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moetho
 Beitrag#11   Betreff: Re: Erlaubt Geschindigkeit mit originalen Koffer
Verfasst: 16.04.2017, 20:27 
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Die originalen sind sehr passgenau.



Gruß Thomas
Aprilia Tuareg 660
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FJleR1300
 Beitrag#12   Betreff: Re: Erlaubt Geschindigkeit mit originalen Koffer
Verfasst: 16.04.2017, 20:44 
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Ich habe die günstigen Kopien aus der Bucht - die passen ebenfalls sehr gut.
Nie mehr ohne... :-))

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ManfredA
 Beitrag#13   Betreff: Re: Erlaubt Geschindigkeit mit originalen Koffer
Verfasst: 16.04.2017, 20:52 
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Die Orginalen Kofferinnentaschen sind eine Absolute Top-Empfehlung :yes:
Gibt's mehrere Threads zu :isso:



- FJR1300 RP11 in GalaxyBlue (DPBML); 213020km, Erstbesitzer, Conti Road Attack 3 GT, 30mm Heckhöherlegung, Zumo550, Baehr-Anlage Verso XL, PMR-Funk, Puig-Scheibe, individualiserte+höhere Sitzbänke von Topsellerie + div. Anbauten.

- AfricaTwin Adventure Sports SD09 in Tricolor; 12600km, Zweitbesitzer, Conti CTA3 (V), Zumo550 mit BT, Koffer+TC, DCT und EERA + div. Anbauten.
Beides VK - versichert bei unserer :link: FJR-Tourer Club-Versicherung.

viele Grüße von der Mosel, Manfred

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Ecki
 Beitrag#14   Betreff: Re: Erlaubt Geschindigkeit mit originalen Koffer
Verfasst: 16.04.2017, 21:05 
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Meine passen auch.



Gruß ECKI

BMW R 1250 GS, The BlackBetty :-))





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cruche
 Beitrag#15   Betreff: Re: Erlaubt Geschindigkeit mit originalen Koffer
Verfasst: 17.04.2017, 14:58 
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06.12.2015, 15:31
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16.04.2024, 23:28
Hallo :comm: ,
um nochmal zur Ausgangsfrage zurück zu kommen: In den Papieren (Brief und Schein) steht nichts von eingeschränkter Geschwindigkeit außer Vmax 245. Aber in der Montageanleitung der Koffer, die bei der AE aber serienmäßig dran sind, ist eine Höchstgeschwindigkeit von 130 Km/h angegeben. Da mir der Händler bei Auslieferung das An- und Abnehmen sowie das Auf- und Zuschließen der Koffer gezeigt und erklärt hatte, sah ich keine Notwendigkeit, die Montageanleitung zu studieren. War wohl ein Fehler!? Jetzt frage ich mich allerdings, was eine Firma wie Yamaha dazu bringt, für ein 145-PS-TOUREN-Motorrad Koffer anzubieten, mit denen man nur 130 Km/h fahren darf. Da muss ich ja meiner 65-PS Honda Deauville mit ihren großen integrierten Seitenkoffern hinterher schauen :con: . Das kann es doch wohl nicht sein. Vielleicht würde ja eine offizielle Anfrage durch das Forum bei Yamaha eine Stellungnahme/Erklärung bewirken. Es wäre schon interessant zu erfahren, welche Schwachstellen ein eigentlich so ausgereiftes Motorrad wie die FJR hat, so dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 130Km/h notwendig ist. Wenn hier aber ein mögliches Haftungsrisiko bei Unfällen auf den Kunden abgewälzt werden soll, dann wäre das ein ganz gefährliches Unterfangen für jeden, der es wagt, schneller zu fahren. Die Versicherungen leben auch nicht hinter dem Mond!
Also: Gemeinsam Druck machen um Yamaha zu bewegen die Sache zu regeln! :pro:
Ganz nebenbei lesen ganz sicher eine Menge Kaufinteressierte in diversen Foren (nicht nur hier), wenn ein (Neu-) Kauf eines Motorrads ansteht. Da sind solche Informationen ganz sicher auch kaufentscheidend!
so weit erstmal dazu
Gruß
Berthold



2016 - 2022: RP28 (Silber), Zumo660, Sitzbank aus Solingen
seit 2018: R1200GS LC Bj. 2017

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moetho
 Beitrag#16   Betreff: Re: Erlaubt Geschindigkeit mit originalen Koffer
Verfasst: 17.04.2017, 17:22 
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16.05.2009, 11:10
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Bei den meisten "bekofferten" Motorrädern ist in den Koffern ein Aufkleber mit dem Hinweis darauf das die Höchstgeschwindigkeit eingeschränkt ist.
Einer offiziellen Erklärung des Herstellers bedarf es nicht. Die Antwort würde in Etwa so aussehen:
Da die angebauten Koffer die Fahreigenschaften des Motorrades negativ beeinflussen ............bla bla bla.
Ich denke es geht in der heutigen ( klagefreudigen) Zeit tatsächlich nur darum den Hersteller von der Produkthaftung frei zu sprechen.



Gruß Thomas
Aprilia Tuareg 660
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ManfredA
 Beitrag#17   Betreff: Re: Erlaubt Geschindigkeit mit originalen Koffer
Verfasst: 17.04.2017, 17:28 
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Hallo Berthold
Hallo :comm: :
Wir Initaroren der FJR -Tourer Deutschland werden die Historie sichten und ggfls. eine offizielle Anfrage zu der Thematik an Yamaha Deutschland stellen.
Eine Antwort kann durchaus ein paar Tage dauern.

Wir melden uns wenn es dazu was Offizielles gibt.

Ich selbst fahre auch deutlich mehr als 130 mit Koffern, zumal ich immer mit montierten Koffern fahre. Die kommen nur bei der Wartung und Pflege runter.

Ich erinnere mich dunkel daran das wir das Thema aber schonmal diskutiert hatten....



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Eberhard
 Beitrag#18   Betreff: Re: Erlaubt Geschindigkeit mit originalen Koffer
Verfasst: 17.04.2017, 18:01 
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Beiträge: 4276
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16.04.2024, 23:28
Hallo :musk:

das Thema wurde zum Beispiel :link: hier mit Yamaha abgeklärt.



Grüße von Sylvia und Eberhard aus dem Hunsrück zur Homepage >>> http://www.schinderhannes-tourer.de
FJR Tourer Nr.145 ; 2003 - 2007 RP08, 2008 - Okt. 2015 RP13A, ab Okt.2015 R12WT & Yamaha e-Bike ab Okt.2019 ; "praktizierender Tourguide und Tourplaner seit 2003"
Klick auf die Banner um mehr zu erfahren. Klookschieters un Meckerbüdels buten blieben ! ---- R.I.P Udo (1771) - seit 28 July 2019 nicht mehr unter uns :heul:
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moetho
 Beitrag#19   Betreff: Re: Erlaubt Geschindigkeit mit originalen Koffer
Verfasst: 17.04.2017, 19:02 
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Beiträge: 1983
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16.05.2009, 11:10
Ortszeit:
16.04.2024, 23:28
Dann dürfte ja alles klar sein. Die selben Hinweise gibt es beispielsweise auch auf Dachgepäckträgern, Skiboxen und Fahrradträgern ........ usw.



Gruß Thomas
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cruche
 Beitrag#20   Betreff: Re: Erlaubt Geschindigkeit mit originalen Koffer
Verfasst: 17.04.2017, 19:48 
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Beiträge: 107
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06.12.2015, 15:31
Ortszeit:
16.04.2024, 23:28
Danke Eberhard!
Das ist doch recht aufschlußreich.
Gruß
Berthold



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