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Erlaubt Geschwindigkeit mit originalen Koffer
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Seite 4 von 8

Autor:  Peter1971 [ 23.04.2017, 10:46 ]
Betreff:  Re: Erlaubt Geschindigkeit mit originalen Koffer

Ich hab die RP28 als A-Version gekauft, die Koffer also dazugeholt. Dabei war ein Heft für die Montage und Verwendung der Koffer. Das Heft sollte bei der AE bzw. AS Version aber wohl auch dabei sein.

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Autor:  Powerpiwi [ 23.04.2017, 11:15 ]
Betreff:  Re: Erlaubt Geschindigkeit mit originalen Koffer

Wie auf der Montageanleitung zu sehen(Kleines Bild) , die 2 Torxschräubchen vom Schliessbügel, unbedingt mit Schraubensicherung einsetzen!!. :prof:
Fallen die raus, geht der Koffer "flöten"!!! (Ist schon öfter passiert!) :oh:
Dann ist das egal ob 130KMH oder "Fullspeed".
Ansonsten sind die Koffer,bei richtiger Beladung, sehr gut befestigt und verändern(ausser grösserem Luftwiederstand) das Fahrverhalten (Pedeln) kaum spürbar.
Gruss Klaus

Autor:  Schoppi [ 23.04.2017, 11:30 ]
Betreff:  Re: Erlaubt Geschindigkeit mit originalen Koffer

Moin Kollegen,

im März 2016 habe ich erlebt, daß der rechte Koffer weggeflogen ist - bei nur 100 km/h!

Verantwortlich gewesen sein könnte eine Ricke, die versucht hat, mich vom Bock zu stoßen - was ja verständlich ist. Allerdings hatte sie weder meine Vorfahrt beachtet, noch an ihre heranreifenden Kitze gedacht. So'n Schiet! Da waren nicht nur Koffer und Ricke hin, auch ihre Föten war'n flöten. Anders als bei einem Unfall mit Rehbock im Jahr 2006 bin ich diesmal nicht gestürzt. Der Schaden an der FJR lag bei knapp 5.000 Euro, der bei der kleinen Rehfamilie war größer.

Aus dem kühlen Norden
grüßt
Schoppi

Autor:  Alpentouri [ 18.06.2019, 16:29 ]
Betreff:  Re: Erlaubt Geschindigkeit mit originalen Koffer

Zitat: Formel1
Mit oder ohne Sozia waren bei mir bisher Geschwindigkeiten um die 200 km/h total problemlos.
Ich fahre allerdings wenig BAB.
...
Viele Grüße aus der Eifel
Ralf :-)


Da fragen wir uns, wo denn Ralf 200 Sachen fährt... :respekt:

Autor:  moetho [ 18.06.2019, 16:41 ]
Betreff:  Re: Erlaubt Geschindigkeit mit originalen Koffer

Zitat: Peter1971
Ich hab die RP28 als A-Version gekauft, die Koffer also dazugeholt. Dabei war ein Heft für die Montage und Verwendung der Koffer. Das Heft sollte bei der AE bzw. AS Version aber wohl auch dabei sein.

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Quelle: Motorradonline


Hans-Werner Möller, Abteilungsleiter Zubehör Yamaha in Neuss:

Koffer und Träger sind weder genehmigungs- noch eintragungspflichtig, selbst Eigenkonstruktionen sind somit erlaubt. Als Hersteller und Anbieter haben wir
dem Kunden gegenüber jedoch eine Verantwortung und stehen in einer Produkt-
haftungspflicht. Deshalb empfehlen wir genau wie andere Hersteller beim Fahren mit Koffern eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h. Die von Kofferherstellern angegebenen Grenzen für Zuladung und Höchstgeschwindigkeit sind verkehrsrechtlich nicht bindend. Wer schneller fährt, muss zwar kein Bußgeld fürchten, tut dies aber auf eigenes Risiko. Passiert ein Unfall bei höherer Geschwindigkeit, der etwa auf Pendelbewegungen zu-
rückzuführen ist, greift die Produktions-
haftungspflicht dementsprechend nicht. Unsere Geschwindigkeitsempfehlung fällt aus Sicherheitsgründen bewusst sehr
niedrig aus, denn wir wissen im Vorfeld natürlich nichts über das Fahrkönnen des einzelnen Fahrers. Unsere eigenen Tests haben jedoch bewiesen, dass die FJR auch bei weit höheren Geschwindigkeiten fahrstabil bleibt. Eine Tempoempfehlung wird nicht in der allgemeinen Werbung oder in der Zubehörliste angegeben, sondern darauf wird üblicherweise zusammen mit anderen Sicherheitshinweisen in der Betriebsanleitung oder durch Aufkleber am Produkt selbst hingewiesen.

