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jafreumich
 Beitrag#11   Betreff: Re: Fach Wissen gefragt - USA-Modell in D zulassen
Verfasst: 26.01.2012, 22:56 
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21.01.2012, 17:12
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27.04.2024, 19:47
HPT :respekt: , es war auch nie die Rede davon das der Händler der Verkäufer ist :motz:
:öhm: man kann die dinger auch privat kaufen :yes:

Zitat: HPT
Aaaah, is klar: Im Kundenauftrag.... :oh:

Also ist der Händler nicht der Verkäufer :excl:




Liebe Grüße,
Torsten H. aus STD

RP13 AS, BJ 2008 - 2017
K1600GTL BJ 2017 -

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marocel
 Beitrag#12   Betreff: Re: Fach Wissen gefragt - USA-Modell in D zulassen
Verfasst: 26.01.2012, 23:48 
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Beiträge: 129
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11.02.2009, 00:18
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27.04.2024, 18:47
Frag doch zur Sicherheit mal bei Yamaha D nach. Ich hatte mal 'ne XJ600S aus den USA; das gab überhaupt keine Probleme.



RP04,Extenda Fender,Heckhöherlegung,Bagster Sitzbank,Meissner Kühlerschutz,Meissner Auspuffkit,Meissner Luftfilterplatte,K&N Filter,LSL-Superbikekit,LSL-Fußrasten,Sturzpads,TT Urban Rider, Midland BT Next

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HGL
 Beitrag#13   Betreff: Re: Fach Wissen gefragt - USA-Modell in D zulassen
Verfasst: 27.01.2012, 05:01 
Ehemalige(r)

Beiträge: 57
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15.04.2011, 06:47
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In anbetracht dessen das die Leute dir hier davon abraten und Du immer ein Gegenargument hast, bekomme ich das Gefühl das es nicht das ist was Du hören willst. Kauf das Moped doch einfach.

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jafreumich
 Beitrag#14   Betreff: Re: Fach Wissen gefragt - USA-Modell in D zulassen
Verfasst: 27.01.2012, 10:07 
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Beiträge: 425
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21.01.2012, 17:12
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27.04.2024, 19:47
Guten Morgen,

@HGL, wie kommst du darauf das ich es nicht hören möchte :denk: :denk:

z.B.:
Das was @ManfredA sagt, habe ich vorher nicht so drüber nachgedacht :excl:

oder @HPT hatte aus meiner sicht einen SUPER Einwand gebracht, aber das ist ja geklärt, SIE hat Deutsche Papiere und Zulassung laut aussage des Händlers.
und wenn ich nun nach Aussage eines Yamaha-Händlers gehe, gibt es da überhaupt keinen Unterschied :excl: :excl: :denk:

NUR
diese hat Meilen und km im Tacho Stehen :excl:
Die km werden in Meilen angezeigt, so das man erst umrechnen muss um km zu bekommen :excl:
und die Anzeigen-Sprache ist Englisch :excl:

Meiner Meinung :motz: sind das schon UNTERSCHIEDE die mir der Yamaha-Händler erzählen hätte können/müssen wenn ich ihn schon frage :holy:
Möchte ja nur nach Möglichkeit nicht die EUROS verbrennen, sondern nur eintauschen gegen FREUDE :-B
deswegen werde ich gleich mal den Vorschlag von @marocel versuchen und bei YAMAHA D anfragen und hoffe ne Antwort zu bekommen :flööt: :flööt:


und allen einen DANK ausspreche für den Gedanken Austausch :excl:

Gruß Torsten



Liebe Grüße,
Torsten H. aus STD

RP13 AS, BJ 2008 - 2017
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Benno
 Beitrag#15   Betreff: Re: Fach Wissen gefragt - USA-Modell in D zulassen
Verfasst: 27.01.2012, 11:57 

Beiträge: 719
Registriert:
08.02.2009, 19:22
Ortszeit:
27.04.2024, 18:47
Wenn das Moped bereits eine deutsche Zulassung hatte und somit ein deutscher Brief (Zulassungsbestätigung Teil 1) existiert gibts keinerlei Probleme.
Und selbst wenn nicht wendet man sich mit den US-Papieren an einen kompetenten TÜV- oder Dekra-Mann (je nach Bundesland). Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Yamaha hilft dabei natürlich.
Man muß halt wissen ob man mit dem 'doppelten' Tacho und den Gesamtmeilen klarkommt.
Was soll denn auf der Anzeige in deutsch angezeigt werden?

Sehe keinen Grund so ein Bike nicht zu kaufen. Und das Thema 'Verkauf im Kundenauftrag' hilft dem Händler auch nicht. Sobald das Ding in seinem Verkaufraum steht kommt er um die gesetzliche Gewährleistung nicht drumrum. Notfalls reicht da bereits ein eindeutiges Foto des Mopeds im Verkaufsraum.


