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Neuwagen Versicherungsfrage
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Seite 1 von 1

Autor:  hanswester [ 04.07.2012, 19:30 ]
Betreff:  Neuwagen Versicherungsfrage

Hallo :comm: , ich bekomme in Kürze meinen ersten Neuwagen und bei der Versicherung steige ich nicht ganz durch. Ich werde den PKW Vollkasko versichern mit 150€ Selbstbeteitigung dazu steht dann noch Teilkasko 0€ Selbstbeteiligung . Vielleicht verpeile ich da ja was aber wieso braucht man wenn VK gewählt ist auch noch eine TK ?
Sehr merkwürdig. :idee:

Autor:  Andreas.HH [ 04.07.2012, 19:58 ]
Betreff:  Re: Neuwagen Versicherungsfrage

Die Vollkasko beinhaltet auch die Teilkasko - automatisch.

Die von Dir angepeilte Deckung (VK 150 / TK 0 SB) ist normalerweise teuer und unrentabel; wie kommst Du darauf?


Autor:  hanswester [ 04.07.2012, 20:07 ]
Betreff:  Re: Neuwagen Versicherungsfrage

Nun ja, wie komme ich drauf. Beim Neuwagen ist für mich klar VK. Dabei am liebsten mit so wenig SB wie bezahlbar ist da ich keinen Bock habe versichert zu sein aber alles was unter x x x € liegt selbst zahlen zu müssen mag unsachlich klingen wundert mich aber auch nicht da meine Kenntnisse eher in der forensischen Psychiatrie liegen und ich von Versicherungen irgenwie immer zu hören bekam, klar sind sie versichert aber halt gegen alles nur nicht gegen diesen eingetretenen Fall. Mich wundert nur das im Vertrag was von TK steht obwohl ich VK brauche.

Autor:  Ricki [ 04.07.2012, 20:10 ]
Betreff:  Re: Neuwagen Versicherungsfrage

also die TK mit 0 SB bei VK ist m.E. richtig. Meistens sind es um die 20.- mehr aber dafür sind dann alle TK Schäden (Wild, Windschutzscheibe etc.) ohne eigene Beteiligung.
Ist zumindest bei unseren 5 Fahrzeugen so.

Autor:  yort [ 05.07.2012, 08:50 ]
Betreff:  Re: Neuwagen Versicherungsfrage

Moin moin,

auch bei Abschluss einer Vollkasko wird zwischen der Art des Schadens unterschieden und entsprechend der Teilkasko oder der Vollkasko zugerechnet. Entsprechend wird dann auch die vereinbarte SB in Anrechnung gebracht. Bei einem Teilkaskoschaden erfolgt keine Rückstufung und bei einem Vollkaskoschaden erfolgt eine Rückstufung.

Deshalb würde ich in der Vollkasko auch keine so niedrige SB vereinbaren. Für mich bedeutet Vollkasko eigentlich nur, dass ich einen Rettungsschirm habe, falls ich dummerweise das Fahrzeug sehr stark beschädige oder komplett zerstöre und mir eine Reparatur/Neukauf evtl. nicht leisten kann. Ich sage jetzt Mal einen Parkrempler würde ich nicht über die VK abrechnen, weil die Rückstufung und Beitragserhöhung im Vergleich viel zu teuer wäre. Dann spare ich lieber Beitragsprämie indem ich gleich eine hohe SB vereinbare, z.B. 1000 Euro.

In der TK ist eine niedrige SB okay, da dann selbst kleinste Schäden abgedeckt sind, die keine Beitragserhöhung zur Folge haben. Trotzdem kann es je nach Fahrzeug oder Region sinnvoll sein, mit der Vereinbarung einer SB die Prämie effektiv zu senken. Dass musst Du Dir für Deinen Fall ausrechnen (lassen) und dann nach eigenen Prioritäten entscheiden.

Autor:  hanswester [ 05.07.2012, 12:21 ]
Betreff:  Re: Neuwagen Versicherungsfrage

Besten Dank für die informativen Antworten. Nun sehe ich deutlich klarer. Vielleicht noch eins, da ich mit dem Fahrzeugwechsel die Versicherungsgesellschaft wechseln möchte, muss die bisherige Gesellschaft gekündigt werden oder ist das mit dem Abmelden des alten PKW getan?

Autor:  Andreas.HH [ 05.07.2012, 13:33 ]
Betreff:  Re: Neuwagen Versicherungsfrage

Kurz Info geben ist immer gut, damit der Vertrag dort abgerechnet werden kann.

Autor:  hanswester [ 05.07.2012, 18:36 ]
Betreff:  Re: Neuwagen Versicherungsfrage

Dankeschön für die schnelle Info, so mog wi dat :-B

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