Autor:  Formel1 [ 18.06.2019, 22:10 ]
Betreff:  Re: Erlaubt Geschindigkeit mit originalen Koffer

Zitat: Alpentouri
Zitat: Formel1
Mit oder ohne Sozia waren bei mir bisher Geschwindigkeiten um die 200 km/h total problemlos.
Ich fahre allerdings wenig BAB.
...
Viele Grüße aus der Eifel
Ralf :-)


Da fragen wir uns, wo denn Ralf 200 Sachen fährt... :respekt:


Ich gestehe: :prof:
Ab und an ist es schon mal die BAB :shame:
Die anderen Strecken zeige ich dir gerne bei einem Besuch in der Eifel :oohh: :-))

Was ich aber zur Stabilität sagen muss: Nie hatte ich irgendwelche Probleme mit den Koffern. Das Moped lief immer spurstabil, ob mit oder ohne Sozia.

Wie steht es im Yamaha Statement, welches moetho freundlicherweise hier reingeschrieben hat?
"Unsere eigenen Tests haben jedoch bewiesen, dass die FJR auch bei weit höheren Geschwindigkeiten fahrstabil bleibt."
Das sagt ja schon alles...

Viele Grüße aus der Eifel
Ralf :-)

Autor:  Powerpiwi [ 19.06.2019, 01:08 ]
Betreff:  Re: Erlaubt Geschindigkeit mit originalen Koffer

Tja Leute,

wenn sich die kleinen "Torxschräubchen" des Schliessbügels verabschieden und das Kofferschloss rausfällt,

dann verabschieden sich Eure Koffer und die "Teddybären und die dreckige Unterhose" fliegt auf die Autobahn.

Ansonsten sitzen die Koffer, auch bei höherem Tempo "bombensicher"!

Yamaha gibt jetzt aus "Produkthaftungsrechten" (wie fast alle Hersteller(auch von Zubehörkoffersystemen) )

eine Vmax von 130Km/h an. (Die meisten von Euch waren, mit angebauten Koffern, schon deutlich schneller unterwegs

und haben ein sicheres Fahrgefühl gehabt)

Das sollte aber Jeder für sich entscheiden.( FunJoyRide heißt das Thema)

Also immer schön gemütlich,Hauptsache Es geht schnell!!! :-)) :-)) :-))

Autor:  FJRHarry [ 19.06.2019, 07:50 ]
Betreff:  Re: Erlaubt Geschindigkeit mit originalen Koffer

Aber inzwischen sollte doch jeder wissen das man diese "Torxschräubchen" mit Locktite (oder gleichen) sichern muß?

Autor:  ManfredA [ 19.06.2019, 09:35 ]
Betreff:  Re: Erlaubt Geschindigkeit mit originalen Koffer

Optimal wäre natürlich wenn auch Yamaha das mittlerweile wüsste!.... :bg: :flööt: :kilroy:

Nichtsdestotrotz sind die KofferInnentaschen eine der besten Investitionen, die man in Zubehör stecken kann! :yes:

Autor:  FJRHarry [ 19.06.2019, 11:14 ]
Betreff:  Re: Erlaubt Geschindigkeit mit originalen Koffer

Zitat: ManfredA
Optimal wäre natürlich wenn auch Yamaha das mittlerweile wüsste!.... :bg: :flööt: :kilroy:
Die wissen das bestimmt aber es wundert mich auch das Yamaha es nach al diesen Jahren noch immer nicht vermeldet in der Montage-Anleitung. Meiner Meinung nach ist es ja nicht ungefährlich wenn man ein Koffer verliert und deshalb finde ich es Fahrlässigkeit von Yamaha. Hab gerade noch mal der Montageanleitung durch gelesen und es stimmt nicht was ich vorher geschrieben hab, entschuldigung. In der Montageanleitung Tourenkoffer steht bei 'Schlossmontage':

'Zum festziehen der Torx-schrauben immer etwas Schraubensicherung (Locktite) verwenden'

Wenn das also beim Montage durch der Dealer nicht gemacht worden ist dan währe es Fahrlässigkeit von diesen Dealer.

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