FJR-Tourer Deutschland

Facebook
TermineDatenFreigabenGalerieTourenvorschlägeLinksModelleProblemeUmbautenZubehörAltes Forum

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]


Forumsregeln oder Hinweise zu diesem Forenbereich


:excl: Hier bitte keinen Smalltalk! :excl:



Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 18 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2  Nächste
Autor Nachricht
Klado
 Beitrag#1   Betreff: ABE und Eintragung
Verfasst: 17.10.2019, 11:53 
Avatar

Beiträge: 428
Registriert:
23.05.2015, 20:29
Ortszeit:
27.04.2024, 03:35
Eigentlich denkt man, wenn man für alles ne ABE oder eine BE (Betriebserlaubnis) hat, ist man fein raus!
Denkste...oder doch nicht?

:link: Hier mal was zum lesen

Das die eine die andere nicht aufheben darf........!

Welch eine Korinthen Kackerei.
Bei meiner RP 11 und Conti RA 3 Bereifung in der Unbedenklichkeitsbescheinigung steht "nur im Originalzustand".
Jetzt habe ich noch eine Lenkererhöhung mit ABE.
Da habe ich dann kein Originalzustand mehr. :prof:

Müsste die Lenkererhöhung abbauen oder die alten Holzreifen besorgen um wieder Regelkonform nach § 19 StVZO zu sein, da ist dann abschließend geklärt
in welchen Fällen die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt.

Oder halt Eintragen lassen. :-(



Gruss Klaus

*** Das Bild ist nur für Forum-Mitglieder sichtbar ***
Bitte registriere Dich, oder logge dich ein.

Africa Twin mit DCT aus 2020
Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten.

Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
karrenhannes
 Beitrag#2   Betreff: Re: ABE und Eintragung
Verfasst: 17.10.2019, 12:54 
Stammi-Moderator
Avatar

Beiträge: 1717
Registriert:
14.08.2010, 20:10
Ortszeit:
27.04.2024, 03:35
Hallo.

Da stehts besser.

https://www.tuev-sued.de/uploads/images ... hrzeug.pdf

Dein Beispiel mit den Reifen und Lenkererhöhung stimmt so nicht.
Für Reifen gibt es eine Ubb = Unbedenklichkeitsbescheinigung.
ABE = Allgemeine Betriebs Erlaubnis.



Gruß Wolfgang

FJR-Veteran.---> RP13A und RP28A.
ab 6/19 Honda GL 1800 SC68 EZ:11/16 in Silber mit 27.125 km. ... ... ... aktuell 116.320 km.

Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
Klado
 Beitrag#3   Betreff: Re: ABE und Eintragung
Verfasst: 17.10.2019, 13:27 
Avatar

Beiträge: 428
Registriert:
23.05.2015, 20:29
Ortszeit:
27.04.2024, 03:35
Zitat: karrenhannes
Hallo.

Dein Beispiel mit den Reifen und Lenkererhöhung stimmt so nicht.
Für Reifen gibt es eine Ubb = Unbedenklichkeitsbescheinigung.
ABE = Allgemeine Betriebs Erlaubnis.


In der Unbedenklichkeitsbescheinigung steht "Originalzustand"

*** Das Bild ist nur für Forum-Mitglieder sichtbar ***
Bitte registriere Dich, oder logge dich ein.


Wenn jetzt etwas anderes mit ABE montiert wird, ist das Möp ja nicht mehr im Originalzustand.



Gruss Klaus

*** Das Bild ist nur für Forum-Mitglieder sichtbar ***
Bitte registriere Dich, oder logge dich ein.

Africa Twin mit DCT aus 2020
Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten.

Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
karrenhannes
 Beitrag#4   Betreff: Re: ABE und Eintragung
Verfasst: 17.10.2019, 13:40 
Stammi-Moderator
Avatar

Beiträge: 1717
Registriert:
14.08.2010, 20:10
Ortszeit:
27.04.2024, 03:35
Hallo.
Ich denke eine solche Diskussion führt zu nichts... Hier sind die Sichtweisen zu Unterschiedlich.
Mit einer ABE veränderst Du den Originalzustand... legal ... mit Prüfung durch TÜV oder es reicht die Bescheinigung.
Der §19 sieht nicht vor dass sich ABEs gegenseitig aufheben ...
Die Erklärung würde ich gerne hören ... " Sie dürfen den Conti nicht fahren weil Sie eine Lenkererhöhung haben , oder andere Bremshebel, oder Stahlflexbremsleitungen.
Viel schlimmer noch... Ein anderes Rücklicht wäre verbaut und dadurch dürfen die Reifen nicht gefahren werden. :silly: :piep:

Wir haben sicherlich doofe und widersprüchliche Gesetze... aber irgend wann ist auch mal gut.



Gruß Wolfgang

FJR-Veteran.---> RP13A und RP28A.
ab 6/19 Honda GL 1800 SC68 EZ:11/16 in Silber mit 27.125 km. ... ... ... aktuell 116.320 km.

Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
Klado
 Beitrag#5   Betreff: Re: ABE und Eintragung
Verfasst: 17.10.2019, 14:06 
Avatar

Beiträge: 428
Registriert:
23.05.2015, 20:29
Ortszeit:
27.04.2024, 03:35
Wenn Du mal oben den Link und das auf dem BMW 1000 Board gelesen hast sieht das anders aus.

Das hebt sich aber auf, wenn du mehrere ABE verbaute Teile hast wo kein Originalzustand erforderlich ist, dann ist alles i.O.
Ist aber eine ABE oder Unbedenklichkeitsbescheinigung dabei die den Originalzustand fordert hebt sich das auf.

Da gibt es keine Sichtweisen, das hat man so bei einer Kontrolle durch die Rennleitung bestraft.

Die Erklärung ist da mit Bild zu sehen.



Gruss Klaus

*** Das Bild ist nur für Forum-Mitglieder sichtbar ***
Bitte registriere Dich, oder logge dich ein.

Africa Twin mit DCT aus 2020
Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten.

Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
ManfredA
 Beitrag#6   Betreff: Re: ABE und Eintragung
Verfasst: 17.10.2019, 16:48 
Initiator, Admin
Initiator, Admin
Avatar

Beiträge: 13410
Registriert:
31.01.2009, 20:06
Ortszeit:
27.04.2024, 03:35
Hallo Klaus,
in dem verlinkten Thread wird aber auch ganz klar darauf hingewiesen, dass das Ganze momentan eine offensichtliche Grauzone ist.

Und das das auch den gesetzgebenden Politikern bekannt ist und das nachgebessert wird.
Insofern würde ich mir da jetzt nicht den großen Kopf machen. Du kannst aber gerne in Eigeninitiative mal bei Conti im technischen Support oder bei deren Kundenbetreuung nachfragen, wie die da zu stehen und weshalb sie diesen Satz in der Form dazu geschrieben haben.

Denn damit bringen sie ja zumindest aktuell viele Motorradfahrer in die Bredouille.... . :isso:
Ich habe auch nicht überprüft, ob bei anderen Reifenherstellern die gleiche Formulierung in deren Freigaben abgedruckt ist. Auch das wäre ja dann mal ein Ansatz..... . :denk:



- FJR1300 RP11 in GalaxyBlue (DPBML); 213200km, Erstbesitzer, Conti Road Attack 3 GT, 30mm Heckhöherlegung, Zumo550, Baehr-Anlage Verso XL, PMR-Funk, Puig-Scheibe, individualiserte+höhere Sitzbänke von Topsellerie + div. Anbauten.

- AfricaTwin Adventure Sports SD09 in Tricolor; 13000km, Zweitbesitzer, Conti CTA3 (V), Zumo550 mit BT, Koffer+TC, DCT und EERA + div. Anbauten.
Beides VK - versichert bei unserer :link: FJR-Tourer Club-Versicherung.

viele Grüße von der Mosel, Manfred

Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
Klado
 Beitrag#7   Betreff: Re: ABE und Eintragung
Verfasst: 17.10.2019, 18:17 
Avatar

Beiträge: 428
Registriert:
23.05.2015, 20:29
Ortszeit:
27.04.2024, 03:35
Die Dame hat da 50 €uronen gezahlt in Dinkelsbühl.

