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Tachovoreilung RP23 / RP28 und Abhilfe https://forum.fjr-tourer.de/viewtopic.php?f=2&t=11008 |
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Autor: | Kurvenkiller [ 28.07.2018, 18:23 ] |
Betreff: | Tachovoreilung RP23 / RP28 und Abhilfe |
Moin meine lieben FJRler, wie ich schon in einem anderen Thread gepostet hatte, eilt mein Tacho bei 100 Km/h 10% vor. ![]() Um die Frage vorweg zu nehmen, die zurückgelegte Wegstrecke ist davon nicht betroffen. Mein Navi hat die Testroute mit 75 Km ausgewiesen und die gemessene Wegstrecke durch die RP28 betrug 76,2 Km ist also zu vernachlässigen. Bei meinen Recherchen, dieses Manko abzustellen, bin ich auf den „Speedhealer“ gestoßen. Von diesem müssen aber zwei verbaut werden, weil ein Abgleich zwischen Vorder- und Hinterrad bei der FJR erfolgt. Die genaue Einbauanleitung könnt ihr aus der PDF-Datei entnehmen und zum Produkt geht es über den nachstehenden Link: https://healtech-electronics.de/tachoko ... =10011101Y Lt. der Firma „Werkstatt und Motorradtechnik Lutz Jakubzyk“ soll dieses System schon bei 10 FJR Bikes eingebaut sein. Alles Weitere könnt ihr aus der PDF-Datei entnehmen, die ManfredA zum Download zeitnah hier einstellt. ![]() Am 17.7.18 habe ich via Mail den Sachverhalt geschildert und erhielt die Antwort, dass ich mich an meinen Händler wenden solle, da sie aus der Ferne das Problem nicht beurteilen können. Zeitgleich habe ich meine Rechtsvertretung (ein großer deutscher Automobilclub) zu diesem Thema eingeschaltet und erhielt die nachstehende Information. „Bei einer Abweichung von 10 % kann ein Sachmangel vorliegen. Dies gilt vor allem für eine Abweichung über 4 %. Hintergrund ist, dass gesetzlich gemäß § 57 Abs. 3 StVZO um 4 % abgewichen werden darf. Zur Mangelbeseitigung ist aber nur der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Sachmängelhaftung verpflichtet und nicht der Hersteller.“ Das habe ich an Yamaha weitergeleitet und dann war erst einmal Funkstille. Am 24.7.18 erhielt ich dann die Nachricht von Yamaha, das diese Richtlinie nicht für Yamaha gilt, da sie ein internationaler Konzern sind und sich auf die internationale Regelung ECE-R39 beziehen und da wiederum sind 10% Tachoabweichung erlaubt. ![]() ![]() ![]() Die Verbraucherzentrale habe ich bereits angeschrieben, aber noch keine Antwort erhalten. ![]() |
Autor: | ManfredA [ 28.07.2018, 18:27 ] |
Betreff: | Re: Tachovoreilung RP23 / RP28 und Abhilfe |
Zitat: Kurvenkiller ... Alles Weitere könnt ihr aus der PDF-Datei entnehmen, die ManfredA zum Download zeitnah hier einstellt. ... ![]() |
Autor: | MacGyver [ 28.07.2018, 19:30 ] |
Betreff: | Re: Tachovoreilung RP23 / RP28 und Abhilfe |
Moin, das Thema hatten wir schon mal, ich füge - nur der Vollständigkeit halber - den Link ein: ![]() |
Autor: | noppe [ 28.07.2018, 20:09 ] |
Betreff: | Re: Tachovoreilung RP23 / RP28 und Abhilfe |
Den ganzen Aufwand machen, ist es nicht einfacher das Ziffernblatt im Tacho um 10 km/h nach links zu drehen. ![]() ![]() |
Autor: | Powerpiwi [ 28.07.2018, 20:32 ] |
Betreff: | Re: Tachovoreilung RP23 / RP28 und Abhilfe |
