FJR-Tourer Deutschland

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Papillon
 Beitrag#11   Betreff: Re: wer haftet wirklich?
Verfasst: 15.05.2012, 08:33 
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Auerbach - ist fast vor meiner Haustür.
wenn mir unterwegs verdächtig viele FJR entgegenkommen sollt mir das zum Denken geben. :musk:



Gruss Felix

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DetlefT
 Beitrag#12   Betreff: Re: wer haftet wirklich?
Verfasst: 15.05.2012, 09:20 
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und wieso bist Du nicht :dabei: ? :nixweiss:

Schade!



»Hier ist der Start.
Dort ist das Ziel.
Dazwischen musst Du laufen.«

Emil Zatopek
Grüße, DetlefT :ab30:
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Papillon
 Beitrag#13   Betreff: Re: wer haftet wirklich?
Verfasst: 15.05.2012, 14:40 
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Beiträge: 470
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27.04.2024, 11:02
hi Detlef,

war scheinbar net so brav, hab keinen Ausgang bekommen :-BB

vielleicht klappts ja wenigstens auf an Cafe. :-)

Gruss Felix



Gruss Felix

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Michael1
 Beitrag#14   Betreff: Re: wer haftet wirklich?
Verfasst: 20.07.2012, 09:20 

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Hallo Manfred,
hallo Detlef,

ich habe diesen Thread erst jetzt gelesen, ist ja schon sehr interessant und gibt mir auch ein bischen zu denken.

Ich organisiere im Freundeskreis ab und zu mal eine Tagesausfahrt und einmal im Jahr unsere Saisonabschlussfahrt.

An Dinge wie Haftungsausschluss habe ich bisher keinen Gedanken verschwendet, man bewegt sich ja nur im Freundeskreis.

Bei den Veranstaltungen die von den FJR-Tourern organsiert werden ist das ja schon fast Profiarbeit und deshalb auch wegen der Grösse der verschiedenen Ausfahrten und oder Veranstaltungen sicherlich sinnvoll.

Wie verhält sich das jetzt aber wie von mir oben beschrieben.

Ich käme mir da wirklich doof vor, meinen Freunden vom Stammtisch oder aber aus dem persönlich engeren Umfeld, vor Abfahrt einen Haftungsausschluss vorzugelegen.

Wäre es tatsächlich möglich, dass man sich als Organisator selbst so kleiner Ausflüge sich tatsächlich um Haus + Hof bringen kann, nur weil man keinen Haftungsausschluss der Teilnehmer/Freunde hat.

Gruss vom Bodensee

Michael



RP08 58800KM, Sitzbank vom Sattler für meine Bedürfnisse,Heckhöherlegung 30mm, verstellbare Fussrastenanlage für Fahrer von 03/2007 - 04/2017 ab 10/2017 BMW R1200GS Exclusive 12854KM

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ManfredA
 Beitrag#15   Betreff: Re: wer haftet wirklich?
Verfasst: 20.07.2012, 09:56 
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Hallo Michael :-) ;
Der persönliche Freundeskreis nutzt nix, wenn die Versicherung eines mit dir Befreundeten dich in Regress nehmen will... . :isso:
Schau mal wie Formel1 es :link: Dort gelöst hat (letzter Abschnitt!)

Beim Stammtisch würde ich es klar vorher :plapp: ansagen oder einen pauschalen Haftungsausschluß für alle Stammtischausfahrten vorbereiten ;
bei der von dir organsierten Tages-Ausfahrt würde ich darauf bestehen, einen schriftlichen Haftungsausschluß zu haben. 8-)



- FJR1300 RP11 in GalaxyBlue (DPBML); 213200km, Erstbesitzer, Conti Road Attack 3 GT, 30mm Heckhöherlegung, Zumo550, Baehr-Anlage Verso XL, PMR-Funk, Puig-Scheibe, individualiserte+höhere Sitzbänke von Topsellerie + div. Anbauten.