Was sollte Conti da antworten als das es so richtig ist wie es da steht.

Ich gehe davon aus das Conti insbesondere keine z.B. Unbedenklichkeit auslobt für Heckhöher oder Tieferlegung,
darum auch der Passus "unveränderter Originalzustand", wenn mit diversen Motorrädern keine Testfahrten unternommen worden sind.
Mithin gilt dann die UBB von Conti so nicht mehr wenn diverse Umbauten durchgeführt wurden, und diese müssten dann vom TüV oder ähnlichen Organisationen abgenommen und dann ev. eingetragen werden.

Das gilt ja nicht nur für Reifen, das die ABE/UBB nur gültig ist für Fahrzeuge im Originalzustand. Das steht in anderen ABEs auch schon mal drin.


Den Politikern in Bayern soll das vorliegen und im November behandelt werden. Ob da Sinnvolles für die Biker bei rauskommt muss man mal sehen.
Zudem ist München nicht die Bundesrepublik.

Ich halte mich da eher an die Aussage von Herb, der wohl in der Angelegenheit mit einem RA gesprochen hat, und fahre wenn das Wetter etwas besser wird zu meinem KüS Prüfer und lasse das was eingetragen werden muss dann eintragen.

Zitat: herbyei
Zitat:
Das eben geführte Gespräch war sehr aufschlussreich und betrifft alle KFZ die für nachträglich angebrachte Zubehörteile eine ABE haben.
Anhand des Beispiels der Wunderlich-Lenkererhöhung 90842 will ich diesen juristisch und verkehrspolitischen Irrweg erläutern, den derzeit der Fahrer/Halter ausbaden muss.

Wenn in den ABE-Papieren unter Verwendungsbereich so oder ähnlich drin steht: Die Verwendung des unter Punkt1 beschriebenen Umrüstung ist grundsätzlich an alle Kraftfahrttypen mit Typgenehmigung (ABE oder EG-BE) bei ansonsten serienmäßiger Ausrüstung zulässig.

Dann bedeutet das, dass dann kein weiteres Zubehörteil mit ABE ohne Eintragung verbaut werden darf und infolge bei Nichteinhaltung das Fahrzeug keine BE mehr hat. Selbst der TÜV hat dieses Versäumnis bereits eingeräumt und manch Eintragung schon kostenfrei durchgeführt, da die Prüfer bislang im gleichen Glauben wie die Fahrer waren, dass mit mitführen der ABE's aller Zubehörteile bei der HU alles i.O. war.

Jeder sollte nun mal seine ABE's durchlesen, ob eine solche oder ähnliche Begrenzung drin steht und sich dann auch mal mit dem Hersteller in Verbindung setzt und Druck aufbaut was für ein Schwachsinn diese Formulierung in den ABE's bedeutet, da ein zweites ABE-Teil auch von ihm nur noch mit Eintragung geht.
Insofern wird dem Verbraucher durch eine ABE und in der Produktbeschreibung "Keine Änderung am Fahrzeug notwendig" was falsches vorgegaukelt. Es reicht schon allein aus, wenn Zubehör-Bremsbeläge verwendet werden, dass dann eine Abnahme und Eintragung notwendig machen würde.

Bis zur endgültigen Klärung aller damit behafteten Stellen wird es noch eine Zeit dauern, zumindest in Bayern ist das für Mitte November im Ministerium schon mal angestossen. Bis dahin heißt es, solche Teile mit ABE und Bezug auf "ansonsten serienmäßig" zu meiden, oder eintragen zu lassen. Auch gäbe es den Weg das damit behaftete Ordnungsgeld juristisch anzugehen, was mit Hilfe einer Rechtsschutzversicherung durchaus sinnvoll wäre, wenn ein gewiefter RA das grundlegend angeht.

Demnach müßte bei Platinchen in einer der beiden ABE's eine solche Begrenzung vorhanden sein und über die dürfte der Ordnungshüter auch aufgeklärt haben, dass es sich nicht generell darauf bezieht dass nur eine ABE erlaubt sei, sondern nur dann eine ABE erlaubt ist, wenn drin seht "ansonsten serienmäßig".