Besser zuviel,wie zu wenig!! Wenn man weiß das der Tacho voreilt,braucht man doch nur die auf den Verkehrsschilder angezeigte Geschwindigkeit einzuhalten,und man ist im Ausland,vor "sauteuren" Tickets sicher. (Umgekehrt wäre das richtig teuer----wo ist das Problem?) ![]() ![]() Hallo "Speedfreaks": Wann fahrt Ihr mal Tachoanschlag? Ist doch dann egal ob 243,253,263 Kmh auf der Uhr stehen--- die Unterhose wird eh "feucht" vor Stress!!! ![]() ![]() |
Autor: | FJRHarry [ 28.07.2018, 20:33 ] |
Betreff: | Re: Tachovoreilung RP23 / RP28 und Abhilfe |
Was der Tacho zeigt 'sehe' ich nicht, ich fahre schon etwa 12 Jahre auf das was mein Navi anzeigt. Ob die Reifen neu oder am ende sind, die Geschindigkeit stimmt immer. Und so weiß ich auch genau wieviel ich zu schnell fahre ![]() Vielleicht währe sowas auch eine Lösung für andere Fahrer mit derartige große Probleme? Es ist dann eine Voraussetzung, dass das Navi an der richtigen Stelle montiert ist, also oben dem Armaturenbrett. |
Autor: | karrenhannes [ 28.07.2018, 20:36 ] |
Betreff: | Re: Tachovoreilung RP23 / RP28 und Abhilfe |
Hallo ![]() Lese ich das oben kommt bei mir hinterher immer der Verdacht auf dass jemand mit seinem Neuerwerb unzufrieden ist. Das wiederum nicht so einfach zugeben kann. Dann wird gesucht und letztendlich auch gefunden. Dieses mal ist es die Tachovoreilung. Ein anderes mal ist es überschäumendes , oder nicht korrekt eingefülltes Hinterachsgetriebe Öl. Die Tachovoreilung hab ich vor kurzem schon mal angesprochen. ( Tacho 238 Navi 216 km/h). Ohne Navi hätte ich es wahrscheinlich länger nicht bemerkt. Somit sind die 274 km/h in einem YT Video eines anderen FJR Piloten relativiert. Aber dann fallen hier gleich wieder Sätze mit Worten: Sachmangelhaftung. Nachbesserung durch Verkäufer. Rechtsberatung ![]() Sorry dafür. Aber ich finde es nicht gut einen Anwalt einzuschalten oder zu befragen weil ein Geschwindigkeitsanzeigendes Instrument die maximale Toleranz ausnützt. Was soll den der Verkäufer nun tun ? Irgendwie was einstellen , oder verdrehen ? Wenn dann der Tacho stimmen würde, wäre es interesant zu Wissen wann die nächste Reklamation kommt ? Wenn die FJR dann keine 245 km/h mehr schafft ????? Sorry aber ich kann hierzu nur ![]() ![]() ![]() ![]() Das ist nur meine Meinung. ![]() |
Autor: | fjrmatzi [ 28.07.2018, 21:39 ] |
Betreff: | Re: Tachovoreilung RP23 / RP28 und Abhilfe |
Hi, in der Vor Navi Zeit haben wir Fahradcomputer montiert.Damals noch welche die eine Kabelverbindung hatten.Wäre doch eine Möglichkeit für die die ohne Navi fahren. CIAO Matthias |
Autor: | mhitzler [ 28.07.2018, 22:14 ] |
Betreff: | Re: Tachovoreilung RP23 / RP28 und Abhilfe |
Zitat: Kurvenkiller Moin meine lieben FJRler, wie ich schon in einem anderen Thread gepostet hatte, eilt mein Tacho bei 100 Km/h 10% vor. ![]() Um die Frage vorweg zu nehmen, die zurückgelegte Wegstrecke ist davon nicht betroffen. Mein Navi hat die Testroute mit 75 Km ausgewiesen und die gemessene Wegstrecke durch die RP28 betrug 76,2 Km ist also zu vernachlässigen. .... Am 17.7.18 habe ich via Mail den Sachverhalt geschildert und erhielt die Antwort, dass ich mich an meinen