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Leistungangaben im KFZ Brief und Schein falsch
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Seite 1 von 3

Autor:  Ecki [ 14.06.2020, 18:19 ]
Betreff:  Leistungangaben im KFZ Brief und Schein falsch

Hallo :comm:

habe folgendes Problem:

bei meiner neuen FJR RP08, steht im KFZ Schein und auch im KFZ Brief eine Leistung von78 KW bei 8000.

Im alten Schein steht aber 106 KW!

In beiden stehen Krad ohne LB. auch im letzten TÜV Bericht steht Krad O.L.B.

Was sollte ich jetzt tun, neuen Brief und Schein bei der Zulassungsstelle machen lassen???

Ich weiß 100% das die FJR die volle Leistung hat, sprich NICHT gedrosselt ist, da hat wohl jemand gepennt beim ausfüllen des neuen Brief/Schein.

• Hinweis ForumTeam •
Threadtitel konkretisiert.

Autor:  noppe [ 14.06.2020, 19:27 ]
Betreff:  Re: Leistungangaben im KFZ Brief und Schein


Hallo Ecki

Das würde mich auch stören, im Schadensfall könnte das als Betrug angesehen
werden und keinen Versicherungsschutz übernommen wird.
Wenn alle Stricke reißen, mit einem Gutachten (gibt es doch bestimmt als Download)
von 78 KW zum Tüv und den wieder austragen lassen, so tun als wenn er drin gewesen wäre.
So lange du nix schriftliches hast, wird dir keiner etwas bestätigen.

Autor:  dokle [ 14.06.2020, 23:11 ]
Betreff:  Re: Leistungangaben im KFZ Brief und Schein

Zitat: Ecki
bei meiner neuen FJR RP08, steht im KFZ Schein und auch im KFZ Brief eine Leistung von78 KW bei 8000.
Im alten Schein steht aber 106 KW!


Also wurde der neue Schein kürzlich (im Rahmen der Ummeldung) ausgefertigt?

Kostenlos auf der Zulassungsstelle berichtigen lassen. Irren ist menschlich, (falsches Feld angeklickt.)

Der andere Weg wäre über eine Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO beim aaSoP oder PI, Kosten 30-50€ je nach Aufwand, zzgl. Kosten der Zulassungsstelle für neue Papiere ca. 40€.

Würde mir die Kosten nicht ans Bein binden lassen...

Autor:  Cyberhonny [ 15.06.2020, 06:10 ]
Betreff:  Re: Leistungangaben im KFZ Brief und Schein

Wenn das im Straßenverkehrsamt falsch ausgefüllt wurde,würde ich da nochmal hingehen. Den alten Schein und Brief solltest du ja noch haben.

Autor:  noppe [ 15.06.2020, 10:11 ]
Betreff:  Re: Leistungangaben im KFZ Brief und Schein

Zitat: Cyberhonny
Den alten Schein und Brief solltest du ja noch haben.


So weit ich das weiß wird die alte Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Zulassungsbescheinigung Teil 2
bei der Ummeldung eingezogen und geschreddert. Man könnte event. an der Digitalisierten abgespeicherten
alten Zulassungsbescheinigungen Teil 2 die Leistungseintragung vergleichen.

Autor:  Ecki [ 15.06.2020, 10:28 ]
Betreff:  Re: Leistungangaben im KFZ Brief und Schein

Den alten Brief habe ich noch, da steht 106KW drin.

Habe mal die Zulassungsbehörde angeschrieben, mal schauen was wird.

Autor:  Andreas.HH [ 16.06.2020, 07:17 ]
Betreff:  Re: Leistungangaben im KFZ Brief und Schein

Das ist sicher erst einmal der beste/schnellste Weg, die Sache zu klären.
Scheint ja offensichtlich, dass bei der Neu-Erstellung der Papiere ein Fehler gemacht wurde.

Autor:  fjrthefirst [ 16.06.2020, 08:55 ]
Betreff:  Re: Leistungangaben im KFZ Brief und Schein

Guten Morgen :musk: ,
ich hätte Magenschmerzen wenn das bei mir so wäre:

Wenn tatsächliche Leistung und eingetragene Leistung abweichen- ist dann nicht die Betriebserlaubnis erloschen ?
Ist das Bike dann überhaupt versichert ? (falsche Angabe im Vertrag ?)

Wie seht Ihr das ?


DLzG

Heiko

Autor:  dokle [ 16.06.2020, 12:43 ]
Betreff:  Re: Leistungangaben im KFZ Brief und Schein

Weder Versicherungsschutz noch Betriebserlaubnis sind durch die fehlerhafte Eintragung erloschen.
Dazu hätte das Fahrzeug erstmal verändert werden müssen. (Dazu §19 StVZO)

Allerdings bekommt der Versicherer die Leistungsdaten elektronisch übermittelt und erhebt aufgrund dieser einen geringeren Beitrag.

Sofern der Halter den Fehler hätte erkennen müssen (was mMn. vorliegend zu bejahen wäre), muss der auch berichtigt werden. Im vorliegenden Fall durch freundlichen Hinweis an die Zulassungsstelle auf kostenlose korrektur.

Bei Hauptuntersuchungen fallen übrigens in 2-3% fehlerhafte Einträge auf. Das passiert also garnicht so selten.

Autor:  Ecki [ 16.06.2020, 13:10 ]
Betreff:  Re: Leistungangaben im KFZ Brief und Schein

Zitat: Andreas.HH
Das ist sicher erst einmal der beste/schnellste Weg, die Sache zu klären.
Scheint ja offensichtlich, dass bei der Neu-Erstellung der Papiere ein Fehler gemacht wurde.


Der Fehler wurde aber schon bei dem Vorbesitzer gemacht, er ist in dem neuem Brief auch noch eingetragen, da ist Platz für 2 Halter, somit wurde das von meiner Zulassungsstelle nur übernommen!

Bin mal gespannt wie das endet, werde diese Woche mal persönlich hinfahren, und nachfragen.

Werde dann berichten.

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