FJR-Tourer Deutschland

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noppe
 Beitrag#21   Betreff: Re: wer haftet wirklich?
Verfasst: 20.07.2012, 13:46 
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08.02.2009, 19:47
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27.04.2024, 11:24
mhitzler

wenn du Klärungsbedarf in speziell diesem Fall hast,
werde ich das hier nicht öffentlich erörtern, per PN ja.



_______________________________________________________
Viele grüsse von Noppe
RP08-EZ5/2003 - Aktuell Km Stand 186000

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mhitzler
 Beitrag#22   Betreff: Re: wer haftet wirklich?
Verfasst: 20.07.2012, 14:04 
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14.02.2009, 13:57
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27.04.2024, 10:24
Danke für die Infos. Den speziellen Fall kenne ich natürlich nicht.
Aber ein Anwaltsschreiben ist noch längst kein Urteil.

Wie gesagt: Ich sag ja nichts gegen den Haftungsausschluss, halte aber Haftungsforderungen gegen den Organisator bei einem Verkehrsunfall im öffentlichen Verkehrsraum ,den der Organisator nicht selbst mitverursacht hat, schlicht für rechtlich nicht begründbar.

Wenn ihr aber rechtsgültige Urteile kennt, die das anders sehen ,dann wär das schon interessant zu wissen.
Gruss
Michael

Ps: übrigens noch ein Nachtrag: Wie wollt ihr jemanden, der den Haftungsausschluss nicht unterschreibt, davon abhalten, eine Tour nicht mitzufahren? Solange ihr im öffentlichen Raum unterwegs seid und dieser keine Verkehrsverstösse begeht, kann er doch einfach der Gruppe nachfahren.........



Moto Guzzi Mofa/Vespa 150/Gilera Strada 150/Yamaha YP 250/Yamaha Xj600S Diversion/Yamaha XJ900 Diversion/Yamaha FJR RP08/BMW R1200ST/BMWR1200RS/E-Bike

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Formel1
 Beitrag#23   Betreff: Re: wer haftet wirklich?
Verfasst: 20.07.2012, 14:16 
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27.04.2024, 11:24
Zitat: mhitzler

Ps: übrigens noch ein Nachtrag: Wie wollt ihr jemanden, der den Haftungsausschluss nicht unterschreibt, davon abhalten, eine Tour nicht mitzufahren? Solange ihr im öffentlichen Raum unterwegs seid und dieser keine Verkehrsverstösse begeht, kann er doch einfach der Gruppe nachfahren.........


Und genau dieses Argument könnte und würde ich bei meinen Feierabendtouren benutzen :yes:

Es wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zig-fache Auslegungen der Anwälte und Richter geben.

Ergo:
Feierabendtour, wenige Teilnehmer: Haftungsausschluss in der Ankündigung
Große Tour, viele Teilnehmer: Haftungsausschluss nur schriftlich auf entsprechendem Formular bestätigt



1 x RP08 (2005-2009) + 2 x RP13 (2010-2022) über 15 Jahre lang mehr als 200.000 km

Das Leben ist zu kurz, um das Glück auf später zu verschieben!
...nichts ist unmöglich...

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Andreas.HH
 Beitrag#24   Betreff: Re: wer haftet wirklich?
Verfasst: 20.07.2012, 15:50 
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26.06.2011, 10:22
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27.04.2024, 11:24
Nachdem ich hier jetzt eine ganze Zeit mitgelesen habe, möchte ich auch mal einen Kommentar abgeben. Das Thema scheint ja einige Leute mehr zu berühren.

Wichtig! Das ist meine Meinung, die weder eine juristische noch eine versicherungsrechtliche Beratung darstellt.

a) Fast jeder haftet für den Schaden, den er anderen zufügt und ist für den verursachten Schaden verantwortlich. Dies begründet sich in :link: § 823 (1) BGB. Er hat Schadenersatz zu leisten.

Der Tourguide haftet also mit Sicherheit nicht für den Schaden, den sich zwei andere Kandidaten aus der Gruppe zuziehen, wenn sie sich während der Fahrt berühren und crashen. Ausgenommen, man könnte ihm ein Mitverschulden an diesem Crash nachweisen.

Trifft ihn ein Mitverschulden, ist es völlig belanglos, ob er sich einen Haftungsausschluß hat unterschreiben lassen oder nicht, denn er haftet aufgrund gesetzlicher Vorschriften und Bestimmungen.

b) Organisiert besagter Tourguide auf der Tour im Restaurant einen Tisch zum Mittagessen und kommt es dabei seitens der Gruppe zu einer Beschädigung am Inventar des Restaurants, haftet der Tourguide gegenüber dem Restaurantbetreiber, sofern der eigentliche Täter nicht auszumachen ist. In diesem Fall nützt dem TG auch der Haftungsausschluß nichts, den er sich hat von den Teilnehmern unterschreiben lassen. Dafür hätte er einen Haftungsausschluß mit dem Restaurantbetreiber vereinbaren müssen.

