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Reifenfabrikatsbindung ausgetragen
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Autor:  Christian.fjr [ 12.05.2010, 16:42 ]
Betreff:  Reifenfabrikatsbindung ausgetragen

Hallo zusammen,

ich habe dazu bisher nichts im Forum finden können. Liegt es daran, dass eine solche Austragung bei einer 145PS-Mopete pure Utopie ist? Bei kleineren Böcken ließt man immer wieder, dass das möglich ist. Im Schein steht dann nur noch, dass die Reifen gleichen Herstellers und gleichen Typs sein müssen.

Davon ab: Kann man mit nicht freigegeben Reifen einfach zum TÜV/Dekra fahren und diese eintragen lassen? Ist sicher ein Gutachten notwendig, oder?

Danke!

Autor:  Rira [ 12.05.2010, 19:38 ]
Betreff:  Re: Reifenfabrikatsbindung ausgetragen

Moin.
Bei meiner RP13 Erstzulassung 3/09 sind keine Reifenhersteller eingetragen ,
nur die Größen . Bei der RP08 weiß ich es nicht mehr .Es gibt hier im Forum aber eine Liste mit Reifenfreigaben von Yamaha .
Gruß Ralf

Autor:  Papillon [ 14.05.2010, 12:58 ]
Betreff:  Re: Reifenfabrikatsbindung ausgetragen

hi!

in meinem EU-Brief ist ausser dem Typ RP11, Hubraum, Leistung und EZ nix eingetragen.
im Schein steht noch die Reifengrösse drin mit dem Zusatz
Reifenbindung gemäss Hersteller-ABE beachten.
das wars.
d.h. man kann alles zugelassenen Reifenpaarungen fahren - allerdings sollte man meines Wissens immer eine Kopie der Reifenfreigabe mitführen die aber auch nur mit Händlerstempel ihre Gültigkeit hat.

hatte bei meier alten FJ immer das Problem das nur ein bestimmter Reifentyp eingetragen war der kaum lieferbar war. beim TÜV wurde mir dann auf Anfrage folgender Wortlaut eingetragen:
Reifen vorn und hinten nur gleichen Herstellers - hatte dann nie mehr Probleme.
denke das man heute kaum noch einen Motorradreifen finden wird der die gewünschten Anforderungen nicht erfüllt. würde aber auch nie von mir aus einen Reifen aufziehen der nicht freigegeben ist. Die Auswahl ist ja ohnehin so gross das man - wenn man den Herstellerangaben glauben darf - sicher den Reifen seiner Wahl finden wird.
mir gehts dabei vorwiegend um die Laufleistung. für den Rennbetrieb gibts sicher geeignetere Motorräder als die FJR.

Autor:  yort [ 16.05.2010, 22:52 ]
Betreff:  Re: Reifenfabrikatsbindung ausgetragen

Hallo Christian,

es gibt - wie von Papillon beschrieben - die Möglichkeit, die Fabrikatsbindung mit diesem oder einem anderen chicen Satz "austragen" zu lassen. Gängige Praxis bei der FJ, wurde mir aber auch schon für die FJR angeboten. Macht aber nicht jeder a.a.S. ... was ich auch verstehen kann.

Ich traue dem Braten auch nicht 100%ig. Spätestens wenn etwas passiert, wird man hinterfragen wieso, weshalb und warum. Oder wie man es hätte vermeiden können. Deine Haftpflicht muss zwar trotzdem zahlen, aber die eigenen Ansprüche könnten mal ganz schnell mit der Begründung "Diese Reifenpaarung war aber ja gar nicht offiziell getestet und für dieses Motorrad als sicher freigegeben." wegdiskutiert werden. Letztendlich nimmt man bei Montage einer nicht ausdrücklich für dieses Motorrad getesteten und freigegebenen Reifenpaarung ja billigend in Kauf, das diese Reifenpaarung zu ungünstigen Fahrzuständen führen könnte. ;-) Nicht alles, was man straffrei tun darf, bedeutet auch, dass man dabei abgesichert ist. Zudem muss man bei Übernahme in die Fahrzeugpapiere sehr genau aufpassen, dass der Satz von wegen Reifenfabrikatsbindung lt. BE nicht mit übernommen wird. Weil sonst war alles für die Katz. ;-)

Natürlich kann man sich auch eine neue Reifenkombination eintragen lassen. Mit Freigabe oder Gutachten kein Problem. Will man nun selbst innovativ tätig werden, so muss der a.a.S. überzeugt werden, dass alles safe ist. Und der a.a.S legt fest, welche Beweise er hierfür benötigt. Ich habe meine Wunschpaarung montiert, bis auf die Kante angefahren und dann beim Sachverständigen dargelegt warum genau diese Reifen in dieser Paarung. Ich hatte aber auch Glück, dass beide Reifen in anderer Paarung bereits für die FJR freigegeben waren. Somit wurde meine Wunschkombi der BE hinzugefügt, Reifenfabrikatsbindung lt. BE beachten blieb.

Gruß, troy®

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