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Die sind doch nicht ganz Reif http://forum.fjr-tourer.de/viewtopic.php?f=33&t=625 |
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Autor: | ThomasGL [ 26.03.2009, 18:04 ] |
Betreff: | Die sind doch nicht ganz Reif |
man das müßt Ihr lesen:oh: ![]() was in Dreiteufels Namen haben wir vor knapp 4 Jahren mit unseren Stimmen da angestellt????? ![]() ![]() lest selbst... Hey Leute, Haben die eigentlich eine an der Mütze,was in Dreiteufelsnamen fällt denen noch alles ein wie sie uns aussaugen könnten Findet die Verwirrung um Rundfunkgebühren für beruflich genutzte Computer nun ein Ende? Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat in einem neuen Urteil die sogenannte Computer-GEZ für rechtens erklärt. Damit wurde ein bisheriger Rechtsspruch aufgehoben. Ein Rechtsanwalt muss nach einem Urteil des rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) für einen beruflich genutzten Computer mit Internetzugang Rundfunkgebühren zahlen. Damit hoben die Richter in Koblenz ein Urteil der Vorinstanz auf, das den Gebührenbescheid des SWR für den Juristen kassiert hatte. Das OVG ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu, wie das Gericht am Donnerstag weiter mitteilte (AZ: 7 A 10959/08.OVG). Zum Durchklicken Das müssen Sie über die GEZ wissen Foto-Show Die unglaublichsten Fotomontagen aus dem Internet Foto-Show Hoaxes: dreiste Internet-Märchen und E-Mail-Lügen Tipp: Wir interessieren uns für Ihre Meinung. Nutzen Sie die Kommentar-Funktion am unteren Ende des Artikels! Anzeige /**/D.write('');/**/ Gericht erklärt PC zum neuartigen Rundfunkempfangsgerät Die Gebührenfreiheit für Computer war zum Jahresbeginn 2007 gefallen. Seither müssen monatlich 5,52 Euro für internetfähige PC gezahlt werden, sofern weder Fernseher noch Radio bereits bei der GEZ angemeldet sind. Die Koblenzer Richter erklärten, ein PC mit Internetzugang sei ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät, für das der Rundfunkgebührenstaatsvertrag die Zahlung von Rundfunkgebühren vorsehe. Der Kläger halte den Rechner zum Empfang bereit. Dafür sei die tatsächliche Nutzung als Radio nicht erforderlich. ThomasGL ![]() ![]() |
Autor: | Andre69 [ 26.03.2009, 18:15 ] |
Betreff: | Re: Die sind doch nicht ganz Reif |
Hi Thomas, GEZ steht für mich für abGEZockt ![]() Das einzige Unternehmen in ,,D" welches mit gesetzlicher Grundlage Rechnungen stellen darf. Egal ob ein Bürger die Leistung der Öffentlich Rechtlichen Anstalten nutzt oder nicht, ab kassiert wird in jedem Fall ![]() Möchte auch mal Rechnungen schreiben dürfen an Kunden die meine Leistung nicht bestellt haben ![]() ![]() Gruß Andre |
Autor: | nobby [ 27.03.2009, 00:07 ] |
Betreff: | Re: Die sind doch nicht ganz Reif |
Zitat: Andre69 Hi Thomas, GEZ steht für mich für abGEZockt ![]() Das einzige Unternehmen in ,,D" welches mit gesetzlicher Grundlage Rechnungen stellen darf. Egal ob ein Bürger die Leistung der Öffentlich Rechtlichen Anstalten nutzt oder nicht, ab kassiert wird in jedem Fall ![]() Möchte auch mal Rechnungen schreiben dürfen an Kunden die meine Leistung nicht bestellt haben ![]() ![]() Gruß Andre Rechnungen ohne Grundlage eines Vertrages, davon träumt man, aber nicht nur gut |
Autor: | Biker64 [ 27.03.2009, 18:58 ] |
Betreff: | Re: Die sind doch nicht ganz Reif |
Na, dann empfehle ich zu diesem Thema mal diese Seite : http://www.gez-abschaffen.de/ ![]() ![]() ![]() Ist schon der Hammer, wenn man sich mal die Erfahrungen mit dieser freundlichen Truppe zu Gemüte führt.... Gruß Steffen |
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