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yort
 Beitrag#21   Betreff: Re: Erfahrungen mit Power Commander in RP13
Verfasst: 17.02.2009, 21:34 
Ehemalige(r)

Beiträge: 1261
Registriert:
08.02.2009, 19:45
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25.04.2024, 22:59
Moin Bobbo,

Fahrwerksveränderung: das kann zu 98% als ursächlich eingestuft werden, keine Frage (Argument: Wäre alles original gewesen, hätte sich das Fahrzeug bei ... anders verhalten.) Da fällt der Gegenbeweis schwer. Gut, wer dann alles eingetragen hat.

Leistungssteigerung: hier gibt es gleich mehrere Möglichkeiten, wie man ins Fettnäpfchen treten kann. Je nach Fahrzeug kann das die Änderung des Fahrzeugtyps/-klasse (KKrad zu LKrad, LKrad zu Krad), einen Verlust der BE, ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, eine unzulässige Gefahrenerhöhung gem. §2b AKB und unter Umständen einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr bedeuten.

Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit: bei einigen Fahrzeugen wird die Höchstgeschwindigkeit (teils bauartbedingt) elektronisch oder mechanisch begrenzt. Ein technischer Eingriff, der die Höchstgeschwindigkeit unzulässig erhöht, kann hier die gleichen Folgen haben wie im vorigen Absatz. Egal ob ein Distanzring in der Variomatic eines Rollers ausgebaut, über die OBD-Unit die 250er Begrenzung beim 335i aufgehoben wird oder mit einem Zusatzgerät/Umprogrammierung/Konfigurationsänderung die Leistung und Höchstgeschwindigkeit eines beliebigen versicherungs- oder zulassungspflichtigen Fahrzeugs kombiniert gesteigert werden.

Diese Sachen stehen ausser Frage!
Je nach dem kann es zu einer Leistungsbeschränkung oder zur Leistungsbefreiung des Versicherers in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung führen. Laut anwaltlicher Auskunft, kann man dann bis zu 25 Jahre in Regress genommen werden. Die Bedingungen für die Fahrzeugversicherung sind meist enger gestrickt, so das hier der Versicherer die Leistung häufig auch bei geringeren Obliegenheitsverletzungen verweigern kann.

Bei Verwendung eines Powercommander an der FJR ist das alles zwar auch in begrenztem Rahmen möglich, meist in Verbindung mit anderen Änderungen, aber grundsätzlich geht er hier ja um etwas anderes. Es geht ja darum, den Drehzahlkeller spaßiger zu machen und grundsätzlich ein Fahrzeug mit 106kW und 245km/h zu einem Fahrzeug mit 106kW und 245km/h Höchstgeschwindigkeit zu ändern ... also alles im Rahmen der BE. Unter Umständen wird dabei eine Verschlechterung des sogenannten Umweltverhaltens in Kauf genommen, was eine OWI darstellt. Ausnahmen bestätigen allerdings die Regel.

Dass der Versicherer in der Beweispflicht ist, habe ich nicht geschrieben gehabt. Unter Umständen kann ... sogar eher wahrscheinlich wird ... es zur Beweislastumkehr kommen. Also dass der Fahrzeughalter beweisen muss, dass seine Veränderung(en) NICHT zum Erlöschen der BE führten. Dann ist es sogar gut, wenn sich das Fahrzeug in der Sicherungsverwahrung befindet und der Halter keinen Zugriff hat, damit ein vereidigter Gutachter das Map aus dem PC auslesen und sichern kann ohne dass dem Halter (vorherige) Manipulation vergeworfen werden kann. Man muss dann natürlich selbst wissen, was man so getrieben hat, ob ein entsprechendes Gutachten auch wirklich das gewünschte Ergebnis zeigen würde oder eher die Schuld untermauern würde. Und es ist natürlich auch eine Frage der Schadenhöhe, denn die Gutachtenkosten und das zugehörige Prozessrisiko sollte man nicht ausser Acht lassen. Denn (wie ich schon in dem anderen Threat andeutete) bekommt man häufig nur ein Urteil ... erkennt ein|e Richter|in für Recht ...