Händler wenden solle, da sie aus der Ferne das Problem nicht beurteilen können. Zeitgleich habe ich meine Rechtsvertretung (ein großer deutscher Automobilclub) zu diesem Thema eingeschaltet und erhielt die nachstehende Information. „Bei einer Abweichung von 10 % kann ein Sachmangel vorliegen. Dies gilt vor allem für eine Abweichung über 4 %. Hintergrund ist, dass gesetzlich gemäß § 57 Abs. 3 StVZO um 4 % abgewichen werden darf. Zur Mangelbeseitigung ist aber nur der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Sachmängelhaftung verpflichtet und nicht der Hersteller.“ Das habe ich an Yamaha weitergeleitet und dann war erst einmal Funkstille. Am 24.7.18 erhielt ich dann die Nachricht von Yamaha, das diese Richtlinie nicht für Yamaha gilt, da sie ein internationaler Konzern sind und sich auf die internationale Regelung ECE-R39 beziehen und da wiederum sind 10% Tachoabweichung erlaubt. ![]() ![]() Ich erlaube mir , hier anzumerken, dass du vielleicht mal den § 57 Abs. 3 StVZO hättest nachlesen sollen: Zitat : (3) Das Geschwindigkeitsmessgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 Prozent abweichen. (Quelle : http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_57.php) Hier geht es um den Wegstreckenzähler, vulgo Kilometerzähler, nicht um den Tacho. Wie du richtig anmerkst, ist die gemessene Abweichung der Wegstrecke in dem erlaubten Rahmen, wenn ich richtig gerechnet habe, 1,6 %. Zitat: Laut EU-Richtlinie 75/443/EWG darf der Geschwindigkeitsmesser bei Fahrzeugen, die vor 1991 zugelassen wurden, bis zu sieben Prozent vom realen Wert abweichen. Bei Fahrzeugen, die nach 1991 zugelassen wurden, dürfen die Tachonadel oder das Digitaldisplay sogar bis zu zehn Prozent mehr anzeigen - plus einem Zuschlag von vier Kilometern pro Stunde. Bei einem realen Tempo von 100 km/h erlaubt der Gesetzgeber also eine Tachoanzeige von maximal 114 km/h. (Quelle https://www.berlin.de/special/auto-und- ... -sein.html) Die Formel der Richtlinie kann manauch bei der EU nachschlagen. Also bei deinen 90 wären 103 angezeigte km/h noch im erlaubten Rahmen Also auch dein Tacho ist im grünen Bereich (solange er vorgeht). Was diesen Speedhealer betrifft: Laut der Herstellerbeschreibung setzt das u. .a. Gewchwindigkeitsbegrenzer ausser Betrieb. Bevor du dafür 158 Euro ausgibst, solltest du dich auf jedem Fall vergewissern, dass du mit dem Einbau nicht die Betriebserlaubnis deiner FJR riskierst. Also so wie ich das sehe bewegt sich dein Tacho im gesetzlichen Rahmen. Und solange nicht dein Verkäufer dir einen Tacho ohne Abweichung als Eigenschaft deiner FJR zugesichert hat, dann ist das auch kein Sachmangel und du wirst darauf keine Gewährleistungsansprüche ableiten können. Meine Idee: Schau halt aufs Navi und genieße ansonsten dein tolles Motorrad. |
Autor: | muehle69 [ 28.07.2018, 22:22 ] |
Betreff: | Re: Tachovoreilung RP23 / RP28 und Abhilfe |
diverse Geschwindigkeitsmessanlagen zeigen mir auch 5-7 km/h mehr als was der Tacho zeigt, aber was soll`s, damit kann ich mich zügig im (Stadt-)verkehr mitbewegen, ohne meine Stadt zu finanzieren... |
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