Ich hab mir das Thema und diverse Haftungsausschlüsse auch durchgelesen (auch im Bandit-Forum früher), und ich finde die teilweise bedenklich, was mich auch dazu veranlassen könnte, eben NICHT mitzufahren.
Zitat: Per Forensuche zu findender Haftungsausschluss
Die Teilnehmer (Fahrer,Bei-/Mitfahrer,Eigentümer und Halter) erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art, für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen,und zwar gegen
- den Veranstalter sowie die für die Organisation und Durchführung der Reise verantwortlichen Personen
- FJR-Tourer Deutschland, deren Gründer, handelnde Personen, sowie mit der Durchführung der Fahrt beauftragte Mitglieder und Hilfspersonen
- Behörden und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen
- die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen
außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen.
Gegen
- die anderen Teilnehmer (Fahrer, Bei-/Mitfahrer), deren Helfer,
- die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge
- den/die eigenen Fahrer, Mitfahrer und eigene Helfer
verzichten die Teilnehmer auf Ansprüche jeder Art, für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen.
Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam.
Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung sowie für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.
So wie sich das liest
beinhaltet dieser Haftungsausschluss auch Schäden aus KFZ-Unfällen, wenn mir beispielsweise ein anderer Teilnehmer - oder ein Guide oder deren Helfer - weil ER zu schnell ist, der Abstand nicht stimmt, er sich verschätzt o.ä. in die Karre donnert. Warum in Gottes Namen sollte man sowas ausschließen? Das wäre mir (als vorsichtiger Fahrer) viel zu unsicher. Ob das rechtlich haltbar ist oder nicht ist dabei wenig relevant, es reicht aus das die Versicherung erst mal VERSUCHEN wird, nicht zu bezahlen. Da ist schon Ärger da. Bei Touren jeglicher Art sollte doch bei der Ausfahrt selbst darauf geachtet werden, dass es nicht zum Unfall kommt, eben durch Abstand und Vorsicht etc. Aber wenn ich, weil ich ne Strecke nicht kenne, in ner Kurve bremse, und der Hintermann der die Kurve kennt (und die vielleicht gar nicht so schlimm ist wie es am Anfang für einen Ortsfremden aussieht) donnert mir drauf, da soll doch auf keinen Fall irgendeine Haftung ausgeschlossen werden - oder sehe ich das falsch?
Daher wäre der oben zitierte Punkt 7 absolut wichtig, denn die normale Haftung für Dinge, die im Fahrbetrieb entstehen, sollte man nie ausschließen. Ausschließen sollte man natürlich die Haftung des Veranstalters und seiner Gehilfen für Dinge, die sie selbst nicht verursacht haben. Soll die normale KFZ-Haftpflicht-Haftung ausgeschlossen werden, wäre das für mich ein Grund, nicht mitzufahren. Denn es kostet MICH "Haus und Hof", wenn der Raser hinter mir ggf. meint mir draufdonnern zu müssen.