Grundsätzlich muss man aber unterscheiden, um welche Versicherungsleistung es geht bzw. man sich bemüht.
  • Kaskoschaden (eigene Fahrzeugversicherung)
  • Schadenersatz/Schuldfrage (gegnerische (Kfz-)Haftpflichtversicherung)
  • Leistungspflicht (eigene Kfz-Haftpflichtversicherung)
Da bietet jedes einzelne Verfahren seine eigenen Tücken und Risiken. Zudem beeinflussen sie sich nicht zwingend gegenseitig. So kann zwar die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung leistungspflichtig bleiben (was ja erst Mal das Wichtigste ist), die Schuldfrage aber zu den eigenen Ungunsten entschieden werden und damit steht man ohne Schadenersatz für den selbst erlittenen Schaden da. Genauso könnte es aber auch andersherum geschehen oder alles glatt laufen. Da spielen dann aber auch die Umstände des Unfallgeschehens, ggf. andere Fahrzeugänderungen, mit hinein und nicht alles ist vorausplanbar bzw. mit einer Grundsatzaussage abzutun ... besonders wenn mehrere Argumente/Umstände zusammenkommen.

Ich denke aber, hier geht es hauptsächlich um die BE und um die Leistungspflicht der eigenen Kfz-Haftplichtversicherung, um die wir uns sorgen ... und zwar bei einer ansonsten serienmäßigen FJR mit eingebautem PCIII ohne Leistungssteigerung. Und genau hier sehe ich das geringste Risiko.

Gruß, troy®

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Andre69
 Beitrag#22   Betreff: Re: Erfahrungen mit Power Commander in RP13
Verfasst: 17.02.2009, 21:37 
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25.04.2024, 21:59
Dann mal wieder zum Thema :lol:

Auch wenn ich im Moment noch keine Probs mit der Dicken habe, über Messanschlüssen habe ich auch schon nachgedacht. :denk:

Auch wenn das Maschinchen noch so gut eingestellt ist, wird sich ja mal was verändern.

Gibt es da Erfahrungswerte wie lange ein sauber eingestellter Motor auch sauber läuft?
Oder ist es wie so vieles Andere auch von Fall zu Fall unterschiedlich?
Habe bisher knapp 25.000 problemlose Kilometer mit der Dicken runter ohne das bisher was eingestellt wurde.
Im letzten Jahr gab es zwar auf anraten meines :-) ein neues Steuergerät, habe aber keinen Unterschied zum alten Steuergerät bemerken können.

Gruß Andre



Ein Tag ohne Motorrad ist ein verlorener Tag
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jassi
 Beitrag#23   Betreff: Re: Erfahrungen mit Power Commander in RP13
Verfasst: 17.02.2009, 21:48 
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16.02.2009, 20:58
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25.04.2024, 22:59
kann nur positives berichten. nach der änderung dachte ich habe ich
ein neues mopped? :-B !

grüße
jassi



Lebe jeden Tag als wäre es dein letzter!

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Christian
 Beitrag#24   Betreff: Re: Erfahrungen mit Power Commander in RP13
Verfasst: 17.02.2009, 21:52 
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Wenn Du wirklich 25000 km ohne Einstellungen klargekommen bist, dann hat Dein Händler sich schon mal nicht an die von Yamaha vorgeschriebenen Inspektionspläne gehalten. Denn da ist bei dieser Laufleistung mindestens zweimal eine Überprüfung der CO-Einstellung vorgschrieben. Die Frage ist nur: wie richtig machen ohne Messbohrungen in den Krümmern - daher lassen es wohl die meisten.

Ich habe meinem freundlichen Yamaha-Händler sogar bei der letzten (aus Garantiegründen) gemachten Jahresinspektion verboten, da am Motor oder der Einsprtzung irgendwas zu drehen, denn seit meinem Besuch bei Voiges im Mai letzten Jahres, bin ich froh, dass alles ok ist. Habe seitdem auch die Messnippel und werde wohl mit der nächsten Inspektion auch wieder zu Voiges fahren, weil mir mein örtlicher Yam-Händler bewiesen hat, dass man die Einstellung auch mit Messkrümmer total verbaseln kann.

Einen Powercommander vermisse ich in keiner Weise.

Das neue Steuergerät ändert übrigens an der alten Einstellung absolut nichts- sie wird dadurch nicht schlechter, aber auch nicht besser.

