch in nullkommanix in eine scheissrutschige :shame: Piste :shame: :stumm:

8-) dennoch fahre ich gerne duch den Vinschgau :-B

Autor:  Biker64 [ 08.06.2011, 23:37 ]
Betreff:  Re: Beregnungs-Anlage -- wer haftet bei Unfall/Sturz

Zitat: LoneRider
...... Regen sieht jeder, die Wolken sind auch unverkennbar. Dass bei Regen die straßen nass sind sollte allgemein bekannt sein. Wenn es hingegen bei schönstem Wetter plötzlich hinter ner Kurve nass ist, weil jemand die Straße bewässert, finde ich das schon SEHR bedenklich. :D



Tja, nu ist die Sache ja so, daß man laut §3 STVO sein Fahrzeug innerhalb des Sichtbereiches zum stehen bringen soll.
Daß Dinge auf der Fahrbahn sind, die da nicht hingehören ( Tiere, Kinder, andere Verkehrsteilnehmer, Öl, Lehm, Steine usw., usf. ) ist ja auch bekannt...... Wasser ist eigentlich nicht so expizit gefährlich, daß man beim Wässern der Fahrbahn im Sommer Warnzeichen aufstellen müsste. Öl wär ne andere Nummer. Ladung auch ( hilft aber auch nix, wenn man den Verursacher nicht feststellen kann ). Und wie oft liegt Splitt oder anderer Dreck in der Kurve - wer fragt da ?
Andernseits wüsste ich nicht, daß es prinzipiell untersagt wär, Wasser auf die Straße oder den Gehweg zu verteilen. Solange es nicht 1-2 Meter hoch ist.... :bg:
Also.......war er zu schnell. Sein Problem.
Oder.......hat falsch reagiert. Auch sein Problem.
Ich bleib dabei - er bleibt drauf sitzen.

Gruß
Steffen

Autor:  Zonk [ 09.06.2011, 01:05 ]
Betreff:  Re: Beregnungs-Anlage -- wer haftet bei Unfall/Sturz

Ich würde ersteinmal ebenfalls davon ausgehen das der Biker auf seinem Schaden sitzenbleibt :isso:
Je nach Lage des Falls sollte aber geprüft werden ob der Landwirt (oder wer auch immer) beim Aufstellen der Beregnungsanlage genügend auf die nahe Strasse Rücksicht genommen hat.
Man sollte vom Fahrzeugführer erwarten dürfen das er sich entsprechend den Regeln der Strassenverkehrsordnung verhält aber genauso vom Landwirt das er darauf achtet das Beregnungswasser nicht direkt auf die Strasse gebracht wird.
Ich meine das so das es für mich ein Unterschied ist ob Beregnungswasser vom Wind auf die Strasse geweht wird oder ob der Strahl des Regners direkt die Strasse erreicht weil er einfach zu dicht an der Strasse aufgestellt wurde.
Bin zwar kein Rechtsexperte aber wenn der Landwirt wissentlich den Regner zu dicht an der Strasse positioniert dann unterstelle ich zumindest ein gewisses Maß an Fahrlässigkeit und somit eine entsprechende Mitschuld an den Folgen.

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