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Einer von 4 Bremsbelägen verschlissen RP08
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Seite 13 von 15

Autor:  fjrmatzi [ 20.05.2019, 22:57 ]
Betreff:  Re: Einer von 4 Bremsbelägen verschlissen RP08

Zitat: chris
Gebraucht bekommt man das sogar recht günstig um 170 €. Ob das aber dann funktioniert?
Im ausgebauten Zustand kann man das wohl nicht irgendwie prüfen, oder .

Hi Chris,frag doch mal bei einer Firma nach die die ABS Reparatur ausführt ob sie nicht mal dein gebraucht gekauftes überprüfen können.Nichts ist schlimmer als wenn du es montierst und dann feststellst das es defekt ist.
CIAO Matthias

Autor:  moetho [ 20.05.2019, 23:20 ]
Betreff:  Re: Einer von 4 Bremsbelägen verschlissen RP08

Brennt die ABS Leuchte denn wenn du die Zündung einschaltest?

Jetzt muss ich mal ne Lanze für die Prüfingeneure brechen.
Ich fahre seit Jahren zur DEKRA Station bei uns im Ort. Hier werden die PKW und Motorräder immer ordentlich geprüft. Mit dem Motorrad fährt er auf eine Gleitfläche die auch für Fahrsicherheitstrainings genutzt wird. Ich habe immer ein gutes Gefühl dass das Motorrad wie auch unsere PKW genauestens geprüft werden.
Des Weiteren Bremse ich regelmäßig in den ABS Regelbereich, weil ich verinnerlichen möchte wie die Maschine im Regelbereich reagiert und natürlich somit eine Fehlfunktion zumindest für den Augenblick ausschließe.

Autor:  fjrmatzi [ 20.05.2019, 23:55 ]
Betreff:  Re: Einer von 4 Bremsbelägen verschlissen RP08

Zitat: moetho
Mit dem Motorrad fährt er auf eine Gleitfläche die auch für Fahrsicherheitstrainings genutzt wird. Ich habe immer ein gutes Gefühl dass das Motorrad wie auch unsere PKW genauestens geprüft werden.

Hi,das meinst du nicht wirklich im ernst.Ich habe schon ein paar Sicherheittrainings mit gemacht,und da gab es auf den Gelände auch Gleitflächen,aber die wurden abgesperrt damit da ja niemand mit dem Moped ruf kommt.Da kommst du nie heil rüber,von Bremsprobe ganz zu schweigen.
CIAO Matthias

Autor:  moetho [ 21.05.2019, 08:51 ]
Betreff:  Re: Einer von 4 Bremsbelägen verschlissen RP08

Doch, das meine ich ernst. Für Motorräder fast nicht befahrbar wird sie erst wenn sie auch befeuchtet wird. Im trockenem Zustand ist sie durchaus befahrbar, wenn auch mit Vorsicht.

Warum sollte ich hier Unwahrheiten verbreiten?

Autor:  Michael1 [ 21.05.2019, 11:26 ]
Betreff:  Re: Einer von 4 Bremsbelägen verschlissen RP08

Na da gebe ich auch nochmal meinen Senf zu den Fachleuten der verschiedenen Prüforganisationen.

Mein Sohn hat vor ein paar Wochen sein erstes Auto gegen meinen Rat gekauft.(10 Jahre alter Corsa)
Mein Sohn Christian meinte, Papa was soll denn passieren das Auto bekommt ja frisch TÜV. Er hat also gekauft.

Nach ein paar Tagen machte der Wagen laute Mahlgeräusche beim Bremsen und es roch verbrannt wenn man aus dem Fahrzeug ausstieg.
Ergebnis: eine total verrottete Bremsanlage vorne, die komplett ersetzt werden mußte.
Da die Bremsen von der Gebraucht-Garantie ausgeschlossen sind, blieb die Rechnung(fast 1000 Euro) natürlich an Ihm besser gesagt am Papa hängen.

Ich frage mich da schon, wie konnte ein solcher Wagen frisch TÜV bekommen.

Gruss

Michael

Autor:  Wasserstoff [ 21.05.2019, 12:36 ]
Betreff:  Re: Einer von 4 Bremsbelägen verschlissen RP08

Zum Zeitpunkt der Prüfung war das Fahrzeug betriebssicher!
Kann 10 Minuten später schon nicht mehr so sein.
Tüv, Dekra usw geben keine Garantie.