Irgendwann braucht man also diese Messnippel sowieso, wenn man ein sauber laufendes Mopped haben will. Und wenn man das wohl seltene Glück hatte, eine sauber ab Werk eingestellte RP13 zu ergattern, dann braucht man die veilleicht erst bei der 30000er Inspektion (oder 36000er? - ich krieg das immer mit den Honda-Intervallen durcheinander - können die sich nicht mal auf einen Level einigen?).

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Andre69
 Beitrag#25   Betreff: Re: Erfahrungen mit Power Commander in RP13
Verfasst: 17.02.2009, 22:05 
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Beiträge: 1926
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08.02.2009, 20:56
Ortszeit:
25.04.2024, 21:59
Hi Christian,

wie es aussieht bin ich wohl einer der Wenigen bei denen es ab Werk ordentlich gemacht wurde :-B .
Ruckeln und Lastwechsel kenne ich bisher von meiner Dicken nicht :yes: .
Was an Einstellarbeiten bei der 10. und 20000er gemacht wurde kann ich nicht sagen.
Wird sicher im Rahmen der Werksvorgaben liegen, da schätze ich meinen Schrauber schon als gewissenhaft und seriös ein.
Da meine RP13 aus 06 aber wie bekannt keine Messanschlüsse hat, kann es wie du schon richtig schreibst, nicht wirklich was gravierendes zu ändern gegeben haben.

Da ich aber für die Zukunft damit rechne, dass auch mal was eingestellt werden muß was über die Möglichkeiten am Kombiinstrument hinaus geht, werde ich mir die Messanschlüsse spätestens bei der 30000er anschweißen lassen.

Gruß Andre



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Eisenreiter
 Beitrag#26   Betreff: Re: Erfahrungen mit Power Commander in RP13
Verfasst: 17.02.2009, 22:10 
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Beiträge: 29
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17.02.2009, 15:55
Ortszeit:
25.04.2024, 22:59
So, da bin ich noch mal.

Nachdem ich herzlich über den brillanten Scherz von Duesen-Dieter gelacht habe - Dieter, mit solchen Brüllern solltest in dieser Jahreszeit in die Bütt gehen - kann man sagen, dass der von mir zu Anfang angesprochene rechtliche Grauraum recht groß ausfällt.
Oder auf einen einfachen Nenner gebracht: Wenn dir nix passiert, guckt auch keiner nach, aber wenn dir was passiert - soll heißen: Abflug mit Beteiligung anderer - dann "gute Nacht".

Ich habe heute im Laufe des Nachmittags mit zwei in der Nähe ansässigen Freundlichen zu diesem Thema telefoniert. Der Eine hatte scheinbar noch nie was von dem Messanschlüssen gehört - und wird in Zukunft von mir nichts mehr hören bzw. sehen - und der Andere bot mir sogar an, evtl. notwendige Einstellarbeiten als Garantiearbeiten (Mopped ist von 05/08) abzuwickeln. Ich werd' ihm mal die Fotos von BlueLucky mitnehmen, vielleicht kann er sie ja nutzen ..... :-))

Danke nochmals für eure Erfahrungsberichte und Danke auch an troy für den kleinen Exkurs in die juristische Betrachtung der Sachlage.

Grüße in die Runde,
Michael



Wenn die Kuh am Himmel schwirrt, hat sich die Natur geirrt.

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Duese
 Beitrag#27   Betreff: Re: Erfahrungen mit Power Commander in RP13
Verfasst: 17.02.2009, 22:12 
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25.04.2024, 21:59
Zitat: troy®
......
Ich denke aber, hier geht es hauptsächlich um die BE und um die Leistungspflicht der eigenen Kfz-Haftplichtversicherung, um die wir uns sorgen ... und zwar bei einer ansonsten serienmäßigen FJR mit eingebautem PCIII ohne Leistungssteigerung. Und genau hier sehe ich das geringste Risiko.

Gruß, troy®

Ein echter Gregor Text :prof:

und hier: http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__19.html
oder hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebserlaubnis

kann man/frau sich den Rest zur BE reinpfeifen...