Grüße

Benno



Wer kontrolliert die die uns kontrollieren?

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eckentaler
 Beitrag#16   Betreff: Re: Fach Wissen gefragt - USA-Modell in D zulassen
Verfasst: 27.01.2012, 13:50 

Beiträge: 121
Registriert:
09.02.2009, 13:11
Ortszeit:
27.04.2024, 18:47
Zitat: jafreumich
Guten Morgen,

@HGL, wie kommst du darauf das ich es nicht hören möchte :denk: :denk:

z.B.:
Das was @ManfredA sagt, habe ich vorher nicht so drüber nachgedacht :excl:

oder @HPT hatte aus meiner sicht einen SUPER Einwand gebracht, aber das ist ja geklärt, SIE hat Deutsche Papiere und Zulassung laut aussage des Händlers.
und wenn ich nun nach Aussage eines Yamaha-Händlers gehe, gibt es da überhaupt keinen Unterschied :excl: :excl: :denk:

NUR
diese hat Meilen und km im Tacho Stehen :excl:
Die km werden in Meilen angezeigt, so das man erst umrechnen muss um km zu bekommen :excl:
und die Anzeigen-Sprache ist Englisch :excl:

Meiner Meinung :motz: sind das schon UNTERSCHIEDE die mir der Yamaha-Händler erzählen hätte können/müssen wenn ich ihn schon frage :holy:
Möchte ja nur nach Möglichkeit nicht die EUROS verbrennen, sondern nur eintauschen gegen FREUDE :-B
deswegen werde ich gleich mal den Vorschlag von @marocel versuchen und bei YAMAHA D anfragen und hoffe ne Antwort zu bekommen :flööt: :flööt:


und allen einen DANK ausspreche für den Gedanken Austausch :excl:

Gruß Torsten



hallo Torsten,

also ich hätte kein Problem damit sie zu kaufen, wenn der Preis paßt. Sie hat ja schließlich deutsche Papiere und Zulassung. Ich habe 18 Jahre eine FJ 1200 aus England gefahren, da hatte der Scheinwerfer auch keine E-Kennzeichnung. Da stand halt eine Ausnahmegenehmigung in den Papieren. Ich glaub ich hab sogar noch eine Kopie des Briefes zu Hause. Bei 18 Jahre bin ich 9mal zum TÜV gefahren und niee eine Problem gehabt. An den Meilentacho gewöhnt man sich auch schnell, es sind eh nur die Werte 30 und 60 interessant. Und wegen des Wiederverkaufswertes, wenn du die Dicke nicht gleich wieder verkaufst, gibt es sicherlich keine Verluste wegen der Abstammung. Ich habe für meine FJ 1200 genausoviel wie für ein deutsches Model erhalten, lag vielleicht auch am Alter von 18 Jahren. Wenn du bei Yamaha Deutschland anfrägst werden die dir bestimmt abraten, bin ich mir 100% sicher. Hatte ich selber schon aus eigener Erfahrung erleben dürfen, also spar dir diese Anfrage, die wollen auch gleich immer die Fahrgestellnummer haben.
Also laß dich nicht abschrecken.



Grüße aus Mittelfranken
Charly

Hercules K50 SE, Yamaha XS 360, Suzuki GS 550E, BMW R65, Kawasaki GPz 1100 Unitrack, FJ 1200, FJR1300 RP13 A, ab 03/15 R 1200 GS LC

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marocel
 Beitrag#17   Betreff: Re: Fach Wissen gefragt - USA-Modell in D zulassen
Verfasst: 27.01.2012, 17:25 
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Beiträge: 129
Registriert:
11.02.2009, 00:18
Ortszeit:
27.04.2024, 18:47
Also an die "festen" Anzeigewerte am Tacho für die Geschwindigkeit da gewöhnt man sich dran, auf die km/h Skala zu achten anstatt auf MpH.
Die digitalen Anzeigen können garantiert auf die Europa-Version in der Software fürs Mäusekino umgestellt werden, wenn es denn wirklich stört. Sollte aber über Yamaha rauszukriegen sein.



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Hartmut
 Beitrag#18   Betreff: Re: Fach Wissen gefragt - USA-Modell in D zulassen
Verfasst: 27.01.2012, 18:56 
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Beiträge: 83
Registriert:
08.02.2009, 21:09
Ortszeit:
27.04.2024, 19:47
wenn der Preis ok ist, würde mich der Meilentacho nicht stören,
bin auch schon mit Meilentacho gefahren, notfalls andere Tachoscheiben
aufkleben, muss halt alles zerlegt werden.

Stören würde mich im Kundenauftrag zu verkaufen, inwieweit der Händler
Gewährleistung übernehmen muss kann ich nicht sagen, sollte man vorher abklären.