Autor:  ManfredA [ 21.05.2019, 13:34 ]
Betreff:  Re: Einer von 4 Bremsbelägen verschlissen RP08

Hallo Michael,
wenn das Fahrzeug vom Händler gekauft wurde sehe ich sehr gute Chancen für dich zur Reklamation. Beim Privatkauf hast du Pech gehabt. ..
Allerdings würde ich aus erzieherischen Gründen den Sohn bezahlen lassen oder es ihm als Darlehen vorschießen. Sonst lernt er es nie.... .

@ Wasserstoff. Das ist so nicht korrekt. Gerade bei der Bremsanlage müssen die Prüfer m.W. auf die Bremsscheibendicke und auf die Belag- Dicke achten und bei der Prüfung berücksichtigen, dass die Bremsanlage bei normaler Beanspruchung noch 2 Jahre halten muss. Ansonsten muss es im TÜV Bericht vermerkt werden z.B. "Belag an der Verschleißgrenze oder Bremsscheiben an der Verschleißgrenze". Wenn in dem TÜV-Bericht nichts vermerkt ist muss die Bremsanlage mehr als nur funktionieren.

Allerdings ist Bremsen-Rost alleine je nach Ausmaß und befallener Bauteile nicht unbedingt ein Durchfallkriterium .
Ansonsten ist das Thema Gefälligkeits- TÜV leider immer wiedermal mal ein Problem. In aller Regel kontrollieren sich aber die Prüforganisation selbst bzw. werden in einem Audit regelmässig überprüft und derartige Dinge sollten die absolut Ausnahme bleiben.... :isso:

Autor:  Michael1 [ 21.05.2019, 15:29 ]
Betreff:  Re: Einer von 4 Bremsbelägen verschlissen RP08

Hallo Manfred,
hallo Wasserstoff,

das Fahrzeug war zur TÜV-Abnahme garantiert nicht betriebssicher!

Schade das ich keine Bilder gemacht habe. Der Spritzwasserschutz der Bremsscheiben war zu mehr als 50% abgerostet.
Die Bremse hat nicht mehr richtig geöffnet, sodass die Beläge beständig anlagen.

Manfred Du hast ja Recht, aber bei meinen Kindern bin ich halt etwas zu weich. :lol: :oh: . Ist halt so, was soll ich machen.

Gruss

Michael

Autor:  Andre69 [ 21.05.2019, 15:49 ]
Betreff:  Re: Einer von 4 Bremsbelägen verschlissen RP08

Zitat: ManfredA
...dass die Bremsanlage bei normaler Beanspruchung noch 2 Jahre halten muss.


Hi Manfred,

woher hast du denn den Quatsch ? :-BB
Der Prüfer kann doch nicht wissen was du in 2 Jahren fährst und auch nicht wie
du fährst. :skepsis:
Mein Senior macht ca. 6-8.000 im Jahre, da mag das überschaubar sein.
Trotz allem braucht er alle 20.000km neue Beläge weil er halt nur auf der Bremse fährt.
Ich fahre 25-30.000 Km in der selben Zeit, schaffe aber um die 50.000km mit einem Belagsatz.
Meine Lieferwagen kommen auf 35 - 40.000km im Jahr.
Das bedeutet 1x pro Jahr neue Beläge und meist alle 2 Jahre auch neue Scheiben.
Jeder ,,Jeck" ist ( fährt ) halt anders.
Wie soll da ein Prüfer eine Einschätzung in die Zukunft geben ? :denk:

Autor:  Klado [ 21.05.2019, 17:08 ]
Betreff:  Re: Einer von 4 Bremsbelägen verschlissen RP08

Zum Zeitpunkt der Abnahmeprüfung haben die Bremsen i.O. zu sein.
Der Kesselprüfer kann im Bericht vermerken das die Bremsscheibendicke oder die Bremsbelagstärke das Grenzmaß erreicht haben, mehr aber auch nicht.

Ein Unterschreiten würde bedeuten das die Zuteilung der Plakette verweigert wird aufgrund von Mängel an dem jeweiligen Bauteil.

Ob und wieviel damit noch gefahren wird ist doch nicht von Belang. Man kann sich das Möpp ja auch 2 Jahre ins Wohnzimmer stellen und dann wieder zu den Kesselprüfern pilgern.
Jeder doch so wie er mag.

Wie obig schon mal geschrieben, der TüV Bericht ist keine Garantie.
Ist die Plakette drauf und bei der nächsten Bremsung versagt das Teil ist der TüV aus der Nummer raus.

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