Es muss also ganz deutlich hinsichtlich Art, Inhalt und Umfang der "Veranstaltung" unterschieden werden. Dabei spielt es aus meiner Sicht auch keine Rolle, ob daran 5 oder 50 Leute teilnehmen. Ebenso muss man einschätzen, wer denn eigentlich der "Geschädigte" sein könnte und mit diesem sollte ein Haftungsausschluss vereinbart werden, soweit dies überhaupt aus gesetzlicher Sicht möglich ist. So könnte der TG mit dem Restaurantbetreiber vereinbaren, daß er nicht für Schäden der Teilnehmer haftet.

Nicht ganz unwesentlich ist bei der ganzen Sache auch noch, zwischen welchen Personen eigentlich was vereinbart werden soll, also z.B. "TG (Privatperson) mit Restaurantbetreiber (Gewerbetreibender)", "TG mit Tourteilnehmer (beides Privatpersonen)", "Veranstalter (z.B. ich als Versicherungsbüro = Gewerbetreibender) mit Teilnehmern (Privatpersonen)". Je nach Konstellation wirken Haftung und Haftungsauschluss möglicherweise etwas unterschiedlich.

Jedoch egal, wie man es betrachtet. Fest steht aus meiner Sicht, daß der, der einem anderen einen Schaden zufügt, dafür auch geradestehen muß.

Nach alldem leuchtet wohl jedem ein, daß es unter Umständen nicht ganz ungefährlich ist, eine kleine Tour zu organisieren. Daher sollte sich jeder, der mehr als nur "ab und zu" mal eine kleine oder größere Veranstaltung für Freunde organisiert, ruhig einmal anwaltlich beraten lassen.

Erschwerend kommt auch noch hinzu, daß sich aufgrund fortschreitender Rechtsprechung auch die jeweilige Rechtslage verändert. Vor 20 Jahren galt "wer auffährt hat Schuld". Heute gilt "wer auffährt hat oftmals Schuld".




Liebe Grüße,
Andreas H. aus HH.
(MglNr. 1788) FJR1300 AE (RP28), Schuberth C3, SRC-System, Zumo 590LM-Plus.


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harry301
 Beitrag#25   Betreff: Re: wer haftet wirklich?
Verfasst: 20.07.2012, 16:13 
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09.02.2009, 11:51
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27.04.2024, 10:24
Hi Michael1,
(auch keine Rechtsberatung) ich sehe es ähnlich wie Andreas.

Wenn du eine Privattour, ohne kommerzielle Absichten, anbietest, braucht es
keinen Haftungsausschluß, weil du eh für jeden Schaden haften mußt, den du selbst verursachst.

Kein Haftungsausschluß ist jedenfalls besser, als einer der nicht wasserdicht ist. :denk:
Die gesetztliche Variante, (ohne Vertrag) ist da nicht die Schlechteste.
Der Schuß kann auch nach hinten los gehen, wenn einer deiner Helfer einen Schaden verursacht und sich auf
den Haftungsausschluß beruft.

Ohne Vertrag haftet jeder Mitfahrer/Teilnehmer als Verursacher mit seiner eigenen Haftpflicht oder KFZVersicherung.
Eine Haftungsabtretung an dich als Guide, Lumpensammler oder Streckenplaner sehe ich nicht gegeben.

Es ist auch egal, ob es sich um eine kleine oder eine große Gruppe handelt.


Schwierig wird es erst, wenn jemand deine private, unkommerzielle Absicht in Frage stellen möchte.
Dazu wirst du sicherlich keine Angriffsflächen bieten.

Ich habe bei meinen Privat-Touren noch nie einen Haftungsausschluß verlangt.


Grüße Harry.

Den Haftungsausschluß bei den FJR-Tourern unterschreibe ich aber gerne.
Vielleicht erspart es den Orgas voreiliges, unberechtigtes Anspruchsdenken einiger
Teilnehmer oder gar Anwälten.



Mit verschiedenen FJRs über 260.000km unterwegs gewesen. Zur Zeit RP23

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HPT
 Beitrag#26   Betreff: Re: wer haftet wirklich?
Verfasst: 20.07.2012, 17:44 
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09.02.2009, 08:21
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27.04.2024, 10:24
Ich sehe das ebenfalls als nicht so dramatisch an.
Jeder hat sein Fahrzeug zugelassen und damit ist dieses versichert und jeder sollte auch eine Privathaftpflichtversicherung haben, wenn nicht ist er selbst Schuld.

