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TeileGutachten
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Seite 1 von 1

Autor:  Floppy [ 28.03.2009, 17:24 ]
Betreff:  TeileGutachten

Hallo :comm:

ich möchte meine Lenkeradapter von Meissner, für die RP13 eintragen lassen. Habe sämtliche Unterlagen von Meissner, aber dem Tüv reichen diese nicht. Man sagte mir, das dass Teilegutachten fehlt. Muß auch Teilegutachten drauf stehen. Aber von Meissner habe ich 1xMontageanleitung, 1xWerkstoffzeugnis (Abnahmeprüfzeugnis), 1xProduktbeschreibung. Ich möchte auf diesem Wege anfragen, ob jemand dieses Teilegutachten hat und es mir per Kopie schicken kann.

Vielen Dank und einen verregneten Bikergruß aus Aachen.



Harald

Autor:  SteffenW [ 28.03.2009, 17:53 ]
Betreff:  Re: TeileGutachten

Moin Harald,

Teilegutachten gibbet da nicht!
Rechnet sich für den Hersteller solcher Kleinserien nicht, da so'n Teil leicht mal bis zu 25.000 € kosten kann :denk:
Hilft also nix weiter als sich 'ne TÜV-Station zu suchen, wo der Inscheneur das auf seine Kappe nimmt und einträgt.

Im alten Forum gab es da mal Hinweise, wo derartige Dinge eingetragen wurden(z.B.Wolfenbüttel, Goslar).


---->Lesestoff<----

Autor:  Biker64 [ 28.03.2009, 22:40 ]
Betreff:  Re: TeileGutachten

Jepp,
bei der RP11 gibt es auch nur ein Werkstoffzeugnis dazu.
Ich bin vorab mit den Adaptern, Einbauanleitung und dem Zeugnis zur Dekra, hab gesagt, was ich vorhabe, und nach einer Eintragung gefragt. Nach kurzer Bratung mit einem anderen Igeneur hat er gesagt, ich soll's anbauen, beizu Fotos machen und dann mit Bike+Bilder+Drehmomentschlüssel zur Eintragung kommen.
So gemacht, und problemlos eingetragen bekommen.
Den DreMo wollte er wegen der mit geringen Drehmoment anzuziehenden Schräublis sehen. Ich hab ihm nebenbei mit verklickert, daß das nicht die ersten Schrauben sind, an denen ich drehe - anscheinend glaubhaft :holy:

Gruß
Steffen

Autor:  TheoB [ 02.04.2009, 22:12 ]
Betreff:  Re: TeileGutachten

Zitat: Floppy
Hallo :comm:

ich möchte meine Lenkeradapter von Meissner, für die RP13 eintragen lassen. Habe sämtliche Unterlagen von Meissner, aber dem Tüv reichen diese nicht. Man sagte mir, das dass Teilegutachten fehlt. Muß auch Teilegutachten drauf stehen. Aber von Meissner habe ich 1xMontageanleitung, 1xWerkstoffzeugnis (Abnahmeprüfzeugnis), 1xProduktbeschreibung. Ich möchte auf diesem Wege anfragen, ob jemand dieses Teilegutachten hat und es mir per Kopie schicken kann.

Vielen Dank und einen verregneten Bikergruß aus Aachen.



Harald


Es ist zwar kein Teilegutachten und auch nicht an der RP13, aber meine Eintragung an der RP08 ist her zu finden: http://www.wobus.de/tuev_fjr_lenker_fussr.pdf

Vielleicht hilft es als Muster, sonst musst Du einen Ausflug in den Harz machen. Habe ich damals auch gemacht. Mit Terminabsprache mit dem Prüfer ganz problemlos.

Gruß TheoB

Autor:  Zonk [ 03.04.2009, 00:26 ]
Betreff:  Re: TeileGutachten

Zitat: TheoB

Es ist zwar kein Teilegutachten und auch nicht an der RP13, aber meine Eintragung an der RP08 ist her zu finden: http://www.wobus.de/tuev_fjr_lenker_fussr.pdf

Vielleicht hilft es als Muster, sonst musst Du einen Ausflug in den Harz machen. Habe ich damals auch gemacht. Mit Terminabsprache mit dem Prüfer ganz problemlos.

Gruß TheoB

Moin Theo,

das Gutachten von der wobus Webseite hatte ich mir seinerzeit auch ausgedruckt. Als ich es dem Prüfer zeigte hat der nur abgewinkt und meinte was sich andere so am PC an vermeintlichen Dokumenten zurechtbasteln würde ihn nicht interessieren. Ich hatte ein wenig den Eindruck von "Junge nerv mich nicht sonst kannst gleich wieder abziehen" hab den Ausdruck daraufhin schnell wieder weggesteckt.

Er hat dann die Prüfung durchgeführt und ich hatte was ich wollte :yes:

Autor:  yort [ 03.04.2009, 08:50 ]
Betreff:  Re: TeileGutachten

Genau Peter,

meiner Erfahrung nach ist es nicht anders. Wenn sie das Gefühl haben, dass man ihnen "vorschreibt" was sie einzutragen haben, dann werden die ganz komisch ... Wahlspruch: "Was andere machen interessiert mich nicht ..."

Aber ... @Floppy ... das ist ohnehin eine Fahrzeugvollabnahme zur Erlangung der Betriebserlaubnis nach §21 StVZO i.V.m. §19(2) StVZO. Ich weiß ja nicht bei welchem "TÜV" Du warst ... KÜS, GTÜ und ähnliche freie "TÜV"-Organisatoren dürfen das ohnehin nicht. In Altelfland darf das nur der TÜV wo auch TÜV dran steht und in Neufünfland nur die DEKRA.
:prof:
Ich meine nur, dass Du nicht zufällig bei dem "falschen" Prüfer vorgefahren bist, der diese Abnahme gar nicht machen darf. Dann würde es mich nicht wundern, wenn er auf ein Teilegutachten besteht.

Gruß, troy®

Autor:  hanswester [ 03.04.2009, 12:03 ]
Betreff:  Re: TeileGutachten

@Floppy, eine Kopie des Gutachtens vom TÜV für meine RP13 kann ich dir gerne ( Emailadresse vorausgesetzt ) zukommen lassen. Ob es hilft ??

Autor:  Floppy [ 04.04.2009, 20:43 ]
Betreff:  Re: TeileGutachten

Hallo :comm:

vielen dank für eure Antworten. Habe einen sehr netten :-)) Tüv Menschen gefunden, der selbst auch begeisterter Motorradfahrer ist. Er wahr über die gute Verarbeitung und das robuste Material sehr erstaunt.
Ihm haben die Unterlagen, die ich Ihm vorgelegt habe gereicht. Ein Teilegutachten hat er nicht erwähnt.
Er hat ein paar Fotos gemacht und einige Maße kontrolliert. Das wars und das ganze hat mir runde 50 € gekostet. Dann noch zum Strassenverkehrsamt, eintragen lassen und nochmal 11,70 € abgedrückt.
So nun habe ich meinen Eintrag. :-B
Nun kann die Saison losgehen. Allen noch ein schönes Wochenende und schöne Grüße
aus Aachen.


Harald

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