Und Yamaha wird sicher keine Kulanz übernehmen für eine Importmaschiene.
Der Checki hatte mal Probs mit einer Importmaschiene und dem Ventilproblem.
Kulanz = freiwillige Leistung des Herstellers



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jafreumich
 Beitrag#19   Betreff: Re: Fach Wissen gefragt - USA-Modell in D zulassen
Verfasst: 27.01.2012, 20:41 
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Beiträge: 425
Registriert:
21.01.2012, 17:12
Ortszeit:
27.04.2024, 19:47
Hallo Leute,

Zitat: Benno
Wenn das Moped bereits eine deutsche Zulassung hatte und somit ein deutscher Brief (Zulassungsbestätigung Teil 1) existiert gibts keinerlei Probleme.
Und selbst wenn nicht wendet man sich mit den US-Papieren an einen kompetenten TÜV- oder Dekra-Mann (je nach Bundesland). Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Yamaha hilft dabei natürlich.


So wurde es mir gesagt, das ein deutscher Brief vorhanden ist, aber das sehe ich ja spätestens wenn es ans zahlen geht ;-)

Zitat: Benno
Man muß halt wissen ob man mit dem 'doppelten' Tacho und den Gesamtmeilen klarkommt.
Was soll denn auf der Anzeige in deutsch angezeigt werden?


Na das Weiß ich auch noch nicht, aber vermute mal das man sich daran gewöhnt :yes:
Was Weiß denn ich was da so alles im Multifunktions...... so angezeigt wird ;-)

Zitat: Benno
Sehe keinen Grund so ein Bike nicht zu kaufen. Und das Thema 'Verkauf im Kundenauftrag' hilft dem Händler auch nicht. Sobald das Ding in seinem Verkaufraum steht kommt er um die gesetzliche Gewährleistung nicht drumrum. Notfalls reicht da bereits ein eindeutiges Foto des Mopeds im Verkaufsraum.


So in der art habe ich es auch gelesen im Internet, denn der Händler arbeitet im Auftrag, entbindet ihn aber nicht.


Zitat: eckentaler
------- An den Meilentacho gewöhnt man sich auch schnell, es sind eh nur die Werte 30 und 60 interessant. Und wegen des Wiederverkaufswertes, wenn du die Dicke nicht gleich wieder verkaufst, gibt es sicherlich keine Verluste wegen der Abstammung. Ich habe für meine FJ 1200 genausoviel wie für ein deutsches Model erhalten, lag vielleicht auch am Alter von 18 Jahren. Wenn du bei Yamaha Deutschland anfrägst werden die dir bestimmt abraten, bin ich mir 100% sicher. Hatte ich selber schon aus eigener Erfahrung erleben dürfen, also spar dir diese Anfrage, die wollen auch gleich immer die Fahrgestellnummer haben.
Also laß dich nicht abschrecken.


Erstmal " Kaufen " und an das VEKAUFEN möchte ich noch nicht denken ;-)
Mit Yamaha hast du recht, wollte ne Nummer :wallbash:


Zitat: Hartmut
wenn der Preis ok ist, würde mich der Meilentacho nicht stören,
bin auch schon mit Meilentacho gefahren, notfalls andere Tachoscheiben
aufkleben, muss halt alles zerlegt werden.


Zu Not würde das auch gehen, aber denke mal das macht sie etwas Besonders/anders :yes:

Zitat: Hartmut
Stören würde mich im Kundenauftrag zu verkaufen, inwieweit der Händler
Gewährleistung übernehmen muss kann ich nicht sagen, sollte man vorher abklären.


Dazu mal sagen möchte, die Verkäuferin arbeitet bei dem Händler :excl: :excl:
und wenn Sie vom Händler zum Verkauf angeboten wird, müssten mindestens die Steuern noch mit rauf damit Sie die 9500 Euros bekommen kann.
Die Gewährleistung, da werde ich mich mal weiter dran hängen, evtl. geht es ja das ich da ne Garantie bekomme :-)

Ich bedanke mich für die Anregungen und den Netten Gedanken Austausch :excl: :excl:

Donnerstag habe ich mal ne etwas größere Probefahrt angemeldet :-)
gibt es da etwas, wo man bei der FJR besonders sein Augenmerk haben sollte ??


Gruß Torsten



Liebe Grüße,
Torsten H. aus STD

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ThomasGL
 Beitrag#20   Betreff: Re: Fach Wissen gefragt - USA-Modell in D zulassen
Verfasst: 28.01.2012, 10:55 
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Beiträge: 432
Registriert:
08.02.2009, 21:15
Ortszeit:
27.04.2024, 18:47
Zitat: jafreumich
Donnerstag habe ich mal ne etwas größere Probefahrt angemeldet :-)
gibt es da etwas, wo man bei der FJR besonders sein Augenmerk haben sollte ??


Gruß Torsten



@ Erwartest Du JETZT WIEDER Ratschläge???... Ich werde die Vermutung nicht los,dass Du doch schon längst weist was Sache ist :denk:

ThomasGL

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