Gruß Dieter
Asphalt ist niemals gruen!
K1200GT in einem fröhlichen 'schwarz', angerichtet auf DUNLOP ROADSMART III
PC V Autotune200 SR Racing Anlage

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Duese
 Beitrag#28   Betreff: Re: Erfahrungen mit Power Commander in RP13
Verfasst: 17.02.2009, 22:15 
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Ortszeit:
25.04.2024, 21:59
Zitat: noppe
@michael

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hier die messanschlüsse anschweissen,
m6 edelstahl muttern mit 6x10 edelstahl und scheibe verschliessen. ist gasdicht.
auch so versetzt anschweissen, sonst wird es eng mit dem kühler.
dieter war schneller ;-)


Booh eh
Norbert is ne Putzschlampe :-BB



Gruß Dieter
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UweB
 Beitrag#29   Betreff: Re: Erfahrungen mit Power Commander in RP13
Verfasst: 17.02.2009, 22:25 
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Zitat: Andre69
Im letzten Jahr gab es zwar auf anraten meines :-) ein neues Steuergerät, habe aber keinen Unterschied zum alten Steuergerät bemerken können.

Gruß Andre


Hallo Andre,

meinst du mit dem Steuergerät die Zündbox bezüglich "Höhenkoller"? Hattest du Probleme?
Mit meiner RP13 Bj.03/06 hatte ich selbst in Höhen um 2700m keine Aussetzer.
Muss beim Austausch nicht wieder neu eingestellt werden? :denk:

Gruß
Uwe



Grüsse aus'em Schwobeländle
Uwe

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Duese
 Beitrag#30   Betreff: Re: Erfahrungen mit Power Commander in RP13
Verfasst: 17.02.2009, 22:32 
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09.02.2009, 19:33
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25.04.2024, 21:59
Zitat: Eisenreiter
So, da bin ich noch mal.

Nachdem ich herzlich über den brillanten Scherz von Duesen-Dieter gelacht habe - Dieter, mit solchen Brüllern solltest in dieser Jahreszeit in die Bütt gehen - kann man sagen, dass der von mir zu Anfang angesprochene rechtliche Grauraum recht groß ausfällt.
Zitat: Duese
Ne lass ma :-)


Ich habe heute im Laufe des Nachmittags mit zwei in der Nähe ansässigen Freundlichen zu diesem Thema telefoniert. Der Eine hatte scheinbar noch nie was von dem Messanschlüssen gehört - und wird in Zukunft von mir nichts mehr hören bzw. sehen - und der Andere bot mir sogar an, evtl. notwendige Einstellarbeiten als Garantiearbeiten (Mopped ist von 05/08) abzuwickeln. Ich werd' ihm mal die Fotos von BlueLucky mitnehmen, vielleicht kann er sie ja nutzen ..... :-))
Grüße in die Runde,
Michael

Michael,
was die :-) angeht...
Du wirst bei Händlern mit eigenem Leistungsprüfstand (z.B. Voiges,Uetze) IMMER auch die entsprechenden Abgasmessgeräte vorfinden.
Händler, die dem Kunden den T.Ü.V. im Haus anbieten, müssten eigentlich auch ein Gerät haben oder der Prüfer muss es mitbringen. Wohl eher Letzteres. Vom T.Ü.V. in Goslar weiß ich, dass es mobile AU-Tester gibt. Habe dort selbst mit deren Unterstützung eine Neuentwicklung getestet. Nette und auch Biker freundliche Truppe.

Grundsätzliches zur Einstellung/Abstimmung der Dicken.
Ich habe den Grossroller ca. 118.000 km gefahren und durfte/musste alle 10000 km synchroniseren und CO neu einstellen.
Unlogisch, war aber so.
Dafür hat mich das alte Mädchen auch immer mit ordentlich Leistung erfreut. 153,9 PS an der Kupplung sind schon okay.
Kein PCIII, dafür ordentlich abgestimmt auf *hüstel*: offene Lufiplatte/K&N und Duese Auspuff Kit
Also irgendwie auch keine BE mehr gehabt ;) Lief aber trotzdem :-BB

Bei meinem Wohnklo habe ich auch einige Veränderungen vorgenommen.
Wobei da auch der PS Anstieg uninteressant war (von 156,2PS 132 Nm Serie) entscheidend war für mich der bessere Drehmomentverauf
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Gruß Dieter
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