Ich hab es auch schon erlebt, dass hinter mir jemand auf`s Feld fuhr und dort umfiel :oh: Dann tönte er laut rum ich wäre viel zu schnell durch die Kurve gefahren und somit Schuld.
Ich hab dann nur erwähnt, dass ich ja die Kurve gekriegt habe und ihn gefragt wer denn sein Mopped gefahren hat: Ich oder er :frage:

Ruhe war :isso:




Das Rad muss sich dreh'n... ...also dreh' ich am Rad!
Bikergruß, Uwe B. aus HAL
5 a Deauville, 16 a FJR1300 RP08, 3 a Tracer, seit 2022 mit GeSine unterwegs

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noppe
 Beitrag#27   Betreff: Re: wer haftet wirklich?
Verfasst: 20.07.2012, 19:04 
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08.02.2009, 19:47
Ortszeit:
27.04.2024, 11:24
Lest dazu mal das hier. Die Frage und die Antwort weiter unten.
:link: Haftung-bei-Veranstaltungen

Die geplante Wegstrecke ist gesperrt und führt über eine vor Ort geänderte Strecke.
An einem Mittagsimbiss unter freiem Himmel selbst organisiert bricht sich
einer den Fuss an eine Baumwurzel.



_______________________________________________________
Viele grüsse von Noppe
RP08-EZ5/2003 - Aktuell Km Stand 186000

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Andreas.HH
 Beitrag#28   Betreff: Re: wer haftet wirklich?
Verfasst: 21.07.2012, 08:53 
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26.06.2011, 10:22
Ortszeit:
27.04.2024, 11:24
Hallo Norbert,

der Beitrag ist aus 01/2009, also über 3 Jahre alt und seit dem könnte sich viel in der Rechtsprechung geändert haben. Besondere Beachtung sollte man auch der Einleitung schenken:
Zitat:
ich leite (ehrenamtlich, daher bitte ich um Nachsicht nach dem geringen Einsatz) eine Gruppe auf der Social-Network-Community - Seite XING. In regelmässigen Abständen führen Treffen für die Mitglieder durch. Die Teilnahmezahlen schwanken derzeit zwischen 40 bis 100, Tendenz steigend.
Bei diesem Fragesteller würde ich also einen anderen Haftungsrahmen sehen, als z.B. bei mir (privat).

Zitat: noppe
Die geplante Wegstrecke ist gesperrt und führt über eine vor Ort geänderte Strecke.
An einem Mittagsimbiss unter freiem Himmel selbst organisiert bricht sich
einer den Fuss an eine Baumwurzel.
Zu diesem Vortrag würde ich mir erst einmal die "Verschuldensfrage" stellen. Ferner die Frage, ob sich an der möglichen Haftung was ändert, wenn die geplante Wegstrecke nicht gesperrt gewesen wäre.

Bei allem sollte man sich auch einmal vor Augen halten, daß nicht jeder vorgetragene Schadenersatzanspruch letztlich auch durchgesetzt werden kann. Nur weil irgendwo ein Anwalt schreibt und Geld haben möchte, bedeutet das nicht automatisch, daß dies dem "Geschädigten" auch zusteht. Aber dafür gibt es ja auch Haftpflichtversicherungen (privat, gewerblich, für Veranstalter usw.), die berechtigte Ansprüche regulieren und unberechtigte Ansprüche zurückweisen. Oder eigene Anwälte, die einen beraten und ggf. aktiv werden. Oder man schaut einfach mal, ob der "Anspruchsteller" tatsächlich nicht nur "labert" und auch Klage einreicht.

Insgesamt ist dieses Thema also mit viel "wenn" und "aber" behaftet.



Liebe Grüße,
Andreas H. aus HH.
(MglNr. 1788) FJR1300 AE (RP28), Schuberth C3, SRC-System, Zumo 590LM-Plus.


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ManfredA
 Beitrag#29   Betreff: Re: wer haftet wirklich?
Verfasst: 21.07.2012, 10:19 
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31.01.2009, 20:06
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27.04.2024, 11:24
:denk: ...also so ganz durch ist das Thema noch nicht :skepsis:

Es geht doch darum, im Vorfeld zu vermeiden, dass gegen mich oder andere :musk: , die sich als Organisator einer Tour oder Tourguide einer Gruppe oder als spontan Vorrausfahrender bei einer Feierabendausfahrt ehrenamtlich und rein privat engagieren, Haftungsansprüche gestellt werden können.