Aber ansonsten sollte mit der Info, mehr sollte es nicht sein, jeder mit umgehen wie er mag.



Gruss Klaus

*** Das Bild ist nur für Forum-Mitglieder sichtbar ***
Bitte registriere Dich, oder logge dich ein.

Africa Twin mit DCT aus 2020
Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten.

Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
ManfredA
 Beitrag#8   Betreff: Re: ABE und Eintragung
Verfasst: 19.10.2019, 16:47 
Initiator, Admin
Initiator, Admin
Avatar

Beiträge: 13410
Registriert:
31.01.2009, 20:06
Ortszeit:
27.04.2024, 03:35
Zitat: ManfredA
........Du kannst aber gerne in Eigeninitiative mal bei Conti im technischen Support oder bei deren Kundenbetreuung nachfragen, wie die da zu stehen und weshalb sie diesen Satz in der Form dazu geschrieben haben.

.......... :denk:


Da es mich auch tangiert :holy: ; (siehe meine Signatur) habe ich am Freitag mal eine entsprechende Anfrage an Conti gesendet;

:skepsis: bin gespannt 8-)



- FJR1300 RP11 in GalaxyBlue (DPBML); 213200km, Erstbesitzer, Conti Road Attack 3 GT, 30mm Heckhöherlegung, Zumo550, Baehr-Anlage Verso XL, PMR-Funk, Puig-Scheibe, individualiserte+höhere Sitzbänke von Topsellerie + div. Anbauten.

- AfricaTwin Adventure Sports SD09 in Tricolor; 13000km, Zweitbesitzer, Conti CTA3 (V), Zumo550 mit BT, Koffer+TC, DCT und EERA + div. Anbauten.
Beides VK - versichert bei unserer :link: FJR-Tourer Club-Versicherung.

viele Grüße von der Mosel, Manfred

Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
Marcel
 Beitrag#9   Betreff: Re: ABE und Eintragung
Verfasst: 19.10.2019, 20:51 
Avatar

Beiträge: 13
Registriert:
16.09.2019, 17:07
Ortszeit:
27.04.2024, 03:35
Dies würde aber auch viele andere Moppedfahrer betreffen.
Auch beim oft genutzten Michelin Pilot Road4 GT.
Z.B. Viele FJR Fahrer nutzen ja auch eine Scheibe von MRA.
So auch ich. Das dürfte dann auch Probleme geben.

Bei Michelin steht drinne dass sich das beschriebene Fahrzeug im unverändertem Originalzustand befinden muss.

So dürfte ich ja die mit ABE zugelassene MRAScheibe nicht nutzen wenn ich die Michelin Pilot Road 4GT draufmache.



Und nie schneller fahren als euer Schutzengel fliegen kann!!

Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
ralfixx
 Beitrag#10   Betreff: Re: ABE und Eintragung
Verfasst: 20.10.2019, 06:44 
Avatar

Beiträge: 141
Registriert:
15.10.2018, 22:54
Ortszeit:
27.04.2024, 03:35
Speziell mit den Reifen bin ich ja mal gespannt, denn im Fzgschein steht ja (zumindest bei mir, RP23) nur die Größe drin, aber kein Hersteller. Somit gehe ich eigentlich davon aus, daß das zumindest zulassungstechnisch kein Problem sein sollte (TÜV hat bisher auch nur die Größe kontrolliert). Oder gibt's da irgendwo in der FJR-BE den Passus "Reifen in der Größe nur, wenn vom Hersteller freigegeben"?
Wg V-Stream-Scheibe und Yamaha-San-Sturzpads wird's dann aber schon wieder spannend...muß ich mal gucken, was da jeweils in der ABE steht :piep:



FJR1300A RP23 (2018-) 92/+75Mm
CBF 1000A SC58 (2012-2019) 106/+88Mm
XJ 600S (1998-2012) 110/+105Mm

Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 18 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2  Nächste

ABE und Eintragung


Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]


Wer ist online?

Mitglieder: werden nur eingeloggten/berechtigten Usern angezeigt


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
cron
NutzungsbedingungenDatenschutzrichtlinie
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
Smilies von www.greensmilies.de und www.en.kolobok.us