- AfricaTwin Adventure Sports SD09 in Tricolor; 13000km, Zweitbesitzer, Conti CTA3 (V), Zumo550 mit BT, Koffer+TC, DCT und EERA + div. Anbauten.
Beides VK - versichert bei unserer :link: FJR-Tourer Club-Versicherung.

viele Grüße von der Mosel, Manfred

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Michael1
 Beitrag#16   Betreff: Re: wer haftet wirklich?
Verfasst: 20.07.2012, 10:15 

Beiträge: 1207
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09.02.2009, 09:39
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27.04.2024, 12:02
Hallo Manfred,

danke für die schnelle Antwort und den Link.

Eigentlich unglaublich worüber man nachdenken muss, wenn es sich doch nur um die Freizeitgestaltung handelt.

Viele Grüße vom Bodensee (passend zum Wochenende ist natürlich das Wetter schlecht)

Michael



RP08 58800KM, Sitzbank vom Sattler für meine Bedürfnisse,Heckhöherlegung 30mm, verstellbare Fussrastenanlage für Fahrer von 03/2007 - 04/2017 ab 10/2017 BMW R1200GS Exclusive 12854KM

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DetlefT
 Beitrag#17   Betreff: Re: wer haftet wirklich?
Verfasst: 20.07.2012, 11:12 
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Beiträge: 2908
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30.01.2009, 18:23
Ortszeit:
27.04.2024, 12:02
Zitat: ManfredA
Schau mal wie Formel1 es :link: Dort gelöst hat (letzter Abschnitt!)
Wie Ralf das gelöst hat, ist seine Entscheidung und wird von mir nicht kritisiert. Die Frage, die sich ein Richter aber stellen wird, ist, ob der Geschädigte diese Aussage von Ralf alleine durch das Mitfahren akzeptiert hat. Denn dafür ist IMHO immer eine aktive Handlung bzw. Willensbekundung notwendig! Also z.B. das Setzen eines Häkchens in einem Web-Formular oder eben eine Unterschrift unter einer Erklärung (sonst ist es wieder eine Frage der Beweisführung). Ich für meinen Teil halte mein Risiko da so überschaubar wie möglich.
⇒ Das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung!

Zitat: Michael1
Ich käme mir da wirklich doof vor, meinen Freunden vom Stammtisch oder aber aus dem persönlich engeren Umfeld, vor Abfahrt einen Haftungsausschluss vorzugelegen.
Ja, geht mir genauso! Aber mindestens genau so blöd wäre, wenn der Mitfahrer die Unterschrift verweigert, würde er damit IMHO zum Ausdruck bringen, dass er im Zweifel eben NICHT auf Regressforderungen verzichtet.
Was hat meine selige Großmutter da immer gesagt: Beim Geld hört die Freundschaft auf.



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Emil Zatopek
Grüße, DetlefT :ab30:
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Formel1
 Beitrag#18   Betreff: Re: wer haftet wirklich?
Verfasst: 20.07.2012, 11:42 
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09.02.2009, 00:20
Ortszeit:
27.04.2024, 12:02
:prof: Rechtlich gesehen hat Detlef definitiv recht. Eine unterschriebene Erklärung ist durch nichts zu ersetzen. Bei einer von mir organisierten Tour mit rund 100 Teilnehmern im letzten Jahr, musste ebenfalls jeder unterschreiben. Es gab während der Tour mehrere Stürze, aber keine Kritik und auch keine gerichtliche Auseinandersetzung. Was meiner bescheidenen Meinung nach aber nicht an dem Haftungsausschluss lag.

Bei meinen Feierabendtouren weise ich nur auf einen Ausschluss hin. Wir sind alle erwachsen und gehen unserem Hobby nach. Wenn jemand stürzt und das Schlimmste passieren sollte, darüber möchte ich gar nicht erst nachdenken. Eine anschließende gerichtliche Auseinandersetzung wird sicherlich - sagen wir mal so - interessant werden, macht aber keinen mehr lebendig oder schadenfrei.

Wie Detlef schon schrieb, beim Geld hört die Freundschaft auf.

Bisher habe ich mich immer auf meinen gesunden Menschenverstand verlassen.

Positiv denken - positiv handeln....