Schon das Konsultieren eines Anwalts kann -- sofern ich nicht Privat-Rechtschutzversichert bin, bereits Geld kosten; vom Zeitaufwand und Stress mal ganz abgesehen.
Hier geht es nicht um die Fälle, wo ich an einem Unfall direkt beteiligt wäre, sodern Fälle wie

- nachfolgende Fahrer stürzen und behaupten, der TG sei zu schnell gewesen
- Teilnehmer verletzen sich während einer Tourteilnahme ( beim Fahren, zu Fuß, beim Essen, beim Nasenpopeln, beim :zech: oder beim :dance: ....)

oder es kommt zu einem Sturz, weil bzw. während ein anderer Tourguide während einer von mir organisierten FJR-Tourer-Tour oder
- ich trotz Umleitung durch eine gesperrte Baustelle fahre...
- ich eine Straße, die nur für Landwirtschaftliche Fahrzeuge frei ist, benutze...
- ich bei guter Sicht überhole, Nachfolgende aber ohne Sicht oder trotz Gegenverkehr mitziehen wollen...
- ich als Nichtanlieger durch eine Anliegerstraße fahre...
- ich trotz durchgezogener Linie überhole und Teilnehemr mir folgen...
- ich noch bei Grün oder Gelb über eine Kreuzung /Baustelle fahre und Nachfolgende meinen, unbedingt noch bei Rot mitziehen zu müssen...
- ich an einer Stoppstraße nur stark abbremse, ohne korrekt anzuhalten, und Nachfolgende es gleichtun...
- ich mich verfahren habe und wenden muß trotz schmaler Fahrbahn oder auf rutschigerem Schotter-Untergrund oder nassem Kopfsteinpflaster...

Alles Vorkomnisse aus dem täglichen allgemeinen Tourergeschehen eigener oder fremder Touren :isso:

Wenn ich da einem gegnerischen Haftungsersuchen ( ob vom Geschädigten, seiner Versicherung, seinem Arbeitgeber oder anderen Dritten) schon im Vorfeld die Basis nehmen kann, dann hat sich der Haftungsausschluß bewährt.

So ähnlich wie die Aussage "Ohne Gewähr" bei den Lottozahlen.

Und da hat zumindest im mir bekannten Fall von Noppe bereits die Vorlage unseres "vom Verunfallten eigenhändig Unterschriebenen Haftungsausschlusses" gereicht, um den gegnerischen Anwalt abzuwimmeln -- kostete Nix!

Andreas, sorry, aber wenn ich als TG oder Orga während einer FJR-Tour mit meiner Gruppe in einer Gaststätte einkehre, und jemand zerbricht beim Hinsetzen seinen Stuhl, verbiegt die Gabel, oder vergisst sein Bier zu zahlen, ....was habe ich dann damit zu tun?

Wieso soll ich dann gegenüber dem Wirt haften sollen? :skepsis:



- FJR1300 RP11 in GalaxyBlue (DPBML); 213200km, Erstbesitzer, Conti Road Attack 3 GT, 30mm Heckhöherlegung, Zumo550, Baehr-Anlage Verso XL, PMR-Funk, Puig-Scheibe, individualiserte+höhere Sitzbänke von Topsellerie + div. Anbauten.

- AfricaTwin Adventure Sports SD09 in Tricolor; 13000km, Zweitbesitzer, Conti CTA3 (V), Zumo550 mit BT, Koffer+TC, DCT und EERA + div. Anbauten.
Beides VK - versichert bei unserer :link: FJR-Tourer Club-Versicherung.

viele Grüße von der Mosel, Manfred

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yort
 Beitrag#30   Betreff: Re: wer haftet wirklich?
Verfasst: 21.07.2012, 10:54 
Ehemalige(r)

Beiträge: 1261
Registriert:
08.02.2009, 19:45
Ortszeit:
27.04.2024, 11:24
Wie Manfred schon schreibt, es geht um diese "kleinen" Dinge, die nicht über die StVO abgedeckt sind und oft mit "Hätte der Organisator/Tourguide/Ordner (nicht) ..., dann ..." beginnen.

Zudem ist die Frage, ob es sich beim Organisator um einen Veranstalter oder um einen Moderator handelt, nicht immer klar abgrenzbar. Spätestens, wenn Leistungen zentral gebucht werden und/oder Geld eingesammelt wird, wird es problematisch. Das man auf den normalen Menschenverstand nicht immer vertrauen kann, hat man ja in der Vergangenheit schon gesehen.

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