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JAWA
 Beitrag#1   Betreff: Tourerausfahrten lt. §29 STVO illegal !!!
Verfasst: 02.10.2013, 16:25 
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Beiträge: 132
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24.06.2009, 09:04
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29.09.2025, 07:39
Alles Motorsport – oder was?

Von Mathias Thomaschek aus dem Editorial der ZWEIRAD 09/2013, der Heimatzeitung der fränkischen Biker:

Die erste Meldung kam im Frühjahr und sie klang nicht gut: Telefonisch hatte das Landratsamt Forchheim beim Wolfmen MC den geplanten Poker Run untersagt. Begründung: Es handele sich hierbei um eine motorsportliche Veranstaltung. Okay, Run bedeutet in der deutschen Übersetzung Rennen, kann ja mal passieren.

Vor ein paar Wochen dann der zweite Streich, wieder aus dem Landratsamt Forchheim: Cruiserfreunde hatten ein Treffen mit gemeinsamen Ausfahrten geplant, diese möge man doch bitte unterlassen, sonst drohe Bußgeld.

Ich rufe bei der betreffenden Stelle an und erlebe in zwanzig Minuten Telefongespräch einen Mitarbeiter, dem meine zugegebenermaßen provokante Fragerei zwar ziemlich auf die Nerven geht, er aber doch die selbigen behält und mir erklärt, er berufe sich einzig und allein auf den §29 der STVO und die dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften.

Im Internet lese ich nach. Auch als Nichtjurist wird mir schnell klar: Der Mann hat – zumindest nach den Buchstaben des Gesetzes bzw, der Verwaltungsvorschrift – recht.

Demnach zählen Ereignisse bereits zur Gattung „Motorsportveranstaltung“ an die Otto Normalverbraucher auch im Traum nicht denkt.

Als da beispielsweise wären: 1. Mai, Münchener Straße: Mehr als 30 Fahrzeuge fahren in einer oder mehreren Kolonnen nach Kloster Weltenburg. Gleiches Ziel, gleiche Strecke, auch ohne Zeitwertung. Das ist nach der Verwaltungsvorschrift Motorsport.

Fünf Freunde verabreden sich an einer Tankstelle um gemeinsam zur „Kathi“ zu fahren. Gleicher Start- und Zielort, gleicher Weg, also Motorsport. Der freundliche Mann vom Landratsamt bestätigt mir diese Tatsache.

Ich werde mutiger und frage ihn ob denn die Holländer, die in endlosen Kolonnen geschlossen auf der Autobahn ihre Wohnwagen zum Gardasee zerren auch Teilnehmer einer (natürlich nicht genehmigten) Motorsportveranstaltung sind. Ja also wenn sie das gleiche Ziel haben und in Kolonnen …

Das bedeutet im Klartext und nicht nur im Landkreis Forchheim: Keine Chancen für Clubausfahrten ohne behördliche Genehmigung samt Auflagen und Gebühren. Man könne zwar im Minutenabstand starten, wird mir erklärt, aber dürfe sich unterwegs nicht zu einer Kolonne zusammenschließen. Und schon gar nicht vorher eine gemeinsame Route ausmachen. Sonst – richtig: Motorsport!!!

(...)

Heute kamen mir um die Mittagszeit mehrfach Teilnehmer völlig illegaler Motorsportveranstaltungen entgegen. Im Fond des Spitzenfahrzeugs jeweils ein schwarz gekleideter Herr und eine in vornehmes weiß gekleidete Frau. Sie trug einen Schleier. Wahrscheinlich wollte sie bei einer Kontrolle unerkannt bleiben. Hinter diesem Fahrzeug fuhr eine lange Schlange weiterer Rennteilnehmer unter unzulässiger Abgabe von Schallzeichen aneinandergereiht und ohne Einhaltung der Einminutenregel. Als Startnummernersatz flatterten weiße Bänder an den Antennen.

Blitzschnell wird mir klar: Wochenende für Wochenende finden in der Republik hunderte solcher illegalen Rennen statt. Unangemeldet aber mit gleichem Start- und Zielort. Und vermutlich darf der Sieger am Ziel auch noch die Braut küssen :-B

Gruß an alle FJR-Motorsportler
Norbert (B)

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Andre69
 Beitrag#2   Betreff: Re: Tourerausfahrten lt. §29 STVO illegal !!!
Verfasst: 02.10.2013, 16:56 
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Beiträge: 1926
Registriert:
08.02.2009, 20:56
Ortszeit:
29.09.2025, 07:39
Da wiehert der Amtsschimmel. :lol:
Demnach sind wir alle vorsätzliche Gesetzesbrecher. :respekt:
Nur blöd wenn so ein völlig übermotivierter Schreibtischtäter in seiner Amtsstube vor lauter langer Weile
anfängt auf den Paragraphen zu reiten. :piep:


Gruß Andre



Ein Tag ohne Motorrad ist ein verlorener Tag
K 1600GT die 2., nun in Blueplanet metallic

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Ede
 Beitrag#3   Betreff: Re: Tourerausfahrten lt. §29 STVO illegal !!!
Verfasst: 02.10.2013, 17:44 
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Beiträge: 33
Registriert:
26.08.2013, 20:38
Ortszeit:
29.09.2025, 08:39
Hi Norbert,

gelten bei Motorsportveranstaltungen auch die üblichen Tempolimits? :holy:



Tschüß Ekki

FJR1300 (RP23)
#2570

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k-jan
 Beitrag#4   Betreff: Re: Tourerausfahrten lt. §29 STVO illegal !!!
Verfasst: 03.10.2013, 19:55 
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Beiträge: 92
Registriert:
15.01.2013, 22:03
Ortszeit:
29.09.2025, 07:39
Wenn dieser plietsche Fachman das schon rausgefunden hat.....
....Warum regt er nicht ne Änderung von Gesetzes wegen her an ?

...Da wäre ihm wesentlich mehr Anerkennung sicher. ;-)



wird schon...!

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 Beitrag#5   Betreff: Re: Tourerausfahrten lt. §29 STVO illegal !!!
Verfasst: 03.10.2013, 21:18 
Zitat: Ede
Hi Norbert,

gelten bei Motorsportveranstaltungen auch die üblichen Tempolimits? :holy:


Klar, 60 in der Boxengasse .-)

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Tourerausfahrten lt. §29 STVO illegal !!!


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