1 x RP08 (2005-2009) + 2 x RP13 (2010-2022) über 15 Jahre lang mehr als 200.000 km

Das Leben ist zu kurz, um das Glück auf später zu verschieben!
...nichts ist unmöglich...

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mhitzler
 Beitrag#19   Betreff: Re: wer haftet wirklich?
Verfasst: 20.07.2012, 11:54 
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Beiträge: 1223
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14.02.2009, 13:57
Ortszeit:
27.04.2024, 11:02
Ich verstehe nicht ganz, warum ein Tourguide oder Veranstalter für die Folgen eines Sturzes haften, den er gar nicht verursacht hat. Auch wenn man in einer Gruppe fährt: daraus leiten sich keinerlei Sonderrechte im Strassenverkehr ab.

Jeder Mitfahrer ist ausschliesslich für sich und sein Fahrzeug verantwortlich und kann Fahrfehler, überhöhte Geschwindigkeit etc niemals an Dritte deligieren.

Und wenn ein Tourguide einen Mitfahrer von der Strasse fegt (rammt, schneidet ) etc. dann haftet er resp. die Haftpflicht des benutzten Fahrzeugs.

Etwas anderes ist es, wenn eine geschlossen Veranstaltung organisiert wird, also zb. mit Musik, Showevents etc.
Wenn da was passiert, wird natürlich die Haftung des Veranstalters geprüft(Sicherheitsmassnahmen eingehalten , etc etc). Hier sollte man sich als Veranstalter vorab sehr genau informieren und vorbereiten.

Auch wenn z.b. bei einer Tour vom Veranstalter ein privater Parkplatz oder Unterstellplatz organisiert wird, könnte er da eventuell haften. Passiert aber was auf einem Hotelgrundstück, dürfte eher der Hotelbetreiber(und natürlich immer ein Verursacher) in Haftung genommen werden.

Insofern halte ich generell die geforderten Haftungsausschlüsse für nicht relevant, soweit man Touren im öffentlichen
Strassenverkehr organisiert. Sie sind aber natürlich den Organisator gut zur Gewissensberuhigung und verdeutlichen den Teilnehmern ihre Eigenverantwortung als Fahrzeugführer.
Gruss
Michael



Moto Guzzi Mofa/Vespa 150/Gilera Strada 150/Yamaha YP 250/Yamaha Xj600S Diversion/Yamaha XJ900 Diversion/Yamaha FJR RP08/BMW R1200ST/BMWR1200RS/E-Bike

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ManfredA
 Beitrag#20   Betreff: Re: wer haftet wirklich?
Verfasst: 20.07.2012, 13:40 
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Beiträge: 13411
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31.01.2009, 20:06
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27.04.2024, 12:02
Zitat: mhitzler
.....Insofern halte ich generell die geforderten Haftungsausschlüsse für nicht relevant, soweit man Touren im öffentlichen
Strassenverkehr organisiert. ....



Hallo Michael :skepsis: ;

ich zitiere mich selbst aus meinem Posting eine Seite vorher:
Zitat: ManfredA
....
Ich hatte schon den Fall, wo jemand den nicht ausfüllen / unterzeichnen wollte. Der konnte dann eben nicht teilnehmen und ist nicht mitgefahren. :bätsch:

Mir persönlich ist ein Fall aus der jüngeren Vergangenheit bekannt, wo es während einer FJR - Tourer-Tour zu einem Sturz kam, und der Orga etwa 9 Monate später Post vom Anwalt des Verunfallten bekam und zu mehreren Tausend € Schadensersatzzahlungen aufgefordert wurde. Nach Vorlage des unterzeichneten Haftungssauschlusses beim Anwalt war die Sache erledigt --- der Orga hat bis dato niemehr was von gehört. 8-)


Eventuell will der "betroffene Orga" selbst dazu Stellung nehmen und berichten; :pro:
Ansonsten mußt du dich auf meine :plapp: Wiedergabe verlassen--- und die ist zumindest mündlich gesichert und ich habe absolut keinen Grund, dies anzuzweifeln.

Der Orga war noch nicht mal Tourguide des Gestürzten... :flööt:



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viele Grüße von der Mosel, Manfred

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